Muß man diese Halteverbote beachten?

Es handelt sich um die unten dargestellten zwei Situationen (Bild 2 u. 3 sind dieselbe):

Umzug
Baumarbeiten1
Baumarbeiten2
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Mit etwas Anstand und Charakter sollte man sie beachten. Und da diese Halteverbote in der Regel von zuständiger Stelle genehmigt sind, muss man sie auch beachten.

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Zitat:

@Roadwin schrieb am 28. Januar 2015 um 12:45:03 Uhr:


In derartigen Situationen sollte man nicht nur über das OWI- oder Strafrecht nachdenken - sicherlich darf man hier parken, weil die "Beschilderung" nicht den Vorschriften entspricht und keinerlei Rechtskraft im Sinne der StVO entwickelt,

sondern auch das Zivilrecht und mögliche Schadensersatzansprüche bei Beschädigungen des Fahrzeugs weil man trotz der Kenntnis von Baumarbeiten gewisse Risiken bewusst in Kauf genommen hat.

Viel Spaß beim Papierkrieg. 😉

Keine Panik, der Wagen wird schon nicht beschädigt. Die Bauarbeiter notieren sich die Uhrzeit vom Dienstbeginn, rufen die Polizei, welche den Wagen dann kostenpflichtig abschleppt. Bevor sie mit ihrer arbeit wirklich beginnen notieren sie diese Zeit ebenfalls und geben es im Büro ab, damit ein Schadensersatz in Rechnung gestellt werden kann.

Der Halter zahlt somit.
-Das Knöllchen fürs falsch parken (ca. 25 Euro)
-Die Abschleppkosten (ca. 100 Euro)
-Schadensersatz pro Bauarbeiter und gemietete Baumaschiene. (200-2000 Euro)

Da wir es nicht abgeschleppt, da es keinerlei Grundlage dafür gibt. Und wenn doch, dann gibt es einen netten Rechtstreit.

Abschleppen ist definitiv billiger. Wenn dir die Baufirma einen Arbeitstag für Personal und Geräte in Rechnung stellt wird es viel teurer.

Warum sollte es? Wr keune Schilder vernünftig aufstellen kann, mit dem ist auch so nicht viel los.

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Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 29. Januar 2015 um 08:23:21 Uhr:


[...] Wenn dann halt künftig wirklich ordnungsgemäß ausgeschildert sein soll ist dies natürlich dann auch ein Rechnungsposten der einfach in die Kalkulation einfließt. [...]

Die Position ist garantiert auch im Angebot der Krauterfirma zu finden, das dafür vom Steuerzahler gespendete Geld fließt aber ungebremst in die Hemdtasche vom Chef.

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 28. Januar 2015 um 12:46:20 Uhr:



Zitat:

@Tecci6N schrieb am 28. Januar 2015 um 12:37:49 Uhr:


Soso...warum denn nicht? Erleuchte uns...
Relativ einfach. Der Klebestreifen soll wohl aus einem eingeschränkten Haltverbot ein absolutes machen. Dies ist nunmal nicht in Ordnung. Die Zeiten und das Datum sind auch nicht nach DIN auf Blech gedruckt.

Was ist denn ein absolutes Halteverbot ?

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 28. Januar 2015 um 14:53:39 Uhr:



Zitat:

@f355 schrieb am 28. Januar 2015 um 14:47:18 Uhr:


...nicht von Beamten ausgegangen. Letztere werden ja weniger nach Leistung sondern nach Anwesenheit entlohnt.
Geht ja auch gar nicht. Wobei man zwischen Beschäftigten (ehemals Arbeitern und Angestellten) und Beamten im öffentlichen Dienst unterscheiden muss. Es sollte mal eine leistungsabhängige Bezahlung eingeführt werden aber man hat seitens der öffentlichen Arbeitgeber keine Regularien gefunden.

Muss ich jetzt mein Geld, welches ich stets im Dezember als LOB ( Leistungsorientierte Bezahlung ) erhalte zurück zahlen ? 😕

Bekommen Beamte etwa auch LOB ? 😕

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 29. Januar 2015 um 17:59:13 Uhr:



Zitat:

@freewindqlb schrieb am 28. Januar 2015 um 14:53:39 Uhr:


Geht ja auch gar nicht. Wobei man zwischen Beschäftigten (ehemals Arbeitern und Angestellten) und Beamten im öffentlichen Dienst unterscheiden muss. Es sollte mal eine leistungsabhängige Bezahlung eingeführt werden aber man hat seitens der öffentlichen Arbeitgeber keine Regularien gefunden.

Muss ich jetzt mein Geld, welches ich stets im Dezember als LOB ( Leistungsorientierte Bezahlung ) erhalte zurück zahlen ? 😕

Bekommen Beamte etwa auch LOB ? 😕

Lies doch einfach die folgenden Beiträge auch noch.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 29. Januar 2015 um 18:43:49 Uhr:



Zitat:

@derbeste44 schrieb am 29. Januar 2015 um 17:59:13 Uhr:


Muss ich jetzt mein Geld, welches ich stets im Dezember als LOB ( Leistungsorientierte Bezahlung ) erhalte zurück zahlen ? 😕

Bekommen Beamte etwa auch LOB ? 😕

Lies doch einfach die folgenden Beiträge auch noch.

Da steht doch nichts weiter !

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 29. Januar 2015 um 17:53:37 Uhr:



Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 28. Januar 2015 um 12:46:20 Uhr:


Relativ einfach. Der Klebestreifen soll wohl aus einem eingeschränkten Haltverbot ein absolutes machen. Dies ist nunmal nicht in Ordnung. Die Zeiten und das Datum sind auch nicht nach DIN auf Blech gedruckt.

Was ist denn ein absolutes Halteverbot ?

Ich hoffe, dass die Frage nicht ernst gemeint war. Zudem ist da ein E zuviel drin.

Was für eine bescheuerte Frage. Natürlich muss man es nicht beachten, ist ja abgelaufen 😉
Auch sonst stellt sich die Frage nicht, ist doch egal ob das schild den Paragraphen entspricht. Dort werden Bäume gefällt, wer ist so blöd und parkt dann da? Diese Schilder kommen von Firmen oder Privatleuten, was soll die Frage nach der Rechtsgültigkeit? Einfach nicht dahinstellen, fertig.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 29. Januar 2015 um 18:55:39 Uhr:



Zitat:

@freewindqlb schrieb am 29. Januar 2015 um 18:43:49 Uhr:


Lies doch einfach die folgenden Beiträge auch noch.

Da steht doch nichts weiter !

Ich meinte z.B. meinen Beitrag vom 28.01.15 um 18:18:12🙄

Zitat:

@John-Mac-Dee schrieb am 29. Januar 2015 um 19:24:05 Uhr:


[...] wer ist so blöd und parkt dann da? [...]

Ich.

(Die Komplexität der Antwort wurde den kognitiven Fähigkeiten dieses Fragestellers angepaßt)

Ich bin ja ein Gemütsmensch, und parke auch nicht zwischen zwei Bierkisten, welche mit einem Flatterband verbunden sind + einer Papptafel "Bitte hier heute nicht Parken, wir ziehen um." Reine Höflichkeit + §1. Mir bricht da keiner ab, parke ich halt woanders.

Rein rechtlich jedoch können Konstrukte wie die vom TE gebrachten Fotos niemals gültig sein.

So long

Ghost

Zitat:

@invisible_ghost schrieb am 29. Januar 2015 um 23:46:22 Uhr:


Rein rechtlich jedoch können Konstrukte wie die vom TE gebrachten Fotos niemals gültig sein.

Da wär ich mir nicht so sicher.

Trotzdem würde ich mich, wie du auch schreibst, aus Eigeninteresse dort nicht hinstellen 😉

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