Muss Verwarnungsgeld bezahlt werden?
Hallo Leute,
Ich habe zwei Briefe erhalten, zwei Mal Verwarnungsgeld wegen überschrittener Geschwindigkeit von jeweils 6 und 8km/h
Laut Paragraf 56 und 57 ist das bei geringer Ordnungswidrigkeit der Fall und die hätten auch kein Verwarngeld anordnen können.
Die Verwarnung wird nur wirksam wenn ich damit einverstanden bin und das Geld überweise.
Was heißt das? Wenn ich es nicht überweise wird dann ein verfahren geöffnet?
Ich finde es halt bitter gerade in dieser Inflationszeit und mit Mindestlohn wegen so kleinen Geschwindigkeiten eine Verwarnung zu bekommen. Gibt's da meinen Toleranzabzug? Hier steht überschrittene Geschwindigkeit 6km/h bei erlaubten 80km/h und festgestellte Gesch. Nach Toleranzabzug: 86km/h
Naja wollte nur mal wissen wenn ich das nicht bezahle, ob dann durch ein Verfahren weitere Kosten auf mich zukommen.
Danke
79 Antworten
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 16. Juli 2023 um 12:46:09 Uhr:
Ist ja nicht so, dass ich der perfekte Autofahrer bin 😁.
Dann melde dich hier ab, du gehörst nicht hier hin 🙄
Dass vor der Bußgeldreform Verstöße unter 10 km/h nicht geahndet wurden, halte ich - aus eigener Erfahrung - für ein Gerücht.
Natürlich muss man Verwarnungsgelder nicht bezahlt, ist schließlich nur ein Angebot, einen Sachverhalt mit einem kleinen Geldbetrag endgültig zu erledigen. Alternative? Nicht bezahlen, Bußgeldbescheid abwarten, Einspruch einlegen und hoffen, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Oder weil das Foto dem Halter nicht zugeordnet werden kann. Oder weil inzwischen Verjährung eingetreten ist. Oder, oder, oder.
Bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt und die Kosten steigen.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 16. Juli 2023 um 13:30:17 Uhr:
Zitat:
@Rioja schrieb am 16. Juli 2023 um 11:47:11 Uhr:
als wäre ich 6km/h zuviel gefahren, was eigentlich Schrittgeschwindigkeit ist.kanns sein, dass dir nicht mal der Begriff "Schrittgeschwindigkeit" in seiner Bedeutung bekannt ist??
Mein Güte, du bist zu schnell gefahren, das hat mit "Schrittgeschwindigkeit" nicht das geringste zu tun!! Niente, nada...ach ja.... und was das hier angeht:
Zitat:
@audijazzer schrieb am 16. Juli 2023 um 13:30:17 Uhr:
Zitat:
@Rioja schrieb am 16. Juli 2023 um 11:30:58 Uhr:
Ich finde es halt bitter gerade in dieser Inflationszeit und mit Mindestlohn wegen so kleinen Geschwindigkeiten eine Verwarnung zu bekommen. Gibt's da meinen Toleranzabzug?so wie das da steht fehlen mir die Worte... du erwartest also als Mindestlohnbezieher grundsätzlich bei kleinen Tempo-Überschreitungen Sonderrechte in Form eines "Toleranzabzugs"??
Ich fass es nicht, in welcher abstrusen Parallel-Welt lebst du eigentlich?
So abstrus, als dass einem die Worte fehlen könnten, ist das mitnichten. Der Tagessatz bei Geldstrafen in Strafverfahren orientiert sich auch an den finanziellen Verhältnissen des Täters.
Warum nicht auch Verwarn- oder Bußgelder?
Zitat:
@Stadtstreicher1 schrieb am 16. Juli 2023 um 15:29:17 Uhr:
So abstrus, als dass einem die Worte fehlen könnten, ist das mitnichten. Der Tagessatz bei Geldstrafen in Strafverfahren orientiert sich auch an den finanziellen Verhältnissen des Täters.
Warum nicht auch Verwarn- oder Bußgelder?
Wenns mich mal wieder trifft, was müsste ich dann offen legen ?
Meine Einnahmen ? Was davon ? Mieteinnahmen/Gehalt/Zinsen/Rendite/Rente/Betriebsrenten......
Mein Vermögen? Was davon ? vermögensbildente Versicherungen/ Geldanlagen/ Barvermögen/Immobilien/Gesellschafteranteile/Aktienfonds/ meine Jacht,.....
Und das wegen Klimpergeld ?
Wie stellst Du dir das vor ?
Zitat:
@Stadtstreicher1 schrieb am 16. Juli 2023 um 15:29:17 Uhr:
So abstrus, als dass einem die Worte fehlen könnten, ist das mitnichten. Der Tagessatz bei Geldstrafen in Strafverfahren orientiert sich auch an den finanziellen Verhältnissen des Täters.
Warum nicht auch Verwarn- oder Bußgelder?
selbstverständlich ist es das, du scheinst mein Statement nicht verstanden zu haben, es ging um was ganz anderes (Sonderrechte zum Tempoüberschreiten in gewissem Umfang), nicht um die Höhe von Tagessätzen abhängig vom Einkommen.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 16. Juli 2023 um 16:02:20 Uhr:
Zitat:
@Stadtstreicher1 schrieb am 16. Juli 2023 um 15:29:17 Uhr:
So abstrus, als dass einem die Worte fehlen könnten, ist das mitnichten. Der Tagessatz bei Geldstrafen in Strafverfahren orientiert sich auch an den finanziellen Verhältnissen des Täters.
Warum nicht auch Verwarn- oder Bußgelder?Wenns mich mal wieder trifft, was müsste ich dann offen legen ?
Meine Einnahmen ? Was davon ? Mieteinnahmen/Gehalt/Zinsen/Rendite/Rente/Betriebsrenten......
Mein Vermögen? Was davon ? vermögensbildente Versicherungen/ Geldanlagen/ Barvermögen/Immobilien/Gesellschafteranteile/Aktienfonds/ meine Jacht,.....
Und das wegen Klimpergeld ?
Wie stellst Du dir das vor ?
"Wie viel Einkommen haben Sie monatlich?"
Manchmal kann die Welt so einfach sein.
Zitat:
@Heizölheizer schrieb am 16. Juli 2023 um 12:54:06 Uhr:
Demnächst kommt einer, der im Supermarkt Gummibärchen geklaut hat, und jammert über die Strafe, weil der Wert der Gummibärchen doch nur 0,000456% des Umsatzes des Marktes ausmachen würde, also das doch nicht schlimm sei ...
Anders. Soweit ich weiß, ist da Standardsatz 150,00€ allein die Gebühr fürs Erwischen pro Diebstahl.
Teure Gummibärchen ...
Zitat:
@Stadtstreicher1 schrieb am 16. Juli 2023 um 16:17:28 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 16. Juli 2023 um 16:02:20 Uhr:
Wenns mich mal wieder trifft, was müsste ich dann offen legen ?
Meine Einnahmen ? Was davon ? Mieteinnahmen/Gehalt/Zinsen/Rendite/Rente/Betriebsrenten......
Mein Vermögen? Was davon ? vermögensbildente Versicherungen/ Geldanlagen/ Barvermögen/Immobilien/Gesellschafteranteile/Aktienfonds/ meine Jacht,.....
Und das wegen Klimpergeld ?
Wie stellst Du dir das vor ?"Wie viel Einkommen haben Sie monatlich?"
Manchmal kann die Welt so einfach sein.
Unbeachtet der Zusatzeinkommen, ist es da auch nicht weit her mit der Gerechtigkeit.
Führerschein und Fahrzeug Entzug wäre ein weitaus größerer Lern- und Erziehungseffekt.
"Wie viel Einkommen haben Sie monatlich?"
Manchmal kann die Welt so einfach sein.
Da so ziemlich jeder vor Gericht weiß, warum die Frage nach dem Einkommen gestellt wird, wird dort tatsächlich, wenn auch ganz selten, das Einkommen etwas zu niedrig angegeben.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. Juli 2023 um 17:43:32 Uhr:
"Wie viel Einkommen haben Sie monatlich?"Manchmal kann die Welt so einfach sein.
Da so ziemlich jeder vor Gericht weiß, warum die Frage nach dem Einkommen gestellt wird, wird dort tatsächlich, wenn auch ganz selten, das Einkommen etwas zu niedrig angegeben.
Na gut das ich kaum Einkommen habe, aber ein großes Vermögen.
Wird es bei mir schön billig.
So einfach ist das nämlich nicht.
Rasen muss einfach ein Privileg bleiben. Ansonsten kann ich mich hier der Masse der Aussagen anschließen
6kmh drüber sind etwa 95kmh auf dem Tacho - da ist schon so viel Toleranz drin, kleinreden funktioniert da einfach nicht mehr.
Zitat:
@Rioja schrieb am 16. Juli 2023 um 11:30:58 Uhr:
Ich finde es halt bitter gerade in dieser Inflationszeit und mit Mindestlohn wegen so kleinen Geschwindigkeiten eine Verwarnung zu bekommen.
Muß m an nicht verstehen.
A) heisst es eh "Max . 80"
B) wenn das Geld eh knapp ist sollte man vllt. aus Spritkostengründen gar etwas defensiver fahren
C) und zu guter Letzt natürlich auch um unnötige Ausgaben für Knöllchen zu vermeiden.
Zitat:
Naja wollte nur mal wissen wenn ich das nicht bezahle, ob dann durch ein Verfahren weitere Kosten auf mich zukommen.
Aller Erfahrungen hier sind individuelle. Risikoabschätzung. Was Deine Behörde letztendlich macht und wie sie vllt. Deine verkehrstechnische Vorgeschichte sieht weiß nur "Sie" und bal auch Du.
Vllt. zahlt man besser jetzt artig einen "kleinen Obulus" als später noch den Zuschlag.
Zitat:
@Tarnik schrieb am 16. Juli 2023 um 17:30:48 Uhr:
Zitat:
@Stadtstreicher1 schrieb am 16. Juli 2023 um 16:17:28 Uhr:
"Wie viel Einkommen haben Sie monatlich?"
Manchmal kann die Welt so einfach sein.
Unbeachtet der Zusatzeinkommen, ist es da auch nicht weit her mit der Gerechtigkeit.
Führerschein und Fahrzeug Entzug wäre ein weitaus größerer Lern- und Erziehungseffekt.
Wegen 6 km/h drüber FS Entzug und Beschlagnahme des Fahrzeugs.
Ist klar.
Zitat:
@lejockel schrieb am 16. Juli 2023 um 12:41:44 Uhr:
Ich habe vor ein paar Jahren einen Bußgeldbescheid aus Frankreich bekommen. 1 kmh zuviel = 48 Euro. Zu schnell ist zu schnell. Ferdsch!
Bei mir waren es ganze 100% mehr, auch 48 € 😁
Komisch, hätte das Bußgeld dann nicht 96,- € betragen müssen?
Tachovoreilung und Toleranzabzug = in Frankreich eine teure Kombination.