MPU nach Geschwindigkeitsvertoß
Hallo zusammen,
ich habe einen Bericht gesehen, nach dem man auch ohne MPU nach z.B. einem Geschwindigkeitsverstoß wieder an einen Führerschein kommt. Dafür gibt es spezialisierte Agenturen Link entfernt-BMWRider
Dabei geht es darum, dass man in Tschechien einen Führerschein ausgestellt bekommt. Da es sich dabei um einen EU-Führerschein handelt, ist er dann selbstverständlich auch in Deutschland gültig.
Ich frage mich jetzt nur folgendes: Ist die Gesetzeslage tatsächlich so, dass zwar jedes Land seine eigenen Gesetze zum Erhalt des Führerscheins haben kann, die Führerscheine dann jedoch europaweit gültig sind? Ich kann mir noch nicht so richtig vorstellen, wie das genau funktionieren kann.
Hat da jemand mehr Informationen für mich?
Beste Antwort im Thema
Jeder EU Bürger darf seinen Führerschein innerhalb der EU dort machen,
wo er für mindestens 185 Tage wohnhaft ist und darf dann fahren wo immer er möchte.
Ist nicht an die Nationalität gebunden.
Sollten aber die deutschen Behörden ein Fahrverbot gegen jemandem verhängt haben,
darf er in Deutschland kein Auto fahren, egal woher der Führerschein kommt.
Jeder Polizist, der bei einer Kontrolle einen deutschen Perso und
einen Fremd-EU-Führerschein in die Finger kriegt, hört die Nachtigall trappsen.
Ein von deutschen Behörden ausgesprochenens Fahrverbot hat auf Aktivitäten
im Ausland, ob Führerscheine machen oder Auto fahren, wohl keine Auswirkungen.
72 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. April 2016 um 10:36:24 Uhr:
wo, in Taka-tuka Land? Niemand wird legale Führerscheine einziehen.
Ihr seid alle sehr leichtgläubig.
Legale EU-Führerscheine werden sehr wohl eingezogen, wenn man versucht auf diesem Wege die MPU zu umgehen.
Ein guter Bekannter gehörte leider auch zu den Leichtgläubigen, der nach einer Trunkenheitsfahrt den FS abgeben durfte und eine MPU aufgebrummt bekam.
Er war auch der Meinung, daß er dem deutschen Staat ein Schnippchen schlagen könnte und den FS ohne großartiges Brimborium in Polen zu machen.
Blöd war, daß die Behörde Bescheid wusste, daß der deutsche FS eingezogen war und Er plötzlich einen FS aus Polen hatte.
Fahren ohne Fahrerlaubnis !
Zitat:
@onzlaught schrieb am 20. April 2016 um 11:30:32 Uhr:
Jeder EU Bürger darf seinen Führerschein innerhalb der EU dort machen,
wo er für mindestens 185 Tage wohnhaft ist und darf dann fahren wo immer er möchte.
Ist nicht an die Nationalität gebunden.
das ist richtig
Zitat:
@onzlaught schrieb am 20. April 2016 um 11:30:32 Uhr:
Sollten aber die deutschen Behörden ein Fahrverbot gegen jemandem verhängt haben,
darf er in Deutschland kein Auto fahren, egal woher der Führerschein kommt.
das ist richtig und falsch. Ein Fahrverbot beeinträchtigt die Gültigkeit des FS gar nicht, danach müsste er nicht neu gemacht werden. Was Du meinst ist wahrscheinlich ein Entzug der Fahrerlaubnis. Ein während einer Sperrfrist im Ausland gemachter FS kann in D nicht gültig werden. Nach Ablauf der Sperrfrist kann man, wenn man die 185 Tage Regel erfüllt, auch im EU Ausland einen Führerschein machen. Dieser ist dann in D unbeschränkt gültig.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 20. April 2016 um 11:30:32 Uhr:
Jeder Polizist, der bei einer Kontrolle einen deutschen Perso und
einen Fremd-EU-Führerschein in die Finger kriegt, hört die Nachtigall trappsen.
Mag sein, aber wenn der FS gültig ist, gibt es ihn mit einem Gruß zurück
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. April 2016 um 10:54:51 Uhr:
Zitat:
@Mauser98 schrieb am 20. April 2016 um 10:46:22 Uhr:
Wenn Dir als deutscher die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde, und Du in Tschechien eine neue machst, darfst Du damit in Deutschland nicht fahren.
Das ist schlicht Unfug.
Hört sich aber logisch an, zumindestens wenn man sich noch in der Sperrzeiten befindet.
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Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 20. April 2016 um 11:41:35 Uhr:
Hört sich aber logisch an, zumindestens wenn man sich noch in der Sperrzeiten befindet.
innerhalb der Sperrfrist ist das ja auch richtig. Aber davon hat @Mauser98 nichts geschrieben.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. April 2016 um 11:44:20 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 20. April 2016 um 11:41:35 Uhr:
Hört sich aber logisch an, zumindestens wenn man sich noch in der Sperrzeiten befindet.
innerhalb der Sperrfrist ist das ja auch richtig. Aber davon hat @Mauser98 nichts geschrieben.
....aber ich denke gemeint, nun haben wir es ja richtig gestellt.
Wir hatten das doch im letzten Jahr schonmal diskutiert. Die Crux ist doch, dass in EU die Führerscheinstellen gemäß EU-Vorgaben an ein zentrales Führerschein- bzw. Fahreignungsregister angeschlossen sein müssten, was (wen wundert's) immer noch nicht der Fall ist.
http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/EUCARIS/eucaris_node.html
Sobald das umgesetzt ist, kann man schlicht im EU-Ausland keinen Führerschein bekommen, solange in D eine Sperrfrist läuft.
Und ganz klar, ein Führerschein aus dem EU-Ausland kann in D nicht entzogen werden, wohl aber eingezogen und im Fall von Straftaten bzw. Verdacht auch unmittelbar sichergestellt werden.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 20. April 2016 um 12:06:03 Uhr:
Sobald das umgesetzt ist, kann man schlicht im EU-Ausland keinen Führerschein bekommen, solange in D eine Sperrfrist läuft.
die Sperrfrist läuft in der Regel ein gutes Jahr. Danach fängt für die meisten Betroffenen das Problem an, da sie für eine Neuerteilung eine MPU machen müssten. Das ist der Punkt, wo viele über einen EU-FS nachdenken.
Die nach der Sperrfrist erlangten EU-Fahrerlaubnisse sind gültig, wenn die Wohnsitzregelung beachtet wurde. Wobei die Überprüfung des Wohnsitzes grundsätzlich dem ausstellenden Land vorbehalten ist. Lange wurde das nicht konsequent überprüft, inzwischen ist es besser.
In die Wohnsitzregelung geht aber mehr ein als nur die 185 Tage Mindestaufenthalt. Wer deutscher Staatsangehöriger ist, in D wohnt, womöglich am Wohnsitz Familie hat und auch noch einen Arbeitgeber in D, muss sich, solange er sich regelmäßig in D aufhält, vorhalten lassen, in D auch seinen "ordentlichen" Wohnsitz zu haben. Dann würde es eng mit dem EU-Führerschein, weil er den dann auch aus D haben müsste.
Das ist nicht schwarz-weiß, aber dünnes Eis für den, der unbedingt fahren will aber behördlich auffällig geworden ist. Ich gehe davon aus, dass der rechtliche Rahmen für die Bitte um intensive Prüfung der Gesamtsituation durch die ausstellende FS-Stelle im EU-Ausland schon jetzt existiert.
Zitat:
@Karmari schrieb am 20. April 2016 um 15:44:39 Uhr:
Diese EU-Führerscheine sollten doch gerade den sogenannten Führerscheintourismus verhindern!
Nun Ja solange die Strafen bei Verkehrsverstößen innerhalb Europas so unterschiedlich gehandhabt werden, wird das nie aussterben. Das Deutsche System mit seinen Strafpunkten und der MPU ist meines Wissens nach eh weltweit einmalig.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. April 2016 um 10:38:16 Uhr:
nein. Innerhalb der EU werden die Fahrerlaubnisse gegenseitig anerkannt und müssen auch nicht umgeschrieben werden.
Du weißt wohl alles besser. Nein, es ist nicht mehr möglich einen Führerschein im Ausland zu machen und den hier legal zu nutzen, wenn man in Deutschland eine Sperre hat.
So lange in Flensburg eine Führerscheinmaßnahme eingetragen ist (nicht getilgt), wird der Schein aus dem Ausland nicht anerkannt. Hierbei ist es sogar egal, ob man 185 Tage dort gemeldet war.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. April 2016 um 10:36:24 Uhr:
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 20. April 2016 um 10:32:31 Uhr:
Die EU Führerscheine werd en hier bei der ersten Kontrolle eingezogen.
wo, in Taka-tuka Land? Niemand wird legale Führerscheine einziehen.
Die Füherscheine interessiert auch keinen, egal woher sie stammen! Entzogen wird eh nur die Fahrerlaubnis!!
Das ist ein gewaltiger Unterschied!
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 20. April 2016 um 16:43:03 Uhr:
Du weißt wohl alles besser. Nein, es ist nicht mehr möglich einen Führerschein im Ausland zu machen und den hier legal zu nutzen, wenn man in Deutschland eine Sperre hat.
vielleicht sollte ich Dir erst noch einmal erklären, was Sperrfrist eigentlich bedeutet, denn offensichtlich verstehst Du das nicht: Wenn man wegen einer Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis verurteilt wird, dann bekommt man eine solche Sperre. In der Regel bei Ersttätern plus minus ein Jahr. In dem Jahr darf in D keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden und auch eine im Ausland erteilte Fahrerlaubnis wäre nicht gültig.
Das ist aber etwas ganz Anderes als dies hier:
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 20. April 2016 um 16:43:03 Uhr:
So lange in Flensburg eine Führerscheinmaßnahme eingetragen ist (nicht getilgt), wird der Schein aus dem Ausland nicht anerkannt. Hierbei ist es sogar egal, ob man 185 Tage dort gemeldet war.
Der Entzug bleibt nämlich auch nach Ablauf der Sperre eingetragen, in der Regel 10+5 Jahre. Und in dieser Zeit darf man unter Beachtung der 185-Tage Regelung völlig legal im Ausland eine Fahrerlaubnis erwerben und damit auch in D fahren.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 20. April 2016 um 16:49:58 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. April 2016 um 10:36:24 Uhr:
wo, in Taka-tuka Land? Niemand wird legale Führerscheine einziehen.
Die Füherscheine interessiert auch keinen, egal woher sie stammen! Entzogen wird eh nur die Fahrerlaubnis!!
Das ist ein gewaltiger Unterschied!
Fahrerlaubnis entziehen und Führerschein einziehen, verstehst Du den Unterschied? Eine ausländische FE kann in D niemand entziehen, einen Führerschein einziehen und an die ausstellende Behörde zurücksenden aber sehr wohl.