Muss ich die Feinstaubplakette aufkleben?
Moinsen,
muss ich die FSP aufkleben?
Ich finde nur Strafen für das führen eines KFZ das gegen die Regelung verstößt.
Da steht aber nichts, dass die Plakette auch geklebt sein muss.
Gibt's da was?
Beste Antwort im Thema
Meehsterchen, es wäre schöne, wenn du in zukünftigen Feinstaubplaketenthreads einfach mal dazu schreiben würdest, dass du aufgrund deines Schwerbehindertenausweises von der Plakette befreit bist. Einfach nur zu schreiben, dass du sie gar nicht klebst ist nicht sehr hilfreich für den Fragesteller, nicht jeder auf MT kennt dich so gut, ok? 😁
Die Plakette muss sich beim Ablösen selbst zerstören. Tesafilm, Handschuhfach usw. gelten wie nicht geklebt.
130 Antworten
ich habe jetzt gerade im internet gelesen, dass der tüv die feinstaubplaketten kontrolliert?!
"Ab Ende November 2013 gehört auch die Prüfung der Feinstaubplakette zu den Aufgaben bei TÜV. Wenn ein Auto eine Umweltplakette mit der falschen Farbe trägt, besteht das Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht mehr und eine Nachuntersuchung wird fällig."
was ist, wenn ich noch keine plakette habe?!
mahnt das der tüv dann auch an?!
Es steht doch eindeutig da. Wenn die FALSCHE Farbe am Auto klebt gibts keine HU. Wenn du gar keine hast, dann kannst du auch keine falsche Farbe haben 😉
Ich hab keine Plakette am Admiral und den TÜV hat das nicht gestört. Falls ja, sollte es nur die richtige sein.
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Zitat:
Original geschrieben von M0D0
ich habe jetzt gerade im internet gelesen, dass der tüv die feinstaubplaketten kontrolliert?!"Ab Ende November 2013 gehört auch die Prüfung der Feinstaubplakette zu den Aufgaben bei TÜV. Wenn ein Auto eine Umweltplakette mit der falschen Farbe trägt, besteht das Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht mehr und eine Nachuntersuchung wird fällig."
was ist, wenn ich noch keine plakette habe?!
mahnt das der tüv dann auch an?!
Das sieht folgendermassen aus:
- Wenn du die für dein Fahrzeug richtige Farbe der Plakette hast, aber ein anderes Kennzeichen ( Halterwechsel, Umzug, etc.) dann ist das ein GM mit der Auflage, es umgehend zu ändern
- Wenn du eine Plakette in der für dein Fahrzeug falschen Farbe eingeklebt hast ( wie auch immer🙂), dann ist es EM und Verweigerung der HU.
Keine Plakette zu haben ist keine Schande!
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Nordwaechter
Ich hab keine Plakette am Admiral und den TÜV hat das nicht gestört. Falls ja, sollte es nur die richtige sein.
Wenn der Admiral, ein Opel Admiral ist, dann braucht er als Oldtimer auch keine Plakette.
Zitat:
Original geschrieben von Hellhound1979
Wenn der Admiral, ein Opel Admiral ist, dann braucht er als Oldtimer auch keine Plakette.Zitat:
Original geschrieben von Nordwaechter
Ich hab keine Plakette am Admiral und den TÜV hat das nicht gestört. Falls ja, sollte es nur die richtige sein.
Würde auch die Optik dieses wunderschönen Autos versauen.
Aber allgemein leider auch
Zitat:
Original geschrieben von Hellhound1979
Jepp, dem kann ich nur zustimmen.
Ironie an: Dann doch lieber die ersten Babyschuhe oder den "Wunderbaum" oder sonstiges Gebammel am Innenspiegel aufgehängt, das sieht toll aus. Ironie aus !
Zitat:
Original geschrieben von querys
Gut dann lass ich die weiter draußen.
Ich leg die Plakette immer ins Fenster, wenn ich in einer Umweltzone parke. Ansonsten bin ich da nicht so häufig, als das es sich lohnen würde, die dauerhaft anzukleben.
Bin gerade so froh, dass ich die alte vom Vorbesitzer losgeworden bin 😁
So mach ich das auch. Hatte bisher noch die Probleme damit!
Warum ist wohl die Feinstaubplakette als Aufkleber herausgebracht worden und die Anbringung auf der Windschutzscheibe vorgeschrieben worden?
Natürlich damit man die Plakette nicht aufklebt, weil das Kacke aussieht 😰
Manche hier kommen mir echt vor, wie dieser komische Typ, der auf einem Video bei 120 km/h Tempolimit fast 200 gefahren ist und dann noch davon geplappert hat "kann man bei so einer Verkehrslage schon mal machen..." 😕
Wo liegt das Problem, wenn an der unteren rechten Ecke der Windschutzscheibe dieser Aufkleber pappt, oder stehen hier einige einfach aus Prinzip quer im Stall?
Zitat:
Original geschrieben von Mindless75
Das Anbringen der Plakette an der WIndschutzscheibe ist in der Verordnung zur Kennzeichnung geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/BJNR221810006.htmlAllerdings wirst du kein Knöllchen bekommen wenn du angehalten wirst und die Plakette vorzeigen kannst. Und falls du im ruhenden Verkehr einen Bußgeldbescheid erhälst bezieht sich dieser auf § 41 StVO / gem. Ziff. 153 BKAT s.
Dem kannst du einfach widersprechen indem du angibst:
"Nur die Teilnahme am Verkehrmit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbotes wird gem. Ziff. 153 BKAT sanktioniert. Die Anbringung der fraglichen Plakette wird aber in dem in § 41 Abs. 2 Nr. 6 b StVO nicht genannten § 3 Abs. 2 S. 2 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10.10.2006 geregelt, und die fehlende Anbringung unterfällt gerade nicht dem Bußgeldtatbestand"
Damit bist du raus - ich habe auch keine Plakette angebracht, da es erstens einfach Sch**ße aussieht und 2. das Sichtfeld dadurch eingeschränkt wird. 😉
Auch wenn die Aussage alt ist, will ich sie nochmal korrigieren!
Erstmal ist es leichtsinnig zu sagen: man bekommt kein Knöllchen wenn man während der Fahrt angehalten wird und die Plakette vorzeigen kann. Das liegt im Ermessen des Polizisten, ob er das durchgehen lässt. Nach der Verordnung gilt nur das was an der Scheibe klebt - oder eben nicht.
Bei ruhendem Verkehr muss man dann darlegen wie das Auto in die Umweltzone gekommen ist ohne aus eigener Kraft. Kaum einer wird sein Auto wohl auf den Parkplatz in die Innenstadt geschleppt haben lassen oder beweisen können, dass er es vor Einführung der Umweltzone dort abgestellt hat. Ebenso beim weg fahren...
Zitat:
Original geschrieben von torre01
Manche hier kommen mir echt vor, wie dieser komische Typ, der auf einem Video bei 120 km/h Tempolimit fast 200 gefahren ist und dann noch davon geplappert hat "kann man bei so einer Verkehrslage schon mal machen..." 😕
Du meinst den Schreiner? Der ist auf seine ganz eigene Art und Weise doch auch irgendwie sympathisch. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Bei ruhendem Verkehr muss man dann darlegen wie das Auto in die Umweltzone gekommen ist ohne aus eigener Kraft. Kaum einer wird sein Auto wohl auf den Parkplatz in die Innenstadt geschleppt haben lassen oder beweisen können, dass er es vor Einführung der Umweltzone dort abgestellt hat. Ebenso beim weg fahren...
Zumindest von einzelnen Richtern am Amtsgericht Berlin-Tiergarten ist bekannt, dass sie auf "Verkehrsteilnahme durch Parken" entscheiden. Bis in eine höhere Instanz gehen diese Urteile leider nicht.