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Fahrerflucht Verfahren wurde eingestellt, wer bezahlt meinen Schaden?

Themenstarteram 26. August 2022 um 20:49

Hallo,

ich habe da mal eine Frage. Im Februar ist mir jemand in mein parkendes Auto reingefahren als ich nicht anwesend war. Ein Zeuge hat das gesehen und hat sich das Kennzeichen aufgeschrieben von der Person die in mein Auto reingefahren ist. Die Person ist daraufhin weggefahren und mein Zeuge hat die Polizei gerufen.

Ich bin daraufhin zum Gutachter gegangen, weil die Polizei mir das empfohlen hat, da man den Halter früher oder später gefunden hätte, weil wir das Kennzeichen hatten.

Jetzt habe ich einen Schreiben bekommen von der Anwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wurde, weil es zu wenig Beweise dafür gibt (zu wenig Beweise trotz Zeuge und Autoschaden??) Was heißt das für mich? Bleibe ich auf den Schaden (3500€) jetzt sitzen und muss ich jetzt den Gutachter selber zahlen? Das kann ja nicht sein, dass der Täter davon kommt und ich jetzt auf den Kosten sitzen bleibe??

Ich habe übrigens eine Rechtsschutzversicherung und eine Vollkaskoversicherung (vielleicht ist das relevant)

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31 Antworten

Was sagt denn dein Anwalt dazu ?

Hast du das Kennziechen vom Verursacher ?

Wenn ja hast du den Schaden seiner Versicherung gemeldet ?

Themenstarteram 26. August 2022 um 21:52

Das Kennzeichen wurde der Polizei weitergeleitet von dem Zeugen also das Kennzeichen haben wir, die Polizei durfte mir aber vor Ort das Kennzeichen nicht geben aus Datenschutz Gründen. Mein Anwalt hat sich dann mit der Polizei in Verbindung gesetzt, der Fall lief erstmal über die Anwaltschaft, da die Person nicht zugeben wollte, dass Sie in mein Auto gefahren ist und jetzt wurde alles eingestellt obwohl der Zeuge alles gesehen hat.

Ich hätte den Schaden gleich der Versicherung des Verursachers gemeldet.

Die VK kannst du in Anspruch nehmen. Die übernimmt aber den Gutachter nicht. Sowas macht man gegen die HP des Verursacherfahrzeugs geltend Wer da gefahren ist, das ist dafür mit gewissen Ausnahmen egal. Dass der Fahrer nicht ermittelt werden konnte ist ärgerlich. Aber das Fahrzeug steht ja wohl fest. Möchte dein Anwalt das nicht für dich erledigen? Falls ja, welche Gründe wurden denn dafür genannt?

Anwalt wechseln und Direktanspruch bei der KH des Fahrzeughalters anmelden. :)

Zitat:

@AudiJunge schrieb am 26. August 2022 um 23:55:11 Uhr:

Ich hätte den Schaden gleich der Versicherung des Verursachers gemeldet.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 27. August 2022 um 03:33:52 Uhr:

Anwalt wechseln und Direktanspruch bei der KH des Fahrzeughalters anmelden. :)

Der TE weiß doch nicht, wer das ist, da die Polizei es ihm nicht sagt.

Er hat das Kennzeichen, das reicht doch.

Zitat:

@AudiJunge schrieb am 27. August 2022 um 06:19:37 Uhr:

Er hat das Kennzeichen, das reicht doch.

Achso? Ich hatte es so verstanden, dass es zwar bekannt ist, aber die Polizei es aus Datenschutzgründen nicht sagen darf.

Zitat:

@Bulwey schrieb am 27. August 2022 um 06:41:25 Uhr:

Zitat:

@AudiJunge schrieb am 27. August 2022 um 06:19:37 Uhr:

Er hat das Kennzeichen, das reicht doch.

Achso? Ich hatte es so verstanden, dass es zwar bekannt ist, aber die Polizei es aus Datenschutzgründen nicht sagen darf.

Die Polizei sagte das Kennzeichen nicht am Unfallort. Dem Anwalt wurde es aber später gesagt.

Für die Regulierung des Schadens ist es unerheblich wer am Fahrzeug saß. Es gilt die Halterhaftung. Somit hätte der Schaden der gegnerischen Versicherung angezeigt werden sollen.. Wenn man die nicht kennt, dann ruft man den Zentralruf der Autoversicherer an.

Was hast du denn für einen Anwalt?

Das Verfahren wurde vielleicht eingestellt weil man dem Halter nicht nachweisen kann das er am Steuer saß, aber den Schaden zahlt eh die Versicherung des Fahrzeugs, egal wer gefahren ist.

Das sollte ein Anwalt aber wissen

Zitat:

@Stormie96 schrieb am 27. August 2022 um 07:32:01 Uhr:

Was hast du denn für einen Anwalt?

Das Verfahren wurde vielleicht eingestellt weil man dem Halter nicht nachweisen kann das er am Steuer saß, aber den Schaden zahlt eh die Versicherung des Fahrzeugs, egal wer gefahren ist.

Das sollte ein Anwalt aber wissen

Richtig. Das Verfahren wegen Fahrerflucht und die Schadensregulierung sind zwei Paar Schuhe. Nur weil das Verfahren eingestellt wird, wird der Schaden trotzdem reguliert.

Frage an @Alex2008

Wer hat das Verfahren mangels Beweisen eingestellt ?

Die Versicherungen werden immer ein Schlupfloch suchen und auch finden, wenn man es Ihnen anbietet, um Zahlungen zu verweigern.

Ich würde mich da nicht so einfach abwimmeln lassen.

Der Unfall mit Fahrerflucht wurde durch einen Zeugen beobachtet, somit liegen mehr als genug Beweise vor.

Da wurde doch nur das Verfahren wegen Fahrerflucht eingestellt, oder?

Das sagt doch nichts über die Tatsache aus, dass derjenige den Schaden verursacht hat.

Also: bei der Versicherung des Verursachers geltend machen wie bei jedem anderen Unfall auch.

Nana, ob das alles wirklich so einfach ist?

Man stelle sich vor, man kommt auf dem Supermarkt-Parkplatz zurück zu seinem Auto und findet es beschädigt vor, z.B. eingedrückte Tür. Dann sucht man sich irgendein Auto Kennzeichen auf dem Parkplatz und behauptet (oder läßt von einem Bekannten behaupten), das sei der Verursacher. Dieses Kennzeichen meldet man der betreffenden Versicherung und bekommt alles bezahlt.

Das soll funktionieren?

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