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Muss ich MwSt. zahlen, wenn ich mit in CH zugelassenen Fahrzeug von Bekannten unterwegs bin?

Themenstarteram 30. August 2011 um 6:35

Hallo!

Ich habe kürzlich was gelesen, dass man sich als EU-Bürger Probleme mit dem Zoll einhandeln kann, wenn man in der EU mit einem nicht in der EU zugelassenen Fahrzeug unterwegs ist. Dann muss man MwSt. zahlen oder so. Weiß da einer von euch Bescheid?

TIA

notting

Beste Antwort im Thema

Als in Deutschland gemeldeter Bürger darfst du in D kein Auto mit einem ausländischem Kennzeichen fahren.

Nicht mal ausnahmsweise zum Brötchen holen und auch nicht mit einem Kennzeichen aus der EU.

Das hängt mit Steuerhinterziehung bezüglich der KFZ-Steuer zusammen.

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Nach deinen Ausführungen des Sachverhalts fand hier ein vorschriftswiedriges Verbringen in Zollgebiet der Gemeinschaft statt. Zollschuld entstand nach Art 202 ZK, Zollschuldner ist u.a. der Verbringer (hier Spedition). Die Abgaben wurden ja bereits festgesetzt, da ist der Zollschuldner genannt, den musst Du dir mal zeigen lassen.

Das OWI Verfahren wird vom Zoll eingeleitet und vom Zoll selbst entschieden, d. h. der Bußgeldbescheid wird vom Zoll festgesetzt. Der Zoll ist nach der Abgabenordung "Hilfsbeamter" der Staatsanwltschaft. Übertragen heißt dies der Zollbeamte selbst ist der Staatsanwalt (im übertragenen Sinne, § 386 AO ff). Der Zoll hat eine eigene Abteilung dafür, die "Ahndung".

Was bedeutet "verzeigt`? Wenn die Spedition privat angezeigt wurde geht es an die "richtige" STA, da der Zoll für Steuertaten zuständig sind, die selbst ermittelt wurden.

Gruß

Ich weiss einfach, dass gegen den verbringer bei der staatsanwaltschaft " sowiso" ein verfahren eröffnet wurde?! Ist dies in dem fall nicht üblich oder doch schlimmer als angenommen?

" zollschuldner ist u.a der verbringer"

Ist u. a. Der knackpunkt bzw betrifft das den schweizer?

Wie sieht's eigentlich umgekehrt aus ?

Zitat:

Original geschrieben von Apache03

Ich weiss einfach, dass gegen den verbringer bei der staatsanwaltschaft " sowiso" ein verfahren eröffnet wurde?! Ist dies in dem fall nicht üblich oder doch schlimmer als angenommen?

" zollschuldner ist u.a der verbringer"

Ist u. a. Der knackpunkt bzw betrifft das den schweizer?

Ein Bußgeldverfahren wird immer eingeleitet, wie die zuständige Stelle dies entscheidet, entscheidet der zuständige Beamte. Hier entscheiden mehrere Faktoren.

Verbringer war in diesem Fall die Spedition, wenn die Angaben stimmen.

Mir fehlt da halt ein Wenig der Überblick, bitte entschuldige....

Was ist der "günstigste" Fall und welcher der "schlimmste" Fall bezogen auf den Sachverhalt wie er hier geschildert ist?

Der Sachverhalt ist genau so wie vorgängig geschildert, Transporeur holt Fahrzeug ab und und teilt mir zuvor mit welche Papiere er von mir benötigt, ich mache alles parat und er fährt ab Richtung Deutschland...

Wie würde ein Verfahren gegen einen Schweizer aussehen?

Hallo,

hier gibt es keinen günstigen oder schlimmen Fall. Es wird immer gleich entschieden. Wie du früher schon geschrieben hast wurden die Abgaben bereits festgesetzt. Der Bescheid ging ja nicht an dich sondern an die Spedition. Und wenn die Abgaben bezahlt werden / sind, wird dein Fahrzeug "freigegeben". Und Du kannst darüber frei verfügen. Du musst schauen, dass die Spedition bezahlt.

Nur wenn die Spedition jetzt kommt und die Abgaben von Dir möchte lass Dir den Bescheid zeigen und Du wirst sehen, dass diese schuld sind und zahlen müssen. Siehst Du in der Begründung, Zollschuldentstehung nach Art 202 ZK. Also nicht zahlen und auf deinen Auftrag verweisenn

Gruß

Danke für deine nachricht!! Jetzt sehe ich doch langsam durch!

Wie hoch wäre in etwa so ein bussgeldverfahren ( euro)

Das einzige wo ich nicht ganz durchblicke ist, wenn die zollschuld beglichen ist, wird trotzdem das bussgeldverfahren weitergehen?

Das tolle daran ist, dass er das geld nicht aufbringen kann, nun muss ich einen anwalt nehmen, damit ich mein fz wieder bekomme, denn ich bin nicht gewillt diesen betrag zu zahlen...:-((

Das Bussgeldverfahren richten sich nach so vielen Parametern, die Höhe kann man nicht so einfach bestimmen. Es ist nicht einmal sicher ob überhaupt etwas geahndet wird.

Du brauchst da keine Angst zu haben, dass auf Dich was zukommt, da Du nicht der Beschuldigte bist.

Hier handelt es ich um 2 verschiedene Verfahren, die seperat behandelt werden.

Gruß und viel Erfolg

@emma18021976

Nun ist die Situation so, dass der Zoll beim Transporteur einen Vorsatz sieht (weiss zwar nicht welchen..?) und dass es scheinbar in absehbarer Zeit einen Steuerbescheid gibt...

Was heisst das nun für mich?

So wies aussieht ist das nicht auf dem kurzen Dienstweg zu lösen....

Zitat:

Original geschrieben von Apache03

@emma18021976

Nun ist die Situation so, dass der Zoll beim Transporteur einen Vorsatz sieht (weiss zwar nicht welchen..?) und dass es scheinbar in absehbarer Zeit einen Steuerbescheid gibt...

Was heisst das nun für mich?

So wies aussieht ist das nicht auf dem kurzen Dienstweg zu lösen....

Nach deinen Ausführungen hat dein Importeur einen Steuerbescheid schon bekommen. Hier meinst Du wohl den Bußgeldbescheid. Dort ist der Vorsatz von Bedeutung.

Vorsatz bedeutet "Wissen und Wollen". Umgeschrieben auf deinen Importeuer bedeutet dies "er hatte gewußt, dass er beim Eintritt in die EG eine Zollanmeldung hatte abgeben müssen und er wollte absichtlich keine Zollanmeldung abgeben". Diesen Vorsatz kann man zum Beispiel nachweisen, wenn dies nicht der erste Fall ist, wo dies dem Importeuer passiert ist. Dann kann aus dem Bußgeldverfahren auch ein Stravefahren werden.

Für dich hat das KEINE Auswirkungen. Dies betrifft nur den Importeuer.

Auf dem kurzen Dienstweg wird hier nichts geregelt. Du darfst nicht den Fehler machen die 2 Verfahren als eins zu sehen.

 

Das erste Verahren ist mit dem Steuerbescheid "ABGESCHLOSSEN". Hier wartet der Zoll noch auf die Bezahlung. Wer bezahlt ist dem Zoll egal (Art. ??? Zollkodex).

Das zweite Verahren ist die Bußgeldsache. Hier wird das Verhalten des Importeuers geahndet. Dies hat zwar mit deinem Auto zu tun, betrifft Dich aber nicht.

Dein Auto bekommst Du, wenn die Abgaben vom Steuerbescheid (erste Verfahren) bezahlt sind.

Gruß

 

In Sachen Steuerbescheid blicke ich nun nicht mehr durch....

Ich weiss, dass das Fahrzeug gegen eine Sicherheitsleistung von Euro 20'000.-- sichergestellt wurde.

Nun höre ich von der Rechtsanwältin, welche die Sache nun behandelt, "es ist davon auszugehen, dass in absehbarer Zeit ein Steuerbescheid ergeht".....

??????

Das würde heissen, ich könne nun auch noch involviert werden?? Und da die Sache an die Staatsanwaltschaft "......" ging, nehme ich an es wurde gleich ein Strafverfahren eröffnet?

Hallo Apache03

hast ne persönliche Nachricht. Ich habe es Dir in einer persönlichen nachricht nochmals erklärt.

Andersrum habe ich jetzt am Zoll für 25 sfr einen Bescheid bekommen das ich zwei Jahre mein Deutsches Fahrzeug in der Schweiz fahren kann...

So unkompliziert kann das gehen.

In Deutschland kannst Du sogar umsonst eine Bescheinigung bekommen,. um dieses zu machen. Wir hatten eineige Kollegen aus dem Ausand, die mit in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen EU weit unterwegs sind. Die brauchten immer eine entsprechende Bescheinigung des Zolls. Und die Jungs und Mädels vom Zoll sind IMHO recht nett, wenn man denen sagt "Ich habe keine Ahnung und Du bist toll. Und ich möchte nichts falsch machen und so ist die Sachlage." Da findet sich meist eine gute und unkomplizierte Lösung.

 

gruß

 

Stefan 

Wobei mir hier was anderes gesagt worden ist

http://www.motor-talk.de/.../...st-mit-auslandsschweizer-t3369452.html

Eh egal, hat sich ja jetzt alles andersrum gedreht :p

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