Muss Versicherung zahlen ?

hallo erstmal an alle im motor-talk forum,
 
habe folgendes problem...
 
ein arbeitskollege von mir hat vor zirka 10tagen einen schweren aufgekratzten wasserkanister auf meiner motorhaube(VW Golf 3) abgestellt welcher dann einen schaden in höhe von 760E brutto(636netto)hinterlassen hat durch mehrere kratzer.
 
habe einen kostenvoranschlag erstellen lassen von einer vw-werkstatt und wollte mir das geld ausbezahlen lassen.
jetzt meint sein r+v versciherungsvertreter das ich eine reperaturrechnung bräuchte und mir das geld,also den nettobetrag nicht ausbezahlen lassen kann da es ein privat-haftpflichtschaden ist.
 
meines wissens habe ich darauf aber nen anspruch oder etwar nicht ???
 
danke

31 Antworten

So hallo und guten Morgen,

dann halt doch das Mod-Wort zum Tage:
Es sind ab sofort (!) die OT-Streitereien einzustellen, andernfalls ist hier dicht.

@donjoe:
Restwert und Wiederbeschaffungswert sollte man bei der vorliegenden Sache doch deutlich unterscheiden.
Bei allem Verständnis für Laienanfragen auch in diesem Forum - etwas Sachlichkeit und Kompetenz sollte gewahrt bleiben. Die feine (aber doch meines Erachtens erhebliche *gg*) Unterscheidung zwischen Restwert und WBW ist dabei herauszustellen - denn das Prinzip der Entschädigung basiert u.a. auch auf dieser Unterscheidung.

In diesem Sinne - allen einen schönen Tag
Grüße
Schreddi

Ja hallo
Ihr seid gewaltig vom Thema abgewichen, finde ich.
Mir kam sofort die Frage: ist die PHV hier überhaupt zuständig ?? Hat der Kollege den Wasserkanister vielleicht aus dienstlichem Anlaß  z.B. beim Be/Entladen eines LKW oder bei Lagerarbeiten auf die Motorhaube
gestellt ? Dann käme nämlich die BetriebsHV oder KraftfahrzeugHaftpflicht in Frage !!
Ja, ja, Versicherungsrecht und Schadenersatzrecht sind nicht ohne ....

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