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Muss Versicherung Unfall prüfen?

Themenstarteram 2. November 2020 um 6:21

Ich hatte einen Unfall beim ausparken und bin in eine nicht abgesicherte Baustelle gefahren.

Jetzt bin ich der Meinung, der Betreiber der Baustelle hat die Verkehrssicherungspflicht verletzt da dieser die Baustelle nicht abgesichert hat.

Meine Versicherung ist der Meinung ich müsste meine Selbstbeteiligung in Anspruch nehmen.

Ich bin der Meinung, die Versicherung müsste prüfen, bevor ich meine Selbstbeteiligung in Anspruch nehme, ob die Reparaturkosten nicht von dem Baustellenbetreiber übernommen werden muss.

Kann da jemand weiter helfen?

Beste Antwort im Thema

Wenn Du der Ansicht bist, der Baustellenbetreiber sei schuld - warum hast Du den Schaden nicht bei ihm angemeldet, sondern bei Deiner Versicherung?

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Also zum besseren Verständnis:

- es ist festzuhalten, dass Deine Kasko gar nix prüfen muss wenn Du denen den Schaden einreichst (warum Du das gemacht hast in der Überzeugung der Baustellenbetreiber sei schuld, ist mir aber immer noch unklar).

- sehe ich richtig, dass Du mit Hilfe Deiner Rechtschutz gegenüber dem Baustellenbetreiber Deinen Schaden geltend machen möchtest?

- sei Dir des Risikos besusst - evtl kommt dann raus, dass beide SB zu entrichten sind ...

Den Schaden gleichzeitig im vollen Umfang bei der Versicherung und der Baufirma geltend zu machen ist übrigens auch keine gute Idee ;)

Wenn die Kasko zahlen soll wird immer die SB fällig, daran ändert auch ein Anwalt nichts.

Wer rückwärts gegen ein Hindernis fährt wird seinen Schaden wohl auch nie zu 100% von dem ersetzt bekommen, der das Hindernis bereitet hat. Ich würde fast vermuten, dass es weniger als 50% werden. (Stichworte "Sichtfahrgebot" und "besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren")

Mit etwas Glück reicht der Haftungsanteil der Baufirma, um die SB und die von der VK nicht abgedeckten Schadenpositionen auszugleichen. Aber das sollte unbedingt ein Anwalt klären.

BTW: Wie hoch ist der Schaden denn überhaupt?

Themenstarteram 2. November 2020 um 13:01

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 2. November 2020 um 13:11:15 Uhr:

 

warum Du das gemacht hast in der Überzeugung der Baustellenbetreiber sei schuld, ist mir aber immer noch unklar.

Ich behaupte einfach mal, dass ein Betreiber einer Baustelle diese auch gegen Unfälle abzusichern hat.

Zusätzlich ist mir bekannt, das der Auftraggeber dieser Baustelle, den Betreiber schriftlich die Auflage gestellt hat, die Baustelle abzusichern was nicht erfolgt ist.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 2. November 2020 um 13:11:15 Uhr:

 

sehe ich richtig, dass Du mit Hilfe Deiner Rechtschutz gegenüber dem Baustellenbetreiber Deinen Schaden geltend machen möchtest?

Das ist richtig, ich vermute der Baustellenbetreiber hat eine Betriebshaftpflicht.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 2. November 2020 um 13:11:15 Uhr:

 

- sei Dir des Risikos besusst - evtl kommt dann raus, dass beide SB zu entrichten sind ...

Das Risiko muss ich in Kauf nehmen aber bei der Rechtsschutz Versicherung habe ich immer eine kostenlose Beratung inkludiert.

Themenstarteram 2. November 2020 um 13:05

Zitat:

@hk_do schrieb am 2. November 2020 um 14:01:01 Uhr:

 

Wie hoch ist der Schaden denn überhaupt?

Weis ich noch nicht.

Es könnte sein, das die Karosserie verzogen ist.

Die Stossstange muss neu und vermutlich die ganze Beifahrerseite lackiert werden.

Zeig mal ein Bild der Situation ...

Folgende Fragen stellen sich trotzdem unabhängig davon:

Wie war die Baustelle ausgeschildert?

Wie ist das Fahrzeug in den Baustellenbereich gekommen?

Wie ist man in das Fahrzeug gestiegen, ohne den rückwärtigen Bereich zu Gesicht zu bekommen?

 

Wenn man bspw. in eine ausgeschilderte und für den Straßenverkehr gesperrte Baustelle hineinfährt, kannst du dein Vorhaben wohl gleich vergessen. Und gesperrt ist je nach Situation auch schon ein einzelnes Schild, es muss nicht autmatisch eine Beschränkung mit Bauzaun oder ähnlichen Dingen erfolgen. Zudem muss dir klar sein, das ohne weitere Infos deinerseits du bestenfalls zu einem Vergleich kommst. Über den musst du wiederum deine Vollkaskoversicherung informieren, weil du sonst einen Versicherungsbetrug begehst. Beim Vergleich brauchst du dennoch wohl deine Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, ergo hat sich deine Situation nicht wesentlich verbessert.

Ich vermute, der Baustellenbetreiber hat gute Gründe dich zu ignorieren. Ich habe da son ein typisches Bild vor Augen, irgendwo wird gebaut, die Straße ist voll oder zum Teil gesperrt und mitten zwischen den Baustellenfahrzeugen/Maaterialien parkt ein PKW.

Ansonsten bin ich der Meinung dass man bei ruhenden Objekten auch eher schlechte Karte hat. Muss man halt aufpassen.

Aber gut, ohne Fotos oder eine Skizze lässt sich hier aus der Ferne wenig cleveres dazu sagen.

Zitat:

Ich behaupte einfach mal, dass ein Betreiber einer Baustelle diese auch gegen Unfälle abzusichern hat.

...

Das ist richtig, ich vermute der Baustellenbetreiber hat eine Betriebshaftpflicht.

Und ich behaupte, dass du als Autofahrer eine besondere Sorgfaltspflicht hast, wenn du siehst, dass dort gebaut wird.

Natürlich muss die Baustelle gegen Unfälle abgesichert werden:

-Gerüste müssen Umrandungen haben

-Treppenaufgänge müssen ebenso gesichert werden

-Gruben müssen kenntlich gemacht und gesichert werden

-usw...

Und wenn dann, trotz der Absicherungen während des Bauens etwas passiert; wenn z.B. vom Dach ein Werkzeug oder beim Mauern der Zement auf dein geparktes Auto fällt, dann sind solche Unfälle von der Betriebshaftpflicht gedeckt.

Anders sieht das aber aus, wenn du mit deinem PKW gegen stehende Hindernisse dieser Baustelle fährst.

Oder waren die Eisenträger beim Einsteigen ins Auto noch nicht da?

Hast du noch nie bemerkt, dass in der Nähe von Baustellen gern mal Baumaterial auf der Strasse liegt/steht?

Themenstarteram 2. November 2020 um 13:57

Die Baustelle war nicht abgesichert und auch nicht ausgeschildert.

Neben der Baustelle sind ausgewiesene Parkplätze und dort hatte ich auch geparkt.

Die Eisenträger wo ich drauf gefahren bin lagen auf dem Boden und konnten auch so von meinen Sensoren am Auto nicht erkannt werden.

Zeig doch einfach mal ein Bild ... zudem ist die Aussage "Sensoren haben sie nicht erkannt" als einzige Strategie zusammen mit "war nicht ausgeschildert" jedenfalls etwas dünn, solange es bei Tageslicht passiert ...

bilder? sind ja deiner aussage genug vorhanden, stell doch mal bitte ein paar davon ein, damit man sich ein bild machen kann, weil meine glaskugel ist leider grad zur inspektion in der werkstatt

war es tagsüber oder abends oder nachts?

Zitat:

@DirkF1 schrieb am 2. November 2020 um 14:01:41 Uhr:

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 2. November 2020 um 13:11:15 Uhr:

 

warum Du das gemacht hast in der Überzeugung der Baustellenbetreiber sei schuld, ist mir aber immer noch unklar.

Ich behaupte einfach mal, dass ein Betreiber einer Baustelle diese auch gegen Unfälle abzusichern hat.

Zusätzlich ist mir bekannt, das der Auftraggeber dieser Baustelle, den Betreiber schriftlich die Auflage gestellt hat, die Baustelle abzusichern was nicht erfolgt ist.

Zitat:

@DirkF1 schrieb am 2. November 2020 um 14:01:41 Uhr:

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 2. November 2020 um 13:11:15 Uhr:

 

sehe ich richtig, dass Du mit Hilfe Deiner Rechtschutz gegenüber dem Baustellenbetreiber Deinen Schaden geltend machen möchtest?

Das ist richtig, ich vermute der Baustellenbetreiber hat eine Betriebshaftpflicht.

Zitat:

@DirkF1 schrieb am 2. November 2020 um 14:01:41 Uhr:

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 2. November 2020 um 13:11:15 Uhr:

 

- sei Dir des Risikos besusst - evtl kommt dann raus, dass beide SB zu entrichten sind ...

Das Risiko muss ich in Kauf nehmen aber bei der Rechtsschutz Versicherung habe ich immer eine kostenlose Beratung inkludiert.

Umso unverständlicher ist, dass man den Sachverhalt der eigenen Kaskoversicherung vorlegt.

Es ist doch völlig müßig, hier lang und breit über einen nicht bekannten Sachverhalt zu diiskutieren. Die Vollkaskoversicherung interessiert sich jedenfalls nicht dafür und ob irgendwer dafür (mit)haftet, dass der TE sein Auto beschädigt hat, werden wir hier mit noch so vielen "hätte, könnte, sollte" nicht klären. Man muss als Verkehrsteilnehmer zwar mit Vielem rechnen, aber nicht mit Allem.

Der TE wird uns hoffentlich nich tdum sterben lassen und uns irgendwann verraten, ob er Schadensersatzansprüche gegen wen auch immer durchsetzen konnte.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@DirkF1 schrieb am 02. Nov. 2020 um 14:5:36 Uhr:

Es könnte sein, das die Karosserie verzogen ist.

Die Stossstange muss neu und vermutlich die ganze Beifahrerseite lackiert werden.

...mit Vollgas ausgeparkt???

Nach dem Motto..."Wenn's rummst noch'n Meter"

Wie kannst Dir die ganze Seite verschrammen?

Gruß jaro

Hallo, DirkF1,

Zitat:

@DirkF1 schrieb am 2. November 2020 um 12:55:31 Uhr:

@ hk_do,

Der Unfall ist passiert, da Eisenträger auf dem Boden lagen und diese habe ich nicht gesehen beim rückwertigen ausparken.

dann werfen wir mal das DEFA - Kind in den Raum.

Was wäre gewesen, wenn es sich nicht um einen Eisenträger, sondern um ein spielendes Kind gehandelt hätte?

Genau das dürfte hier nämlich die Frage sein, die die gegnerische Versicherung Dir (zu recht) stellt, denn Du hast als Fahrer die Pflicht, vor Fahrtantritt zu prüfen, ob sich hinter Deinem Fahrzeug Hindernisse befinden, wenn Du vorhast, rückwärts zu fahren.

Dies auch dann, wenn Dein Fahrzeug mit allen möglichen Sensoren, Kameras usw. ausgestattet ist, denn als Fahrer hast Du eine besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren zu beachten.

Es darf also bezweifelt werden, dass Du vom Baustellenbetreiber bzw. seiner Versicherung auch nur einen Teil Deines Schadens erstattet bekommst.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 2. November 2020 um 16:58:31 Uhr:

 

dann werfen wir mal das DEFA - Kind in den Raum.

Was wäre gewesen, wenn es sich nicht um einen Eisenträger, sondern um ein spielendes Kind gehandelt hätte?

Genau das dürfte hier nämlich die Frage sein, die die gegnerische Versicherung Dir (zu recht) stellt, denn Du hast als Fahrer die Pflicht, vor Fahrtantritt zu prüfen, ob sich hinter Deinem Fahrzeug Hindernisse befinden, wenn Du vorhast, rückwärts zu fahren.

Dies auch dann, wenn Dein Fahrzeug mit allen möglichen Sensoren, Kameras usw. ausgestattet ist, denn als Fahrer hast Du eine besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren zu beachten.

Es darf also bezweifelt werden, dass Du vom Baustellenbetreiber bzw. seiner Versicherung auch nur einen Teil Deines Schadens erstattet bekommst.

Viele Grüße,

Uhu110

Och, bitte nein! Spielendes Kind statt Eisenträger ....

Warum nur ein spielendes Kind? Zwillinge würden die Geschichte noch dramatischer machen. Der TE ist nac seiner Schilderung in eine ungesicherte Baustele gefahren, nicht in einen ungesichrten Kindergarten. :rolleyes:

Es darf bezweifelt werden, dass wir mit dieser Art Katastrophengerede den Tatsachen auch nur ein Stück näher kommen.

Grüße vom Ostelch

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