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Muss Versicherung Unfall prüfen?

Themenstarteram 2. November 2020 um 6:21

Ich hatte einen Unfall beim ausparken und bin in eine nicht abgesicherte Baustelle gefahren.

Jetzt bin ich der Meinung, der Betreiber der Baustelle hat die Verkehrssicherungspflicht verletzt da dieser die Baustelle nicht abgesichert hat.

Meine Versicherung ist der Meinung ich müsste meine Selbstbeteiligung in Anspruch nehmen.

Ich bin der Meinung, die Versicherung müsste prüfen, bevor ich meine Selbstbeteiligung in Anspruch nehme, ob die Reparaturkosten nicht von dem Baustellenbetreiber übernommen werden muss.

Kann da jemand weiter helfen?

Beste Antwort im Thema

Wenn Du der Ansicht bist, der Baustellenbetreiber sei schuld - warum hast Du den Schaden nicht bei ihm angemeldet, sondern bei Deiner Versicherung?

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E97 Ostelch NDLimmit,
Hier dann mal ein Ordnungsruf............
Der Unfug der hier regelmässig eingestreut wird nimmt dann überhand.
Ich hab das dan mal gelöscht, mach ich dann aber ab demnächst nicht mehr kommentarlos für Euch.........
Ich hoffe dies ist dann für die angesprochenen deutlich genug ausgedrückt um keine weiteren Aktionen meinerseits zu erfordern.
Das sind jetzt nur drei die direkt angesprochen sind, es laufen aber noch einige die auch auf meiner Liste stehen und oft Unfug im Schreibfinger haben hier auf.
Moorteufelchen

Hallo, Ostelch,

Zitat:

@Ostelch schrieb am 2. November 2020 um 17:18:26 Uhr:

Och, bitte nein! Spielendes Kind statt Eisenträger ....

Warum nur ein spielendes Kind? Zwillinge würden die Geschichte noch dramatischer machen. Der TE ist nac seiner Schilderung in eine ungesicherte Baustele gefahren, nicht in einen ungesichrten Kindergarten.

das DEFA - Kind habe ich lediglich als Beispiel genannt, um zu verdeutlichen, dass der Fahrzeuglenker immer erst schauen muss, ob sich hinter ihm ein Hindernis befindet, bevor er rückwärts fährt.

Es ist dabei ganz egal, ob es sich, wie beim TE, um Eisenträger einer Baustelle handelt oder z. B. um einen Poller, den man vorher beim Einparken nicht gesehen hat.

Viele Grüße,

Uhu110

 

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 2. November 2020 um 21:14:05 Uhr:

Die eigene Vollkaskoversicherung ist hier wohl primär aus Bequemlichkeit involviert worden in der Hoffnung, daß diese den Schadenverursacher in Regreß nimmt und den VK-Vertrag des VN nach erfolgreichem Abschluß wieder entlastet. Ein teurer Trugschluß, der nun eben mit Lehrgeld bezahlt werden muß.

Man kann bei einigen Versicherungen einen Vollkasko-Schaden zurückkaufen und hat dann weder Lehrgeld bezahlt noch wurde man hochgestuft. Muss aber im Einzelfall geschaut werden, ob das geht.

Themenstarteram 3. November 2020 um 6:02

Hier in meinem Thread scheint viel geistiger Blödsinn im Umlauf zu sein?

Bilder gibt es erst einmal nur für den Anwalt und nicht für die öffentliche Belustigung.

Seriöse Empfehlungen und Ratschläge sind aber weiter willkommen.

Fange du bitte erstmal an mit seriöser Fallbeschreibung ... Nachfragen nach Fotos oder Details werden ignoriert. Entweder kann man dir so nicht wirklich helfen oder du willst bewusst etwas verschweigen, weil die Situation eben für dich sehr ungünstig ist und du einen Strohhalm suchst.

Zitat:

@DirkF1 schrieb am 3. November 2020 um 07:02:19 Uhr:

Hier in meinem Thread scheint viel geistiger Blödsinn im Umlauf zu sein?

Bilder gibt es erst einmal nur für den Anwalt und nicht für die öffentliche Belustigung.

Seriöse Empfehlungen und Ratschläge sind aber weiter willkommen.

Dann scheint dir es an keinem Meinungsbild gelegen zu sein. Aus dem bisher beschriebenen kann max. die richtige Vorgehensweise der Versicherung herausgelesen werden. Alles weitere kann nur darin enden wie hier geschehen.

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 2. November 2020 um 22:45:45 Uhr:

E97 Ostelch NDLimmit,
Hier dann mal ein Ordnungsruf............
Der Unfug der hier regelmässig eingestreut wird nimmt dann überhand.
Ich hab das dan mal gelöscht, mach ich dann aber ab demnächst nicht mehr kommentarlos für Euch.........
Ich hoffe dies ist dann für die angesprochenen deutlich genug ausgedrückt um keine weiteren Aktionen meinerseits zu erfordern.
Das sind jetzt nur drei die direkt angesprochen sind, es laufen aber noch einige die auch auf meiner Liste stehen und oft Unfug im Schreibfinger haben hier auf.
Moorteufelchen

Wenn ich hier öffentlich einen Ordnungsruf erhalte, dann nehme ich auch öffentlich dazu Stellung.

Ich habe hier überhaupt keinen Unfug eingestreut und weise diesen Vorwurf deutlich zurück. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es seitens des TE keinerlei Tstsacheninformtionen gibt, die eine einigermaßen zuverlässige Aussage zur Frage, ob sich hier irgendjemand wegen einer nicht abgesicherten Baustelle gegenüber dem TE schadenersatzpflichtig gemacht haben könnte. Statt Informationen abzuwarten, wurden Sachverhalte konstruiert (z. B. Kind statt Stahlträger auf der Straße), die erkennbar nichts mit der tatsächlichen Situation zu tun haben. Ansonsten ergehen hier Aufforderungen, sich nur den Sachverhalt zu diskutieren, der vom TE geschildert wird und nichts anderes. Hier soll das jetzt genau anders herum sein? Das verstehe wer will.

 

Grüße vom Ostelch

Ich schließe mich dem Ostelch an. Hier wurde von 3. Seite eine völlig falsche Information gestreut. Darauf habe ich entsprechend geantwortet. Ohne Unfug. Und ja, manchmal ist der Hinweis auf Glaskugeln richtig. :)

Zitat:

@DirkF1 schrieb am 3. November 2020 um 07:02:19 Uhr:

Hier in meinem Thread scheint viel geistiger Blödsinn im Umlauf zu sein?

Bilder gibt es erst einmal nur für den Anwalt und nicht für die öffentliche Belustigung.

Seriöse Empfehlungen und Ratschläge sind aber weiter willkommen.

Zur Haltung der Versicherung hast du bereits seriöse Ratschläge bekommen. Zum Unfall selbst und der Frage, ob hier seitens des Bauunternehmens eine Schadenersatzpflicht bestehen könnte, mangels notwendiger Sachverhaltsinformationen nicht. Die musst du auch nicht liefern, wenn du nicht willst. Vielleicht kommt es dir auf diese Frage auch gar nicht an. Dann wäre ein entsprechender Hinweis nützlich, um hier nicht weiter wilde Spekulationen ins Kraut schießen zu lassen, die du als "öffentliche Belustigung" erlebst.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@DirkF1 schrieb am 3. November 2020 um 07:02:19 Uhr:

Hier in meinem Thread scheint viel geistiger Blödsinn im Umlauf zu sein?

Bilder gibt es erst einmal nur für den Anwalt und nicht für die öffentliche Belustigung.

Seriöse Empfehlungen und Ratschläge sind aber weiter willkommen.

Achso, wenn hier Beiträge kommen, die nicht in deine Erwartungshaltung passen, dann ist das Blödsinn und nicht seriös?

Wer sich ins Auto setzt und blind auf seine Sensoren vertraut kann nun mal schlecht andere Leute dafür haftbar machen. Das wäre in meinen Augen unseriös.

Und da muss tatsächlich nicht einmal das hypothetische Kind für herhalten, obwohl der Hinweis durchaus gerechtfertigt ist, um sein Verhalten für ähnliche Situationen zu reflektieren.

Wie würdest du denn die Situation beurteilen, wenn es statt Eisenträgern der (unbesetzte) Kettcar eines Kindes gewesen wäre, das dort vergessen wurde?

Oder ein Roller, der (aus welchen Gründen auch immer) umgekippt auf der Seite dort gelegen hätte?

Ein Schrank, den man dort kurz abgelegt hat, um ihn anschliessend zu verladen?

Mir fallen da viele Beispiele ein, bei denen du deinen Schaden hättest, ohne dass eine wie auch immer geartete Sicherungspflicht verletzt worden wäre. Warum also sollte der Baustellenbetreiber haften?

Eigentlich kannst du noch froh sein, dass an den Eisenträgern kein Schaden entstanden ist, für den du aufkommen musst.

Ja, ich weiß, Eisenträger. Hätte aber eben auch der genannte Schrank sein können. ;-)

Man sollte nicht versuchen sein eigenes Fehlverhalten/Versagen anderen anzulasten.

Bis diskutierbare Tatsachen auf dem Tisch liegen ist hier zu.

Wenn der TE dann irgendwann mag soll er mich bitte anschreiben.

Moorteufelchen

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