Muss Versicherung zahlen ?
hallo erstmal an alle im motor-talk forum,
habe folgendes problem...
ein arbeitskollege von mir hat vor zirka 10tagen einen schweren aufgekratzten wasserkanister auf meiner motorhaube(VW Golf 3) abgestellt welcher dann einen schaden in höhe von 760E brutto(636netto)hinterlassen hat durch mehrere kratzer.
habe einen kostenvoranschlag erstellen lassen von einer vw-werkstatt und wollte mir das geld ausbezahlen lassen.
jetzt meint sein r+v versciherungsvertreter das ich eine reperaturrechnung bräuchte und mir das geld,also den nettobetrag nicht ausbezahlen lassen kann da es ein privat-haftpflichtschaden ist.
meines wissens habe ich darauf aber nen anspruch oder etwar nicht ???
danke
31 Antworten
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von donjoe1980
(...)
Einfaches Bsp.: Digicam Neuwert 250 EUR im Jahr 2005
Zerstörung heute, Restwert der Kamera 100 EUR
Reparaturkosten: 120 EUR
wenn der Geschädigte die Kamera rep. lässt dann werden die 120 EUR natürlich bezahlt, wenn nicht kriegt er MIT SICHERHEIT NICHT 250 EUR als Entschädigung!(...)
Ne zerstörte Kamera hat einen Restwert von 100 €? Sorry - aber ne zerstörte (!) Kamera ist keine 100 € mehr wert 😉
Vom Neuwert sprach tatsächlich nur ich - wie ich meine aber erkennbar ironisch....
Zitat:
Original geschrieben von donjoe1980
(...)Im übrigen kannst du bei einem Sachschäden soviel Fristen setzten wie du willst, ändern tut das nix, wenn der Schaden gemeldet ist dann heißt es warten, der Versicherer wird sich schon melden, immerhin hat er noch andere Schäden zu regulieren.. 🙄
Warum keine Fristen setzen? Ist keineswegs verkehrt - denn erst mit einer Frist kann jemand auch in Verzug geraten.
Man muss keinesfalls die Hände falten und auf die Schadenabteilung warten - das ist ein absoluter Trugschluss. Und wenn gar nix hilft, gibt es rechtlichen Beistand.
Es würde Dir gut tun, andere Beiträge auch zu lesen und nicht sofort als falsch zu deklarieren bevor du das tust.
Ich wäre an dieser Stelle gern mal an einem Update seitens des TEs interessiert.
Grüße
Schreddi
Also ich weiß nicht woher du die Phantasie nimmst, dass ich vom Neupreis gesprochen hätte,
ich glaube auch dass wir aneinander vorbeireden
der Wiederbeschaffungswert ist nämlich im genannten Fall die Reparaturkosten, es heißt nämlich Wiederbeschaffung in GLEICHTER ART & GÜTE & DAS BEDEUTET in MEINEM Bsp. Nichts anderes als den ZEITWERT!! Wenn also die Kamera kaputt ist dann bekommst du nicht 250 EUR weil für 250 EURO kriegst du nach 2 Jahren eine deutliche bessere Kamera also besserer Art & Güte, du bekommst 100 EURO & kannst dir damit eine GLEICHWERTIGE Kamera davon kaufen…
damit ist im weiteren Zeitwertentschädigung gemeint nach der HEUTE NOCH in Haftpflicht entschädigt wird, wo du das mit den 70er Jahren her hast is mir echt ein Rätsel, wie gesagt alles andere würde dem widersprechen & wäre Bereicherung was verboten ist..
von Kasko reden wir hier erstmal gar nicht..
@Schreddi
auf deinen Kommentar geh ich jetz mal nicht mehr ein, hoffe das du mit den obigen Ausführungen verstanden hast was gemeint war (Wiederbeschaffungswert 100 EUR!)
Ansonsten setz mal schön deine Fristen, die lachen dich aus in der Schadenabteilung,
ich sags nochmal, wenn du einen Schaden meldest bist du mit Sicherheit nicht der einzige der das tut, glaubst du die regulieren einen Schaden gleich am nächsten Tag oder wie.. wenn ein Versicherer mal ein Tag der offenen Tür veranstaltet, geh mal dahin, damit du aufwachst..
@Dellenzähler: Entschuldigung, das ich versucht habe mich kurz zu fassen.
Ansonsten hast du mich falsch verstanden, genau das was du anschließend geschrieben hast ist schon ok. Ich denke aber, hier in einem Forum Riesenabhandlungen über Begriffe aus der Schadenswelt einzustellen nicht zweckdienlich ist. Die Botschaft sollte für den Normalbürger leicht verständlich sein: Achtung, wenn du nicht reparierst gibts das nächste mal weniger oder gar nix mehr!
Und trefflich natürlich gleich wieder der Einleitungssatz so nach dem Motto "Hier bin ich der Chef und Tschüss mit allen anderen". Ein bißchen höfflicher gehts vielleicht auch noch. Danke!
Haule
@Haule
der Beulenzähler hat nicht nur dich falsch verstanden 🙄
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Tag Leutz,
ihr streitet euch hier um Kaisersbart....
Ihr habt beide recht.
Defintion: http://de.wikipedia.org/wiki/Wiederbeschaffungswert
Defintion: http://de.wikipedia.org/wiki/Zeitwert
Hallo,
Zitat:
Original geschrieben von donjoe1980
(...)
@Schreddiauf deinen Kommentar geh ich jetz mal nicht mehr ein, hoffe das du mit den obigen Ausführungen verstanden hast was gemeint war (Wiederbeschaffungswert 100 EUR!)
Ansonsten setz mal schön deine Fristen, die lachen dich aus in der Schadenabteilung,
ich sags nochmal, wenn du einen Schaden meldest bist du mit Sicherheit nicht der einzige der das tut, glaubst du die regulieren einen Schaden gleich am nächsten Tag oder wie.. wenn ein Versicherer mal ein Tag der offenen Tür veranstaltet, geh mal dahin, damit du aufwachst..
zum ersten - wenn Du schreibst Restwert und Wiederbschaffungswert meinst solltest Du das wenigstens richtig stellen und akzeptieren dass Du Falsches geschrieben hast.
Ich hatte das sehr wohl verstanden - deswegen auch mein Satz *gg*
An dieser Stelle zu Deinem letzten Absatz noch eins:
Herzlich willkommen auch Dir im Versicherungsforum. Es gilt hier - wie in allen anderen Foren auch - die Netiquette. Dazu zählt auch, anderen nicht die Kompetenz abzusprechen oder dies zu versuchen.
Du hast es hier keineswegs mit einer Ansammlung von Metzgern zu tun - daher ist es unschicklich zu suggerieren, du hättest das Fachwissen quasi allein gepachtet (was nun nicht stimmt wie wir oben gesehen haben....).
"Aufwachen" ist daher nicht das Thema - ich weiß sehr wohl wie es in einer Schadenabteilung aussieht. Habe da noch keinen einen Kunden oder Anspruchsteller auslachen sehen oder hören.
@Haule & Dellenzähler:
Vertragt Euch wieder - die Ausführungen waren doch von niemandem falsch, oder? 😉
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Haule
@Dellenzähler: Entschuldigung, das ich versucht habe mich kurz zu fassen.
Ansonsten hast du mich falsch verstanden, genau das was du anschließend geschrieben hast ist schon ok. Ich denke aber, hier in einem Forum Riesenabhandlungen über Begriffe aus der Schadenswelt einzustellen nicht zweckdienlich ist. Die Botschaft sollte für den Normalbürger leicht verständlich sein: Achtung, wenn du nicht reparierst gibts das nächste mal weniger oder gar nix mehr!
Und trefflich natürlich gleich wieder der Einleitungssatz so nach dem Motto "Hier bin ich der Chef und Tschüss mit allen anderen". Ein bißchen höfflicher gehts vielleicht auch noch. Danke!
Haule
Ich kann ehrlich gesagt nicht erkennen, wo ich hier unhöflich zu dir war 😕
Und gestritten hab wir uns doch auch auch nicht oder ?
Auch habe ich keine "Riesenabhandlungen" über Begriffe in der Schadenwelt eingestellt. Ich habe die einzelnen Begriffe lediglich erklärt (zumindest hab ich das versucht)
"Jau Meister Haule, dass ist auch besser so" als Antwort darauf das ich einen Punkt mache bevor wir hier alles aufblähen und ein "normaler" Leser nicht mehr durchsteigt.
Das empfinde ich, pardon, als Maulkorbverordnung und etwas Oberlehrerhaft.
Nun denn, kehren wir zur Thematik zurück und verkehren ab sofort sachlich
Gruß Haule
Zitat:
Original geschrieben von Marcxxx
Tag Leutz,
ihr streitet euch hier um Kaisersbart....
Ihr habt beide recht.
Defintion: http://de.wikipedia.org/wiki/Wiederbeschaffungswert
Defintion: http://de.wikipedia.org/wiki/Zeitwert
Darauf hab ich gewartet, dass jemand wiki hier einstellt 😁
Aber auch da wird nicht immer alles richtig beschrieben.
Hier also noch mal Zusammenfassend die Begriffe, wie Sie in der heutigen Zeit bei der Schadenregulierung tagtäglich verwendet werden:
Wiederbeschaffungswert:
Ist der Betrag, der aufgewendet werden muss um eine gleichwertige Sache / ein gleichwertiges Wirtschaftsgut
zu erwerben. Man nennt diesen auch Händlerverkaufswert.
Wiederherstellungskosten: (oder wiederherstellungsbedingte Istandsetzungskosten)
das sind die Reparaturkosten die aufgewendet werden müssen.
Restwert:
das ist der Wert der beschädigten Sache / des Wirtschaftsgut.
Zeitwert:
das ist der Händlereinkaufswert. Dieser wird z.b. bei einer Inzahlungnahme eines Autos an einen gewerblichen Händler realisiert.
Es geht hier ja nicht darum, wie ein Laie die Begriffe definiert, sondern wie Sie in der täglichen Praxis bei der Schadenregulierung gehandhabt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Haule
"Jau Meister Haule, dass ist auch besser so" als Antwort darauf das ich einen Punkt mache bevor wir hier alles aufblähen und ein "normaler" Leser nicht mehr durchsteigt.
Das empfinde ich, pardon, als Maulkorbverordnung und etwas Oberlehrerhaft.
Nun denn, kehren wir zur Thematik zurück und verkehren ab sofort sachlich
Gruß Haule
was das ist 😉 weist du aber auch ?
Nun nimm dir mal nicht alles so zu Herzen. Was glaubst du was ich hier schon so alles über mich lesen musste🙁
Aber jetzt mal im Ernst. Beleidigen wollte und will ich dich natürlich nicht.
Und sachlich ist das schon, was ich hier bisher geschrieben habe.
@delle 😉
Jetzt wirst aber arg kleinkariert 😉
Die Beschreibung in der Wiki sagt das selbe wie du, nur mit anderen Worten...ausserdem wie schon gesagt. Ihr meint das selbe....
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Hallo,
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
zum ersten - wenn Du schreibst Restwert und Wiederbschaffungswert meinst solltest Du das wenigstens richtig stellen und akzeptieren dass Du Falsches geschrieben hast.Zitat:
Original geschrieben von donjoe1980
(...)
@Schreddiauf deinen Kommentar geh ich jetz mal nicht mehr ein, hoffe das du mit den obigen Ausführungen verstanden hast was gemeint war (Wiederbeschaffungswert 100 EUR!)
Ansonsten setz mal schön deine Fristen, die lachen dich aus in der Schadenabteilung,
ich sags nochmal, wenn du einen Schaden meldest bist du mit Sicherheit nicht der einzige der das tut, glaubst du die regulieren einen Schaden gleich am nächsten Tag oder wie.. wenn ein Versicherer mal ein Tag der offenen Tür veranstaltet, geh mal dahin, damit du aufwachst..
Ich hatte das sehr wohl verstanden - deswegen auch mein Satz *gg*An dieser Stelle zu Deinem letzten Absatz noch eins:
Herzlich willkommen auch Dir im Versicherungsforum. Es gilt hier - wie in allen anderen Foren auch - die Netiquette. Dazu zählt auch, anderen nicht die Kompetenz abzusprechen oder dies zu versuchen.
Du hast es hier keineswegs mit einer Ansammlung von Metzgern zu tun - daher ist es unschicklich zu suggerieren, du hättest das Fachwissen quasi allein gepachtet (was nun nicht stimmt wie wir oben gesehen haben....)."Aufwachen" ist daher nicht das Thema - ich weiß sehr wohl wie es in einer Schadenabteilung aussieht. Habe da noch keinen einen Kunden oder Anspruchsteller auslachen sehen oder hören.
@Haule & Dellenzähler:
Vertragt Euch wieder - die Ausführungen waren doch von niemandem falsch, oder? 😉Grüße
Schreddi
Habe absichtlich darauf verzichtet on detail hier die genauen unterschiede zwischen restwert, zeitwert & wiederbeschaffungswert herauszuarbeiten, weil dann verstehts kein laie mehr hier,
mir war eher wichtig dass die teilnehmer das prinzip verstehen..
ich habe niemals behauptet fachkompetenz für mich gepachtet zu haben, aber wenn man hier einiges so liest (z.b. zeitwert gibt’s seit den 70ern nicht mehr & so ein schwachsinn) dann habe ich wirklich das gefühl dass sich hier metzger über versicherungslehre unterhalten..
dann würd mich ma interessieren welche schadenabteilung du gesehn hast 🙄
hier ist auslachen an der tagesordnung GERADE wenn einer meint er kriegt das Ding neu nach einem Haftpflichtschaden 😁 das ist glaub ich so der größte irrglaube den es auf dem gebiet gibt
Zitat:
Original geschrieben von donjoe1980
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Hallo,
Zitat:
Original geschrieben von donjoe1980
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
zum ersten - wenn Du schreibst Restwert und Wiederbschaffungswert meinst solltest Du das wenigstens richtig stellen und akzeptieren dass Du Falsches geschrieben hast.
Ich hatte das sehr wohl verstanden - deswegen auch mein Satz *gg*
An dieser Stelle zu Deinem letzten Absatz noch eins:
Herzlich willkommen auch Dir im Versicherungsforum. Es gilt hier - wie in allen anderen Foren auch - die Netiquette. Dazu zählt auch, anderen nicht die Kompetenz abzusprechen oder dies zu versuchen.
Du hast es hier keineswegs mit einer Ansammlung von Metzgern zu tun - daher ist es unschicklich zu suggerieren, du hättest das Fachwissen quasi allein gepachtet (was nun nicht stimmt wie wir oben gesehen haben....).
"Aufwachen" ist daher nicht das Thema - ich weiß sehr wohl wie es in einer Schadenabteilung aussieht. Habe da noch keinen einen Kunden oder Anspruchsteller auslachen sehen oder hören.
@Haule & Dellenzähler:
Vertragt Euch wieder - die Ausführungen waren doch von niemandem falsch, oder? 😉
Grüße
Schreddi
Habe absichtlich darauf verzichtet on detail hier die genauen unterschiede zwischen restwert, zeitwert & wiederbeschaffungswert herauszuarbeiten, weil dann verstehts kein laie mehr hier,
mir war eher wichtig dass die teilnehmer das prinzip verstehen..
ich habe niemals behauptet fachkompetenz für mich gepachtet zu haben, aber wenn man hier einiges so liest (z.b. zeitwert gibt’s seit den 70ern nicht mehr & so ein schwachsinn) dann habe ich wirklich das gefühl dass sich hier metzger über versicherungslehre unterhalten..
dann würd mich ma interessieren welche schadenabteilung du gesehn hast 🙄
hier ist auslachen an der tagesordnung GERADE wenn einer meint er kriegt das Ding neu nach einem Haftpflichtschaden 😁 das ist glaub ich so der größte irrglaube den es auf dem gebiet gibt
soso...
Du hast darauf verzichtet hier etwas "herauszuarbeiten"
Ich möchte ich dich bitten hier deine Persönlichen Angriffe und Beleidigungen gegen mich zu unterlassen.
Ich bin weder schwachsinnig noch ein Metzger.
Und ausgelacht wird hier hier auch keiner.
Glaub bitte nicht, dass du hier pesönlich werden darfst, weil dir die sachlichen Argumente ausgehen.
Dein Auftritt hier ist wirklich empörend 😠
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Zitat:
Original geschrieben von donjoe1980
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
soso...Zitat:
Original geschrieben von donjoe1980
Habe absichtlich darauf verzichtet on detail hier die genauen unterschiede zwischen restwert, zeitwert & wiederbeschaffungswert herauszuarbeiten, weil dann verstehts kein laie mehr hier,
mir war eher wichtig dass die teilnehmer das prinzip verstehen..
ich habe niemals behauptet fachkompetenz für mich gepachtet zu haben, aber wenn man hier einiges so liest (z.b. zeitwert gibt’s seit den 70ern nicht mehr & so ein schwachsinn) dann habe ich wirklich das gefühl dass sich hier metzger über versicherungslehre unterhalten..
dann würd mich ma interessieren welche schadenabteilung du gesehn hast 🙄
hier ist auslachen an der tagesordnung GERADE wenn einer meint er kriegt das Ding neu nach einem Haftpflichtschaden 😁 das ist glaub ich so der größte irrglaube den es auf dem gebiet gibt
Du hast darauf verzichtet hier etwas "herauszuarbeiten"
Ich möchte ich dich bitten hier deine Persönlichen Angriffe und Beleidigungen gegen mich zu unterlassen.
Ich bin weder schwachsinnig noch ein Metzger.
Und ausgelacht wird hier hier auch keiner.
Glaub bitte nicht, dass du hier pesönlich werden darfst, weil dir die sachlichen Argumente ausgehen.
Dein Auftritt hier ist wirklich empörend 😠
Mir sind die sachlichen Argumente ausgegangen?? Sachlich betrachtet ist das deine Meinung & ich sehe es entsprechend anders.
Sorry aber du nimmst dir einige Sachen hier sehr zu Herzen, ich wüsste nicht wo ich dich persönlich angegriffen bzw. beleidigt haben soll…
ich habe nur die Dinge so klargestellt wie ich sie sehe also das was in aller erster Linie alle hier machen, das du das so persönlich nimmst tut mir leid, aber einige Dinge wollte ich halt klarstellen..