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Muss man eine abnehmbare Anhängerkupplung abnehmen?
Hallo! Ich habe von einem Bekannten gehört, dass man, wenn man seine abnehmbare Anhängerkupplung nicht abnimmt und es passiert ein Unfall, eine Mitschuld oder sowas ähnliches bekommen kann, weil man hätte den Schaden, wenn man die Kupplung abgenommen hätte, verringern können!!
Könnt ihr mich aufklären??
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von GOLFIWOLFI
Mich stört der Anblick von AHK extremst.
Gütiger Gott, gib, dass das nur ein dummer Spruch war und nicht wirklich solche Bekloppten rumlaufen...
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118 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Zitat:
Original geschrieben von bbond
Naja der Schaden ist beim Auffahrenden größer, aber bei dem, der die Kupplung hat doch geringer. Der Schaden wird sich doch etwa die Waage halten.
Seltsame Rechnung...erinnert mich an unser Milchmädchen.
Grüßle
~
Joh.......
das ist echt kernig was hier so geschrieben wurde.
Aber das hier ist Top of the Best......
da hat dein bekannter die was richtiges erzählt. jeder bürger hat eine schadensminderungspflicht. und diese greift auch bei der anhängerkupplung.
Da fehlen selbst mir die Worte..........
Gruß
Delle
Dann wäre ich ja, dank starrer AHK, auch ein Schadenminderungs-Minderer. Und das schon im Vorfeld ohne Unfall.
Also für den Fall der Fälle.
Gruß
Frank, der jetzt mal die Flex holt und den Kugelkopf abbaut.
Eine starre AHK kann man nicht abnehmen, also paßt der Vergleich nicht.
Ähnlich ist doch die Rechtslage beim Cabrio: Fenster und Türen müssen geschlossen sein, Dach darf offen bleiben, um den Anspruch gegen die Versicherung zu haben, wenn das Cabrio gestohlen wird.
Zitat:
Original geschrieben von GOLFIWOLFI
Schade, ich wollte schon fragen, ob es was bringt die Nachbarn bei der Polizei oder Ordnungsamt anzuzeigen wegen nicht abgenommener AHK.
Mich stört der Anblick von AHK extremst.
Fantastisch!
Mich stören die Starenkästen an Stellen, wo ich nicht mit rechne, kann ich die auch entfernen lassen, GOLFIWOLFI ?
Beim lesen dieses Threads weiß ich warum Deutschland soweit vorn in den PISA- Studien ist...
Nur mal so angemerkt: "Wenn in meinem Auto eine Klimaanlage ist, bin ich dazu verpflichtet diese bei entsprechenden Temperaturen einzuschalten!?!" Natürlich nur bei geschlossenen Scheiben!!! Aber was ist wenn dazu noch mein Auto ein Schiebedach hat??? Fragen über Fragen...
Zitat:
Original geschrieben von rolf39
Eine starre AHK kann man nicht abnehmen, also paßt der Vergleich nicht.
Ähnlich ist doch die Rechtslage beim Cabrio: Fenster und Türen müssen geschlossen sein, Dach darf offen bleiben, um den Anspruch gegen die Versicherung zu haben, wenn das Cabrio gestohlen wird.
hallo ? warum kannste eine starre nicht abschrauben? ich kenne einige leute die das vollziehen .es gibt solche starre die verschweisst sind ,und es welche die mit zwei schrauben befestigt sind ! also müssten die dann auch jedes mal bei nicht gebrauch abgenommen werden. ich finde es lächerlich was da lauft .das muss doch jeder selber für sich entscheiden. und vor allen ,wer hinten drauf fährt ist doch selber schuld ,kein abstand gehalten.das ist meine ansicht.mfg fritz
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
hallo ? warum kannste eine starre nicht abschrauben? ich kenne einige leute die das vollziehen
Mensch Fritz, du kannst ja Leute kennen........
Am besten sofort eine Strafanzeige stellen gegen diese Leute, wegen versuchten Totschlag oder so was ähnliches......
Hoffentlich erneuern deine Luete dann wenigstens jedesmal die Schrauben und Muttern und verwenden nicht wieder die alten........
Gruß
Delle
Braucht mir ja keiner drauf fahren, auch wenn ich "faul" bin.
Würde mir sicher auch eine Ausrede zurechtlegen. Schadenminderung falls mir hinten jemand drauf fährt ist ja eigentlich auch erfüllt. Meine Stosstange bleibt heile.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Joscha2
Zitat:
Original geschrieben von bbond
Was ist aber, wenn ich bei einem Unfall sage, dass ich einen Anhänger gerade "holen" wollte. Es ist doch eigentlich unfair, man bezahl mehr für eine abnehmbare und wird dann auch noch bestraft, wenn man diese dranlässt.
Unfair wäre eher, wenn du dir nach einem Unfall was zusammenlügst nur weil du zu faul warst, die Kupplung abzunehmen.
// Joscha
Hallo,
Hat hier bereits jemand Erfahrungen gemacht oder gehört, wie hoch die Beteiligung ist, wenn man seine Kupplung nicht abmontiert hat bei einem möglichen Auffahrunfall? Die Frage ist rein INteressehalber, um mal ein Abschätzniveau zu haben für etwaige Entscheidungen wie z. B. oben beschrieben den Hinweg zum Anhängerholen oder Ähnliches. Generell ist die Regelung zwar Nervig aber trotzdem schon richtig meiner Meinung nach.
Zitat:
Original geschrieben von peterpan217
Hallo,
Hat hier bereits jemand Erfahrungen gemacht oder gehört, wie hoch die Beteiligung ist, wenn man seine Kupplung nicht abmontiert hat bei einem möglichen Auffahrunfall? Die Frage ist rein INteressehalber, um mal ein Abschätzniveau zu haben für etwaige Entscheidungen wie z. B. oben beschrieben den Hinweg zum Anhängerholen oder Ähnliches. Generell ist die Regelung zwar Nervig aber trotzdem schon richtig meiner Meinung nach.
Du hast Dir aber sicherlich alle 4 Seiten hier durchgelesen, gell!?!
Nein Sorry! Seite 2+3 ist mir da entwischt. Die Lage hört sich jetzt auch viel besser an. Ob richtiger sei dahingestellt. Aber ich will das Thema dann auch weiter ruhen lassen. Danke.
Zitat:
Original geschrieben von polarfuchs06
Braucht mir ja keiner drauf fahren, auch wenn ich "faul" bin.
Würde mir sicher auch eine Ausrede zurechtlegen. Schadenminderung falls mir hinten jemand drauf fährt ist ja eigentlich auch erfüllt. Meine Stosstange bleibt heile.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von polarfuchs06
Zitat:
Original geschrieben von Joscha2
Zitat:
Original geschrieben von bbond
Was ist aber, wenn ich bei einem Unfall sage, dass ich einen Anhänger gerade "holen" wollte. Es ist doch eigentlich unfair, man bezahl mehr für eine abnehmbare und wird dann auch noch bestraft, wenn man diese dranlässt.
Unfair wäre eher, wenn du dir nach einem Unfall was zusammenlügst nur weil du zu faul warst, die Kupplung abzunehmen.
// Joscha
Zitat:
Original geschrieben von peterpan217
Hallo,
Hat hier bereits jemand Erfahrungen gemacht oder gehört, wie hoch die Beteiligung ist, wenn man seine Kupplung nicht abmontiert hat bei einem möglichen Auffahrunfall? Die Frage ist rein INteressehalber, um mal ein Abschätzniveau zu haben für etwaige Entscheidungen wie z. B. oben beschrieben den Hinweg zum Anhängerholen oder Ähnliches. Generell ist die Regelung zwar Nervig aber trotzdem schon richtig meiner Meinung nach.
Hallo,
ich finde es recht interessant, warum kauf ich mir eine abnehmbare AHK und lasse Sie dan dran. Wenn ich einen Anhänger abhole kann ich die AHK anbringen, wenn ich am Anhänger angekommen bin. Wie hoch ist immer eine Schätz Frage und die ist von Fall zu Fall verschieden daher auch kein Betrag nennbar. Die Teilschuld besteht und wenn man nicht selber zahlen möchte, geht auch noch die Versicherung hoch.
Also schöne Anhänger freie Zeit.
Mich deucht Dein Name ist Programm - immer schön im Trüben fischen…