MUFU-lenkrad bestellt, aber nicht geliefert

VW Golf 6 (1KA/B/C)

So,also nach dem nun am 18.11. ich meinen Golf in WOB abholen kann, jippi, hat mir das AH mal endlich die Auftragsbestätigung ausgedruckt (nach Umbestellungen). Ich hatte im März noch etwas umbestellt (MUFU-Lenkrad) und dann im April Xenon. Jetzt steht aber auf der Auftragsbestätigung nichts von einem MUFU-Lenkrad.
Also hab ich gleich meinen Händler angerufen und er wollte mal nachsehn. Hat aber nicht davon gefunden (hatte es telfonsich gemacht und beim nächsten besuch nachgefragt obs geklappt hat, wurde mir mit ja beantwortet). Heute wieder da gewesen, er hat nichts gefunden.

Was denkt ihr, was man da jetzt machen kann?
Weil hatte ja das MUFU-lenrkad bestellt, aber mein Händler hat da nichts gemacht.

Danke euch für eure Tipps

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Pechvogelgolf


So nun mal für alle das ist ja nicht zum aushalten!!! Auch ein MÜNDLICHER VERTRAG ist rechtsgültig und würde vor jedem gricht in Deutschland bestannt haben! Also fahr zum händler und bestehe auf nachrüstung! mfg ps

Wenn es aber keine Zeugen gibt und dies nur zwischen zwei Personen geschehen ist, wird man dies vor keinem Gericht einfach so durchkriegen. So einfach funktioniert die Welt dann doch nicht 😉

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AB hin AB her.

Warum schreibt ihr dem Händler bei solchen Änderungswünschen nicht eine Mail und verlangt eine kurze Bestätigung, dass die Änderung auch noch umgesetzt wird ???

Damit hätte man etwas Schriftliches in der Hand und ist auf der sicheren Seite.

Ah....und das ganze kostet "fast" keinen Cent 😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von cuscu


AB hin AB her.

Warum schreibt ihr dem Händler bei solchen Änderungswünschen nicht eine Mail und verlangt eine kurze Bestätigung, dass die Änderung auch noch umgesetzt wird ???

Damit hätte man etwas Schriftliches in der Hand und ist auf der sicheren Seite.

Ah....und das ganze kostet "fast" keinen Cent 😁😁😁

Habe das auch zusätzlich per E-Mail gemacht....keine Antwort.

Erst nach einem Anruf hiess es dann:

"Ja,ist angekommen,habe ich der Dispo weitergeleitet"

😰

Wenn die Bestellung erst mal im Sack ist,ist es mit der Kundenpflege meist nicht mehr weit her.

Zitat:

Original geschrieben von Jolf_Jeti



Zitat:

Original geschrieben von cuscu


AB hin AB her.

Warum schreibt ihr dem Händler bei solchen Änderungswünschen nicht eine Mail und verlangt eine kurze Bestätigung, dass die Änderung auch noch umgesetzt wird ???

Damit hätte man etwas Schriftliches in der Hand und ist auf der sicheren Seite.

Ah....und das ganze kostet "fast" keinen Cent 😁😁😁

Habe das auch zusätzlich per E-Mail gemacht....keine Antwort.
Erst nach einem Anruf hiess es dann:
"Ja,ist angekommen,habe ich der Dispo weitergeleitet"

😰

Wenn die Bestellung erst mal im Sack ist,ist es mit der Kundenpflege meist nicht mehr weit her.

Manchmal denke ich mir echt, es bestellen hier kleine Kinder ein Auto. Wenn ich jemanden ein WICHTIGE E-Mail schreibe (auch im Beruf), dann habe ich dazu eine Empfangsbestätigung. Mehr brauche ich dazu eigentlich gar nicht. Will er mir nicht antworten, so sage ich ihm das einfach.

In diesem Fall sage ich ihm, dass er meine E-Mail bekommen hat und daher meinen Wunsch auszuführen hat (Zustimmen durch unterlassen).

Zitat:

Original geschrieben von cuscu


AB hin AB her.

Warum schreibt ihr dem Händler bei solchen Änderungswünschen nicht eine Mail und verlangt eine kurze Bestätigung, dass die Änderung auch noch umgesetzt wird ???

Damit hätte man etwas Schriftliches in der Hand und ist auf der sicheren Seite.

Ah....und das ganze kostet "fast" keinen Cent 😁😁😁

Mit einer E-Mail ist man keineswegs auf der sicheren Seite. Empfangsbestätigung hin oder her. Auch eine Antwort auf die mail beweist gar nix!

Eine E-Mail ist so ziemlich eines der am leichtesten zu fälschenden / veränderbaren Kommunikationsmittel überhaupt. (Heißt ja nicht umsonst

Simple

Mail Transfer Protokoll (SMTP).

Deswegen nehmen die meisten Firmen auch grundsätzlich keine Aufträge per e-Mail an, wenn diese nicht mindestens per Fax estätigt wurden. Erstens kann man nicht sicherstellen, dass die mail auch vom Auftraggeber kommt und zweitens kann niemand wirklich gewährleisten, dass eine meil überhaupt ankommt.

Der TE kann hier nur auf die Kulanz seines Autohauses bauen und hoffen, dass der Händler seinen Fehler eingesteht und ausbügelt, weil er sich dem Kunden gegenüber verpflichtet fühlt.

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Zitat:

Original geschrieben von RazorMan



Zitat:

Original geschrieben von cuscu


AB hin AB her.

Warum schreibt ihr dem Händler bei solchen Änderungswünschen nicht eine Mail und verlangt eine kurze Bestätigung, dass die Änderung auch noch umgesetzt wird ???

Damit hätte man etwas Schriftliches in der Hand und ist auf der sicheren Seite.

Ah....und das ganze kostet "fast" keinen Cent 😁😁😁

Mit einer E-Mail ist man keineswegs auf der sicheren Seite. Empfangsbestätigung hin oder her. Auch eine Antwort auf die mail beweist gar nix!
Eine E-Mail ist so ziemlich eines der am leichtesten zu fälschenden / veränderbaren Kommunikationsmittel überhaupt. (Heißt ja nicht umsonst Simple Mail Transfer Protokoll (SMTP).
Deswegen nehmen die meisten Firmen auch grundsätzlich keine Aufträge per e-Mail an, wenn diese nicht mindestens per Fax estätigt wurden. Erstens kann man nicht sicherstellen, dass die mail auch vom Auftraggeber kommt und zweitens kann niemand wirklich gewährleisten, dass eine meil überhaupt ankommt.

Der TE kann hier nur auf die Kulanz seines Autohauses bauen und hoffen, dass der Händler seinen Fehler eingesteht und ausbügelt, weil er sich dem Kunden gegenüber verpflichtet fühlt.

Jetzt gehst du aber in den kriminellen Bereich.

Ich könnte auch eine AB fälschen lassen 😁😁😁

Wenn ich mit der Bestätigungsmail zu dem Chef des Verkäufers gehe, dann wird der Verkäufer bestimmt nicht anzweifen diese Mail geschrieben zu haben.

Falls das doch so ist, dann würde ich dem Autohaus eh "ALLES" zutrauen und würde mein nächstes Auto nur mit notarieller Beglaubigung kaufen 😁😁😁

@cuscu
Ich behaupte ja gar nicht, das in diesem Falle eine Fälschung passiert ist!

Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass man - vor Gericht - mit einer E-Mail als Beweis nix ausrichten kann, bezogen auf deinen Hinweis, mit einer e-Mail sei man auf der sicheren Seite. Dem ist nicht so (eigene Erfahrung). Als Beweis ist eine e-Mail so gut wie nix wert - eben weil sie so leicht manipulierbar ist!

Zitat:

Original geschrieben von RazorMan


@cuscu
Ich behaupte ja gar nicht, das in diesem Falle eine Fälschung passiert ist!

Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass man - vor Gericht - mit einer E-Mail als Beweis nix ausrichten kann, bezogen auf deinen Hinweis, mit einer e-Mail sei man auf der sicheren Seite. Dem ist nicht so (eigene Erfahrung). Als Beweis ist eine e-Mail so gut wie nix wert - eben weil sie so leicht manipulierbar ist!

Ok.... im Extremfall ( vor Gericht ) hast du sicherlich Recht.

Aber unserem User würde diese Mail hier jetzt bestimmt weiter helfen.

Zitat:

Original geschrieben von cuscu


[...]
Aber unserem User würde diese Mail hier jetzt bestimmt weiter helfen.

Wenn er einen seriösen Händler hat, sollte das der Fall sein. ich drück ihm jedenfalls die Daumen, dass er entschädigt wird.

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