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Muss ich MwSt. zahlen, wenn ich mit in CH zugelassenen Fahrzeug von Bekannten unterwegs bin?

Themenstarteram 30. August 2011 um 6:35

Hallo!

Ich habe kürzlich was gelesen, dass man sich als EU-Bürger Probleme mit dem Zoll einhandeln kann, wenn man in der EU mit einem nicht in der EU zugelassenen Fahrzeug unterwegs ist. Dann muss man MwSt. zahlen oder so. Weiß da einer von euch Bescheid?

TIA

notting

Beste Antwort im Thema

Als in Deutschland gemeldeter Bürger darfst du in D kein Auto mit einem ausländischem Kennzeichen fahren.

Nicht mal ausnahmsweise zum Brötchen holen und auch nicht mit einem Kennzeichen aus der EU.

Das hängt mit Steuerhinterziehung bezüglich der KFZ-Steuer zusammen.

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99 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Emma18021970

Der Zoll ist nach der Abgabenordung "Hilfsbeamter" der Staatsanwltschaft. Übertragen heißt dies der Zollbeamte selbst ist der Staatsanwalt (im übertragenen Sinne, § 386 AO ff). Der Zoll hat eine eigene Abteilung dafür, die "Ahndung".

Gruß

Oh je, es geht schon wieder los. Die Kleingeister entscheiden über Recht und Ordnung und fühlen sich auch

noch, " im übertragenen Sinne" , als Staatsanwälte.

BTT, wenn ich, als Deutscher, mit dem Auto meines schweizerischen Geschäftspartners vom Restaurant in sein Hotel fahre und ihn morgens mit dem CH Auto abhole; dann soll ich Steuern bezahlen ?

Schon klar.

cal

Zitat:

Original geschrieben von Emma18021970

 

Ein Bußgeldverfahren wird immer eingeleitet, wie die zuständige Stelle dies entscheidet, entscheidet der zuständige Beamte. Hier entscheiden mehrere Faktoren.

Wer entscheidet denn jetzt ??

cal

am 4. November 2011 um 21:22

Zitat:

Original geschrieben von callaloo

Zitat:

Original geschrieben von Emma18021970

Der Zoll ist nach der Abgabenordung "Hilfsbeamter" der Staatsanwltschaft. Übertragen heißt dies der Zollbeamte selbst ist der Staatsanwalt (im übertragenen Sinne, § 386 AO ff). Der Zoll hat eine eigene Abteilung dafür, die "Ahndung".

Gruß

Oh je, es geht schon wieder los. Die Kleingeister entscheiden über Recht und Ordnung und fühlen sich auch

noch, " im übertragenen Sinne" , als Staatsanwälte.

BTT, wenn ich, als Deutscher, mit dem Auto meines schweizerischen Geschäftspartners vom Restaurant in sein Hotel fahre und ihn morgens mit dem CH Auto abhole; dann soll ich Steuern bezahlen ?

Schon klar.

cal

Anstatt unqualifizierte Bemerkungen loszulassen hättest Du Dir mal die Vorschriften durchlesen sollen, die Emma zitiert hat.

§ 399 Abs. 1 AO hilft Dir vielleicht Deine Welt der Kleingeister zu ordnen.

Auch hast Du die Problematik des, zugegeben, schwierigen Themas nicht verstanden.

Völlig egal ob es juristisch korrekt ist oder nicht, es ist einfach abstrus...

Für den nicht Juristen zumindest... Warum kann man nicht einfach nach dem Grundsatz von Treu und Glauben über die Grenze fahren ?

am 5. November 2011 um 10:19

Warum kann nicht einfach jemand der einen Polizisten durch die Tür erschießt auch wegen Totschlags verurteilt werden? Warum wird da auf Putativnotwehr plädiert und vom BGH freigesprochen?

Das ist nunmal deutsches Rechtssystem und nicht für jeden immer logisch. Genauso wie das hier mit den Steuern. Es ist jedoch bindend für jeden Menschen der sich in Deutschland (wenn auch nur zeitweise) aufhält.

Themenstarteram 5. November 2011 um 10:49

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Warum kann nicht einfach jemand der einen Polizisten durch die Tür erschießt auch wegen Totschlags verurteilt werden? Warum wird da auf Putativnotwehr plädiert und vom BGH freigesprochen?

Das ist nunmal deutsches Rechtssystem und nicht für jeden immer logisch. Genauso wie das hier mit den Steuern. Es ist jedoch bindend für jeden Menschen der sich in Deutschland (wenn auch nur zeitweise) aufhält.

Ohne zu wissen, wie sich das in dem Fall genau abgespielt hat, mir geht's nur um die Urteilsbegründung: Soll ja auch schon vorgekommen sein, dass Polizisten durch eine Tür schießen, ohne eben zu sehen, worauf die schießen. Ich habe keinen Bock, völlig unschuldig bei so einer Aktion ums Leben zu kommen. So gesehen finde ich diese Urteilsbegründung korrekt.

Dass in dem speziellen Fall wohl der Schütze ohne es zu sehen eine Schwachstelle in der Schutzausrüstung des Beamten getroffen hat, dürfte dann einfach für den Polizisten saudumm gelaufen sein.

notting

Zitat:

Original geschrieben von F213

Zitat:

Original geschrieben von callaloo

 

Oh je, es geht schon wieder los. Die Kleingeister entscheiden über Recht und Ordnung und fühlen sich auch

noch, " im übertragenen Sinne" , als Staatsanwälte.

BTT, wenn ich, als Deutscher, mit dem Auto meines schweizerischen Geschäftspartners vom Restaurant in sein Hotel fahre und ihn morgens mit dem CH Auto abhole; dann soll ich Steuern bezahlen ?

Schon klar.

cal

Anstatt unqualifizierte Bemerkungen loszulassen hättest Du Dir mal die Vorschriften durchlesen sollen, die Emma zitiert hat.

§ 399 Abs. 1 AO hilft Dir vielleicht Deine Welt der Kleingeister zu ordnen.

Auch hast Du die Problematik des, zugegeben, schwierigen Themas nicht verstanden.

Sorry, für die "Kleingeister" ! Dieser Begriff war blöd.

Was mich nur nervt, ist dieses, sich inflationär ausbreitendes Verständnis von BuPo, Zoll, und (weniger) Polizei, dass

sie staatsanwältliche Aufgaben übernehmen dürften.

Es sind und bleiben Hilfsorgane der Staatsanwaltschaft; nicht mehr und nicht weniger.

BTT, kannst Du meine schlicht gehaltene Frage beantworten ?

Grüsse

cal

Zitat:

Original geschrieben von callaloo

 

Was mich nur nervt, ist dieses, sich inflationär ausbreitendes Verständnis von BuPo, Zoll, und (weniger) Polizei, dass

sie staatsanwältliche Aufgaben übernehmen dürften.

Es sind und bleiben Hilfsorgane der Staatsanwaltschaft; nicht mehr und nicht weniger.

BTT, kannst Du meine schlicht gehaltene Frage beantworten ?

Grüsse

cal

Nur der Ordnung halber:

Bundeszollverwaltung ist dem Finanzministerium unterstellt und ist kein Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft, die dem Justizministerium unterstellt ist.

Sie ist auch kein Teil der Bundespolizei, obwohl sie in Finanz- und Steuersachen wie Polizeibeamte handeln kann.

 

O.

am 5. November 2011 um 19:17

Ich kenne keinen Fall wo die Polizei wahllos durch Türen / Wände schießen soll. Wo soll da der Sinn sein? Und außerdem ist es aufgrund der Rechtslage überhaupt nicht zulässig.

Ja und ohne den Fall zu kennen ist es auch klar, dass da nix gescheites bei rum kommt.

Ein SEK wird hinzugeholt um ein führendes Hells Angels Mitglied zu verhaften und die Wohnung zu durchsuchen.

Findest du es immer noch saudumm, dass diese Menschen sich den gefährlichsten Verbrechern Deutschlands gegenüberstellen und dafür sterben, dass du und ich hier in "Ruhe" leben können?

Naja ich drifte ab vom eigentlichen Thema...denk darüber einfach nur bitte objektiv nach.

Schönen Samstag Abend noch

Zitat:

Original geschrieben von notting

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Warum kann nicht einfach jemand der einen Polizisten durch die Tür erschießt auch wegen Totschlags verurteilt werden? Warum wird da auf Putativnotwehr plädiert und vom BGH freigesprochen?

Das ist nunmal deutsches Rechtssystem und nicht für jeden immer logisch. Genauso wie das hier mit den Steuern. Es ist jedoch bindend für jeden Menschen der sich in Deutschland (wenn auch nur zeitweise) aufhält.

Ohne zu wissen, wie sich das in dem Fall genau abgespielt hat, mir geht's nur um die Urteilsbegründung: Soll ja auch schon vorgekommen sein, dass Polizisten durch eine Tür schießen, ohne eben zu sehen, worauf die schießen. Ich habe keinen Bock, völlig unschuldig bei so einer Aktion ums Leben zu kommen. So gesehen finde ich diese Urteilsbegründung korrekt.

Dass in dem speziellen Fall wohl der Schütze ohne es zu sehen eine Schwachstelle in der Schutzausrüstung des Beamten getroffen hat, dürfte dann einfach für den Polizisten saudumm gelaufen sein.

notting

Themenstarteram 5. November 2011 um 19:31

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Ich kenne keinen Fall wo die Polizei wahllos durch Türen / Wände schießen soll. Wo soll da der Sinn sein? Und außerdem ist es aufgrund der Rechtslage überhaupt nicht zulässig.

Ja und ohne den Fall zu kennen ist es auch klar, dass da nix gescheites bei rum kommt.

Ein SEK wird hinzugeholt um ein führendes Hells Angels Mitglied zu verhaften und die Wohnung zu durchsuchen.

Findest du es immer noch saudumm, dass diese Menschen sich den gefährlichsten Verbrechern Deutschlands gegenüberstellen und dafür sterben, dass du und ich hier in "Ruhe" leben können?

Das habe ich nicht geschrieben!

notting

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