MPU Anordnung rechtmäßig?

Hallo,

ich habe die Suchfunktion benutzt und mir einen Wolf gegoogelt aber nichts vergleichbares gefunden. Ich hoffe, dass mir hier jemand zumindest mal einen Tipp geben kann, wie wir weiter vorgehen sollen.

Die Geschichte:

meine Freundin (27) möchte jetzt ihren Führerschein machen. Hat noch nie einen gehabt.
Vor 4 Jahren und 10 Monaten ist sie mit ihrer damaligen Mitbewohnerin nach Stuttgart gefahren und sind angehalten worden.
Bei der Fahrerin wurden Amphetamine festgestellt, bei meiner Freundin war der Drogentest negativ und es wurden auch keine Drogen gefunden.

Die Fahrerin und meine Freundin haben ausgesagt, dass meine Freundin nichts vom Komsum der Fahrerin wusste, was auch gestimmt hat.

Daraufhin haben die Polizisten ihr freigestellt, ob sie nach Hause gehen mag oder auf ihre Mitbewohnerin auf dem Revier warten möchte.

Jetzt kommt der blöde Teil.
Auf dem Revier hat meine Freundin einem Polizisten im Gespräch erzählt, dass sie keine Drogen nimmt, aber schonmal vor ein paar Jahren ausprobiert hat.

Sie weiß nicht mehr ob sie das irgendwie unterschrieben hat, aber ich nehm das jetzt mal als schlimmsten Fall an.

Jetzt hat sie sich zum Führerschein angemeldet und gestern kam der Brief, dass sie zur MPU muss, weil an ihrer Fahreignung gezweifelt wird, da sie Drogen konsumieren würde.

Ist das Rechtens, dass mit negativem Drogentest, keinem Drogenbesitz und keiner Anzeige einfach so fast 5 Jahre später eine MPU angeordnet wird? Das scheint mir sehr willkürlich und haltlos.
Es geht ja immerhin um richtig viel Geld.

Danke schon mal im Voraus und Entschuldigung falls ich zu blöd war die SuFu richtig zu nutzen und es das Thema schon gibt.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

entgegen einiger Meinungen hier, ist es tatsächlich nach dem §2 XII StVG die Pflicht eines Polizisten, solche "Mängel" zu melden.

Zitat:

(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten.

Dabei reicht auch die reine Äußerung aus, schon einmal Drogen konsumiert zu haben. Einen Führerschein muss man zu diesem Zeitpunkt nicht besitzen.

Diese Mitteilung wird dann an die zuständige Führerscheinstelle geschickt, die darüber entscheidet, wie mit dieser Information zu verfahren ist. Manche Stellen sind dabei lockerer, andere knallhart! Gerade die südlichen Bundesländer zeichnen sich zu besonders restriktive Maßnahmen aus.

Gerade bei Drogen istes wahrscheinlich, dass man zur MPU muss. Die Freundin vom TE müsste aber auch ein Schreiben bekommen haben, in dem die Anordnung der MPU begründet ist. Im Kopf steht übrigens auch ein/e Sachbearbeiter/in, die man einfach mal anrufen und fragen kann.

Eine entsprechende Vorgeschichte mit Anzeigen und und und ist irrelevant, da diese Mitteilung an die Führerscheinstelle rein gar nichts mit einem Straf- oder Bußgeldverfahren zu tun hat.
Diese Mitteilungen können wie im Gesetzestext geschrieben, bei jedem Bedenken verfasst werden. So z.B. auch bei älteren Leuten, die nicht mehr so sicher mit dem Auto unterwegs sind.

Die Freundin des TE war natürlich nicht besonders clever, einem Polizisten vom ehemaligen Drogenkonsum zu berichten. Erstens ist zwar der Konsum hier in Deutschland nicht strafbar, allerdings wird der automatische Besitz und Erwerb vorrausgesetzt, wodurch man wieder in der Tinte hängt.
Hier stellt sich außerdem die Frage, welche Drogen die Freundin des TE konsumiert haben will. Alles außer THC-Produkte führt automatisch zum Führerscheinentzug. THC-Produkte je nach festgestelltem Wert oder Angabe zur Häufigkeit auch.

Dass die Belehrung unterblieben ist, kann natürlich sein. Im Gespräch mit Polizeibeamten sollte man vorsichtig sein, was man sagt, da diese dem Legalitätsprinzig gem. §152 II StPO unterworfen ist. Eine solche Aussage reicht normalerweise für eine Anzeige wegen Verstoßes gegen §29 BtMG aus. Entscheidend ist hier allerdings die zeitliche Komponente (mögliche Verjährung).
Man darf aber nicht aus dem Auge verlieren, dass die Freundin des TE den Drogenkonsum im Gespräch spontan erwähnt hat. Das bedeutet, dass es keine förmliche Vernehmung, sondern lediglich ein normales Gespräch war, in dem nicht absehbar war, dass die Person einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt äußert. Demnach hatte der Polizeibeamte auch keine Verpflichtung zur Belehrung.
Nach dieser Spontanäußerung hätte der Polizist die Freundin des TE streng genommen belehren oder zumindest darauf hinweisen müssen, dass sie nun ein Aussageverweigerungsrecht habe. Aber das ist nach so vielen Jahren wohl nicht mehr eindeutig zu klären.

Die Freundin des TE kann sicherlich mit einem Rechtsbeistand versuchen, gegen diese Anordnung vorzugehen, allerdings habe ich bisher noch keine Aufhebung dieser Anordnung erlebt... Trotzdem wünsche ich viel Glück dabei!

Meine eigene Meinung: eine solche Information ist für die Führerscheinstellen gerade im Interesse der Öffentlichkeit besonders interessant und wichtig, da nur so verhindert werden kann, dass auffällig gewordene Btm-Konsumenten (oder auch anders auffällig gewordene Personen) mit (Kraft-)Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen. Es gibt jede Menge Unfälle, bei denen Drogen- oder Alkoholkonsum ursächlich war. Ich habe keine Lust, Opfer eines solchen Menschen zu werden! Und das meine ich jetzt nicht böse gegen die Freundin des TE!
Und die Leute, die in ihren frühen Jahren Drogen konsumiert haben und dabei nie erwischt wurden, sind heute wahrscheinlich heilfroh, niemanden platt gefahren zu haben oder aufgefallen zu sein...

Greetz,
Doom

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Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


die endgültige entscheidung über die fahrerlaubniserteilung trifft immernoch der sachbearbeiter - er ist nicht an das ergebnis der mpu gebunden.

Mit einer positiven MPU wird er aber erhebliche Probleme haben, eine Versagung zu begründen. Hiergegen können dann auch Rechtsmittel eingesetzt werden.

wenn die feb z.b. zweifel an der richtigkeit der mpu hat, kann sie das gutachten zur überarbeitung zurücksenden. wird dem mpu-institut zwischenzeitlich die akkreditation entzogen, bleibt nichts weiter als eine weitere mpu durchzuführen.

nur ein - hoffentlich gut nachvollziehbares - beispiel.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Mit einer positiven MPU wird er aber erhebliche Probleme haben, eine Versagung zu begründen. Hiergegen können dann auch Rechtsmittel eingesetzt werden.

ist aber auch nicht so einfach in einem "rechtsstaat" mit rechtsmitteln gegen unrecht anzugehen - dass die feb nicht an das gutachten gebunden ist, geht aus dem gesetz hervor. es ist nicht ganz so einfach mit der rechtssicherheit in D.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


genau so weiss man auch bei dir nicht, ob du heute keine drogen MEHR nimmst. hat der schnittlauch überhaupt zeugen dafür, dass das gespräch so stattgefunden hat?

Hm sollte ich das jetzt als persönlichen Angriff werten? 😁

Zumindest hab ich nie vor Polizisten gesagt ich hätte welche genommen... Also kein Grund für eine MPU.

Ob ich das jetzt noch mache?
Plädierst du jetzt für wiederholte MPUs für sämtliche Verkehrsteilnehmer?
Diese Idee von dir hat was. 😎

Und Zeugen?
Aussage gegen Aussage hebt sich nicht auf.
Bin ich glaubwürdiger wenn ich 4 Zeugen habe und du nur 3?

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


genau so weiss man auch bei dir nicht, ob du heute keine drogen MEHR nimmst. hat der schnittlauch überhaupt zeugen dafür, dass das gespräch so stattgefunden hat?
Hm sollte ich das jetzt als persönlichen Angriff werten? 😁
Zumindest hab ich nie vor Polizisten gesagt ich hätte welche genommen... Also kein Grund für eine MPU.

aber vllt. mal jemandem anders, der einen polizisten kennt und es ihm erzählt hat.

Zitat:

Ob ich das jetzt noch mache?
Plädierst du jetzt für wiederholte MPUs für sämtliche Verkehrsteilnehmer?
Diese Idee von dir hat was. 😎

man könnte für den anfang kleine brötchen backen und eine anonyme umfrage bzgl. konsum im ghettoviertel unter den 16-jährigen machen. stellt sich dabei raus, dass bspw. 90% von den befragten schon mal mit drogen in irgendeiner form in berührung gekommen sind, könnte man 90% der 18-jährigen fe-anwärter zur mpu schicken.

Zitat:

Und Zeugen?
Aussage gegen Aussage hebt sich nicht auf.
Bin ich glaubwürdiger wenn ich 4 Zeugen habe und du nur 3?

ist ein staatsbediensteter, gegen den im übrigen eine dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht wird glaubwürdiger als jemand der keine uniform trägt?

(und dementsprechend eine

weisse

weste hat). 😎

(zumindest möglicherweise).

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Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


stellt sich dabei raus, dass bspw. 90% von den befragten schon mal mit drogen in irgendeiner form in berührung gekommen sind, könnte man 90% der 18-jährigen fe-anwärter zur mpu schicken.

Warum nicht? Meine kleine Kusine hat erst eine MPU gemacht wegen Alleinfahren mit 17 zur Arbeit bzw. Bahnhof wegen Berufsschule.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


ist ein staatsbediensteter, gegen den im übrigen eine dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht wird glaubwürdiger als jemand der keine uniform trägt?
(und dementsprechend eine weisse weste hat). 😎

Das würde dann das Gericht entscheiden wer glaubwürdiger ist - nach Versagung der Fahrerlaubnis und Klage dagegen.

Wir sind immer noch ein Rechtsstaat. du kannst klagen.

Als Gegenfrage in diesem Zusammenhang muß aber erlaubt sein, warum sollte der Polizist lügen?
Es kann ihn seinen Job und damit Beamtenstatus und Pension kosten.

Hand aufs Herz, wer ist glaubwürdiger, ein Polizist der durchaus Konsequenzen zu fürchten hat und dagegen steht eine Beifahrerin die erst jetzt darauf kommt was für Konsequenzen das Zugeben des Konsums von harten Drogen haben kann und deswegen zurückrudert. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Das würde dann das Gericht entscheiden wer glaubwürdiger ist - nach Versagung der Fahrerlaubnis und Klage dagegen.

du gehst von der versagung, wie von einer vollendeten tatsache aus. tatsächlich kostet eine versagung geld - die antragsrücknahme dagegen ist kostenlos. warum sollte man es also...

Zitat:

Wir sind immer noch ein Rechtsstaat. du kannst klagen.

zu einer versagung kommen lassen?

Zitat:

Als Gegenfrage in diesem Zusammenhang muß aber erlaubt sein, warum sollte der Polizist lügen?

weil er sie zum "essen" eingeladen hat, sie freundlich zu verstehen gegeben hat, dass sie nicht interessiert ist und ein supercop sowas nicht einfach so auf sich sitzen lassen kann. 😛

Zitat:

Es kann ihn seinen Job und damit Beamtenstatus und Pension kosten.

theoretisch schon aber mal...

Zitat:

Hand aufs Herz, wer ist glaubwürdiger, ein Polizist der durchaus Konsequenzen zu fürchten hat

... oder irgendsoeine dumme nuss die sich von so einer zugedröhnten drogenabhängigen durch die gegend chauffieren lässt? 😉

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


warum sollte man es also...

Zitat:

Wir sind immer noch ein Rechtsstaat. du kannst klagen.

zu einer versagung kommen lassen?

Weil man leider gegen die Anordnung der MPU allein nicht klagen kann. 🙁

Erst gegen die Folge der Nichtabgabe der MPU, also die Versagung.

Man könnte es natürlich so probieren wie von dir vorgeschlagen, erstmal in einem anderen Bundesland schauen ob die die Unterlagen bekommen und eine MPU fordern.
Problem hierbei sehe ich, wenn das hinterher rauskommt kann immer noch eine MPU gefordert werden...
z. B. 7 Jahre später noch.
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?...

Wobei eine andere Frage wäre, wie lange bleibt diese Information der Polizei bei der FEB gespeichert. Da bräuchte man aber vermutlich einen Fachmann.

Nehmen wir mal an man würde zurückziehen und nächstes Jahr wäre die Information gelöscht bzw. nicht mehr verwertbar - das wäre eine elegante Lösung.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Man könnte es natürlich so probieren wie von dir vorgeschlagen, erstmal in einem anderen Bundesland schauen ob die die Unterlagen bekommen und eine MPU fordern.

wäre mir auf gut glück ehrlichgesagt zu heiss. dann besser doppelter oder dreifacher umzug - so dass die behörde sich wenn dann nur vom letzten wohnort die akte schicken lässt. 🙂

besser wäre es gezielt nach einer liberaleren feb zu suchen.

Zitat:

Problem hierbei sehe ich, wenn das hinterher rauskommt kann immer noch eine MPU gefordert werden...
z. B. 7 Jahre später noch.
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?...

ich sehe kein problem - zieht man den antrag zurück, gibt es auch keine mpu-auflage mehr. das urteil greift genau entgegengesetzt:

Leitsatz/Leitsätze

Der Schluss auf die Nichteignung eines Fahrerlaubnisinhabers kann gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV zulässig sein, wenn dieser sich weigert, ein gemäß § 13 Nr. 2 c) FeV angeordnetes medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, auch wenn die der Anordnung zugrunde liegende Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss länger zurückliegt (hier mehr als sieben Jahre). Wesentlich ist, dass die Tat noch im Verkehrszentralregister eingetragen ist und keinem Verwertungsverbot unterliegt.

Zitat:

Wobei eine andere Frage wäre, wie lange bleibt diese Information der Polizei bei der FEB gespeichert. Da bräuchte man aber vermutlich einen Fachmann.

bei der feb, bis man die aktenbereinigung nach 15 (?) jahren veranlasst. passiert aber nicht von alleine - da muss man selber aktiv werden.

Zitat:

Nehmen wir mal an man würde zurückziehen und nächstes Jahr wäre die Information gelöscht bzw. nicht mehr verwertbar - das wäre eine elegante Lösung.

was vor der erteilung einer fahrerlaubnis war ist m.e. irrelevant. eignungszweifel gelten durch die fahrerlaubniserteilung für als aus der welt geräumt. wobei dies möglicherweise wiederrum nicht alle verwaltungsbediensteten auch so sehen. 😉

So, da bin ich wieder.
Also zuerst folgendes, alle die hier wegen Datenschutz heulen,
ich sehe die Verletzung nicht.
Meine Bekannte hat mir lediglich gesagt, dass NICHTS im System steht.

Da sehe ich nicht, in wie weit das den Datenschutz verletzen könnte. Zumal sie meine Freundin auch persönlich kennt und auch weiß warum ich das gefragt habe.

Zum Thema. Ich habe jetzt morgen einen Termin beim Leiter der FEB und werd mal schauen, was sich da so ergibt.
Die Sachebearbeiterin hat mir jedoch wenig Hoffnung gemacht.

Der Anwalt meint, gegen die MPU kann man nicht Klagen, wohl aber in diesem Fall gegen ihre Grundlage.
Ich werde versuchen die MPU in eine MU umzuwandeln, dann kann man per Haaranalyse beweisen, dass das eine einmalige Sache war, bzw. dass sie das in den letzten Jahren nicht mehr genommen hat.

Ich hoffe, dass der Leiter der FEB hier so einsichtig ist. Sonst bleibt wie gesagt nur der Gang zum Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von ToNovl



Ich werde versuchen die MPU in eine MU umzuwandeln,

würde sich fachärztliches gutachten nennen. kostet nicht annähernd so viel, wie eine mpu. der staat hat aber im regelfall recht selten etwas zu verschenken.

Zitat:

dann kann man per Haaranalyse beweisen, dass das eine einmalige Sache war,

wenn das jetzt schon ein paar jahre zurückliegt, wird man überhaupt keinen konsum nachweisen können. aber wenn die ausgangslage die ist, dass...

Zitat:

bzw. dass sie das in den letzten Jahren nicht mehr genommen hat.

...sie irgendwann mal was genommen hat, dann ist eine mpu (bei harten drogen) ZWINGEND, unumgänglich. es geht nicht darum, was sie in den letzten jahren (nicht) gemacht hat sondern darum, dem psycho glaubhaft zu machen, DASS und WARUM es dazu in zukunft nicht mehr kommen wird.

http://doku.cc/.../

eigentlich auch darum, zu belegen, WIE man abstinent geworden ist. man kommt mit einer wenn auch niemals dagewesenen aber eingeräumten und therapierten sucht in der regel weiter als mit "ach ich hab' das nur ein einziges mal ausprobiert".

dennoch - viel glück.

Dankeschön. Ich sag auf alle Fälle wie es gelaufen ist.

Also hier wie versprochen das Ergebnis.
MPU ist vom Tisch, wir hatten ein sehr nettes Gespräch mit dem Chef dort, der diesen zweifelhaften Vorgang auch genauso gesehen hat.

Nach ca. 20 min Gespräch mit ihm war das Thema dann für uns erledigt. Lediglich eine schriftliche Richtigstellung zu diesem Vorgang wollte er von uns haben und dann wars gut.

Ich bin erleichtert, hier nicht auf massive Bürokratie gestossen zu sein, sondern einen verständnisvollen Beamten.

Gruß an alle die geholfen haben. Und ein HAHA! an alle, die gemeint haben hier die Oberlehrer raushängenlassen zu müssen 😉

Danke für die Rückmeldung. Dann ist ja alles gut ausgegangen und nun ihr viel Erfolg beim Führerschein.

Mfg

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