ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Muss man eine abnehmbare Anhängerkupplung abnehmen?

Muss man eine abnehmbare Anhängerkupplung abnehmen?

Themenstarteram 2. Januar 2006 um 19:20

Hallo! Ich habe von einem Bekannten gehört, dass man, wenn man seine abnehmbare Anhängerkupplung nicht abnimmt und es passiert ein Unfall, eine Mitschuld oder sowas ähnliches bekommen kann, weil man hätte den Schaden, wenn man die Kupplung abgenommen hätte, verringern können!!

Könnt ihr mich aufklären??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

 

Mich stört der Anblick von AHK extremst.

Gütiger Gott, gib, dass das nur ein dummer Spruch war und nicht wirklich solche Bekloppten rumlaufen...

 

 

118 weitere Antworten
Ähnliche Themen
118 Antworten

Und ich sehe prinzipiell kein Problem damit. ;)

Jedoch in der Sache ist nichts Neues herausgekommen.

Und ob es versicherungstechnische Probleme gibt, wage ich zu bezweifeln, da es keinerlei mir bekannte Grundlage dafür gibt. M.E. müßte man sich da schon sehr doof anstellen...

Hallo,

in Deutschland muss eine Anhängekupplung nicht abgenommen werden bei nichtgebrauch.

Jedoch muss der Kugelkopf abgedeckt sein. Abdeckung, Tennisball etc. EG-Richtlinie 94/20

am 17. Juni 2012 um 15:58

Sie muss bei Nichtgebrauch abgenommen werden, wenn sie, wie beim Fiesta zB., Teile des Kennzeichens verdeckt..

Wenn man die Kugel mit einem Tennisball oä. überzieht, wird die verdeckte Fläche noch größer, wie auch der darauf folgende Ärger..

oder beim Meriva A...

Es gibt auch nur abnehmbare AHK fürn Meriva A.

Aber das hatten wir schon ein paarmal. :rolleyes::D

Zitat:

Original geschrieben von MarkusKunerth

Hallo zusammen,

abnehmbare Anhängerkupplungen muß man in der EU NUR in Italien bei nichtgebrauch abnehmen.

Warum? Das weiß auch in Italia kein Mensch.

Aber das macht nix, da in Italia auch Motorräder beschlagnahmt werden, wenn der Fahrer ein Hand vom Lenker nimmt. Und wenn er nur das Visier runter klappt.

Deshalb fahr ich da seit Jahren nicht mehr hin.

Sollen sich die Italiener doch selbst abkassieren.

Gruß Markus

So ein Scheiß was du da schreibst, bitte informiere dich das nächstemal bevor du solche Unwahrheiten verbreitest. lg Aemili

Zitat:

Original geschrieben von aemili

 

So ein Scheiß was du da schreibst, bitte informiere dich das nächstemal bevor du solche Unwahrheiten verbreitest. lg Aemili

Und du solltest mal schauen von wann der von dir kritisierte Post ist!

am 21. Juni 2014 um 22:01

Kann mir mal jemand diese Logik erklären. Eine abnehmbare AHK muss bei nicht Einsatz abgenommen werden, weil gefährlich. Eine starre AHK, mit selber Wirkung darf dran bleiben? Der eine wird bestraft, der andere ist Gesetzkonform???? Deutsche Bürokratie lässt grüßen.

am 21. Juni 2014 um 22:11

Sie muss nur abgenommen werden, wenn Teile der Kupplung das Kennzeichen verdecken.

Zitat:

Verdeckt die AHZV das amtliche Kennzeichen derart, dass es nicht mehr vollständig zu lesen ist, ist die Kupplung bei Fahrten ohne Hänger abzubauen.

Grundlage ist § 60(1) STVZO: ...Kennzeichen dürfen nicht spiegeln, und sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein...

Das ganze ist eine Frage der zweifelsfreien Identifizierbarkeit. Bei Anhängerbetrieb ist das i.d.R. über das amtl. Kz. des Anhängers gewährleistet.

Sollte die Sicht aufs Kennzeichen nicht durch die Kugel beeinträchtigt sein, kann sie dran bleiben, da es in dem Fall weder eine Verordnung noch ein Gesetz gibt, das die Demontage bei Nichtgebrauch vorschreibt.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Sie muss nur abgenommen werden, wenn Teile der Kupplung das Kennzeichen verdecken.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Zitat:

Verdeckt die AHZV das amtliche Kennzeichen derart, dass es nicht mehr vollständig zu lesen ist, ist die Kupplung bei Fahrten ohne Hänger abzubauen.

Grundlage ist § 60(1) STVZO: ...Kennzeichen dürfen nicht spiegeln, und sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein...

Das ganze ist eine Frage der zweifelsfreien Identifizierbarkeit. Bei Anhängerbetrieb ist das i.d.R. über das amtl. Kz. des Anhängers gewährleistet.

Sollte die Sicht aufs Kennzeichen nicht durch die Kugel beeinträchtigt sein, kann sie dran bleiben, da es in dem Fall weder eine Verordnung noch ein Gesetz gibt, das die Demontage bei Nichtgebrauch vorschreibt.

Hallo,

dieses wurde vor nicht langer Zeit in der AutoBild lang und breit erklärt.

Eine abnehmbare muss dann abgebaut werden, wenn das Kennzeichen

verdeckt ist (z.B. Suzuki Jimny). http://up.picr.de/16775156zi.jpg

Der vorherige Schreiber hat vollkommen recht.

Gruß

am 22. Juni 2014 um 18:15

hallo

die anhängevorrichtung muss abgenommen werden.. bei uns im süden kostet der verstosss 25,- euro. und bei manchen fzg gibt es ja nur eine abnehmbare anhängekupplung , da sonst das nummernschild verdeckt wird. es gibt viele die das nicht wissen , und wo die abnehmbare kupplung schon festgerostet ist und sich gar nicht mehr so einfach entfernen lässt.

kann ich auch gar nicht verstehen kaufen ein fzg mit abnehmbarer av und dann wird sie aus faulheit oder bequemlichkeit

gar nicht abgenommen wenn sie nicht benötigt wird , zudem ist das teil beim kauf wesentlich teurer.

es grüsst der schwabe

Andree

Um es noch einmal klarzustellen: eine Anhängerkupplung ist ausschließlich deswegen abnehmbar, weil es ohne meist schöner aussieht.

Sie muss zulässig sein. Ist sie das, darf man sie spazierenfahren. Das kann man tun, weil man einen Anhänger ziehen möchte. Oder weil man seinem Nachbarn zeigen möchte, dass man eine besitzt. Oder, damit man beim Rückwärtsfahren keine Kratzer in die Stoßstange macht :D

Da das noch lange nicht alle schönen Gründe sind, sie spazieren fahren zu wollen, sind weder Polizei noch NSA noch Staatsanwalt noch Versicherung daran interessiert, eine Begründung zu hören. Und falls es sie doch interessiert, ist das echt schade, geht sie aber nix an. Denn es gibt und gab nirgends, selbst in den abgefahrensten Bundesländern, eine Pflicht, die AHK abzunehmen. Kein Bußgeld. Keine Gefängnisstrafe. Keine Schadensminderungspflicht. Keinen Haftungsausschluss. NIX. ECHT JETZT.

Lediglich die Sache mit dem verdeckten Kennzeichen ist richtig, hat aber nichts mit all den anderen "Urban Legends", also dem Humbug, den einer vom anderen abschreibt, zu tun. Schade, wenn ich die Legende zerstören muss. Aber bevor hier noch mehr Leute schreiben, dass dem Heiner sein Onkel die Freundin 1986 mal in Henstedt-Ulzburg vom Wachtmeister scharf angeguckt wurde, wollte ich einfach mal ein Machtwort sprechen. Tschuldigung...

am 29. August 2014 um 15:13

Oh manno man,wenn ich den kugel nicht brauche,nehm ich ihn ab.warum sollte er dran bleiben?warscheinlich ist man nur zu faul.l.g.monsterkong.

Zitat:

Original geschrieben von monsterkong

Oh manno man,wenn ich den kugel nicht brauche,nehm ich ihn ab.warum sollte er dran bleiben?warscheinlich ist man nur zu faul.l.g.monsterkong.

Nee, nicht faul nur Angst das jemand auf die lackierte Stoßstange des geparkten PKW fährt, schön verschrammt und sich danach ohne sich bei mir zu melden, wie es sich gehört ,verschwindet.

So lange es solche Unehrlichen gibt bleibt die dran, Basta.

ja, bei meinem Hyundai i30 weil das Kennzeichen teilweise verdeckt ist. Beim Blitzen mit Frontfoto zweimal zahlen, Geschwindigkeit und verdecktes Kennzeichen (30,-- EUR)

am 19. März 2015 um 19:49

Zitat:

@wolfgang-emmes schrieb am 19. März 2015 um 20:31:00 Uhr:

ja, bei meinem Hyundai i30 weil das Kennzeichen teilweise verdeckt ist. Beim Blitzen mit Frontfoto zweimal zahlen, Geschwindigkeit und verdecktes Kennzeichen (30,-- EUR)

Hey Wolfgang,

ich hab noch nie ein Auto gesehen, dass eine AHK an der Frontschürze hat :-)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Muss man eine abnehmbare Anhängerkupplung abnehmen?