MPU Anordnung rechtmäßig?

Hallo,

ich habe die Suchfunktion benutzt und mir einen Wolf gegoogelt aber nichts vergleichbares gefunden. Ich hoffe, dass mir hier jemand zumindest mal einen Tipp geben kann, wie wir weiter vorgehen sollen.

Die Geschichte:

meine Freundin (27) möchte jetzt ihren Führerschein machen. Hat noch nie einen gehabt.
Vor 4 Jahren und 10 Monaten ist sie mit ihrer damaligen Mitbewohnerin nach Stuttgart gefahren und sind angehalten worden.
Bei der Fahrerin wurden Amphetamine festgestellt, bei meiner Freundin war der Drogentest negativ und es wurden auch keine Drogen gefunden.

Die Fahrerin und meine Freundin haben ausgesagt, dass meine Freundin nichts vom Komsum der Fahrerin wusste, was auch gestimmt hat.

Daraufhin haben die Polizisten ihr freigestellt, ob sie nach Hause gehen mag oder auf ihre Mitbewohnerin auf dem Revier warten möchte.

Jetzt kommt der blöde Teil.
Auf dem Revier hat meine Freundin einem Polizisten im Gespräch erzählt, dass sie keine Drogen nimmt, aber schonmal vor ein paar Jahren ausprobiert hat.

Sie weiß nicht mehr ob sie das irgendwie unterschrieben hat, aber ich nehm das jetzt mal als schlimmsten Fall an.

Jetzt hat sie sich zum Führerschein angemeldet und gestern kam der Brief, dass sie zur MPU muss, weil an ihrer Fahreignung gezweifelt wird, da sie Drogen konsumieren würde.

Ist das Rechtens, dass mit negativem Drogentest, keinem Drogenbesitz und keiner Anzeige einfach so fast 5 Jahre später eine MPU angeordnet wird? Das scheint mir sehr willkürlich und haltlos.
Es geht ja immerhin um richtig viel Geld.

Danke schon mal im Voraus und Entschuldigung falls ich zu blöd war die SuFu richtig zu nutzen und es das Thema schon gibt.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

entgegen einiger Meinungen hier, ist es tatsächlich nach dem §2 XII StVG die Pflicht eines Polizisten, solche "Mängel" zu melden.

Zitat:

(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten.

Dabei reicht auch die reine Äußerung aus, schon einmal Drogen konsumiert zu haben. Einen Führerschein muss man zu diesem Zeitpunkt nicht besitzen.

Diese Mitteilung wird dann an die zuständige Führerscheinstelle geschickt, die darüber entscheidet, wie mit dieser Information zu verfahren ist. Manche Stellen sind dabei lockerer, andere knallhart! Gerade die südlichen Bundesländer zeichnen sich zu besonders restriktive Maßnahmen aus.

Gerade bei Drogen istes wahrscheinlich, dass man zur MPU muss. Die Freundin vom TE müsste aber auch ein Schreiben bekommen haben, in dem die Anordnung der MPU begründet ist. Im Kopf steht übrigens auch ein/e Sachbearbeiter/in, die man einfach mal anrufen und fragen kann.

Eine entsprechende Vorgeschichte mit Anzeigen und und und ist irrelevant, da diese Mitteilung an die Führerscheinstelle rein gar nichts mit einem Straf- oder Bußgeldverfahren zu tun hat.
Diese Mitteilungen können wie im Gesetzestext geschrieben, bei jedem Bedenken verfasst werden. So z.B. auch bei älteren Leuten, die nicht mehr so sicher mit dem Auto unterwegs sind.

Die Freundin des TE war natürlich nicht besonders clever, einem Polizisten vom ehemaligen Drogenkonsum zu berichten. Erstens ist zwar der Konsum hier in Deutschland nicht strafbar, allerdings wird der automatische Besitz und Erwerb vorrausgesetzt, wodurch man wieder in der Tinte hängt.
Hier stellt sich außerdem die Frage, welche Drogen die Freundin des TE konsumiert haben will. Alles außer THC-Produkte führt automatisch zum Führerscheinentzug. THC-Produkte je nach festgestelltem Wert oder Angabe zur Häufigkeit auch.

Dass die Belehrung unterblieben ist, kann natürlich sein. Im Gespräch mit Polizeibeamten sollte man vorsichtig sein, was man sagt, da diese dem Legalitätsprinzig gem. §152 II StPO unterworfen ist. Eine solche Aussage reicht normalerweise für eine Anzeige wegen Verstoßes gegen §29 BtMG aus. Entscheidend ist hier allerdings die zeitliche Komponente (mögliche Verjährung).
Man darf aber nicht aus dem Auge verlieren, dass die Freundin des TE den Drogenkonsum im Gespräch spontan erwähnt hat. Das bedeutet, dass es keine förmliche Vernehmung, sondern lediglich ein normales Gespräch war, in dem nicht absehbar war, dass die Person einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt äußert. Demnach hatte der Polizeibeamte auch keine Verpflichtung zur Belehrung.
Nach dieser Spontanäußerung hätte der Polizist die Freundin des TE streng genommen belehren oder zumindest darauf hinweisen müssen, dass sie nun ein Aussageverweigerungsrecht habe. Aber das ist nach so vielen Jahren wohl nicht mehr eindeutig zu klären.

Die Freundin des TE kann sicherlich mit einem Rechtsbeistand versuchen, gegen diese Anordnung vorzugehen, allerdings habe ich bisher noch keine Aufhebung dieser Anordnung erlebt... Trotzdem wünsche ich viel Glück dabei!

Meine eigene Meinung: eine solche Information ist für die Führerscheinstellen gerade im Interesse der Öffentlichkeit besonders interessant und wichtig, da nur so verhindert werden kann, dass auffällig gewordene Btm-Konsumenten (oder auch anders auffällig gewordene Personen) mit (Kraft-)Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen. Es gibt jede Menge Unfälle, bei denen Drogen- oder Alkoholkonsum ursächlich war. Ich habe keine Lust, Opfer eines solchen Menschen zu werden! Und das meine ich jetzt nicht böse gegen die Freundin des TE!
Und die Leute, die in ihren frühen Jahren Drogen konsumiert haben und dabei nie erwischt wurden, sind heute wahrscheinlich heilfroh, niemanden platt gefahren zu haben oder aufgefallen zu sein...

Greetz,
Doom

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Zitat:

Original geschrieben von Doomdesign



Meine eigene Meinung: eine solche Information ist für die Führerscheinstellen gerade im Interesse der Öffentlichkeit besonders interessant und wichtig, da nur so verhindert werden kann, dass auffällig gewordene Btm-Konsumenten (oder auch anders auffällig gewordene Personen) mit (Kraft-)Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen.

deine meinung in allen ehren aber wo ist denn hier in diesem fall ein "auffällig gewordener drogenkonsument" der "am strassenverkehr teilgenommen" hat?

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


..

deine meinung in allen ehren aber wo ist denn hier in diesem fall ein "auffällig gewordener drogenkonsument" der "am strassenverkehr teilgenommen" hat?

Das Gesetz spricht nicht davon, dass die Person am Straßenverkehr teilgenommen haben muss. Es langt die Tatsache, dass die Person irgendwann einmal den Führerschein machen kann.

Mfg

und bei jemand der zugegenermaßen harte Drogen konsumiert (hat) kann man im Interesse aller Verkehrsteilnehmer nachsehen ob das noch der Fall ist.

Wie schon geschrieben, bei harten Drogen muß man nicht beim Autofahren erwischt worden sein. Es reicht der nachgewiesene Konsum oder die eigene Aussage.

Deshalb bei der Polizei am besten gar nichts sagen.

Sieht man doch schon bei so etwas banalem wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung.
"Ich weiß daß ich zu schnell war, hatte es wirklich nur heute eilig" mag zwar die Wahrheit sein und ein Erklärungsversuch - allerdings hat derjenige gerade zugegeben vorsätzlich gehandelt zu haben = Bußgelderhöhung wenn der Polizist das nicht überhören mag.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


und bei jemand der zugegenermaßen harte Drogen konsumiert (hat) kann man im Interesse aller Verkehrsteilnehmer nachsehen ob das noch der Fall ist.

Wie schon geschrieben, bei harten Drogen muß man nicht beim Autofahren erwischt worden sein. Es reicht der nachgewiesene Konsum oder die eigene Aussage.

Deshalb bei der Polizei am besten gar nichts sagen.

Sieht man doch schon bei so etwas banalem wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung.
"Ich weiß daß ich zu schnell war, hatte es wirklich nur heute eilig" mag zwar die Wahrheit sein und ein Erklärungsversuch - allerdings hat derjenige gerade zugegeben vorsätzlich gehandelt zu haben = Bußgelderhöhung wenn der Polizist das nicht überhören mag.

Stimmt nix zu Polizei sagen, alles kann gegen Sie verwendet werden.

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Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


und bei jemand der zugegenermaßen harte Drogen konsumiert (hat) kann man im Interesse aller Verkehrsteilnehmer nachsehen ob das noch der Fall ist.

Wie schon geschrieben, bei harten Drogen muß man nicht beim Autofahren erwischt worden sein. Es reicht der nachgewiesene Konsum oder die eigene Aussage.

der nachgewiesene konsum, meinetwegen auch ausserhalb des strassenverkehrs - naja, ok. aber wenn ich jemandem erzähle, dass ich es auf meinen roller blades in 6 sekunden von null auf 100 schaffe - bergauf, wohlgemerkt - werde ich doch auch nicht im buch der rekorde geführt werden.

selbst wenn ich über ein von mir begangenes tötungsdelikt sprechen sollte gibt es keine sicherungsverwahrung... bis die besondere schwere der schuld festgestellt wird. aber warum muss der automobilist immer seine unschuld beweisen? unzulässige beweislastumkehr - sag ich mal so als nicht-jurist.

spinnt man das weiter, könnte man bei der theoretischen führerscheinprüfung die frage nach musikalischen vorlieben stellen. die rapper kiffen, die raver schmeissen pillen... wenn jemand "Billy Idol - sweet sixteen" ankreuzt - sweet sixteen ist m.W. minderjährig - muss er zu pedophilen-mpu. und dort beweisen, dass er es nicht ist. warum nicht?

Zitat:

Original geschrieben von Florian333


Nein, solche Sachen werden im VZR nicht vermerkt.

Falsch. Da stehen, wie schon erwähnt, mehr Klamotten drin als du denkst - teilweise bis zu 10 Jahren.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von Florian333


Nein, solche Sachen werden im VZR nicht vermerkt.

Falsch. Da stehen, wie schon erwähnt, mehr Klamotten drin als du denkst - teilweise bis zu 10 Jahren.

Warum behauptest du immer so felsenfest Dinge, die einfach nicht stimmen? Im VZR wird nicht nach Lust und Laune "alles" eingetragen, sondern nur exakt jene Fälle, die in § 28 Abs. 3 StVG genannt sind. Die formlose Mitteilung der Polizei an die Führerscheinstelle gehört nicht dazu. Die Führerscheinstelle hat dies aber in ihren eigenen Akten vermerkt und kann das dann im Bedarfsfall verwenden - so wie es hier geschehen ist.

Die Dame kann gerne einen VZR-Auszug beantragen. Der Vorfall wird dort mit Sicherheit nicht gespeichert sein.

Turbocivic:
Falsch. Es geht hier nicht um schuldig oder nicht.

Der Führerschein ist kein Recht.

Die MPU ist auch keine Strafe sondern schützt alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Und ja, durchaus, jemand der harte Drogen genommen hat sollte seine Befähigung nachweisen. Warum auch nicht?

Wenn du auf dem Fahrrad mit mehr als 1,6 Promille erwischt wirst darfst du auch zur MPU. Egal ob du jemals betrunken mit dem Auto gefahren bist oder nicht.

Mal zum praktischen Ablauf in dem Ausgangsfall:
Du mußt die MPU nicht machen.

Dann wird die Fahrerlaubnis versagt.

Dagegen kann dann geklagt werden.

Wir sind hier im Verwaltungsrecht. 😁

Hallo!

Wirklich befremdlich ist eigentlich nicht die Anordnung der MPU. Das erwartet man in Deutschland nicht anders. Nein, befremdlich ist, dass die MPU für den hier diskutierten Fall auch noch verteidigt wird.

Würde man bei allen Menschen, die vor x Jahren mal irgendwas ausprobiert haben, auf diese Weise verfahren, wären die Straßen vermutlich deutlich freier.

Ich sehe hier, immer vorausgesetzt die Ausgangssituation wurde korrekt geschildert, typisches Polizeistaats-Verhalten. Die MPU ist das bislang perfideste Mittel der Bestrafung (die Gewährleistung der Sicheherit für alle - wer glaubt das???) in Bezug auf den Sraßenverkehr, da sie keine vorhersehbare Zeitangabe bis zur Widererlangung der Fahrlizenz enthält. Zwischen einem und 25 Jahren ist alles drin.

Man müsste fast empfehlen, den Führerschein in England zu machen.

M.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Turbocivic:
Falsch. Es geht hier nicht um schuldig oder nicht.

Der Führerschein ist kein Recht.

Die MPU ist auch keine Strafe sondern schützt alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Und ja, durchaus, jemand der harte Drogen genommen hat sollte seine Befähigung nachweisen. Warum auch nicht?

die dame, die die freundin des TE gefahren hat - die hat drogen genommen. und ich unterstelle ihr mal, dass sie das nicht dem polizisten erzählt hat sondern alkohol- und drogenkonsum abstritt als sie danach gefragt wurde. man hat es ihr nicht geglaubt, so dass sie überführt werden musste.

aber ihrer beifahrerin glaubt man auf's wort. 😕
warum schliesst man von vornherein aus, dass die genau so lügen könnte?

Zitat:

Wenn du auf dem Fahrrad mit mehr als 1,6 Promille erwischt wirst darfst du auch zur MPU.

nicht, wenn du nachweislich gleichgewichtsprobleme hast und gar kein fahrrad fahren kannst.

Zitat:

Mal zum praktischen Ablauf in dem Ausgangsfall:
Du mußt die MPU nicht machen.

Dann wird die Fahrerlaubnis versagt.

Dagegen kann dann geklagt werden.

oder du ziehst den antrag zurück, so dass das VZR auch weiterhin sauber bleibt.

dann ziehst du in einen anderen bezirk und stellst den antrag dort erneut.

da das VZR sauber ist, fehlt der dann zuständigen behörde eigentlich jeder anlass, von irgendwoher irgendwelche - auf den ersten blick gar nicht existenten - akten anzufordern.

Zitat:

Original geschrieben von matzhinrichs


Wirklich befremdlich ist eigentlich nicht die Anordnung der MPU. Das erwartet man in Deutschland nicht anders. Nein, befremdlich ist, dass die MPU für den hier diskutierten Fall auch noch verteidigt wird.

Warum? Willst du der Dame die Rechtssicherheit versagen, die sie mit dem Bestehen der MPU erlangt?

Die MPU ist keine Strafe.

Und ja klar wird sie hier verteidigt.

Es kann doch keiner wissen ob die Beifahrerin heute keine Drogen mehr nimmt.

Und wenn jemand auf die tolle Idee kommt sie hätte gelogen als sie gesagt hat sie nimmt harte Drogen - naja dann ist ihr nicht zu helfen.

Genausowenig wie dem cleanen Dealer der auf Eigenbedarf plädiert um nur wegen Besitz verurteilt zu werden oder sonst ein milderes Urteil zu bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Die MPU ist keine Strafe.

Und ja klar wird sie hier verteidigt.

Es kann doch keiner wissen ob die Beifahrerin heute keine Drogen mehr nimmt.

genau so weiss man auch bei dir nicht, ob du heute keine drogen MEHR nimmst. hat der schnittlauch überhaupt zeugen dafür, dass das gespräch so stattgefunden hat?

Zitat:

Und wenn jemand auf die tolle Idee kommt sie hätte gelogen als sie gesagt hat sie nimmt harte Drogen - naja dann ist ihr nicht zu helfen.

...die fahrerlaubnis zu versagen.

ganz einfach.

Wenn sie die MPU besteht, wird ihr niemand die Fahrerlaubnis versagen (können).

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wenn sie die MPU besteht, wird ihr niemand die Fahrerlaubnis versagen (können).

das ist nicht richtig! die endgültige entscheidung über die fahrerlaubniserteilung trifft immernoch der sachbearbeiter - er ist nicht an das ergebnis der mpu gebunden.

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