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Muss man eine abnehmbare Anhängerkupplung abnehmen?

Themenstarteram 2. Januar 2006 um 19:20

Hallo! Ich habe von einem Bekannten gehört, dass man, wenn man seine abnehmbare Anhängerkupplung nicht abnimmt und es passiert ein Unfall, eine Mitschuld oder sowas ähnliches bekommen kann, weil man hätte den Schaden, wenn man die Kupplung abgenommen hätte, verringern können!!

Könnt ihr mich aufklären??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

 

Mich stört der Anblick von AHK extremst.

Gütiger Gott, gib, dass das nur ein dummer Spruch war und nicht wirklich solche Bekloppten rumlaufen...

 

 

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Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss man abnehmen, wenn man sie nicht benutzt. Ansonsten kannst Du auch mit der Polizei Ärger bekommen. Weis aber nicht, wie hoch die Strafe ausfällt.

Re: Muss man eine abnehmbare Anhängerkupplung abnehmen?

 

Zitat:

Original geschrieben von bbond

Hallo! Ich habe von einem Bekannten gehört, dass man, wenn man seine abnehmbare Anhängerkupplung nicht abnimmt und es passiert ein Unfall, eine Mitschuld oder sowas ähnliches bekommen kann, weil man hätte den Schaden, wenn man die Kupplung abgenommen hätte, verringern können!!

Könnt ihr mich aufklären??

da hat dein bekannter die was richtiges erzählt. jeder bürger hat eine schadensminderungspflicht. und diese greift auch bei der anhängerkupplung.

 

gruß

rd

Themenstarteram 3. Januar 2006 um 9:11

Was ist aber, wenn ich bei einem Unfall sage, dass ich einen Anhänger gerade "holen" wollte. Es ist doch eigentlich unfair, man bezahl mehr für eine abnehmbare und wird dann auch noch bestraft, wenn man diese dranlässt. Ich habe immer nur gedacht, dass man die freiwillig abnehmen kann, dass nicht jeder sieht, dass man eine Kupplung hat!

Naja ich glaub ich werde sie trotzdem dranbehalten, die geht glaub ich auch fast nciht mehr ab!

Ob Du einen Anhänger abholen wolltest oder nicht spielt keine Rolle. Du hast die Möglichkeit, die Anhängerkupplung erst kurz vor dem Anhängen des Anhängers anzubringen und so lange darfst Du

die Anhängerkupplung nicht am Auto haben.

Als Besitzer einer nicht abnehmbaren Anhängerkupplung ist man klar im Vorteil. Ich würde mir auch nie eine abnehmbare Anhängerkupplung kaufen.

am 3. Januar 2006 um 10:00

Zitat:

Original geschrieben von bbond

Was ist aber, wenn ich bei einem Unfall sage, dass ich einen Anhänger gerade "holen" wollte. Es ist doch eigentlich unfair, man bezahl mehr für eine abnehmbare und wird dann auch noch bestraft, wenn man diese dranlässt.

Unfair wäre eher, wenn du dir nach einem Unfall was zusammenlügst nur weil du zu faul warst, die Kupplung abzunehmen.

// Joscha

Zitat:

Original geschrieben von bbond

Naja ich glaub ich werde sie trotzdem dranbehalten, die geht glaub ich auch fast nciht mehr ab!

Wieso startest Du einen Thread, obwohl Du eh uneinsichtig bleibst?

Ob die Regelung sinnvoll oder gerecht ist, ist sicherlich fragwürdig. Aber ändern können wir die StVO nicht!!!

Zitat:

Original geschrieben von Chrippler

Als Besitzer einer nicht abnehmbaren Anhängerkupplung ist man klar im Vorteil.

???

Worin soll der Vorteil liegen, wenn man im Falle eines Auffahrunfalles längere Reparaturzeiten in Kauf nehmen muß, weil der Reparaturaufwand höher ist als bei einem Unfall ohne AHK bzw. mit abnehmbarer AHK?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

???

Worin soll der Vorteil liegen, wenn man im Falle eines Auffahrunfalles längere Reparaturzeiten in Kauf nehmen muß, weil der Reparaturaufwand höher ist als bei einem Unfall ohne AHK bzw. mit abnehmbarer AHK?

Reparatur mit AHK??

Ists nicht normalerweise so, das man, wenn man jemanden mit AHK ordentlich draufbrettert, man meist 'nen wirtschaftlichen hat?

am 3. Januar 2006 um 23:20

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne

Reparatur mit AHK??

Ists nicht normalerweise so, das man, wenn man jemanden mit AHK ordentlich draufbrettert, man meist 'nen wirtschaftlichen hat?

Es geht um den, der die AHK hat. Die AHK drückt sich volle Dröhnung ins Auto punktuell rein und dann hat man einen größeren Schaden, obwohl der Hintermann schuld war.

// Joscha

am 4. Januar 2006 um 1:13

Eine AHK muss auch nur bei leichtem Aufprall getauscht werden. Auch wenn optisch nix zu erkennen ist, wird die gewechselt, Vorsorge halt.

Sinn oder Unsinn, auf jeden Fall wurde das bei meinem Vater damals so gemacht, auch wenn eigentlich nix zu erkennen war.

Themenstarteram 4. Januar 2006 um 11:14

Naja der Schaden ist beim Auffahrenden größer, aber bei dem, der die Kupplung hat doch geringer. Der Schaden wird sich doch etwa die Waage halten.

Zitat:

Original geschrieben von Chrippler

Als Besitzer einer nicht abnehmbaren Anhängerkupplung ist man klar im Vorteil.

...die Vorteile würde ich gern mal von dir erfahren.

Die eh schon zu kleinen Parklücken, die erhöhte Unfallgefahr beim Rückwärtsfahren, das erschwerte Laden des Kofferraums mit Verschmutzungsgarantie der unteren Hosenbeine: alles klare Vorteile ;-)

Grüssle

~

Zitat:

Original geschrieben von bbond

Naja der Schaden ist beim Auffahrenden größer, aber bei dem, der die Kupplung hat doch geringer. Der Schaden wird sich doch etwa die Waage halten.

Seltsame Rechnung...erinnert mich an unser Milchmädchen.

Grüßle

~

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