MPU Anordnung rechtmäßig?

Hallo,

ich habe die Suchfunktion benutzt und mir einen Wolf gegoogelt aber nichts vergleichbares gefunden. Ich hoffe, dass mir hier jemand zumindest mal einen Tipp geben kann, wie wir weiter vorgehen sollen.

Die Geschichte:

meine Freundin (27) möchte jetzt ihren Führerschein machen. Hat noch nie einen gehabt.
Vor 4 Jahren und 10 Monaten ist sie mit ihrer damaligen Mitbewohnerin nach Stuttgart gefahren und sind angehalten worden.
Bei der Fahrerin wurden Amphetamine festgestellt, bei meiner Freundin war der Drogentest negativ und es wurden auch keine Drogen gefunden.

Die Fahrerin und meine Freundin haben ausgesagt, dass meine Freundin nichts vom Komsum der Fahrerin wusste, was auch gestimmt hat.

Daraufhin haben die Polizisten ihr freigestellt, ob sie nach Hause gehen mag oder auf ihre Mitbewohnerin auf dem Revier warten möchte.

Jetzt kommt der blöde Teil.
Auf dem Revier hat meine Freundin einem Polizisten im Gespräch erzählt, dass sie keine Drogen nimmt, aber schonmal vor ein paar Jahren ausprobiert hat.

Sie weiß nicht mehr ob sie das irgendwie unterschrieben hat, aber ich nehm das jetzt mal als schlimmsten Fall an.

Jetzt hat sie sich zum Führerschein angemeldet und gestern kam der Brief, dass sie zur MPU muss, weil an ihrer Fahreignung gezweifelt wird, da sie Drogen konsumieren würde.

Ist das Rechtens, dass mit negativem Drogentest, keinem Drogenbesitz und keiner Anzeige einfach so fast 5 Jahre später eine MPU angeordnet wird? Das scheint mir sehr willkürlich und haltlos.
Es geht ja immerhin um richtig viel Geld.

Danke schon mal im Voraus und Entschuldigung falls ich zu blöd war die SuFu richtig zu nutzen und es das Thema schon gibt.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

entgegen einiger Meinungen hier, ist es tatsächlich nach dem §2 XII StVG die Pflicht eines Polizisten, solche "Mängel" zu melden.

Zitat:

(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten.

Dabei reicht auch die reine Äußerung aus, schon einmal Drogen konsumiert zu haben. Einen Führerschein muss man zu diesem Zeitpunkt nicht besitzen.

Diese Mitteilung wird dann an die zuständige Führerscheinstelle geschickt, die darüber entscheidet, wie mit dieser Information zu verfahren ist. Manche Stellen sind dabei lockerer, andere knallhart! Gerade die südlichen Bundesländer zeichnen sich zu besonders restriktive Maßnahmen aus.

Gerade bei Drogen istes wahrscheinlich, dass man zur MPU muss. Die Freundin vom TE müsste aber auch ein Schreiben bekommen haben, in dem die Anordnung der MPU begründet ist. Im Kopf steht übrigens auch ein/e Sachbearbeiter/in, die man einfach mal anrufen und fragen kann.

Eine entsprechende Vorgeschichte mit Anzeigen und und und ist irrelevant, da diese Mitteilung an die Führerscheinstelle rein gar nichts mit einem Straf- oder Bußgeldverfahren zu tun hat.
Diese Mitteilungen können wie im Gesetzestext geschrieben, bei jedem Bedenken verfasst werden. So z.B. auch bei älteren Leuten, die nicht mehr so sicher mit dem Auto unterwegs sind.

Die Freundin des TE war natürlich nicht besonders clever, einem Polizisten vom ehemaligen Drogenkonsum zu berichten. Erstens ist zwar der Konsum hier in Deutschland nicht strafbar, allerdings wird der automatische Besitz und Erwerb vorrausgesetzt, wodurch man wieder in der Tinte hängt.
Hier stellt sich außerdem die Frage, welche Drogen die Freundin des TE konsumiert haben will. Alles außer THC-Produkte führt automatisch zum Führerscheinentzug. THC-Produkte je nach festgestelltem Wert oder Angabe zur Häufigkeit auch.

Dass die Belehrung unterblieben ist, kann natürlich sein. Im Gespräch mit Polizeibeamten sollte man vorsichtig sein, was man sagt, da diese dem Legalitätsprinzig gem. §152 II StPO unterworfen ist. Eine solche Aussage reicht normalerweise für eine Anzeige wegen Verstoßes gegen §29 BtMG aus. Entscheidend ist hier allerdings die zeitliche Komponente (mögliche Verjährung).
Man darf aber nicht aus dem Auge verlieren, dass die Freundin des TE den Drogenkonsum im Gespräch spontan erwähnt hat. Das bedeutet, dass es keine förmliche Vernehmung, sondern lediglich ein normales Gespräch war, in dem nicht absehbar war, dass die Person einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt äußert. Demnach hatte der Polizeibeamte auch keine Verpflichtung zur Belehrung.
Nach dieser Spontanäußerung hätte der Polizist die Freundin des TE streng genommen belehren oder zumindest darauf hinweisen müssen, dass sie nun ein Aussageverweigerungsrecht habe. Aber das ist nach so vielen Jahren wohl nicht mehr eindeutig zu klären.

Die Freundin des TE kann sicherlich mit einem Rechtsbeistand versuchen, gegen diese Anordnung vorzugehen, allerdings habe ich bisher noch keine Aufhebung dieser Anordnung erlebt... Trotzdem wünsche ich viel Glück dabei!

Meine eigene Meinung: eine solche Information ist für die Führerscheinstellen gerade im Interesse der Öffentlichkeit besonders interessant und wichtig, da nur so verhindert werden kann, dass auffällig gewordene Btm-Konsumenten (oder auch anders auffällig gewordene Personen) mit (Kraft-)Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen. Es gibt jede Menge Unfälle, bei denen Drogen- oder Alkoholkonsum ursächlich war. Ich habe keine Lust, Opfer eines solchen Menschen zu werden! Und das meine ich jetzt nicht böse gegen die Freundin des TE!
Und die Leute, die in ihren frühen Jahren Drogen konsumiert haben und dabei nie erwischt wurden, sind heute wahrscheinlich heilfroh, niemanden platt gefahren zu haben oder aufgefallen zu sein...

Greetz,
Doom

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Das werd ich auch alle Fälle auch machen.
Sie ist grad fertig mit der Welt, sowas nimmt sie immer gleich extrem mit. Vorallem weil sie halt Angst hat,
dass ihre Chefin das mitbekommt, da diese sie ja zum Führerschein überredet hat und sich immer erkundigt wie der Stand ist.

Wenn MPU dann muss sie ja auch ein Screening vorweisen und das verzögert alles ungemein.

Ich werde auf alle Fälle ein Feedback abliefern sobald wir mehr wissen.

Tja, ich will ja nicht unken, aber der Erfolg eines Widerspruchs dürfte gleich Null sein. Denn ich gebe Meik recht, da muß mehr sein als bisher bekannt. Keiner macht sich mehr Arbeit als er muß.

Wie gesagt, die Bekannte von der Polizei hat gemeint, dass das der einzige Eintrag ist, der vorliegt. Zumindest in dem Bereich den sie einsehen kann.
Und ich glaube nicht, dass meine Freundin hinter meinem Rücken ein internationales Drogenkartell leitet, dass zwar aus Sicherheitsgründen der Polizei vorenthalten wird, dem kleinen Licht der FED aber bekannt ist.

Ist vollkommen Wurst. Bei der Eintragung muß auch die Behörde stehen, die das angeordnet hat sowie die Grundlage. Anders wird nichts eingetragen, ist nun mal so. Gegen Zahlung kann man seinen Auszug z.b. in Flensburg auch selber anfordern, nur so als Tip.

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Zitat:

Original geschrieben von ToNovl


Hallo,

i
Die Geschichte:

meine Freundin (27) möchte jetzt ihren Führerschein machen. Hat noch nie einen gehabt.
Vor 4 Jahren und 10 Monaten ist sie mit ihrer damaligen Mitbewohnerin nach Stuttgart gefahren und sind angehalten worden.
Bei der Fahrerin wurden Amphetamine festgestellt, bei meiner Freundin war der Drogentest negativ und es wurden auch keine Drogen gefunden.

Die Fahrerin und meine Freundin haben ausgesagt, dass meine Freundin nichts vom Komsum der Fahrerin wusste, was auch gestimmt hat.

Daraufhin haben die Polizisten ihr freigestellt, ob sie nach Hause gehen mag oder auf ihre Mitbewohnerin auf dem Revier warten möchte.

Jetzt kommt der blöde Teil.
Auf dem Revier hat meine Freundin einem Polizisten im Gespräch erzählt, dass sie keine Drogen nimmt, aber schonmal vor ein paar Jahren ausprobiert hat.

Ich glaube deine Freundin hat dir nicht die Warhheit von ihrer Vergangenheit erzählt.🙄

Da fällt mir nur eins ein:
elitepartner.de

Ich schließe mich den anderen an, ohne Grund wird sowas nicht eingetragen.

Zitat:

Original geschrieben von ToNovl


Wie gesagt, die Bekannte von der Polizei hat gemeint, dass das der einzige Eintrag ist, der vorliegt. Zumindest in dem Bereich den sie einsehen kann.

Es kann gut sein, das noch was anderes vorliegt, das sie nicht einsehen kann. 🙄

Ich will jetzt nichts kaputt machen, aber ob deine Freundin dir wirklich alles gesagt hat ist was anderes. Deshalb glaube ich auch nur an Sachen die ich selber weiß.

Die MPU an sich ist praktisch ganz leicht, wenn man keinen Unsinn macht. Es kommt ja auch nicht darauf an, was man früher gemacht hat, sondern ob man zukünftig eine Gefahr für die Menschheit ist. Die MPU läuft immer anders ab, je nach vergehen und Mitarbeiter. Wichtig ist aber nur eines... immer die gesammte Wahrheit sagen, auch wenns peinlich ist. Die meisten Menschen (darunter auch ich) sind zu blöd sich eine passende geschichte auszudenken ohne sich um sieben Ecken hinterher woanders in die scheiße zu reiten, wo ich voreher nicht drüber nachgedacht habe... Natürlich können einige Dinge auch ausgelassen werden, wenn sie nicht zum Haupthema gehören.

die akte der feb ist meisst VIEL umfassender als die in flensburg.

ich kann nur nochmal wiederholen, dass gerade aus BW fälle bekannt sind, wo NICHTS WEITER ALS mündliche aussagen und zufällig mitgehörte gespräche als anlass für eine mpu-anordnung (beibringung wird bei bestehender fe innerhalb von 2 monaten, was bei einer drogen-mpu unmöglich innerhalb dieser frist in einer positiven mpu resultieren kann gefordert, sonst fe-entzug) dahergenommen wird.

da muss nicht - wie alle sagen - noch mehr vorgefallen sein. ohne kompetenten rechtsbeistand am besten gar nichts machen! auch ein widerspruch sollte gut durchdacht und formuliert werden.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


ohne kompetenten rechtsbeistand am besten gar nichts machen!

Der einzig vernüftige Rat.

Zitat:

Original geschrieben von ToNovl


Liegt das eigentlich im Ermessen des Bearbeiters ob MPU oder nicht und kann er das ggf. auch wieder zurücknehmen?

Die einzelnen Sachbearbeiter haben schon einen gewissen Ermessenspielraum. Aber zurücknehmen werden die ihre Entscheidung nicht. Und eine Widerspruchsmöglichkeit gegen einen solchen bescheid gibt es auch nicht.

Es bleibt lediglich der Klageweg übers Verwaltungsgericht. Und das nimmt der Landkreis, spez. FEB, gelassen hin. Es ist ja auch nicht deren Geld.

Ohne Anwalt geht halt gar nix, es sei denn, man schluckt die Kröte und macht die MPU. Was nun wirklich an der Geschichte dran, weiss wohl nur die Freundin. Ich mag jedenfalls nicht so recht dran glauben, zumal sie ja seinerzeit gar keinen FS hatte und der Test auch neg. gewesen sein soll.

Obwohl ich auch schon mal erlebt habe, dass eine MPU angeordnet werden sollte, wegen nicht rechtzeigem Nachweis eines Aufbauseminars. Man kann dann vor dem erlass des Bescheides sich den Leiter der FEB dazuholen und versuchen, die Sache zu klären. Ist der Bescheid erstmal raus, bleibt nur der Klageweg.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8



Es bleibt lediglich der Klageweg übers Verwaltungsgericht. Und das nimmt der Landkreis, spez. FEB, gelassen hin. Es ist ja auch nicht deren Geld.

nicht ganz richtig - verliert die feb den prozess, trägt sie die gerichts- und anwaltskosten. versuchen zu dealen (mit der feb, nicht mit drogen) kann durchaus sinn machen.

andererseits fallen die verwaltungsgerichtlichen behörden in BW ebenfalls nicht gerade durch bürgerfreundlichkeit auf. es könnte sich als einfacher erweisen den antrag zurückzuziehen, einen wohnortswechel in den zuständigkeitsbereich einer anderen feb (ggf. in einem anderen bundesland) zu verlagern und dort den fe-erteilungsantrag einzureichen.

Also meine Bekannte bei der Polizei hat sich eben gemeldet, in ihrem System steht wohl rein gar nichts drin.
Es gibt bei der Polizei keine unterschriebene Aussage von meiner Freundin und auch keinerlei Hinweise auf Drogengeschichten.

Das mit ihrer Aussage, dass ein Eintrag vorliegt war ein Missverständnis, weil sie noch nicht auf dem Revier war und einen Kollegen gefragt hat.

Die Kollegin der Bearbeiterin auf der FED kann sich das alles auch nicht erklären und meint, dass das höchsten so sein kann, dass der Polizist eigenmächtig eine Benachrichtigung verfasst hat. Was auch meine Bekannte bestätigt hat.

Anwältin wird diese Aussage jetzt anfechten und gleichzeitig eine Dienstbeschwerde gegen den Beamten einlegen, da er meine Freundin offensichtlich nicht darüber belehrt hat, dass es jetzt vom privaten Gespräch in eine offizielle Vernehmung gewechselt ist.

Mal schauen was kommt, ich sag aber auf alle Fälle bescheid wenns was neues gibt.

Zitat:

Original geschrieben von ToNovl



Anwältin wird diese Aussage jetzt anfechten und gleichzeitig eine Dienstbeschwerde gegen den Beamten einlegen, da er meine Freundin offensichtlich nicht darüber belehrt hat, dass es jetzt vom privaten Gespräch in eine offizielle Vernehmung gewechselt ist.

schön, schön. 🙂

sprich mit ihr aber vllt. auch nochmal die idee des wohnortswechsels durch.

Sie wohnt nicht in Stuttgart, daher ist das grad egal 😁
Aber bei sowas bin ich immer gelassen, die Missgunst der Beamten ist eine Sache,
wenn sie aber wissen, dass man sich nix gefallen lässt sind sie durchaus auch vorsichtiger.
Sonst isses recht schnell EDK wenn sich Beschwerden häufen.

das musst du mir jetzt aber mal erklären - wenn sie ihren angemeldeten wohnsitz nicht in BW hat, wie kommt dann eine bw-feb dazu, ihren antrag auf erteilung einer fe entgegenzunehmen?

beschwerden (über die polizei) sind das eine, das andere sind informationen, die der feb vorliegen. bw-verwaltungsgerichte könnten durchaus zu dem ergebnis kommen, dass das "öffentliche interesse" sozusagen "gewichtiger" ist, als der "kleine fehler" des polizisten, der "vergessen hat" zu belehren.

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