Muß man diese Halteverbote beachten?

Es handelt sich um die unten dargestellten zwei Situationen (Bild 2 u. 3 sind dieselbe):

Umzug
Baumarbeiten1
Baumarbeiten2
Beste Antwort im Thema

Mit etwas Anstand und Charakter sollte man sie beachten. Und da diese Halteverbote in der Regel von zuständiger Stelle genehmigt sind, muss man sie auch beachten.

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Zitat:

@wkienzl schrieb am 28. Januar 2015 um 13:58:24 Uhr:



Zitat:

@Tecci6N schrieb am 28. Januar 2015 um 12:37:49 Uhr:


Soso...warum denn nicht? Erleuchte uns...
Das Datum ist längst vorbei

War das die Frage ?

@ TE

Das Halteverbotschild wäre sicherlich beachtenswert ! 😁

Bei den beiden anderen Bilder müsste man mal klären, wer die überhaupt dort angebracht hat. Demnach wären diese ggf. wohl auch nicht beachtungswürdig. Marke: hausgemacht ! 😉

Zitat:

@f355 schrieb am 28. Januar 2015 um 14:47:18 Uhr:


...nicht von Beamten ausgegangen. Letztere werden ja weniger nach Leistung sondern nach Anwesenheit entlohnt.

Geht ja auch gar nicht. Wobei man zwischen Beschäftigten (ehemals Arbeitern und Angestellten) und Beamten im öffentlichen Dienst unterscheiden muss. Es sollte mal eine leistungsabhängige Bezahlung eingeführt werden aber man hat seitens der öffentlichen Arbeitgeber keine Regularien gefunden.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. Januar 2015 um 13:50:18 Uhr:


Un verkehrt herum aufgehängt ist es auch noch.

Gruß Metalhead

Das ist für mich das Entscheidende.

Das nach rechts weisende Zeichen 283-20 hat den Pfeil im unteren blauen Feld. So wie es dort hängt gibt es das Schild nicht.

Auszug aus einem Urteil des VG Aachen:
Zu beanstanden ist jedoch, dass die verwendeten Verkehrsschilder nicht den in der StVO vorgesehenen oder vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt zugelassenen Verkehrszeichen entsprechen. Ausschließlich diese Verkehrszeichen dürfen jedoch Verwendung finden (arg.e. § 39 Abs. 2 Satz 6 StVO; vgl. auch Rdnr. 6 der VwV-StVO zu §§ 39 bis 43),
Wer das Komplett lesen will bitte HIER. Ab Punkt 40 wird es interessant.

Am Ende würde ich sagen man kann sich mit Aussicht auf Erfolg dagegen wehren. Da aber jeder weiß was gemeint ist, sollte man seinen Wagen einfach mal um die Ecke parken und alles ist gut.

Zu Bild 2 u. 3 würde ich generell sagen, dass das nicht gilt, denn da ist ja nun mal garnichts offizielles dran. Auf der anderen Seite aber auch hier, Auto mal woanders abstellen, und man hat keinen Stress.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 28. Januar 2015 um 14:53:39 Uhr:



Zitat:

@f355 schrieb am 28. Januar 2015 um 14:47:18 Uhr:


...nicht von Beamten ausgegangen. Letztere werden ja weniger nach Leistung sondern nach Anwesenheit entlohnt.
Geht ja auch gar nicht. Wobei man zwischen Beschäftigten (ehemals Arbeitern und Angestellten) und Beamten im öffentlichen Dienst unterscheiden muss. Es sollte mal eine leistungsabhängige Bezahlung eingeführt werden aber man hat seitens der öffentlichen Arbeitgeber keine Regularien gefunden.

Auch wenns ja eigentlich nix mit dem Thema zu tun hat, aber vielleicht mal googlen mit den Stichwörtern "leistungsorientierte Bezahlung Beamte" alternativ mit "öffentlichem Dienst" und den Stammtischhorizont um fünf µ erweitern...tut auch nicht weh...aber Vorsicht! Lesen kann vielleicht bilden 😰

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Zitat:

@FrankDrebbin89 schrieb am 28. Januar 2015 um 13:53:31 Uhr:


Wenn die Behörde in diesem Plan die Beschilderung in dieser Art vorgibt (auch mittels Flatterband), dann ist dies ein Verwaltungsakt und auch so zu beachten!

Ein Verwaltungsakt, der geltende Vorschriften missachtet (hier StVO), der darüber hinaus geltende Verwaltungsvorschriften missachtet (hier VwV-StVO), der dem Betroffenen (hier Autofahrer) weder bekannt noch dessen Inhalt erkennbar ist, ist kein Verwaltungsakt sondern maximal ein schlechter Aprilscherz.

Zitat:

@f355 schrieb am 28. Januar 2015 um 12:22:18 Uhr:


Mit etwas Anstand und Charakter sollte man sie beachten. Und da diese Halteverbote in der Regel von zuständiger Stelle genehmigt sind, muss man sie auch beachten.

Geschwindigkeitsbeschränkungen werden doch auch von zuständiger Stelle angeordnet. Da bist Du dann aber wieder anderer Meinung:

Zitat:

@f355 schrieb am 13. Januar 2015 um 15:32:21 Uhr:


[...]
Warum muss man das einfach so akzeptieren?

oder

Erstellt am 13. Januar 2015 um 14:49:59 Uhr Radarwarner vs. Moralapostel

Zitat:

Verkehrsteilnehmer, die jede Geschwindigkeitsbeschränkung ohne Hirn und Verstand einfach akzeptieren.........machen mir Angst. [...]

Mit Deinem

Verstand

Anstand und Charakter bist Du hier im Forum leider keine konstante Größe. Grüße...

Zitat:

Auch wenns ja eigentlich nix mit dem Thema zu tun hat, aber vielleicht mal googlen mit den Stichwörtern "leistungsorientierte Bezahlung Beamte" alternativ mit "öffentlichem Dienst" und den Stammtischhorizont um fünf µ erweitern...tut auch nicht weh...aber Vorsicht! Lesen kann vielleicht bilden 😰

Falls Du mich meinst, kannst Du Dir Deinen arroganten Ton verkneifen. Ich korrigiere mich insoweit, dass ich natürlich nicht für den Bund und alle Länder sprechen kann. In unserem Bundesland hat man versucht es für die Tarifbeschäftigten einzuführen, ist dann aufgegeben worden, mangels Willen des Arbeitgebers; für uns Beamte hat man es gar nicht erst versucht.

Nach meinen Informationen zahlt der Bund Leistungsprämien und -zulagen. Die meisten Länder haben die Regelungen auch umgesetzt. Aufgrund der angespannten Haushaltslagen werden sie aber kaum mehr vollzogen.

Ich werde mir, da OT, Kommentare über Stammtischhorizonte verkneifen.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 28. Januar 2015 um 13:58:24 Uhr:



Zitat:

@Tecci6N schrieb am 28. Januar 2015 um 12:37:49 Uhr:


Soso...warum denn nicht? Erleuchte uns...
Das Datum ist längst vorbei

Das war die richtige Antwort!-) @wkienzl, daran habe ich natürlich nicht gedacht, im Eröffnungsbeitrag darauf hinzuweisen, daß es schon länger her ist. Aber Du hast eine Idee für kommende Themen geliefert, Scherzrätsel oder so ...🙂

Hallo,

also das erste Bild mit dem Halteverbot wegen dem Umzug sollte man schon aus Rücksicht und Anstand beachten. Auch Du möchtest einmal umziehen und bist dann auch froh, wenn Du den Umzugslaster irgendwo parken und ausladen kannst.

Zu Bild 2 und 3:
Wenn Du nicht willst, dass Dir ein Ast das Blech verdellt, dann stellst Du Dein Auto besser nicht da hin. Es könnte durchaus auch abgeschleppt werden. Und auch hier gilt Rücksichtnahme. Die Baumfäller haben es doch leichter, wenn keine parkende Autos die Arbeit behindern.

In beiden Fällen sollte man halt mal die Fünfe gerade sein lassen und keine Paragrafenreiterei veranstalten nur weil das Schild verkehrt herum da steht. Ein Umzug ist schon stressig genug.

Grüße,

diezge

O.k. Leute, die Rechtslage ist wohl jetzt geklärt. Danke @Nosports für den auschlaggebenden Link zum Gerichtsurteil, das bestätigt meine bisherige Haltung zu solchem Schabernack. Danke auch an alle Anderen, die das ähnlich kommentiert haben.

Zitat:

@diezge schrieb am 28. Januar 2015 um 19:14:30 Uhr:


[...]
Zu Bild 2 und 3:
Wenn Du nicht willst, dass Dir ein Ast das Blech verdellt, dann stellst Du Dein Auto besser nicht da hin. Es könnte durchaus auch abgeschleppt werden. Und auch hier gilt Rücksichtnahme. Die Baumfäller haben es doch leichter, wenn keine parkende Autos die Arbeit behindern. [...]

Also, beim "Halteverbot" von Bild 1, habe ich am Tage des Umzugs natürlich nicht dort geparkt. Zumindest durch die Umrisse konnte man erahnen, daß es ein VZ sein soll.

Bei Bild 2/3 jedoch konnte ich beim besten Willen kein Verkehrszeichen erkennen und habe dort fleißig weitergeparkt, ohne Mitleid, ohne Zweifel. Als dann das Flatterband bei Wind und Wetter wild durch die Gegend flatterte, schnitt ich es vom Baum ab und entsorgte es fachgerecht in die Wertstofftonne. Die "Baumfäller" mußten sich an dem Tag 'n anderen Baum suchen :-)

Selbstjustiz? Arschloch? Behindert die Ausführung von Arbeiten?

Die Bezirksämter beauftragen für die Baumschnittarbeiten Privatfirmen, und da die Kassen klamm sind, nehmen sie nicht eine fachlich geeignete und preisgünstige, sondern die absolut billigste! Und weil das totale Vollpfosten sind, kommen solche dämlichen "Absperrmaßnahmen" zustande. Die wirklichen Fachfirmen, die auch ordnungsgemäß beschildern, halbwegs faire Löhne zahlen und auch sonst ihre Arbeit gewissenhaft ausführen, können solche Dumpingangebote nicht machen und bleiben auf der Strecke. Solchen Tendenzen sollte jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten entgegentreten.

Irgendwann haben es die "Baumfäller"(Danke @diezge für diesen Begriff, denn Gartenbaufachfirma wäre der falsche Begriff) dann auch ohne Halteverbot geschafft, den Baum zu beschneiden. Die Äste lagen danach noch mindestens 4 Wochen auf der Straße und dem Gehweg herum. Da habe ich dann doch beim Amt angerufen. Anscheißer? Na selbst wenn...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 28. Januar 2015 um 17:18:49 Uhr:


[...] und den Stammtischhorizont um fünf µ erweitern...tut auch nicht weh...aber Vorsicht! Lesen kann vielleicht bilden 😰

@Tecci6N, Deine Kommentare harmonieren überhaupt nicht mit Deinem Profilbild, dem viel zu früh verstorbenen liebenswerten virtuosen Maler

Bob Ross

.

Zitat:

@diezge schrieb am 28. Januar 2015 um 19:14:30 Uhr:


Hallo,

also das erste Bild mit dem Halteverbot wegen dem Umzug sollte man schon aus Rücksicht und Anstand beachten. Auch Du möchtest einmal umziehen und bist dann auch froh, wenn Du den Umzugslaster irgendwo parken und ausladen kannst.

Da nimmt man 60-70€ in die Hand und macht es richtig. Flatterband und Stühle sind keine gültigen Schilder.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 28. Januar 2015 um 12:14:22 Uhr:


Es handelt sich um die unten dargestellten zwei Situationen (Bild 2 u. 3 sind dieselbe):

Betrifft Bild 2 u 3: Da es um Baumarbeiten geht, wären die zum Bleistift aus der Haftung falls du da parkst und ein starker Ast (oder der Baum selbst) zerknüllen dein Auto.

Ansonsten braucht man halt Platz für solche Arbeiten, die Brummis und Arbeitsgeräte...

Zitat:

@Nosports schrieb am 28. Januar 2015 um 14:59:57 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. Januar 2015 um 13:50:18 Uhr:


Un verkehrt herum aufgehängt ist es auch noch.

Gruß Metalhead

Das ist für mich das Entscheidende.
Das nach rechts weisende Zeichen 283-20 hat den Pfeil im unteren blauen Feld. So wie es dort hängt gibt es das Schild nicht.

Auszug aus einem Urteil des VG Aachen:
Zu beanstanden ist jedoch, dass die verwendeten Verkehrsschilder nicht den in der StVO vorgesehenen oder vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt zugelassenen Verkehrszeichen entsprechen. Ausschließlich diese Verkehrszeichen dürfen jedoch Verwendung finden (arg.e. § 39 Abs. 2 Satz 6 StVO; vgl. auch Rdnr. 6 der VwV-StVO zu §§ 39 bis 43),
Wer das Komplett lesen will bitte HIER. Ab Punkt 40 wird es interessant.

Am Ende würde ich sagen man kann sich mit Aussicht auf Erfolg dagegen wehren. Da aber jeder weiß was gemeint ist, sollte man seinen Wagen einfach mal um die Ecke parken und alles ist gut.

Zu Bild 2 u. 3 würde ich generell sagen, dass das nicht gilt, denn da ist ja nun mal garnichts offizielles dran. Auf der anderen Seite aber auch hier, Auto mal woanders abstellen, und man hat keinen Stress.

NEIN NEIN NEIN!!!

Ich habe aber Recht und wenn diese Parkverbote nicht gültig sind, dann stelle ich mich aus purem Frevel mit Absicht dahin, selbst wenn ich da gar nicht halten will oder muss! *Fuß aufstampf*

Mir doch egal wenn da wer seinen Umzugswagen wegschicken muss. Für die paar Hundert Euro die ihn das kostet hätte er auch eine ordentliche, ordnungsgemäße Beschilderung anbringen können. Wie soll der das denn lernen, wenn ICH ihm das nicht auf die harte Tour klar mache?

*Sarkasmus off*

Mal ein kleiner Denkanstoß für jene die sich darauf berufen dass Gerichte mitunter strenge Regeln bezüglich ordnungsgemäßer Beschilderung zur Anwendung gebracht haben:

Richter haben durchaus Ermessensspielraum bei der Rechtsprechung. Auch wenn bestimmte Grundsätze für alle Arten einer Beschilderung gelten, kann ein Richter durchaus bei einem Bürger der für einen Umzug ein kurzzeitiges Parkverbot vor seinem Haus einrichtet, etwas als "okay" durchwinken, was er bei der zuständigen Verkehrsbehörde als Dauerbeschilderung nie akzeptieren würde.

Deswegen wäre ich SEHR vorsichtig, meine unsoziale Parkrüpelei mit einem Verstoß gegen die DIN-Normen bei der Beschilderung zu begründen.

Zitat:

@Mischkolino [url=http://www.motor-talk.de/.../...alteverbote-beachten-t5191158.html?...]

Bei Bild 2/3 jedoch konnte ich beim besten Willen kein Verkehrszeichen erkennen und habe dort fleißig weitergeparkt, ohne Mitleid, ohne Zweifel. Als dann das Flatterband bei Wind und Wetter wild durch die Gegend flatterte, schnitt ich es vom Baum ab und entsorgte es fachgerecht in die Wertstofftonne. Die "Baumfäller" mußten sich an dem Tag 'n anderen Baum suchen :-)

Dürfte denen egal sein. Sie bekommen es dann so oder so bezahlt aus der Stadtkasse

Zitat:

@Mischkolino [url=http://www.motor-talk.de/.../...alteverbote-beachten-t5191158.html?...]
Selbstjustiz? Arschloch? Behindert die Ausführung von Arbeiten?

1. Nein, 2. Ja, 3. Ja

Zitat:

@Mischkolino [url=http://www.motor-talk.de/.../...alteverbote-beachten-t5191158.html?...]
Die Bezirksämter beauftragen für die Baumschnittarbeiten Privatfirmen, und da die Kassen klamm sind, nehmen sie nicht eine fachlich geeignete und preisgünstige, sondern die absolut billigste! Und weil das totale Vollpfosten sind, kommen solche dämlichen "Absperrmaßnahmen" zustande. Die wirklichen Fachfirmen, die auch ordnungsgemäß beschildern, halbwegs faire Löhne zahlen und auch sonst ihre Arbeit gewissenhaft ausführen, können solche Dumpingangebote nicht machen und bleiben auf der Strecke. Solchen Tendenzen sollte jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten entgegentreten.

Irgendwann haben es die "Baumfäller"(Danke @diezge für diesen Begriff, denn Gartenbaufachfirma wäre der falsche Begriff) dann auch ohne Halteverbot geschafft, den Baum zu beschneiden. Die Äste lagen danach noch mindestens 4 Wochen auf der Straße und dem Gehweg herum. Da habe ich dann doch beim Amt angerufen. Anscheißer? Na selbst wenn...

Ist doch prinzipiell in unserem Sinne, also dem der Steuerzahler. Ansonsten aber auch kein Problem. Wenn dann halt künftig wirklich ordnungsgemäß ausgeschildert sein soll ist dies natürlich dann auch ein Rechnungsposten der einfach in die Kalkulation einfließt. Reicht dann das Geld im Steuersack nicht mehr sollten einfach deutlich mehr Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden sowie der ruhende Verkehr gnadenlos überwacht werden (also dort wo er dann gemäß allen Ansprüchen ausgeschildert ist ;-) )Ich bin dann auch dafür bei Geschwindigkeitskontrollen den leidlichen Toleranzabzug fallen zu lassen; Geschwindigkeitsbeschränkung auf z.B. 50 km/h sind nun einmal 50 km/h und nicht 51. :-)
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