Muss man Treser Rückleuchten eintragen lassen?
Hallo,
Die suche geht irgendwie nicht 🙁
habe mir nagelneue unbenutzte schwarze Treser Rückleuchten ersteigert...
Muss ich die jetzt eintragen lassen, oder gibt es dafür eine Abe?
und
Achtet die Polizei drauf, wenn man die Reflektoren nicht mit verbaut hat??
26 Antworten
trau schau wem,seh jetzt erst dass das nen b4 ist 😰
& wenns da natürlich noch so supertricks wie zusätzliche nsl braucht,is wenns auch noch im gutachten steht,ne abnahme pflicht 🙄
@snickers😁
wenn man die stossstange & die leuchten bei autos vor 01.89. weglässt siehts nimmer so schlimm aus 😉😎
Hey Leute, bin beim lernen auf die Treser-Problematik gestoßen und du musst die Dinger nach aktueller Rechtslage nicht eintragen lassen!
Zitat:
Sachverhalt 2: Seitdem die Zulassungsstellen nur noch die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 aus-händigen, werden nachträgliche Veränderungen am Kfz dort nicht mehr eingetragen, sondern nur noch in einer Kartei der Zulassungsstelle "verwaltet".
Frage: Welche Veränderungen müssen überhaupt bei der Zulassungsstelle angezeigt wer-den. Reicht es nicht aus, wenn man, wie oben im Auspuffbeispiel, eine ABE oder EG-Genehmigung vorlegen kann?
Antwort: Die wahlweisen Rad-Reifen-Kombinationen, die der Fahrzeughersteller serienmäßig für ein bestimmtes Fahrzeug freigibt, sind nicht mehr alle in die Zulassungsbeschei-nigung eingetragen. Es wird nur noch eine Kombination aufgenommen (das muss nicht der tatsächlich montierten entsprechen). Aufschluss kann nur der Fahrzeug-hersteller geben (über die FIN). Bei Teilen für die ein Teilegutachten existiert muss eine Anbauabnahme im Sinne des § 19 III StVZO erfolgen. Das Textfeld 22 der Zulassungsbescheinigung wird dann auf der Anbauabnahme fortgeführt. Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erst bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle erforderlich. Fahrzeugteile mit einer Teile-Betriebserlaubnis (z. B. dunkel eingefärbte Schlussleuchten) unterliegen in der Regel nicht der Abnahme und somit auch nicht dem Eintrag. Jedoch: Die ABE unterliegt der Mitführpflicht (19 III StVZO) und es müssen alle Auflagen eingehalten werden (im o. a. Beispiel ist dies in der Regel das zusätzliche Anbringen von Rück-strahlern).
Ich denke das ist eindeutig und zweifelsfrei. Leider gibt's immer wieder Sachverständige die nicht wirklich mit sich reden lassen, aber unter Mitnahme der Gesetzeslage wird dies kein Problem sein.
Für die Grün-Weißen musst du aber halt die entsprechende ABE bzw. Gutachten mitführen und die Auflagen einhalten!
Gruß,
Markus
Meine seit fast 2.Jahren dran. Orig.TReser.
Beim Tüv gefragt, Antwort war wenn ich mein Geld loswerden wolle macht er es, ansonsten nicht nötig.
Nur Gutachten(ABG) mitführen.
Hatte am Anfang auch keine Strahler drann, hat mich dann 15.-€ Verwarnug gekostet. Seit dem is drann.
Wegen Nebelscheinwerfer, mit bissi Basteln Funktioniert es auch an den Treser Leuchten ohne einen Extra verbauen zu müssen.
😉
Bei mir sind sie eingetragen.So gehe ich jeder Diskusion aus dem Weg 😁
Grüße
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Glaub hier verwechseln einige die Treser mit den Hella Leuchten...
Bei den Tresern ist die NSL schon integriert im Gegensatz zu Hella, genauso liegt ne ABE bzw. ABG bei, mit der man die Leuchten nicht eintragen muss, insofern zusätzliche Rückstrahler montiert sind, ansonsten ist diese nicht gültig. E Nummern sind genauso auf den Leuchten vorhanden.
@Hermann: Tu dir einen Gefallen und hol dir extra ein paar Rückstrahler, die wo beiligen gehen ja mal gar nicht mit der Kombi Strahler + schwarze Halterung, die erstmal hingeschraubt werden muss. Hab auch die Treser montiert, und hab beim Freundlichen für 4 € neue Rückstrahler geholt, siehe Bild unten. Sind irgendwelche Universaldinger von VW, aber sehen zig mal besser aus, als die beiliegenden Treser Teile wie sie z.B. HAJO45 verbaut hat.
Hallo,
ich denke, die Verwirrung kommt durch den Altbegriff "ABE".
Früher war es so, dass es die ABE gabe und die konnte mitgeführt werden. Alternativ war es auch möglich, die Dinger einzutragen, damit man nicht einen Stapel ABEs mittragen musste.
Aber: ABEs gibt es leider dank neuem EU-Recht nicht mehr. Jetzt gibt es das E-Prüfzeichen (als Nachweis, dass es gewissen Standards entspricht). Dafür MUSS man diese Sachen allerdings nun eintragen lassen. Das einzige, was der Gesetzgeber hier als Entgegenkommen macht, ist, dass man es nicht sofort machen muss, sondern dann, wenn sowieso Dinge bein Strassenverkehrsamt zu erledigen sind (Umzug, Halterwechsel).
Ich habe vor 2 Monaten Spurverbreiterungen an meinem Typ 81 verbauen lassen. Die hatten auch eine ABE, klar. Leider war die nichts mehr wert; eintragen muss ich trotzdem (s.o.). Also auch eine Alt-ABE.
Bei den Erfahrungen mit dem TÜV ist es aber auch gut möglich, bei 4 TÜV-Stellen 5 Meinungen zu bekommen, ob was einzutragen ist oder nicht. Oben ist aber der heute gültige Stand beschrieben. Gruß - Andreas
Zitat:
Original geschrieben von magic_shrimp
Glaub hier verwechseln einige die Treser mit den Hella Leuchten...
blöd is halt,dass die treser-leuchten auch von hella sind 😉
nen spezi hat diese auf seinem t89 baujahr 1991 eingetragen mit der auflage einer zusätzlich montierten nebelschlussleuchte !
nen gutachten hat er nicht & das ganze sieht so aus,wie bereits vom hersteller erdacht,der draht der nsl führt im kabelbaum wohl auch keine spannung mehr,dann is natürlich auch blöd in den dingern rumzufrickeln um ne nebelschlussleuchte zu integrieren !
obs zulässig is weiss wahrscheinlich auch keiner genau,aber wenn nix dazu drin steht,muss es auch nicht nicht verboten sein 😰
Zitat:
Original geschrieben von emil2267
blöd is halt,dass die treser-leuchten auch von hella sind 😉Zitat:
Original geschrieben von magic_shrimp
Glaub hier verwechseln einige die Treser mit den Hella Leuchten...
Ahja, gut zu wissen. Aber jedenfalls hat man dann bei den Tresern das "intelligentere" Innenleben mit NSL gewählt, anstatt das Zusatzleuchten Gebastel. 😁
@emil: Die Treser Rückleuchten wurden von Seima Italiana in Italien produziert. Schau dir mal die Kopie von der Treser ABG genau an... Die haben eine E-Nummer drauf und auch ebenfalls eine Nebelschlussleuchte integriert. Die von Hella haben keine NSL integriert und deshalb muss eine nachgerüstet werden.
Bei beiden MÜSSEN aber die Reflektoren nachgerüstet werden. Ansonsten sind die Treser absolut eintragungsfrei, da ja wie schon erwähnt ein E-Prüfzeichen vorhanden, das in der gesamten EU seine Gültigkeit hat und auch anerkannt wird, auch wenn in der ABG was anderes drin steht.
Was macht man nun, wenn man keine ABG mehr hat? Treser gibt es nicht mehr, um da nachzufragen, ob man eine bekommt...
Deshalb ist es auch gut, dass sie ein E-Zeichen haben.
So und nun Schluss mit der ewig andauernden Diskussion ob eintragen oder nicht...
Hatte an meinen alten t89 auch original Treser Leuchten dran, hatten zum einen ein E-Prüfzeichen und zudem war auch noch eine ABE mit dabei, war damit beim TÜV ein Eingetragen werden müssen die nicht haben sie mir gesagt, hatte nichtmal mehr eine Nebelschlussleuchte deswegen stand auch so in der ABE drin, konnten die beim TÜV zur HU erst garnicht glauben aber als sie es gelesen haben, gab es auch die Plakette 😁
Also einfach so fahren aber mach aufjedenfall die Reflektoren dran!