Muss Versicherung Unfall prüfen?

Ich hatte einen Unfall beim ausparken und bin in eine nicht abgesicherte Baustelle gefahren.

Jetzt bin ich der Meinung, der Betreiber der Baustelle hat die Verkehrssicherungspflicht verletzt da dieser die Baustelle nicht abgesichert hat.

Meine Versicherung ist der Meinung ich müsste meine Selbstbeteiligung in Anspruch nehmen.

Ich bin der Meinung, die Versicherung müsste prüfen, bevor ich meine Selbstbeteiligung in Anspruch nehme, ob die Reparaturkosten nicht von dem Baustellenbetreiber übernommen werden muss.

Kann da jemand weiter helfen?

Beste Antwort im Thema

Wenn Du der Ansicht bist, der Baustellenbetreiber sei schuld - warum hast Du den Schaden nicht bei ihm angemeldet, sondern bei Deiner Versicherung?

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Zitat:

@Ostelch schrieb am 2. November 2020 um 16:16:20 Uhr:


Es ist doch völlig müßig, hier lang und breit über einen nicht bekannten Sachverhalt zu diiskutieren. Die Vollkaskoversicherung interessiert sich jedenfalls nicht dafür und ob irgendwer dafür (mit)haftet, dass der TE sein Auto beschädigt hat, werden wir hier mit noch so vielen "hätte, könnte, sollte" nicht klären. Man muss als Verkehrsteilnehmer zwar mit Vielem rechnen, aber nicht mit Allem.

Der TE wird uns hoffentlich nich tdum sterben lassen und uns irgendwann verraten, ob er Schadensersatzansprüche gegen wen auch immer durchsetzen konnte.

Grüße vom Ostelch

Die Eingangsfrage des TE wurde beantwortet, die Vollkasko hat korrekt geantwortet. Im Laufe des Threads ist dem TE ja aber deutlich geworden, dass er hier anders vorgehen muss. Und die Diskussion heißt nun "Chance auf Schadensersatz oder nicht" Deswegen ist es in diesem Fall auch nicht müßig sondern genau der Kern des Threads. Und der Wunsch einiger Teilnehmer inkl. mir nach einigen mehr Informationen (z. B. durch ein Bild) sinnvoll.

Also wo ist das Problem?

Das wir mal irgendwelche hypothetischen Kinder außen vor lassen sehe ich (seit je her) ebenfalls so.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 2. November 2020 um 17:32:42 Uhr:



Die Eingangsfrage des TE wurde beantwortet, die Vollkasko hat korrekt geantwortet. Im Laufe des Threads ist dem TE ja aber deutlich geworden, dass er hier anders vorgehen muss. Und die Diskussion heißt nun "Chance auf Schadensersatz oder nicht" Deswegen ist es in diesem Fall auch nicht müßig sondern genau der Kern des Threads. Und der Wunsch einiger Teilnehmer inkl. mir nach einigen mehr Informationen (z. B. durch ein Bild) sinnvoll.

Also wo ist das Problem?

Das wir mal irgendwelche hypothetischen Kinder außen vor lassen sehe ich (seit je her) ebenfalls so.

Es gibt überhaupt kein "Problem" - bis auf die Frage, welche Tatsachen wir hier bisher einer Antwort, die mehr beinhaltet als ein "kann sein, kann nicht sein", unseren sachdienlichen Hinweisen zugrunde legen können. Solange könne wir die Finger stillhalten und gespannt auf die Nachrichten vom TE warten. 1001 hypothetische Sachverhalte zu konstruieren hilft bestenfalls die Langeweile der Konstrukteure in der Wartezeit auf eine Antwort des TE zu vertreiben.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@jaro66 schrieb am 2. November 2020 um 16:57:51 Uhr:



Zitat:

@DirkF1 schrieb am 02. Nov. 2020 um 14:5:36 Uhr:


Es könnte sein, das die Karosserie verzogen ist.
Die Stossstange muss neu und vermutlich die ganze Beifahrerseite lackiert werden.

...mit Vollgas ausgeparkt???
Nach dem Motto..."Wenn's rummst noch'n Meter"
Wie kannst Dir die ganze Seite verschrammen?
Gruß jaro

Hallole ...

Vielleicht mit einer " Rockford Wende " 🙄 😁

https://www.bing.com/.../search?...

Gruß
Hermy

Jetzt stell doch mal Fotos von der Stelle rein!
Und normalerweise prüft man vor dem losfahren, ob etwas hinter dem Auto liegt.
Hätte genau so gut ein Ast oder sonstwas sein können.

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Zitat:

@DirkF1 schrieb am 2. November 2020 um 12:55:31 Uhr:


ich habe den Baustellenbetreiber bereits eine Frist gesetzt die aber schon abgelaufen ist allerdings vermute ich das er die Sache aussitzen will und reagiert gar nicht.

Was für eine Frist? 😕

Hast du dem Baustellenbetreiber eine Haftbarhaltung zugestellt (vor der Fristsetzung)?

Die eigene Vollkaskoversicherung ist hier wohl primär aus Bequemlichkeit involviert worden in der Hoffnung, daß diese den Schadenverursacher in Regreß nimmt und den VK-Vertrag des VN nach erfolgreichem Abschluß wieder entlastet. Ein teurer Trugschluß, der nun eben mit Lehrgeld bezahlt werden muß.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 2. November 2020 um 21:14:05 Uhr:


Die eigene Vollkaskoversicherung ist hier wohl primär aus Bequemlichkeit involviert worden in der Hoffnung, daß diese den Schadenverursacher in Regreß nimmt und den VK-Vertrag des VN nach erfolgreichem Abschluß wieder entlastet. Ein teurer Trugschluß, der nun eben mit Lehrgeld bezahlt werden muß.

Noch ließe sich die Sache sicher noch rückgängig machen. Aber da sind wir schon wieder im Bereich der Spekulation dank der sparsamen Infos des TE.

Grüße vom Ostelch

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