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MPU Anordnung rechtmäßig?

Themenstarteram 19. November 2010 um 8:59

Hallo,

ich habe die Suchfunktion benutzt und mir einen Wolf gegoogelt aber nichts vergleichbares gefunden. Ich hoffe, dass mir hier jemand zumindest mal einen Tipp geben kann, wie wir weiter vorgehen sollen.

Die Geschichte:

meine Freundin (27) möchte jetzt ihren Führerschein machen. Hat noch nie einen gehabt.

Vor 4 Jahren und 10 Monaten ist sie mit ihrer damaligen Mitbewohnerin nach Stuttgart gefahren und sind angehalten worden.

Bei der Fahrerin wurden Amphetamine festgestellt, bei meiner Freundin war der Drogentest negativ und es wurden auch keine Drogen gefunden.

Die Fahrerin und meine Freundin haben ausgesagt, dass meine Freundin nichts vom Komsum der Fahrerin wusste, was auch gestimmt hat.

Daraufhin haben die Polizisten ihr freigestellt, ob sie nach Hause gehen mag oder auf ihre Mitbewohnerin auf dem Revier warten möchte.

Jetzt kommt der blöde Teil.

Auf dem Revier hat meine Freundin einem Polizisten im Gespräch erzählt, dass sie keine Drogen nimmt, aber schonmal vor ein paar Jahren ausprobiert hat.

Sie weiß nicht mehr ob sie das irgendwie unterschrieben hat, aber ich nehm das jetzt mal als schlimmsten Fall an.

Jetzt hat sie sich zum Führerschein angemeldet und gestern kam der Brief, dass sie zur MPU muss, weil an ihrer Fahreignung gezweifelt wird, da sie Drogen konsumieren würde.

Ist das Rechtens, dass mit negativem Drogentest, keinem Drogenbesitz und keiner Anzeige einfach so fast 5 Jahre später eine MPU angeordnet wird? Das scheint mir sehr willkürlich und haltlos.

Es geht ja immerhin um richtig viel Geld.

Danke schon mal im Voraus und Entschuldigung falls ich zu blöd war die SuFu richtig zu nutzen und es das Thema schon gibt.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

entgegen einiger Meinungen hier, ist es tatsächlich nach dem §2 XII StVG die Pflicht eines Polizisten, solche "Mängel" zu melden.

Zitat:

(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten.

Dabei reicht auch die reine Äußerung aus, schon einmal Drogen konsumiert zu haben. Einen Führerschein muss man zu diesem Zeitpunkt nicht besitzen.

Diese Mitteilung wird dann an die zuständige Führerscheinstelle geschickt, die darüber entscheidet, wie mit dieser Information zu verfahren ist. Manche Stellen sind dabei lockerer, andere knallhart! Gerade die südlichen Bundesländer zeichnen sich zu besonders restriktive Maßnahmen aus.

Gerade bei Drogen istes wahrscheinlich, dass man zur MPU muss. Die Freundin vom TE müsste aber auch ein Schreiben bekommen haben, in dem die Anordnung der MPU begründet ist. Im Kopf steht übrigens auch ein/e Sachbearbeiter/in, die man einfach mal anrufen und fragen kann.

Eine entsprechende Vorgeschichte mit Anzeigen und und und ist irrelevant, da diese Mitteilung an die Führerscheinstelle rein gar nichts mit einem Straf- oder Bußgeldverfahren zu tun hat.

Diese Mitteilungen können wie im Gesetzestext geschrieben, bei jedem Bedenken verfasst werden. So z.B. auch bei älteren Leuten, die nicht mehr so sicher mit dem Auto unterwegs sind.

Die Freundin des TE war natürlich nicht besonders clever, einem Polizisten vom ehemaligen Drogenkonsum zu berichten. Erstens ist zwar der Konsum hier in Deutschland nicht strafbar, allerdings wird der automatische Besitz und Erwerb vorrausgesetzt, wodurch man wieder in der Tinte hängt.

Hier stellt sich außerdem die Frage, welche Drogen die Freundin des TE konsumiert haben will. Alles außer THC-Produkte führt automatisch zum Führerscheinentzug. THC-Produkte je nach festgestelltem Wert oder Angabe zur Häufigkeit auch.

Dass die Belehrung unterblieben ist, kann natürlich sein. Im Gespräch mit Polizeibeamten sollte man vorsichtig sein, was man sagt, da diese dem Legalitätsprinzig gem. §152 II StPO unterworfen ist. Eine solche Aussage reicht normalerweise für eine Anzeige wegen Verstoßes gegen §29 BtMG aus. Entscheidend ist hier allerdings die zeitliche Komponente (mögliche Verjährung).

Man darf aber nicht aus dem Auge verlieren, dass die Freundin des TE den Drogenkonsum im Gespräch spontan erwähnt hat. Das bedeutet, dass es keine förmliche Vernehmung, sondern lediglich ein normales Gespräch war, in dem nicht absehbar war, dass die Person einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt äußert. Demnach hatte der Polizeibeamte auch keine Verpflichtung zur Belehrung.

Nach dieser Spontanäußerung hätte der Polizist die Freundin des TE streng genommen belehren oder zumindest darauf hinweisen müssen, dass sie nun ein Aussageverweigerungsrecht habe. Aber das ist nach so vielen Jahren wohl nicht mehr eindeutig zu klären.

Die Freundin des TE kann sicherlich mit einem Rechtsbeistand versuchen, gegen diese Anordnung vorzugehen, allerdings habe ich bisher noch keine Aufhebung dieser Anordnung erlebt... Trotzdem wünsche ich viel Glück dabei!

 

Meine eigene Meinung: eine solche Information ist für die Führerscheinstellen gerade im Interesse der Öffentlichkeit besonders interessant und wichtig, da nur so verhindert werden kann, dass auffällig gewordene Btm-Konsumenten (oder auch anders auffällig gewordene Personen) mit (Kraft-)Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen. Es gibt jede Menge Unfälle, bei denen Drogen- oder Alkoholkonsum ursächlich war. Ich habe keine Lust, Opfer eines solchen Menschen zu werden! Und das meine ich jetzt nicht böse gegen die Freundin des TE!

Und die Leute, die in ihren frühen Jahren Drogen konsumiert haben und dabei nie erwischt wurden, sind heute wahrscheinlich heilfroh, niemanden platt gefahren zu haben oder aufgefallen zu sein...

 

Greetz,

Doom

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Zitat:

Original geschrieben von ToNovl

 

 

Jetzt hat sie sich zum Führerschein angemeldet und gestern kam der Brief, dass sie zur MPU muss, weil an ihrer Fahreignung gezweifelt wird, da sie Drogen konsumieren würde.

Da müßte aber der Grund angegeben sein, z.B. wer das festgestellt hat.

am 19. November 2010 um 9:14

Hallo

Ab zum Anwalt, wegen Akten einsicht usw.

MfG Ulli

am 19. November 2010 um 9:17

Willkommen in Deutschland :D

Ist deine Freundin Rechtschutzversichert? - Dann würde ich mir einen Anwalt nehmen und dagegen angehen.

Ich kenne eine ähnliche Geschichte aus meinem Bekanntenkreis.

Ein Freund von mir, hat damals zur Bundeswehrzeit seinen Wagen an einen Kameraden verliehen, der damals noch bei seinen Eltern wohnte und ein wenig Dreck am stecken hatte.

Die Eltern waren sehr mißtrauisch gegenüber ihren Sohn und haben die Polizei gerufen weil sie dachten ihr Sohn hätte den Wagen geklaut.

Nun kommts, in dem Wagen befand sich ein Rucksack und in diesem ein Foto wo mein Kumpel, also der eigentliche Fahrzeugbesitzer ein Tütchen rauchte.

Aufgrund dessen wurde mein Kumpel vorgeladen!

Auf der Wache bestätigte er das er früher mal gekifft habe und das Foto in Holland entstanden ist wo es ja legal sei zu konsumieren.

Und diese Aussage hat ihm mehr oder weniger das Leben versaut, ein Drogentest wurde angeordnet, wobei noch Rest THC Werte der letzten Wochen gefunden wurden und ihm wurde der Führerschein entzogen + MPU Anordnung.

Nunja mein Kollege hat nun seit 12 Jahren keinen Führerschein mehr, aber das beste daran ist, er arbeitet als Mechatroniker in einem renomierten Autohaus :p

Mein Bauchgefühl sagt mir das es nicht rechtens ist. In meiner Jugend hatte ich außerhalb des öffendlichen Straßenverkehrs mal so einen gehoben das ich am nächsten Tag nichts mehr davon wusste. Bin ich deshalb nicht geeignet am Straßenverkehr teilzunehemen?

Immer schön, wenn hier immer die halben Infos gepostet werden. So auf blauen Dunst ordnet keiner eine MPU an. Da muß eine Voreintragung vorliegen und die Voreintragung beruht auf einem Tatbestand, der von einer Stelle weitergeleitet wurde.

Themenstarteram 19. November 2010 um 9:25

Sie ist leider nicht Versichert aber zum Anwalt gehen wir trotzdem.

Zumindest mal fragen wie sie Aussichten sind.

Angegeben als Grund ist eben jene Aussage, die sie damals gemacht hat. Ich hab eine Freundin bei der Polizei, die wird nachher mal nachschauen, was damals alles in die Akten gekommen ist.

Ist halt echt net bescheuerte Situation, weil ich bin jetzt über 2 Jahre mit ihr zusammen und sie nimmt keine Drogen, sie trinkt nichtmal wirklich Alkohol. Wenn das in den zwei Jahren insgesamt 3 Flaschen Wein waren, dann ist das wahrscheinlich schon übertrieben.

Es gibt keinen Tatbestand. Es gab keine Anzeige gar nichts.

Zitat:

Original geschrieben von ToNovl

 

Es gibt keinen Tatbestand. Es gab keine Anzeige gar nichts.

Dann hat wohl ein Geist das an Flensburg weitergeleitet. Ich bin denn mal raus hier.

Themenstarteram 19. November 2010 um 9:28

Nein, wie ich geschrieben habe, hat das damals der Polizist weitergeleitet, dem sie erzählt hat, dass sie das auch schonmal probiert hat.

Und ich gehe wie gesagt immer vom schlimmsten Fall aus, und denke, dass die Nuss das wirklich unterschrieben hat.

am 19. November 2010 um 9:34

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Immer schön, wenn hier immer die halben Infos gepostet werden. So auf blauen Dunst ordnet keiner eine MPU an. Da muß eine Voreintragung vorliegen und die Voreintragung beruht auf einem Tatbestand, der von einer Stelle weitergeleitet wurde.

leider nicht.

jedenfalls nicht nach der hardcore-auslegung der beliebig dehnbaren paragraphen und bestimmungen.

willkommen in D-land - oh ja.

mittels der mpu soll ja "nur" geprüft werden, wie es um die fahreignung der freundin bestellt ist. wobei es hin und wieder mal vorkommt, dass man weder innerhalb noch ausserhalb des strassenverkehrs mit drogen im blut / auf tasche angetroffen wurde, der begutachtende entscheidungsfinder aber zu dem ergebnis kommt, dass "damit zu rechnen ist, dass der begutachtete auch künftig wieder unter einfluss von drogen am verkehrsgeschehen teilnehmen wird".

ab zum anwalt - jepp.

aber bitte nicht zum nächstbesten.

auch wenn die nuss nichts unterschrieben hat.

Themenstarteram 19. November 2010 um 9:37

Liegt das eigentlich im Ermessen des Bearbeiters ob MPU oder nicht und kann er das ggf. auch wieder zurücknehmen?

Da muß ich noch mal dran. Also: Der aufnehmende Beamte kann schon mal gar nichts von sich aus an Flensburg oder das Zentralregister weiterleiten. Hier muß es eine Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft oder Führerscheinstelle gegeben haben ( alternativ Bußgeldstelle ) . Kann natürlich sein, daß die Behörde zwar kein Verfahren eingeleitet hat, aber den Drogenverdacht weitergeleitet hat. Wenn eine Voreintragung dieses Kalibers vorliegt ist nix mit Ermessensspielraum, passiert dann wirklich was hat der Sachbearbeiter nämlich die A-Karte.

am 19. November 2010 um 9:41

Zitat:

Original geschrieben von ToNovl

Liegt das eigentlich im Ermessen des Bearbeiters ob MPU oder nicht und kann er das ggf. auch wieder zurücknehmen?

kann man ruhig so sagen.

ich denke allerdings nicht, dass es einer nicht-juristischen person gelingen wird, die feb davon zu überzeugen, die auflage zurückzunehmen.

bei (insbesondere harten) drogen reicht der blosse verdacht völlig aus. was ein begründeter verdachtsmoment ist, wird allerdings nicht definiert.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Mein Bauchgefühl sagt mir das es nicht rechtens ist. In meiner Jugend hatte ich außerhalb des öffendlichen Straßenverkehrs mal so einen gehoben das ich am nächsten Tag nichts mehr davon wusste. Bin ich deshalb nicht geeignet am Straßenverkehr teilzunehemen?

Ich denke, die Älteren hier erzählen besser gar nichts von früheren Jugendsünden.

Nicht das der ein oder andere sofort für den Rest seiner Tage weggesperrt wird . . . . . . :D:cool:

In dem Zusammenhang bin ich wirklich sehr froh zu einer Zeit groß geworden zu sein, wo man zumindest teilweise noch richtig Mist machen konnte ohne das einem das Jahre später noch nachläuft!

Themenstarteram 19. November 2010 um 9:48

Sie ist bisher noch nie auffällig gewesen, das war das erste und einzige mal, dass sie überhaupt bei der Polizei gewesen ist oder mit ihr zu tun hatte.

Deswegen frage ich ja, ob das rechtens ist.

Ich hab beim googeln Beispiele von Leuten gefunden, die 8x mit Drogen erwischt wurden und dann erst eine MPU machen mussten, und bei ihr hat man gar nix gefunden usw... aber gut, ich glaub das führt zu nix. Der Moralapostel hier wird immer wieder ein wäre würde wenn Situation konstruieren, in der das dann doch rechtens wäre.

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