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Muss man eine abnehmbare Anhängerkupplung abnehmen?

Themenstarteram 2. Januar 2006 um 19:20

Hallo! Ich habe von einem Bekannten gehört, dass man, wenn man seine abnehmbare Anhängerkupplung nicht abnimmt und es passiert ein Unfall, eine Mitschuld oder sowas ähnliches bekommen kann, weil man hätte den Schaden, wenn man die Kupplung abgenommen hätte, verringern können!!

Könnt ihr mich aufklären??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

 

Mich stört der Anblick von AHK extremst.

Gütiger Gott, gib, dass das nur ein dummer Spruch war und nicht wirklich solche Bekloppten rumlaufen...

 

 

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Zitat:

Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss man abnehmen, wenn man sie nicht benutzt. Ansonsten kannst Du auch mit der Polizei Ärger bekommen. Weis aber nicht, wie hoch die Strafe ausfällt.

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung eine abnehmbare Hängerkupplung abzunehmen wenn man sie nicht benutzt.

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung eine abnehmbare Hängerkupplung abzunehmen wenn man sie nicht benutzt.

Das ist korrekt, aber teilweise gibt es beim Unfall Ärger mit der Versicherung(Thema Schadensminderung)

Zitat:

@batman9 schrieb am 17. Februar 2019 um 13:59:24 Uhr:

 

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung eine abnehmbare Hängerkupplung abzunehmen wenn man sie nicht benutzt.

Doch, wenn sie dadurch das Nummernschild verdeckt.

Zitat:

@27239 schrieb am 17. Februar 2019 um 14:04:31 Uhr:

Das ist korrekt, aber teilweise gibt es beim Unfall Ärger mit der Versicherung(Thema Schadensminderung)

Existiert für die Behauptung hinsichtlich der Schadenminderungspflicht irgendeine Quelle?

Nein keine Quelle, nur Lebenserfahrung.

Habe es bei verschiedenen Versicherungen immer mal wieder erlebt, dass eine Mithaftung am Schaden entstanden ist. Schadensfälle meiner Kunden. Immer dann den Anwalt empfohlen, weiss nicht wie die Fälle dann ausgegangen sind. Aber alleine wegen dem Ärger würde ich mir die Abnehmbare nicht dran lassen.

Zitat:

@27239 schrieb am 17. Februar 2019 um 14:46:27 Uhr:

Nein keine Quelle, nur Lebenserfahrung.

Habe es bei verschiedenen Versicherungen immer mal wieder erlebt, dass eine Mithaftung am Schaden entstanden ist. Schadensfälle meiner Kunden. Immer dann den Anwalt empfohlen, weiss nicht wie die Fälle dann ausgegangen sind. Aber alleine wegen dem Ärger würde ich mir die Abnehmbare nicht dran lassen.

Na ja, meine Lebenserfahrung dürfte wesentlich älter sein. :)

da muss ich auch mal einhaken... auf die idee, eine mithaftung einzuwenden, weil jemand seine abnehmbare ahk nicht demontiert/eingeklappt etc. hat, würde ich nie kommen. ich will es nicht lebensfremd nennen.. aber ich glaube nicht, dass man da mit einer mithaftung reelle chancen vor gericht hätte.

Zitat:

@27239 schrieb am 17. Februar 2019 um 14:46:27 Uhr:

Nein keine Quelle, nur Lebenserfahrung.

Habe es bei verschiedenen Versicherungen immer mal wieder erlebt, dass eine Mithaftung am Schaden entstanden ist. Schadensfälle meiner Kunden. Immer dann den Anwalt empfohlen, weiss nicht wie die Fälle dann ausgegangen sind. Aber alleine wegen dem Ärger würde ich mir die Abnehmbare nicht dran lassen.

Ohne es genau zu wissen würde ich aber dennoch behaupten, dass dies nur ein verzweifelter Versuch von Versicherungen ist um sich vor Zahlungen zu drücken.

Mit entsprechender Gegenwehr dürfte das schneller wieder zurückgenommen sein als es ausgesprochen wurde.

Zitat:

@batman9 schrieb am 17. Februar 2019 um 13:59:24 Uhr:

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung eine abnehmbare Hängerkupplung abzunehmen wenn man sie nicht benutzt.

Mein Gott, jetzt wird hier ein Thread von Dezember 2016 exhumiert um mit 4 Beiträgen das zu schreiben, was im letzten Beitrag von 2016 ein schlaues Köpfchen verstanden hat in einem Beitrag zusammenzufassen.

Muss es nun wirklich sein, einen Thread zu exhumieren, nur um das, was im letzten Beitrag schon geschrieben steht, zu wiederholen. Die Threadexhumierer werden ja immer peinlicher. ?

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 17. Februar 2019 um 17:02:28 Uhr:

Zitat:

@27239 schrieb am 17. Februar 2019 um 14:46:27 Uhr:

Nein keine Quelle, nur Lebenserfahrung.

Habe es bei verschiedenen Versicherungen immer mal wieder erlebt, dass eine Mithaftung am Schaden entstanden ist. Schadensfälle meiner Kunden. Immer dann den Anwalt empfohlen, weiss nicht wie die Fälle dann ausgegangen sind. Aber alleine wegen dem Ärger würde ich mir die Abnehmbare nicht dran lassen.

Ohne es genau zu wissen würde ich aber dennoch behaupten, dass dies nur ein verzweifelter Versuch von Versicherungen ist um sich vor Zahlungen zu drücken.

Mit entsprechender Gegenwehr dürfte das schneller wieder zurückgenommen sein als es ausgesprochen wurde.

jupp, sehe ich auch so. Ist sicher ein verzweifelter Versuch, aber scheint ja teilweise Erfolg zu haben.

Deswegen, wer den Ärger nicht will kann selbst entscheiden ob er diese abnimmt.

 

So, dann auch wieder gut, wenn hier schon Mitleser genervt sind, dass ein Thema noch diskutiert wird.

:D

Das hat der Leichenfledderer aber auch gefickt eingeschädelt - hat beim zitieren mal schön das Datum weggelassen.

Nanana!

Was sind denn das für Ausdrücke. ..

Hier lesen Heranwachsende und Senioren mit !

Für alle die es immer noch nicht glauben wollen. Wenn eine erhöhte Haftung bestünde, würden zumindest KFZ mit starrer AHK mehr Haftpflicht Beiträge kosten ;)

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