Muss Verwarnungsgeld bezahlt werden?

Hallo Leute,

Ich habe zwei Briefe erhalten, zwei Mal Verwarnungsgeld wegen überschrittener Geschwindigkeit von jeweils 6 und 8km/h

Laut Paragraf 56 und 57 ist das bei geringer Ordnungswidrigkeit der Fall und die hätten auch kein Verwarngeld anordnen können.

Die Verwarnung wird nur wirksam wenn ich damit einverstanden bin und das Geld überweise.

Was heißt das? Wenn ich es nicht überweise wird dann ein verfahren geöffnet?

Ich finde es halt bitter gerade in dieser Inflationszeit und mit Mindestlohn wegen so kleinen Geschwindigkeiten eine Verwarnung zu bekommen. Gibt's da meinen Toleranzabzug? Hier steht überschrittene Geschwindigkeit 6km/h bei erlaubten 80km/h und festgestellte Gesch. Nach Toleranzabzug: 86km/h

Naja wollte nur mal wissen wenn ich das nicht bezahle, ob dann durch ein Verfahren weitere Kosten auf mich zukommen.

Danke

79 Antworten

Zitat:

@JoergFB schrieb am 18. Juli 2023 um 09:05:19 Uhr:



….

Meßtoleranz ca. 4-5 Km entspricht schon mal ~90 KM/h, Tachovoreilung bei 90 ergibt ein Maximium von ca. 90+9+4 = 103 KM/h auf dem Tacho.
Damit wäre er laut seinem Tacho sogar gut 20 KM zu schnell gewesen.
….

Dein Denkfehler ist, dass die Geräte 0% Messfehler haben und Toleranzabzug bedeutet, die Behörde ist so nett, dir eine geringere als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit vorzuwerfen.
Tatsächlich ist aber jede Messung mit einem Fehler versehen. Die „Toleranz“ kann also im Einzelfall durch den Messfehler vollständig aufgebraucht sein, im anderen Extremfall können sich Toleranz und Messfehler natürlich auch addieren.

Nennt es daher besser nicht "Toleranz", sondern "Messunsicherheit". Nicht eine Überschreitung der Geschwindigkeit durch den Verkehrsteilnehmer wird toleriert, sondern eine Abweichung des gemessenen Wertes vom tatsächlichen. Diese Abweichung ist bei technischen Geräten nicht exakt auf null zu kriegen.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 19. Juli 2023 um 08:04:31 Uhr:


Es gibt hier Zeitgenossen, die der Meinung sind, dass man „nach“ Tacho nur so schnell fahren darf, wie es auf den Schildern steht.

Die Antwort auf die schon mehrfach gestellte Frage, wie das denn bitte nachgewiesen werden könnte, bleiben die Zeitgenossen aber schuldig. Also fahre ich weiterhin mit der Anzeige "TL + 3".

Zitat:

@motor_talking schrieb am 19. Juli 2023 um 13:04:07 Uhr:


Nennt es daher besser nicht "Toleranz", sondern "Messunsicherheit".

Es ist ein technischer Begriff, der sich auf ale Messungen bezieht. Nicht nur die im Straßenverkehr. Beide Wörter sind richtig.

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Zitat:

@Zahn schrieb am 19. Juli 2023 um 12:29:27 Uhr:



Zitat:

@JoergFB schrieb am 18. Juli 2023 um 09:05:19 Uhr:



….

Meßtoleranz ca. 4-5 Km entspricht schon mal ~90 KM/h, Tachovoreilung bei 90 ergibt ein Maximium von ca. 90+9+4 = 103 KM/h auf dem Tacho.
Damit wäre er laut seinem Tacho sogar gut 20 KM zu schnell gewesen.
….

Dein Denkfehler ist, dass die Geräte 0% Messfehler haben und Toleranzabzug bedeutet, die Behörde ist so nett, dir eine geringere als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit vorzuwerfen.
Tatsächlich ist aber jede Messung mit einem Fehler versehen. Die „Toleranz“ kann also im Einzelfall durch den Messfehler vollständig aufgebraucht sein, im anderen Extremfall können sich Toleranz und Messfehler natürlich auch addieren.

Ich bin immer wieder erstaunt, wie viele Menschen bei dieser absolut logischen Tatsache nicht durchsteigen und es fehlinterpretieren. Mittlerweile habe ich aufgegeben, das zu erklären. Du solltest du dir den Text kopieren und abspeichern, das wird in den nächsten Jahren noch viele zig bis hunderte Male wieder diskutiert und fehlinterpretiert werden.

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