MPU Anordnung rechtmäßig?

Hallo,

ich habe die Suchfunktion benutzt und mir einen Wolf gegoogelt aber nichts vergleichbares gefunden. Ich hoffe, dass mir hier jemand zumindest mal einen Tipp geben kann, wie wir weiter vorgehen sollen.

Die Geschichte:

meine Freundin (27) möchte jetzt ihren Führerschein machen. Hat noch nie einen gehabt.
Vor 4 Jahren und 10 Monaten ist sie mit ihrer damaligen Mitbewohnerin nach Stuttgart gefahren und sind angehalten worden.
Bei der Fahrerin wurden Amphetamine festgestellt, bei meiner Freundin war der Drogentest negativ und es wurden auch keine Drogen gefunden.

Die Fahrerin und meine Freundin haben ausgesagt, dass meine Freundin nichts vom Komsum der Fahrerin wusste, was auch gestimmt hat.

Daraufhin haben die Polizisten ihr freigestellt, ob sie nach Hause gehen mag oder auf ihre Mitbewohnerin auf dem Revier warten möchte.

Jetzt kommt der blöde Teil.
Auf dem Revier hat meine Freundin einem Polizisten im Gespräch erzählt, dass sie keine Drogen nimmt, aber schonmal vor ein paar Jahren ausprobiert hat.

Sie weiß nicht mehr ob sie das irgendwie unterschrieben hat, aber ich nehm das jetzt mal als schlimmsten Fall an.

Jetzt hat sie sich zum Führerschein angemeldet und gestern kam der Brief, dass sie zur MPU muss, weil an ihrer Fahreignung gezweifelt wird, da sie Drogen konsumieren würde.

Ist das Rechtens, dass mit negativem Drogentest, keinem Drogenbesitz und keiner Anzeige einfach so fast 5 Jahre später eine MPU angeordnet wird? Das scheint mir sehr willkürlich und haltlos.
Es geht ja immerhin um richtig viel Geld.

Danke schon mal im Voraus und Entschuldigung falls ich zu blöd war die SuFu richtig zu nutzen und es das Thema schon gibt.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

entgegen einiger Meinungen hier, ist es tatsächlich nach dem §2 XII StVG die Pflicht eines Polizisten, solche "Mängel" zu melden.

Zitat:

(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten.

Dabei reicht auch die reine Äußerung aus, schon einmal Drogen konsumiert zu haben. Einen Führerschein muss man zu diesem Zeitpunkt nicht besitzen.

Diese Mitteilung wird dann an die zuständige Führerscheinstelle geschickt, die darüber entscheidet, wie mit dieser Information zu verfahren ist. Manche Stellen sind dabei lockerer, andere knallhart! Gerade die südlichen Bundesländer zeichnen sich zu besonders restriktive Maßnahmen aus.

Gerade bei Drogen istes wahrscheinlich, dass man zur MPU muss. Die Freundin vom TE müsste aber auch ein Schreiben bekommen haben, in dem die Anordnung der MPU begründet ist. Im Kopf steht übrigens auch ein/e Sachbearbeiter/in, die man einfach mal anrufen und fragen kann.

Eine entsprechende Vorgeschichte mit Anzeigen und und und ist irrelevant, da diese Mitteilung an die Führerscheinstelle rein gar nichts mit einem Straf- oder Bußgeldverfahren zu tun hat.
Diese Mitteilungen können wie im Gesetzestext geschrieben, bei jedem Bedenken verfasst werden. So z.B. auch bei älteren Leuten, die nicht mehr so sicher mit dem Auto unterwegs sind.

Die Freundin des TE war natürlich nicht besonders clever, einem Polizisten vom ehemaligen Drogenkonsum zu berichten. Erstens ist zwar der Konsum hier in Deutschland nicht strafbar, allerdings wird der automatische Besitz und Erwerb vorrausgesetzt, wodurch man wieder in der Tinte hängt.
Hier stellt sich außerdem die Frage, welche Drogen die Freundin des TE konsumiert haben will. Alles außer THC-Produkte führt automatisch zum Führerscheinentzug. THC-Produkte je nach festgestelltem Wert oder Angabe zur Häufigkeit auch.

Dass die Belehrung unterblieben ist, kann natürlich sein. Im Gespräch mit Polizeibeamten sollte man vorsichtig sein, was man sagt, da diese dem Legalitätsprinzig gem. §152 II StPO unterworfen ist. Eine solche Aussage reicht normalerweise für eine Anzeige wegen Verstoßes gegen §29 BtMG aus. Entscheidend ist hier allerdings die zeitliche Komponente (mögliche Verjährung).
Man darf aber nicht aus dem Auge verlieren, dass die Freundin des TE den Drogenkonsum im Gespräch spontan erwähnt hat. Das bedeutet, dass es keine förmliche Vernehmung, sondern lediglich ein normales Gespräch war, in dem nicht absehbar war, dass die Person einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt äußert. Demnach hatte der Polizeibeamte auch keine Verpflichtung zur Belehrung.
Nach dieser Spontanäußerung hätte der Polizist die Freundin des TE streng genommen belehren oder zumindest darauf hinweisen müssen, dass sie nun ein Aussageverweigerungsrecht habe. Aber das ist nach so vielen Jahren wohl nicht mehr eindeutig zu klären.

Die Freundin des TE kann sicherlich mit einem Rechtsbeistand versuchen, gegen diese Anordnung vorzugehen, allerdings habe ich bisher noch keine Aufhebung dieser Anordnung erlebt... Trotzdem wünsche ich viel Glück dabei!

Meine eigene Meinung: eine solche Information ist für die Führerscheinstellen gerade im Interesse der Öffentlichkeit besonders interessant und wichtig, da nur so verhindert werden kann, dass auffällig gewordene Btm-Konsumenten (oder auch anders auffällig gewordene Personen) mit (Kraft-)Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen. Es gibt jede Menge Unfälle, bei denen Drogen- oder Alkoholkonsum ursächlich war. Ich habe keine Lust, Opfer eines solchen Menschen zu werden! Und das meine ich jetzt nicht böse gegen die Freundin des TE!
Und die Leute, die in ihren frühen Jahren Drogen konsumiert haben und dabei nie erwischt wurden, sind heute wahrscheinlich heilfroh, niemanden platt gefahren zu haben oder aufgefallen zu sein...

Greetz,
Doom

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Konsumenten von harten Drogen werden grundsätzlich als unfähig angesehen ein Kraftfahrzeug zu führen.

Egal ob sie beim Fahren unter Einfluß erwischt werden oder nicht.

Und harte Drogen ist alles außer Cannabis, also auch Amphetamine.

Da haben manche Dealer auch Probleme wenn sie vor Gericht auf Eigenbedarf wegen milderer Strafe plädieren - dann ist die MPU hinterher per Verwaltung praktisch schon gebucht... 😁

ähhh muss ich jetzt meinen lappen abgeben wen ich hier poste das ich mit 13 mal an nem bier genippt hab als faddi grad nicht hingeschaut hat? 🙄

Ich hab jetzt mal so rumgehört und anscheinend ist es die Pflicht von Beamten sowas zu melden.
Ich bin jetzt mal gespannt, ob das wirklich reicht, eine MPU durchzudrücken, ohne irgendeinen Beweis. Das wäre ja der Freibrief zur Willkür....

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


ähhh muss ich jetzt meinen lappen abgeben wen ich hier poste das ich mit 13 mal an nem bier genippt hab als faddi grad nicht hingeschaut hat? 🙄

😁😁😁😁😁

Hab meiner Mutter so mit 11/12 immer die Kippen ausgemacht . . . . . . um hinter der nächsten Ecke mal dran zu ziehen.😰
Die Selbstbedienung an "Faddi´s Hausbar" war auch irgendwie um diese Zeit.🙄
Mit 13 kam ich dann an die Pedale um Muddis Auto bei sturmfreier Bude mal durch´s Dorf zu scheuchen . . .😁 . . über den Rest schweige ich besser bevor meine Nachkommen noch in kollektive Sippenhaft genommen werden!

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ah mal wieder die Schlaumeier unterwegs... 🙄

Cannabis ist die einzige ILLEGALE Droge die sich theoretisch mit der Fahrerlaubnis verträgt sofern Trennvermögen da ist. Praktisch ist das auch schon schwierig und da gibts dann nur entweder Probierkonsum oder ein ärztliches Gutachten zur Feststellung der Konsumform.

Alles andere - egal ob mit oder ohne Trennvermögen - ist der Tod der Fahrerlaubnis.

Hallo zusammen,

entgegen einiger Meinungen hier, ist es tatsächlich nach dem §2 XII StVG die Pflicht eines Polizisten, solche "Mängel" zu melden.

Zitat:

(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten.

Dabei reicht auch die reine Äußerung aus, schon einmal Drogen konsumiert zu haben. Einen Führerschein muss man zu diesem Zeitpunkt nicht besitzen.

Diese Mitteilung wird dann an die zuständige Führerscheinstelle geschickt, die darüber entscheidet, wie mit dieser Information zu verfahren ist. Manche Stellen sind dabei lockerer, andere knallhart! Gerade die südlichen Bundesländer zeichnen sich zu besonders restriktive Maßnahmen aus.

Gerade bei Drogen istes wahrscheinlich, dass man zur MPU muss. Die Freundin vom TE müsste aber auch ein Schreiben bekommen haben, in dem die Anordnung der MPU begründet ist. Im Kopf steht übrigens auch ein/e Sachbearbeiter/in, die man einfach mal anrufen und fragen kann.

Eine entsprechende Vorgeschichte mit Anzeigen und und und ist irrelevant, da diese Mitteilung an die Führerscheinstelle rein gar nichts mit einem Straf- oder Bußgeldverfahren zu tun hat.
Diese Mitteilungen können wie im Gesetzestext geschrieben, bei jedem Bedenken verfasst werden. So z.B. auch bei älteren Leuten, die nicht mehr so sicher mit dem Auto unterwegs sind.

Die Freundin des TE war natürlich nicht besonders clever, einem Polizisten vom ehemaligen Drogenkonsum zu berichten. Erstens ist zwar der Konsum hier in Deutschland nicht strafbar, allerdings wird der automatische Besitz und Erwerb vorrausgesetzt, wodurch man wieder in der Tinte hängt.
Hier stellt sich außerdem die Frage, welche Drogen die Freundin des TE konsumiert haben will. Alles außer THC-Produkte führt automatisch zum Führerscheinentzug. THC-Produkte je nach festgestelltem Wert oder Angabe zur Häufigkeit auch.

Dass die Belehrung unterblieben ist, kann natürlich sein. Im Gespräch mit Polizeibeamten sollte man vorsichtig sein, was man sagt, da diese dem Legalitätsprinzig gem. §152 II StPO unterworfen ist. Eine solche Aussage reicht normalerweise für eine Anzeige wegen Verstoßes gegen §29 BtMG aus. Entscheidend ist hier allerdings die zeitliche Komponente (mögliche Verjährung).
Man darf aber nicht aus dem Auge verlieren, dass die Freundin des TE den Drogenkonsum im Gespräch spontan erwähnt hat. Das bedeutet, dass es keine förmliche Vernehmung, sondern lediglich ein normales Gespräch war, in dem nicht absehbar war, dass die Person einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt äußert. Demnach hatte der Polizeibeamte auch keine Verpflichtung zur Belehrung.
Nach dieser Spontanäußerung hätte der Polizist die Freundin des TE streng genommen belehren oder zumindest darauf hinweisen müssen, dass sie nun ein Aussageverweigerungsrecht habe. Aber das ist nach so vielen Jahren wohl nicht mehr eindeutig zu klären.

Die Freundin des TE kann sicherlich mit einem Rechtsbeistand versuchen, gegen diese Anordnung vorzugehen, allerdings habe ich bisher noch keine Aufhebung dieser Anordnung erlebt... Trotzdem wünsche ich viel Glück dabei!

Meine eigene Meinung: eine solche Information ist für die Führerscheinstellen gerade im Interesse der Öffentlichkeit besonders interessant und wichtig, da nur so verhindert werden kann, dass auffällig gewordene Btm-Konsumenten (oder auch anders auffällig gewordene Personen) mit (Kraft-)Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen. Es gibt jede Menge Unfälle, bei denen Drogen- oder Alkoholkonsum ursächlich war. Ich habe keine Lust, Opfer eines solchen Menschen zu werden! Und das meine ich jetzt nicht böse gegen die Freundin des TE!
Und die Leute, die in ihren frühen Jahren Drogen konsumiert haben und dabei nie erwischt wurden, sind heute wahrscheinlich heilfroh, niemanden platt gefahren zu haben oder aufgefallen zu sein...

Greetz,
Doom

Und wenn nichts war, warum ist dann heute noch etwas im Polizeicomputer, das es möglich macht, dass eine Bekannte, die bei der Polizei arbeitet, gegen jeden Datenschutz, einem Dritten Auskünfte erteilt?

Zitat:

Original geschrieben von ToNovl


Wenn MPU dann muss sie ja auch ein Screening vorweisen und das verzögert alles ungemein.

Bei der Vorgeschichte sollte das Screening aber absolut kein Problem darstellen.

Wird das nicht normal nach 2 Jahren gelöscht aus der Akte ?

Nein, es geht ja hier nicht um die Flensburger Verkehrssünder-Kartei.

So nicht ganz richtig. Solche Sachen werden dort auch vermerkt, es gibt aber keine Punkte dafür.

Aber ein Alkoholdelikt unter 1,1 Promill wird auch nach 2 Jahren gelöscht.

Zitat:

Original geschrieben von Ulli123


Aber ein Alkoholdelikt unter 1,1 Promill wird auch nach 2 Jahren gelöscht.

Na dann lass dir mal nen Registerauszug schicken. Da steht mehr drin, als Du denkst. Punkte werden zwar nach 2 Jahren gelöscht, aber auch nicht alle. Drin stehen tuts aber weiterhin, wenn auch mit Löschungsvermerk. Es stehen aber alle "Schandtaten" vom ersten Tag an drin.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Solche Sachen werden dort auch vermerkt, es gibt aber keine Punkte dafür.

Nein, solche Sachen werden im VZR nicht vermerkt. Ich glaube, dass es noch nicht jedem vorgedrungen ist: Die Freundin des TE wurde weder mit Drogen erwischt, noch wegen Besitz oder Erwerb verurteilt, sie hat keine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit begangen.

Sie hat lediglich eine etwas unbedachte Äußerung getätigt, was den Polizisten (völlig zu Recht übrigens) dazu veranlasst hat, eine formlose Mitteilung an die Behörde zu machen. Die Behörde entschied nun per Aktenlage und dabei kam die Anordnung zu einer MPU heraus.

Gegen diese Anordnung kann man übrigens, anders als zuvor empfohlen, keinen Einspruch einlegen.

Mein Tipp: Einen Termin für ein persönliches Gespräch mit dem Leiter der Führerscheinstelle vereinbaren. Dort den Sachverhalt genau so erklären, wie es hier erklärt wurde. Damit sollte klar werden, dass die Dame kein Drogenproblem hat. Nun kann man versuchen eine Einigung zu erzielen, indem man statt einer MPU ein fachärztliches Gutachten beibringt, in dem ein Drogenscreening gemacht wird. Das geht schneller als eine MPU und ist auch konstengünstiger.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01


..., dass eine Bekannte, die bei der Polizei arbeitet, gegen jeden Datenschutz, einem Dritten Auskünfte erteilt?

So siehts aus! Sie wäre nicht die erste Beamtin/Beamter der deswegen ein Disziplinarverfahren bekommt. Dein Freundin bei der Polizei in BaWü sollte sich mal lieber Gedanken machen mit was für Konsequenzen sie zu rechnen hat wenn das raus kommt. Es lesen nicht nur Personen die sich mit KFZ auskennen Motor-Talk.

Außerdem in dem System in dem sie ihre Recherche machen konnte, ist dafür nicht geeignet, da es da nicht drinnen steht.

Wie oben schon beschrieben, ist der Beamte gem. §2 XII StVG dazu verpflichtet sowas weiter zu melden. Die entscheidende und aktenführende Behörde in dem Fall ist dann die Führerscheinstelle.

Zitat:

Original geschrieben von Florian333


....

Mein Tipp: Einen Termin für ein persönliches Gespräch mit dem Leiter der Führerscheinstelle vereinbaren. Dort den Sachverhalt genau so erklären, wie es hier erklärt wurde. Damit sollte klar werden, dass die Dame kein Drogenproblem hat. Nun kann man versuchen eine Einigung zu erzielen, indem man statt einer MPU ein fachärztliches Gutachten beibringt, in dem ein Drogenscreening gemacht wird. Das geht schneller als eine MPU und ist auch konstengünstiger.

Das wäre wohl das Beste.

Mfg

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