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Muss man eine abnehmbare Anhängerkupplung abnehmen?

Themenstarteram 2. Januar 2006 um 19:20

Hallo! Ich habe von einem Bekannten gehört, dass man, wenn man seine abnehmbare Anhängerkupplung nicht abnimmt und es passiert ein Unfall, eine Mitschuld oder sowas ähnliches bekommen kann, weil man hätte den Schaden, wenn man die Kupplung abgenommen hätte, verringern können!!

Könnt ihr mich aufklären??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

 

Mich stört der Anblick von AHK extremst.

Gütiger Gott, gib, dass das nur ein dummer Spruch war und nicht wirklich solche Bekloppten rumlaufen...

 

 

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Wenn das Kennzeichen dadurch teilweise verdeckt wird (Egal ob eine Abnahmepflicht im Brief steht oder nicht) kannst du deinen Nachbarn anzeigen.

Aber es ist nur eine Ordnungswidrigkeit und diese muß nicht unbedingt verfolgt werden.

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Schade, ich wollte schon fragen, ob es was bringt die Nachbarn bei der Polizei oder Ordnungsamt anzuzeigen wegen nicht abgenommener AHK.

Mich stört der Anblick von AHK extremst.

na wenn du sonst keine Probleme hast :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Schade, ich wollte schon fragen, ob es was bringt die Nachbarn bei der Polizei oder Ordnungsamt anzuzeigen wegen nicht abgenommener AHK.

Mich stört der Anblick von AHK extremst.

Man, bin ich froh, weil ich nicht Nachbarn wie du habe!

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

 

Mich stört der Anblick von AHK extremst.

Gütiger Gott, gib, dass das nur ein dummer Spruch war und nicht wirklich solche Bekloppten rumlaufen...

 

 

am 23. Dezember 2009 um 20:11

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Schade, ich wollte schon fragen, ob es was bringt die Nachbarn bei der Polizei oder Ordnungsamt anzuzeigen wegen nicht abgenommener AHK.

Mich stört der Anblick von AHK extremst.

Ich gehe mal davon aus das du hier einen Scherz machst.

Der Kugelkopf meiner starren AHK ist nicht abnehmbar und es ist mir völlig egal ob jemand der Anblick stört.

Sollte dein Text kein Scherz sein, dann fehlen mir die Worte.

Gruß

Frank, mit starrer AHk unterwegs

Kann folgendes zum Thema sagen:

Ich hatte 2007 einen Auffahrunfall. Bin damals jemanden mit abnehmbarer AHK draufgeknallt.

Kollegen schilderten mir die Meinung, dass eben nichtgebrauchte AHK´s abgenommen werden müßten. Daraufhin hab ich mich mit meiner Versicherung kurzgeschlossen wegen dieser "Schadensminderungspflicht". Der Sachbearbeiter kannte die Problematik und meinte, dass dies zwar eine oft gehörte Meinung sei, aber er kenne keinen Fall, bei dem so etwas berücksichtigt wurde.

Er rief mich sogar ein paar Tage nachher nochmals an und teilte mir mit, dass er sich nochmals mit der Rechtsabteilung besprochen habe und auch diese keine solchen Fälle kenne. Er meinte noch dazu, dass die Rechtsabteilung froh wäre, einen Präsedenzfall genannt zu bekommen.

Tja, war wohl nix mit Teilschuld wegen nicht abgenommener AHK (zumindest in meinem Fall).

Ich denke, dass Versicherungen, sollte es eine solche Vorschrift geben, schon sehr genau darüber bescheid wissen würden. Geht ja um einen Haufen Kohle......

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper

man muß nicht, m.E.

dasselbe Problem stellt ein zur Zeit montierter aber leerer Dachgepäckträger dar, der bei einem Heckaufprall abgerissen werden könnte und auf die Motorhaube des Auffahrenden knallte mit der Folge, daß dort ein höherer Schaden entstünde

.....wenn dem so wäre, wo fliegt dann ein beladener Dachgepäckträger hin? ´ne Idee???

 

Das Thema ist - sagen wir mal nicht nur ausgereizt, sondern überstrapaziert - und führt wohl kaum noch weiter, denn wer gelesen hat, weiss über die abnehmbaren AHK´s was zu Wissen nötig ist.

Ich habe auch gelernt, denn ich packe mir jetzt eine Säge in den Kofferraum und bevor ich Jemandem Schadenminderungspflicht vorwerfen muss, weil ich hinter einem Fz. mit AHK einparken möchte, nehme ich die einfach selbst ab.......leider fehlt mir noch die Idee beim Bremsvorgang an der roten Ampel.

Und wen der Anblick einer AHK stört, der sollte sich selbst mal im Spiegel betrachten! Weiss Gott, was dem Armseligen passiert, wenn er eine Zugmaschine vor sich sieht.

Also ich kanns nicht mehr aushalten bei solchen Ansichten von einigen Usern:

Zitat:

hatte 2007 einen Auffahrunfall. Bin damals jemanden mit abnehmbarer AHK draufgeknallt.

Kollegen schilderten mir die Meinung, dass eben nichtgebrauchte AHK´s abgenommen werden müßten. Daraufhin hab ich mich mit meiner Versicherung kurzgeschlossen wegen dieser "Schadensminderungspflicht".

Erst zu dämlich rechtzeitig zu Bremsen und dann Versicherung noch ne Vorlage liefern, nicht voll zu zahlen. Was bitte soll das bringen man wird doch normal eh hochgestuft! Und ehe man sich Gedanken um die Schuld des "Opfers" macht, sollte man an seiner eigenen Moral arbeiten ;-) Zum glück haben die Rechtsverdreher keinen Präzedenzfall gefunden!!!

Bin übrigens konsequenter "Anhängezugvorrichtungsbeinichtgebrauchabnehmer". Sieht erstens viel besser aus und ich spare mir das lamentieren von Mitmenschen die nicht bremsen können.....

am 24. Dezember 2009 um 8:36

Ich könnte mir nur vorstellen, daß die Kupplung bei einem Unfall mit Personenschaden,

wobei die nicht abgenommene Kupplung hauptsächlich für einen körperl. Schaden

verantwortlich ist, eine Rolle spielen könnte.

Ansonsten, wer einem hinten draufbrettert, weil er gepennt hat -

ist doch Wurscht, ob mit oder ohne Kupplung, der soll`s gefälligst eingestehen,

und nicht in den Krümeln suchen.

(nach dem Motto: wäre das Auto rot gewesen, hätte ich noch bremsen können :o)

mfg. Matt

Zitat:

Original geschrieben von turbomat

Also ich kanns nicht mehr aushalten bei solchen Ansichten von einigen Usern:

Zitat:

Original geschrieben von turbomat

Zitat:

hatte 2007 einen Auffahrunfall. Bin damals jemanden mit abnehmbarer AHK draufgeknallt.

Kollegen schilderten mir die Meinung, dass eben nichtgebrauchte AHK´s abgenommen werden müßten. Daraufhin hab ich mich mit meiner Versicherung kurzgeschlossen wegen dieser "Schadensminderungspflicht".

Erst zu dämlich rechtzeitig zu Bremsen und dann Versicherung noch ne Vorlage liefern, nicht voll zu zahlen. Was bitte soll das bringen man wird doch normal eh hochgestuft! Und ehe man sich Gedanken um die Schuld des "Opfers" macht, sollte man an seiner eigenen Moral arbeiten ;-) Zum glück haben die Rechtsverdreher keinen Präzedenzfall gefunden!!!

Bin übrigens konsequenter "Anhängezugvorrichtungsbeinichtgebrauchabnehmer". Sieht erstens viel besser aus und ich spare mir das lamentieren von Mitmenschen die nicht bremsen können.....

Hohohooo....

nun mal langsam mit den jungen Pferden und nicht beleidigend werden!!!!!

JA, ich bin einem hinten drauf und JA ich war schuld! Steht ausser Frage und ich gestehe meine Schuld voll ein! Nur deswegen mich mit unmoralisch darzustellen, weil ich nachfrage was Sache ist, ist nicht die feine Art!!!!!

Möchte denjenigen sehen, der auf einer Bundesstraße überholen will (kurz vor dem Kurvenausgang, wartend ob was entgegen kommt), den Sicherheitsabstand einhält und dann noch rechtzeitig bremsen kann, wenn die Frau im Wagen vor dir bei 90km/h den Anker schmeißt (ohne Blinker) um in einen Feldweg einzubiegen, weil sie pissen muß! Sorry, aber wer das schafft, vor dem ziehe ich meinen Hut! Und das erste was die alte macht ist, sich vor ihre neue E-Klasse setzten den Rock hoch und laufen lassen.....

Mir ging es nicht darum, dass der Vordermann auf seinem Schaden sitzen bleibt. Mir ging es darum, dass dem Fahrer evtl eine Teilschuld zugewiesen wird und mir dadurch ein Teil meines Schadens ersetzt wird. Ich habe weder länger rumgefragt, noch einen Rechtsverdreher bemüht. Ich wollte nur wissen, was Sache ist!

Jaaaa ich bin so arm, dass ich mir keine Vollkasko leisten kann und jaaaa meine Kiste war so alt, dass es sich fast nicht mehr rentiert hätte, sie wieder herzurichten.

Also bitte nicht versuchen jemanden zu verurteilen, wenn man die Sachlage nicht kennt. Bin bis jetzt immer zu meinen Fehlern gestanden und hab noch nie einen Rechtsanwalt gebraucht, obwohl ich ca. 80000km/Jahr mit PKW/LKW/Bus auf den Straßen unterwegs bin.

Gruß

P.S. wollte mit meinem ersten Beitrag eigentlich nur sagen, dass es, zumindest in Deutschland, eine solche Vorschrift nicht zu geben scheint. Zumindest kennt sie bis jetzt noch keiner.

Fröhliche Weihnachten von dem, der auch eine abnehmbare AHK besitzt und diese auch benutzt.

War nicht soo böse gemeint, wollt es nur auf den Punkt bringen - frohes Fest ;-)

Zitat:

Original geschrieben von uialah

 

Möchte denjenigen sehen, der auf einer Bundesstraße überholen will (kurz vor dem Kurvenausgang, wartend ob was entgegen kommt), den Sicherheitsabstand einhält und dann noch rechtzeitig bremsen kann, wenn die Frau im Wagen vor dir bei 90km/h den Anker schmeißt (ohne Blinker) um in einen Feldweg einzubiegen, weil sie pissen muß! Sorry, aber wer das schafft, vor dem ziehe ich meinen Hut! Und das erste was die alte macht ist, sich vor ihre neue E-Klasse setzten den Rock hoch und laufen lassen.....

Da kannste denken was Du willst aber Dein Sicherheitsabstand war wohl doch zu kurz...leider.

Frohes fest und guten Rutsch!

Zitat:

Original geschrieben von Dachbalkenwanze

Zitat:

Original geschrieben von uialah

 

Möchte denjenigen sehen, der auf einer Bundesstraße überholen will (kurz vor dem Kurvenausgang, wartend ob was entgegen kommt), den Sicherheitsabstand einhält und dann noch rechtzeitig bremsen kann, wenn die Frau im Wagen vor dir bei 90km/h den Anker schmeißt (ohne Blinker) um in einen Feldweg einzubiegen, weil sie pissen muß! Sorry, aber wer das schafft, vor dem ziehe ich meinen Hut! Und das erste was die alte macht ist, sich vor ihre neue E-Klasse setzten den Rock hoch und laufen lassen.....

Da kannste denken was Du willst aber Dein Sicherheitsabstand war wohl doch zu kurz...leider.

Frohes fest und guten Rutsch!

Ach nee, schreib ich ja! Wiedersprech dem ja gar nicht!

Sagte lediglich: wer hält den Sicherheitsabstand ein, kurz vorm Überholen?

Zitat:

Original geschrieben von romandoering

Re: Muss man eine abnehmbare Anhängerkupplung abnehmen?

Zitat:

Original geschrieben von bbond

Hallo! Ich habe von einem Bekannten gehört, dass man, wenn man seine abnehmbare Anhängerkupplung nicht abnimmt und es passiert ein Unfall, eine Mitschuld oder sowas ähnliches bekommen kann, weil man hätte den Schaden, wenn man die Kupplung abgenommen hätte, verringern können!!

Könnt ihr mich aufklären??

da hat dein bekannter die was richtiges erzählt. jeder bürger hat eine schadensminderungspflicht. und diese greift auch bei der anhängerkupplung.

 

gruß

rd

Das mit der Schadensminderunspflicht ist mir hier etwas suspekt.

Gerade wenn ich die Kupplung nicht abnehme mindere ich den Schaden an meinem Fahrzeug und somit die Hapftpflichtleistung. Allerdings zu ungunsten des Auffahrenden Fahrzeugs. Aber eine Hapftplicht ersetzt ja auch nur den Schaden des Unfallgegners der ja deutlich kleiner ausfällt da er ja eine Anhängerkupplung am Heck hatte.

Auch nach Intensiver Suche habe ich weder in der STVO noch in der STVZO irgendetwas über eine Abnehmpflicht bei abnehmbaren Kugelköpfen gefunden.

Kann mir jemand sagen wo das festgeschrieben steht?

Danke

Gruß

Hobaum

am 4. Januar 2010 um 14:21

Zitat:

Original geschrieben von Hobaum100

...

Auch nach Intensiver Suche habe ich weder in der STVO noch in der STVZO irgendetwas über eine Abnehmpflicht bei abnehmbaren Kugelköpfen gefunden.

Kann mir jemand sagen wo das festgeschrieben steht?

Danke

Gruß

Hobaum

Kannst du auch nicht finden, gibt es nicht!

Zumindest keine verbriefte Abbaupflicht.

Es gibt nur eine Vorschrift die zum Tragen kommen könnte:

wenn man die Kugel im ungenutzten Zustand nicht abnimmt und sie das Kennzeichenverdeckt begeht man eine OWi (verdecken Kennzeichentafel). (§ hab ich grad nicht zur Hand)

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