Muss ich die Feinstaubplakette aufkleben?
Moinsen,
muss ich die FSP aufkleben?
Ich finde nur Strafen für das führen eines KFZ das gegen die Regelung verstößt.
Da steht aber nichts, dass die Plakette auch geklebt sein muss.
Gibt's da was?
Beste Antwort im Thema
Meehsterchen, es wäre schöne, wenn du in zukünftigen Feinstaubplaketenthreads einfach mal dazu schreiben würdest, dass du aufgrund deines Schwerbehindertenausweises von der Plakette befreit bist. Einfach nur zu schreiben, dass du sie gar nicht klebst ist nicht sehr hilfreich für den Fragesteller, nicht jeder auf MT kennt dich so gut, ok? 😁
Die Plakette muss sich beim Ablösen selbst zerstören. Tesafilm, Handschuhfach usw. gelten wie nicht geklebt.
130 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von buggymaxi
Du meinst den Schreiner? Der ist auf seine ganz eigene Art und Weise doch auch irgendwie sympathisch. 😁Zitat:
Original geschrieben von torre01
Manche hier kommen mir echt vor, wie dieser komische Typ, der auf einem Video bei 120 km/h Tempolimit fast 200 gefahren ist und dann noch davon geplappert hat "kann man bei so einer Verkehrslage schon mal machen..." 😕
Natürlich, ich amüsiere mich immer wieder gerne über solche "Kollegen". Das macht doch das Forum erst lustig 😁
Zitat:
Original geschrieben von Mindless75
Das Anbringen der Plakette an der WIndschutzscheibe ist in der Verordnung zur Kennzeichnung geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/BJNR221810006.htmlAllerdings wirst du kein Knöllchen bekommen wenn du angehalten wirst und die Plakette vorzeigen kannst. Und falls du im ruhenden Verkehr einen Bußgeldbescheid erhälst bezieht sich dieser auf § 41 StVO / gem. Ziff. 153 BKAT s.
Dem kannst du einfach widersprechen indem du angibst:
"Nur die Teilnahme am Verkehrmit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbotes wird gem. Ziff. 153 BKAT sanktioniert. Die Anbringung der fraglichen Plakette wird aber in dem in § 41 Abs. 2 Nr. 6 b StVO nicht genannten § 3 Abs. 2 S. 2 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10.10.2006 geregelt, und die fehlende Anbringung unterfällt gerade nicht dem Bußgeldtatbestand"
Damit bist du raus - ich habe auch keine Plakette angebracht, da es erstens einfach Sch**ße aussieht und 2. das Sichtfeld dadurch eingeschränkt wird. 😉
Da bist du etwas hinterher.
Sowohl beim Aufbau des § (obwohl - meinst du die Frage welche StVO gilt? Die ist doch inzwischen relativ erledigt) und auch bei dem §3 der BISCHV.
Inzwischen wird in der Erläuterung zum Schild in der StVO auf den kompletten §3 verwiesen.
Still und heimlich "repariert", wurde auch Zeit.
Außerdem gibt es ein OLG Urteil, das besagt, daß das aktuelle Nummernschild drinstehen muß (obwohl das so nicht in der BIMSCHV/G steht - das wurde noch nicht repariert - aber das Gericht entscheidet mal was gemeint ist).
In dem Urteil sagt das OLG sinngemäß außerdem, daß es ihm sowas von egal ist wie das Auto da hin gekommen ist - da der Verstoß immer noch günstig ist darf man pauschal annehmen es wurde gefahren. Ob man nachweisen darf, daß es nicht so ist - das ist fraglich.
Meine wurde im grünkeil geklebt. Jez habe ich. Ein hinweis auf folgende post. Was nun ?habe ihnen ein Foto. Geschickt. Der beamte hätt um 17 Uhr 30 sie nicht erkennen können. Kriege ich jetzt 80 Euro und einen punkt aus Frankfurt?
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Hey meine wurde blöd in der. Innenseite im grünkeil eingeklebt. Es sieht scheise aus aber. Um 17 30. war es dunkel Mann konnte sie schlecht sehen kriege ich jetzt 80 Euro und einen punkt ?
Zitat:
@F900 schrieb am 11. Dezember 2014 um 23:15:57 Uhr:
Hey meine wurde blöd in der. Innenseite im grünkeil eingeklebt. Es sieht scheise aus aber. Um 17 30. war es dunkel Mann konnte sie schlecht sehen kriege ich jetzt 80 Euro und einen punkt ?
Der Fahrer bekam nach der alten Reglung (bis Mai 2014) einen Punkt und nicht der Halter.
Da aber zur Zeit keiner gefahren ist, bekam selbst nach der alten reglung keiner einen Punkt.
Nun haben wir aber die Punktereform und es gibt generell keinen Punkt mehr für die Plakette.
40 Euro, wenn sie fehlt.
80 Euro, wenn sie falsch oder nicht lesbar ist.
Also ich stand vor dem Auto. Scheibe dreckig und bei nacht. Bzw 17 uhr 30 schon. Dunkel es ist nichts zu sehen er musss also meinen grünkeil ablichten was er woll aus 1 Meter nicht getan hat der grünkeil verdreckt noch dazu habe denen einen email geschrieben und es auch erklärt jetzt eben bin ich bei heiligsten tag auch dahin und kann sieht sie aus 2 Meter schwer aus 3 gar nicht jedoch ist sie bei nährem hinsehen deutlich lesbar die frau sagte mir 80 EUR. plus 23,50 gebühren so lächerlich das ganze Frankfurt halt
Man kann den Ordnungskräften doch nicht vorschreiben, erst auf ausreichendes Tageslicht zu warten, bevor sie ihre Kontrollen durchführen. Logischerweise muß die Plakette auch bei schlechten Lichtverhältnissen sichtbar sein.
1 Meter genauer hinsehen hätten gereicht naja abwarten was kommt ... und sie schauen sich alles genau. An meinte die frau und machen Fotos also müssen sie auf den Fotos sichtbar sein oder sie müssen meinen grünkeil sauber zeigen können sie es nicht beweisen ist s erledigt denn die bimsch paragarap 35 besagt das Mann sie nicht mal aufkleben müsse. Und es gibt kein gesetz das sagt wie mamm es zulegen hat Mann kann einen Fehler machen und fertig ....
hast Du Dich als Fahrer zu erkennen gegeben oder nur als Halter? Wenn man keine Fahrereigenschaft nachweisen kann kostet es nur 28,50 Verwaltungsgebühren.
wenn kein Fahrer ermittelt werden kann, kann auch keiner bestraft werden. In dem Fall werden dem Halter die Verwaltungskosten auferlegt: 28,50 €.
Ich habe die Plakette so angeklebt, dass die genau vor meinem Gesicht ist, falls ich (vom rechten Strassenrand aus) geblitzt werden sollte. Also etwas unter und ganz leicht rechts vom Innenspiegel.
Das sieht zwar mega kacke aus, aber erhöht die Chance ungemein, nicht erkannt zu werden auf Blitzerfotos.
Mein Anwalt sagt, das ist ok. Ob die Feinstaubplakette das Sichtfeld rechts unten, links unten, rechts oben oder unterhalb des Innenspiegels einschränkt, sei egal. Hauptsache die pappt an der Scheibe.
Dieses spanisch ist gekommen was soll ich darunter verstehen? Der Fahrer ist nen flüchtig bekannter den ich länger kenne aber ich keine ahnung habe wo die socke sich befindet ist in Ausland uunterwegs......
Naja das hier Kamm jeztz
Ihre Angaben wurden überprüft. Der Anzeigeerstatter bleibt dabei, dass die Umweltplakette nicht deutlich sichtbar an der Scheibe befestigt war.
Eine Einstellung des Verfahrens kommt daher nicht in Betracht.
Ihre Angaben, der verantwortliche Fahrer sei nicht ermittelbar, habe ich erhalten.
Nach Eintritt der Verfolgungsverjährung wird das Verfahren eingestellt. Ihnen als Halter des Fahrzeugs werden dann die Kosten des Verfahrens gem. § 25a StVG
auferlegt. Bitte warten Sie den Kostenbescheid ab.