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Zoll Deutschland, Kennzeichen Schweiz. Triviales Problem... Aber was ist mit Auslandsschweizer ?

Themenstarteram 21. Juli 2011 um 16:17

Hallo Leute, ich habe da mal ne kleine spezielle Frage.

 

Und zwar ist es ja schon allgemein bekannt das man als deutscher mit einem ausländischen Kennzeichen (z.B. einem Schweizer Kennzeichen) ziemlich grosse Probleme kriegen kann (Anzeige, 10% Einfuhrsteuer, 19% Märchensteuer)...:D

Jetzt aber spezieller, wie sieht das für Schweizer aus ? Beziehungsweise für Auslandsschweizer mit Wohnsitz in Deutschland...

Ich vermute das es gleich abläuft, bis auf dass der Zoll erstmal den Wohnsitz ermitteln muss wenn er die Behauptung Schweizer zu sein und keinen Wohnsitz in Deutschland zu haben anzweifelt.

Weiss jemand mehr ?

 

Bzw. was ist das Prozedere, sollte man mit einem Schweizer Auto nach Deutschland fahren, wenn man dort seinen Wohnsitz hat ?

Ciao ! :p

Beste Antwort im Thema
am 21. Juli 2011 um 17:08

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Also... das Thema ist das.

Wenn ein Deutscher mit einem Schweizer nach Deutschland fährt und vom Zoll angehalten wird, kann das Probleme geben, von wegen Steuerhinterziehung und so weiter. jetzt ist die Frage, richtet sich das an die Nationalität oder das Land des Wohnsitzes ?

Steht einem Auslandsschweizer am Deutschen Zoll das gleiche bevor, wenn er seinen Wohnsitz in Deutschland hat ?

Das Fahrzeug gehört einem dritten.

Das ein Schweizer mit Schweizer Wohnsitz am Zoll Probleme kriegt, würde mich sehr wundern....

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener

Vielleicht ein Anderer ohne genauere Kenntnisse (weder der Frage noch von der Thematik); würde mich nicht wundern.

?? Tut mir Leid, verstehe ich nicht. Was meinst du damit ?

 

PS: Und was hat das mit dem Lebensmittelpunkt zu tun ?

Begründe ich den auch wenn ich billig in Frankreich Essen einkaufe ? :D

Danke für die Antwort :)

Der Lebensmittelpunkt ist i.d.R. dort, wo man den Großteil seiner Zeit verbringt, ggfs. auch beruflichen Verpflichtungen nachkommt usw.

Wenn das Fahrzeug einem Dritten gehört und dieser ggfs. sogar noch daneben sitzt, gibt's keine Probleme. Andernfalls könnte es nicht um Einfuhr des Fahrzeugs, sondern Nutzung gehen... und damit um, so blöde sich das anhören mag, Steuerhinterziehung, nämlich die der Kfz-Steuer. Der Zoll ist ja nun einmal auch zumindest zum Teil der verlängerte Arm des Fiskus.

Was

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener

Vielleicht ein Anderer ohne genauere Kenntnisse (weder der Frage noch von der Thematik); würde mich nicht wundern.

angeht, ist hier ja leider nicht ungewöhnlich. Einfach 'mal 'was schreiben ohne zu wissen, worüber....

Guck aber mal hier , da wurde schon hinreichend darüber mit begründeten Rechtszitaten diskutiert. Ggfs. ist dies für Deine Fragestellung ausreichend.

Gruß

AH.

Edit: sorry, vergessen oder überlesen:

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

richtet sich das an die Nationalität oder das Land des Wohnsitzes ?

Land des Wohnsitzes.....

 

52 weitere Antworten
Ähnliche Themen
52 Antworten
am 21. Juli 2011 um 16:40

Hallo Felyxorez,

ich verstehe ehrlich gesagt nicht ganz, was Du wissen möchtest.

Sobald Du in Deutschland Deinen regelmäßigen Lebensmittelpunkt begründest, könnte es mit ausl. Autos Probleme ergeben.

Auf der anderen Seite kannst Du ein Fahrzeug im Ausland zu lassen, wenn Du dort einen Wohnsitz hast. Ob Du dieses Auto jedoch regelmäßig auf deutschen Straßen bewegen darfst, wenn Du auch hier einen Wohnsitz hast, kann ich ohne nähere Details nicht beantworten.

Vielleicht ein Anderer ohne genauere Kenntnisse (weder der Frage noch von der Thematik); würde mich nicht wundern.

Eine der Detailfragen ist z.B.: ist es ein Fahrzeug eines Dritten oder gar das eigene?

Achim H.

Themenstarteram 21. Juli 2011 um 16:46

Also... das Thema ist das.

Wenn ein Deutscher mit einem Schweizer nach Deutschland fährt und vom Zoll angehalten wird, kann das Probleme geben, von wegen Steuerhinterziehung und so weiter. jetzt ist die Frage, richtet sich das an die Nationalität oder das Land des Wohnsitzes ?

Steht einem Auslandsschweizer am Deutschen Zoll das gleiche bevor, wenn er seinen Wohnsitz in Deutschland hat ?

Das Fahrzeug gehört einem dritten.

Das ein Schweizer mit Schweizer Wohnsitz am Zoll Probleme kriegt, würde mich sehr wundern....

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener

Vielleicht ein Anderer ohne genauere Kenntnisse (weder der Frage noch von der Thematik); würde mich nicht wundern.

?? Tut mir Leid, verstehe ich nicht. Was meinst du damit ?

 

PS: Und was hat das mit dem Lebensmittelpunkt zu tun ?

Begründe ich den auch wenn ich billig in Frankreich Essen einkaufe ? :D

Danke für die Antwort :)

am 21. Juli 2011 um 17:08

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Also... das Thema ist das.

Wenn ein Deutscher mit einem Schweizer nach Deutschland fährt und vom Zoll angehalten wird, kann das Probleme geben, von wegen Steuerhinterziehung und so weiter. jetzt ist die Frage, richtet sich das an die Nationalität oder das Land des Wohnsitzes ?

Steht einem Auslandsschweizer am Deutschen Zoll das gleiche bevor, wenn er seinen Wohnsitz in Deutschland hat ?

Das Fahrzeug gehört einem dritten.

Das ein Schweizer mit Schweizer Wohnsitz am Zoll Probleme kriegt, würde mich sehr wundern....

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener

Vielleicht ein Anderer ohne genauere Kenntnisse (weder der Frage noch von der Thematik); würde mich nicht wundern.

?? Tut mir Leid, verstehe ich nicht. Was meinst du damit ?

 

PS: Und was hat das mit dem Lebensmittelpunkt zu tun ?

Begründe ich den auch wenn ich billig in Frankreich Essen einkaufe ? :D

Danke für die Antwort :)

Der Lebensmittelpunkt ist i.d.R. dort, wo man den Großteil seiner Zeit verbringt, ggfs. auch beruflichen Verpflichtungen nachkommt usw.

Wenn das Fahrzeug einem Dritten gehört und dieser ggfs. sogar noch daneben sitzt, gibt's keine Probleme. Andernfalls könnte es nicht um Einfuhr des Fahrzeugs, sondern Nutzung gehen... und damit um, so blöde sich das anhören mag, Steuerhinterziehung, nämlich die der Kfz-Steuer. Der Zoll ist ja nun einmal auch zumindest zum Teil der verlängerte Arm des Fiskus.

Was

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener

Vielleicht ein Anderer ohne genauere Kenntnisse (weder der Frage noch von der Thematik); würde mich nicht wundern.

angeht, ist hier ja leider nicht ungewöhnlich. Einfach 'mal 'was schreiben ohne zu wissen, worüber....

Guck aber mal hier , da wurde schon hinreichend darüber mit begründeten Rechtszitaten diskutiert. Ggfs. ist dies für Deine Fragestellung ausreichend.

Gruß

AH.

Edit: sorry, vergessen oder überlesen:

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

richtet sich das an die Nationalität oder das Land des Wohnsitzes ?

Land des Wohnsitzes.....

 

am 21. Juli 2011 um 21:42

Da muss ich dich korrigieren, wenn ich ich dich richtig verstanden habe.

Wenn der Halter/Fahrer seinen ordentlichen WOhnsitz im Ausland begründet hat, und mit einem Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen hier rumfährt, so darf nur er damit fahren, wenn er "Touristenstatus" hat. Ein Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland darf hier _NICHT_ fahren.

Eine widerrechtliche Nutzung bzw. die Steuerschuld von ausländischen Kfz liegt beim _Fahrer_.

Ein Verstoß gegen die Abgabenordnung §§370,378 stehen da im Raum, allerdings kann man nur als meldepflichte Person da belangt werden gemäß §3 KraftStG-DVO.

Somit liegt da "lediglich" ein Steuerverstoß, wo von Amtswegen ein bestimmter Zeitraum nachzuversteuern ist.

Was in meinen Augen da oft problematisch ist, ist die Tatsache des Versicherungsschutzes. Wenn z.b. einer aus dem EU Ausland hier einen Unfall baut, da ist die Frage in welchem Umfang die Versicherung im Ausland da ins Spiel kommt. Natürlich gibt es EU Verträge und Regelungen, jedoch haben Deckungssummen von inländischen Versicherungen evtl 100-300Millionen Euro und ausländische z.b. 1-2Millionen.

Für mögliche Verkehrstote ist da u.U. nicht ausreichend gesorgt, im schlimmsten Fall. Ich bin auf dem Gebiet sicher kein Fachmann, aber kann mir vorstellen dass es da einige Probleme gibt.

 

Als Ausländer hat man 2 Möglichkeiten.

1. Hier bin ich, hier bleib ich. -> ordentlicher Wohnsitz begründet -> ohne schuldhaftes Verzögern deutsche Zulassung besorgen

2. Mal gucken wie es mir hier gefällt -> maximal 1 Jahr Zeit eine deutsche Zulassung zu besorgen.

(Im Fahrerlaubnisrecht gibt es da eine abweichende Frist von 185Tagen, für Drittstaatler.)

 

=> Wohnsitz in DE = deutsche Zulassung.

=> Wohnsitz im Ausland = nur die ausländische Person darf benutzen.

 

Themenstarteram 21. Juli 2011 um 23:04

danke !

Stimmt.. .waren es nicht die Spanier die sehr lange keine Haftpflicht Versicherung vorgeschrieben haben ? :p

am 21. Juli 2011 um 23:11

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Da muss ich dich korrigieren, wenn ich ich dich richtig verstanden habe.

Wenn der Halter/Fahrer seinen ordentlichen WOhnsitz im Ausland begründet hat, und mit einem Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen hier rumfährt, so darf nur er damit fahren, wenn er "Touristenstatus" hat. Ein Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland darf hier _NICHT_ fahren.

Eine widerrechtliche Nutzung bzw. die Steuerschuld von ausländischen Kfz liegt beim _Fahrer_.

So sehe ich das auch und so dürfte es auch sein.

Hilf' mir bitte auf die Sprünge, an welcher Stelle des von mir Geschriebenen Du mich ggfs. falsch verstanden hast oder ich mich missverständlich ausgedrückt habe; erkenne ich im Moment nicht. Aber man schreibt ja häufig an einander vorbei. Ich für meinen Teil find's trotz mehrfachen Lesen jetzt wirklich nicht, sorry.

Edit: Der Passus "Wenn das Fahrzeug einem Dritten gehört und dieser ggfs. sogar noch daneben sitzt, gibt's keine Probleme." wäre u.U. missverständlich. Ich hätte das UND wohl fett unterschreichen und "ggfs. sogar noch" streichen müssen. Ok, Klarstellung: sitzt der "ausländische" Fahrzeughalter daneben (und nur dann), kann ich dessen Fahrzeug hier fahren, und dies nicht nur im Zuge der Nothilfe. Sobald er aber das Fahrzeug verlässt, nicht mehr. Meines Wissens nach noch nicht einmal, um für IHN zur Apotheke zu fahren; müsste dazu jetzt aber ganz tief im Juris kramen. Mehr fällt mir aber wirklich nicht auf.

Gruß

Achim H.

Themenstarteram 21. Juli 2011 um 23:22

Gut, aber im Prinzip sind die Meinung eindeutig :p

 

Jetzt mal wahrscheinlich ehr an die Schweizer, falls vorhanden.

Wie sieht es umgekehrt in der Schweiz aus ? macht der Zoll auch so einen Heckmeck wenn ein Schweizer (kein Auslandsschweizer) mit einem z.B. EU Fahrzeug das nicht auf ihn zugelassen ist durch die Schweiz fährt ?

am 21. Juli 2011 um 23:25

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Gut, aber im Prinzip sind die Meinung eindeutig :p

 

Jetzt mal wahrscheinlich ehr an die Schweizer, falls vorhanden.

Wie sieht es umgekehrt in der Schweiz aus ? macht der Zoll auch so einen Heckmeck wenn ein Schweizer (kein Auslandsschweizer) mit einem z.B. EU Fahrzeug das nicht auf ihn zugelassen ist durch die Schweiz fährt ?

Man, mitten in der Nacht....... ok, öhm, keine Ahnung. Ich könnt' mir aber vorstellen, dass dort noch mehr Erbsen gezählt werden. Du darfst ja schon mit bestimmten Ausmaßen eines Hängers bzw. Zuges nicht einmal im Transit durch die Schweiz fahren......

So, bin w e c h - gute Nacht.

Dann will ich mal auf den Thread aufspringen...

Eine Bekannte von mir (Deutsche) lebt und arbeitet in der Schweiz. Da sie kein eigenes Auto hat, bekommt sie für gelegentliche Besuche z.B. ihrer Eltern in D das Auto einer schweizer Freundin geliehen.

Wenn ich das bisher geschriebene richtig interpretiere, dürfte sie als Deutsche das schweizer Auto in Deutschland gar nicht fahren ?

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Dann will ich mal auf den Thread aufspringen...

Eine Bekannte von mir (Deutsche) lebt und arbeitet in der Schweiz. Da sie kein eigenes Auto hat, bekommt sie für gelegentliche Besuche z.B. ihrer Eltern in D das Auto einer schweizer Freundin geliehen.

Wenn ich das bisher geschriebene richtig interpretiere, dürfte sie als Deutsche das schweizer Auto in Deutschland gar nicht fahren ?

gegenfrage:

ich miete in der schweiz ein auto und fahr damit nach deutschland....

DA wo ich lebe (ok das könnte man jetzt auch auseinander dröseln was, wo, wie "leben" bedeutet) DA MUSS der karren zugelassen/versteuert etc sein. wen ich nun mir ein auto ausleihe das jemandem gehört der in a land lebt und der karren in a land zugelassen ist dann siehts anders aus.

am 22. Juli 2011 um 8:09

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Dann will ich mal auf den Thread aufspringen...

Eine Bekannte von mir (Deutsche) lebt und arbeitet in der Schweiz. Da sie kein eigenes Auto hat, bekommt sie für gelegentliche Besuche z.B. ihrer Eltern in D das Auto einer schweizer Freundin geliehen.

Wenn ich das bisher geschriebene richtig interpretiere, dürfte sie als Deutsche das schweizer Auto in Deutschland gar nicht fahren ?

Nein. Die hat ihren Wohnsitz in CH, also darf sie das CH-Auto in D (und überall sonst) fahren. Sie hat dann den gleichen Status wie der Schweizer, der mit CH Auto in D fährt.

Sie darf aber NICHT mit dem D-Auto ihrer Eltern in CH fahren. Und ihre Eltern dürfen wiederum das CH-Auto nicht in D fahren.

Alles klar?

Und allgemein: JA, der Zoll achtet darauf (in beide Richtungen). Aber es kann natürlich dauern bis man "dran" ist.

 

Amen

am 22. Juli 2011 um 8:11

Brüggener, nach meinem Wissensstand darf der deutsche das Auto nichtmal bewegen, selbst wenn der Ausländer daneben sitzt. Ein Ausländer mit ordentlichem Wohnsitz im Ausland, der darf es. Ich versuch nachher mal die passenden Gesetzespassagen rauszusuchen damit es eindeutig klar ist.

onkel-howdy das ist ebenfalls verboten.

Die Ausnahmen der Steuerpflicht für ausländische Kfz werden im §3 Nr.13 - 16 KraftStG behandelt.

 

Quelle: Merkblatt des bayer. Staatsministeriums für Finanzen

Anlage zum FMS vom 30.01.1995-37-S6115-2/163-4345

1.2 Bei Benutzung durch Inländer grundsätzlich steuerpflichtig

steuerfrei, wenn

-Benutzung ausschließlich im Interesse des ausl. Fahrzeughalters (Werkstattfahrt, Arztfahrt, Apotheke, etc.)

- sich der ausl. Fahrzeughalter im Fzg. befindet

- wenn das Fahrzeug in einem Staat der EU zugelassen ist

 

Wenn ALLE dieser 3 Punkte eingehalten werden, dann ist es steuerbefreit, steht aber auch so im KraftStG

 

Edit: User verwechselt, ich meinte Hannes und nicht howdy :)

Wie es bei Mietwagenfirmen aussieht, siehe Europcar, Sixt, .... da weiß ich nicht ob die fürs Ausland freigegeben sind, wie das in den Verträgen steht und ob diese Firmen nicht Pauschalsteuern zahlen in den jeweiligen Ländern...rein vom Gesetz her würd ich dem Fahrer eine draufbrummen als widerrechtlicher Nutzer und Steuerschuldner.

am 22. Juli 2011 um 11:52

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Brüggener, nach meinem Wissensstand darf der deutsche das Auto nichtmal bewegen, selbst wenn der Ausländer daneben sitzt. Ein Ausländer mit ordentlichem Wohnsitz im Ausland, der darf es. Ich versuch nachher mal die passenden Gesetzespassagen rauszusuchen damit es eindeutig klar ist.

Ich schätze, dass Du es so passus verbis nicht finden wirst. Aber Du guckst, schön. Ich bin gespannt...

... Wir könnten jetzt noch aufdröseln, wie die Fahrt gewidmet worden ist. Fährt der Deutsche, weil dem Schweizer schlecht ist oder der Schweizer gar keine Fahrerlaubnis hat und etwas einkaufen möchte oder fährt der Deutsche, weil er gemeisam mit dem Schweizer auf "Brautschau" ist? Mach' Dir jetzt nicht die Mühe, vom Grundsatz her gehen wir ja konform. Der Rest ist jetzt letztlich nur noch Erbsen zählen und im Falle anstehender Repressionsmaßnahmen klar eine Frage dessen, wie sich beide dem Zöllner, der Polizei oder BPol gegenüber äußern.

Gruß

 

moment das ich das verstehe...

ich (mit deutschen wohnsitz) gehe mit meinem kollegen aus der schweiz der grad berufsbedingt in deutschland ist abends essen. und weil ihm das deutsche bier schmeckt und das ja böse finger gibt wen er sich ans steuer setzt erklähre ich mich bereit ihn heimzufahren. dabei werd ich von der polizei kontrolliert und bin dann dran wegen steuerhinterziehung oder sonstigem? sorry aber DAS kann ich nicht wirklich glauben.

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