MPU nach Geschwindigkeitsvertoß
Hallo zusammen,
ich habe einen Bericht gesehen, nach dem man auch ohne MPU nach z.B. einem Geschwindigkeitsverstoß wieder an einen Führerschein kommt. Dafür gibt es spezialisierte Agenturen Link entfernt-BMWRider
Dabei geht es darum, dass man in Tschechien einen Führerschein ausgestellt bekommt. Da es sich dabei um einen EU-Führerschein handelt, ist er dann selbstverständlich auch in Deutschland gültig.
Ich frage mich jetzt nur folgendes: Ist die Gesetzeslage tatsächlich so, dass zwar jedes Land seine eigenen Gesetze zum Erhalt des Führerscheins haben kann, die Führerscheine dann jedoch europaweit gültig sind? Ich kann mir noch nicht so richtig vorstellen, wie das genau funktionieren kann.
Hat da jemand mehr Informationen für mich?
Beste Antwort im Thema
Jeder EU Bürger darf seinen Führerschein innerhalb der EU dort machen,
wo er für mindestens 185 Tage wohnhaft ist und darf dann fahren wo immer er möchte.
Ist nicht an die Nationalität gebunden.
Sollten aber die deutschen Behörden ein Fahrverbot gegen jemandem verhängt haben,
darf er in Deutschland kein Auto fahren, egal woher der Führerschein kommt.
Jeder Polizist, der bei einer Kontrolle einen deutschen Perso und
einen Fremd-EU-Führerschein in die Finger kriegt, hört die Nachtigall trappsen.
Ein von deutschen Behörden ausgesprochenens Fahrverbot hat auf Aktivitäten
im Ausland, ob Führerscheine machen oder Auto fahren, wohl keine Auswirkungen.
72 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. April 2016 um 10:43:46 Uhr:
Zitat:
@Mauser98 schrieb am 20. April 2016 um 10:40:58 Uhr:
Nämlich dann, wenn die Überschreitung derart hoch ist, daß Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen von KFZ bestehen.
dazu reicht ein einmaliger Geschwindigkeitsverstoß aber in der Regel nicht aus. Da muss schon was dazukommen (Straßenverkehrsgefährdung oder so).
Was z.B mit 200 in der 30er Zone erfüllt wäre.
Zitat:
@Raghul schrieb am 20. April 2016 um 10:44:25 Uhr:
Zitat:
@Mauser98 schrieb am 20. April 2016 um 10:38:35 Uhr:
Es gab mal diese Gesetzeslücke, aber die ist meines Wissens nach geschlossen worden.Wer also mit einem tschechischen Führerschein erwischt wird, begeht eine Straftat, nämlich Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Also dürfen Tschechen in Deutschland kein Auto fahren? So ließt sich das.
Nein, dann habe ich das vielleicht etwas unglücklich formuliert.
Wenn Dir als deutscher die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde, und Du in Tschechien eine neue machst, darfst Du damit in Deutschland nicht fahren.
Zitat:
@Mauser98 schrieb am 20. April 2016 um 10:40:58 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. April 2016 um 10:27:08 Uhr:
...
Abgesehen davon muss niemand wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes zur MPU.Oh doch!
Nämlich dann, wenn die Überschreitung derart hoch ist, daß Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen von KFZ bestehen.
Falsch, nur wenn du durch wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung genug Punkte (8) in Flensburg gesammelt hast.
@Mauser98
Das dachte ich mir schon, wollte nur kurz darauf hinweißen.
Aber stimmt, wobei es egal ist aus welchen Land man einen Führerschein hat. Wenn in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden ist , ist das noch immer so wenn man selbst aus jedem anderen Land einen Führerschein hat.
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. April 2016 um 10:43:46 Uhr:
Zitat:
@Mauser98 schrieb am 20. April 2016 um 10:40:58 Uhr:
Nämlich dann, wenn die Überschreitung derart hoch ist, daß Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen von KFZ bestehen.
dazu reicht ein einmaliger Geschwindigkeitsverstoß aber in der Regel nicht aus. Da muss schon was dazukommen (Straßenverkehrsgefährdung oder so).
Nun, wenn der Verstoß sehr heftig ist, reicht schon ein einziger aus. Oder der Fahrer benimmt nach Vorhalten des Vorstoßes daneben, etwa indem er die messenden Polizeibeamten beschimpft, bedroht, beleidigt, sich völlig uneinsichtig zeigt usw.
Definitiv nein. MPU´s kommen nicht aus dem Gefühl eines Sachbearbeiters, sie müssen aus dem Gesetz begründet werden. Dazu lies bitte den §11 der FEV
Zitat:
(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
.....
4.bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften,
....
Erhebliche Verstöße in diesem Zusammenhang sind Straftaten.
Zitat:
@Mauser98 schrieb am 20. April 2016 um 10:46:22 Uhr:
Wenn Dir als deutscher die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde, und Du in Tschechien eine neue machst, darfst Du damit in Deutschland nicht fahren.
Das ist schlicht Unfug.
Man kann aber damit die MPU umgehen!
Du hast eine Sperre von einem Jahr, mußt aber eine MPU machen, wenn du jetzt in Tschechien legal den neuen Führerschein machst, musst diese nicht ablegen und darfst trotzdem legal in Deutschland fahren.
Deine Sperre ist abgelaufen, die MPU ist ja nur Voraussetzung für den Antrag, nicht für den Führerschein selber.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. April 2016 um 10:54:51 Uhr:
Zitat:
@Mauser98 schrieb am 20. April 2016 um 10:46:22 Uhr:
Wenn Dir als deutscher die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde, und Du in Tschechien eine neue machst, darfst Du damit in Deutschland nicht fahren.
Das ist schlicht Unfug.
Was ist mit § 69 / 69b StGB ?
Kai, jetzt komm hier nicht Fakten - noch dazu mit Gesetzen. Damit zerstörst du riesige Gebilde verfestigter Vorurteile - und von diesen lebt das VS! 😉
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. April 2016 um 10:53:55 Uhr:
Definitiv nein. MPU´s kommen nicht aus dem Gefühl eines Sachbearbeiters, sie müssen aus dem Gesetz begründet werden. Dazu lies bitte den §11 der FEVZitat:
(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
.....
4.bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften,
....
Erhebliche Verstöße in diesem Zusammenhang sind Straftaten.
Nicht nur!
Wenn das so wäre, würde es explizit im Gesetzestext stehen.
Im § 11 FEV stehen die Wörtchen "kann" und "-zweifeln", somit kann der Sachbearbeiter der Führerscheinstelle sehr wohl eine MPU einfordern, wenn ihm nach Aktenlage Zweifel an der charakterlichen Eignung des Betroffenen kommen.
Der Betroffene ( nennen wir ihn mal so, weil gegen ihn vermutlich ein OWi-Verfahren anhängig ist ) kann sich natürlich gerichtlich gegen die MPU wehren, aber die Erfahrung zeigt, daß die Gerichte da mit den Führerscheinstellen mitziehen.
Leute, hier ist gefährliches Halbwissen unterwegs!
Sollte einer von Euch in so einer Situation wie der hier thematisierten sein, geht vorher zu einem Rechtsanwalt, der sich mit Verkehrsrecht, Fahrerlaubnisrecht usw. auskennt und fragt ihn um Rat!
Dann spart ihr Euch die 8000 € für eine illegal erworbene Fahrerlaubnis, mit der ihr in Deutschland nicht fahren dürft.
Zitat:
"Auch eine einmalige erhebliche Höchstgeschwindigkeitsüberschreitung von über 100% in einer geschlossenen Ortschaft rechtfertigt im Regelfall für sich genommen weder die Entziehung der (allgemeinen) Fahrerlaubnis noch werden hierdurch so massive Zweifel an der (charakterlichen) Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründet, die es erlauben, von dem Fahrerlaubnisinhaber die Beibringung eines Gutachtens zur Abklärung dieser Eignungszweifel zu verlangen und ihn bis zur Abklärung mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr auszuschließen."
OVG Lüneburg NJW 2000, 685 f. = DAR 2000, 133 ff. (Beschl. v. vom 02.12.1999 - 12 M 4307/99)
Lies hier nach: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/MPU43.php
Jeder EU Bürger darf seinen Führerschein innerhalb der EU dort machen,
wo er für mindestens 185 Tage wohnhaft ist und darf dann fahren wo immer er möchte.
Ist nicht an die Nationalität gebunden.
Sollten aber die deutschen Behörden ein Fahrverbot gegen jemandem verhängt haben,
darf er in Deutschland kein Auto fahren, egal woher der Führerschein kommt.
Jeder Polizist, der bei einer Kontrolle einen deutschen Perso und
einen Fremd-EU-Führerschein in die Finger kriegt, hört die Nachtigall trappsen.
Ein von deutschen Behörden ausgesprochenens Fahrverbot hat auf Aktivitäten
im Ausland, ob Führerscheine machen oder Auto fahren, wohl keine Auswirkungen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. April 2016 um 11:18:23 Uhr:
Zitat:
"Auch eine einmalige erhebliche Höchstgeschwindigkeitsüberschreitung von über 100% in einer geschlossenen Ortschaft rechtfertigt im Regelfall für sich genommen weder die Entziehung der (allgemeinen) Fahrerlaubnis noch werden hierdurch so massive Zweifel an der (charakterlichen) Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründet, die es erlauben, von dem Fahrerlaubnisinhaber die Beibringung eines Gutachtens zur Abklärung dieser Eignungszweifel zu verlangen und ihn bis zur Abklärung mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr auszuschließen."
OVG Lüneburg NJW 2000, 685 f. = DAR 2000, 133 ff. (Beschl. v. vom 02.12.1999 - 12 M 4307/99)Lies hier nach: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/MPU43.php
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Ich denke, daß diese Geschwindigkeitsüberschreitung von 100% situationsabhängig zu bewerten ist.
100 km/ h anstatt 50 in einer Innenstadt mit Fußgängerverkehr sind eine andere Nummer als 60 anstatt lärmschutzbedingte 30 km/ h nachts auf einer Hauptstraße.