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MPU Anordnung rechtmäßig?

Themenstarteram 19. November 2010 um 8:59

Hallo,

ich habe die Suchfunktion benutzt und mir einen Wolf gegoogelt aber nichts vergleichbares gefunden. Ich hoffe, dass mir hier jemand zumindest mal einen Tipp geben kann, wie wir weiter vorgehen sollen.

Die Geschichte:

meine Freundin (27) möchte jetzt ihren Führerschein machen. Hat noch nie einen gehabt.

Vor 4 Jahren und 10 Monaten ist sie mit ihrer damaligen Mitbewohnerin nach Stuttgart gefahren und sind angehalten worden.

Bei der Fahrerin wurden Amphetamine festgestellt, bei meiner Freundin war der Drogentest negativ und es wurden auch keine Drogen gefunden.

Die Fahrerin und meine Freundin haben ausgesagt, dass meine Freundin nichts vom Komsum der Fahrerin wusste, was auch gestimmt hat.

Daraufhin haben die Polizisten ihr freigestellt, ob sie nach Hause gehen mag oder auf ihre Mitbewohnerin auf dem Revier warten möchte.

Jetzt kommt der blöde Teil.

Auf dem Revier hat meine Freundin einem Polizisten im Gespräch erzählt, dass sie keine Drogen nimmt, aber schonmal vor ein paar Jahren ausprobiert hat.

Sie weiß nicht mehr ob sie das irgendwie unterschrieben hat, aber ich nehm das jetzt mal als schlimmsten Fall an.

Jetzt hat sie sich zum Führerschein angemeldet und gestern kam der Brief, dass sie zur MPU muss, weil an ihrer Fahreignung gezweifelt wird, da sie Drogen konsumieren würde.

Ist das Rechtens, dass mit negativem Drogentest, keinem Drogenbesitz und keiner Anzeige einfach so fast 5 Jahre später eine MPU angeordnet wird? Das scheint mir sehr willkürlich und haltlos.

Es geht ja immerhin um richtig viel Geld.

Danke schon mal im Voraus und Entschuldigung falls ich zu blöd war die SuFu richtig zu nutzen und es das Thema schon gibt.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

entgegen einiger Meinungen hier, ist es tatsächlich nach dem §2 XII StVG die Pflicht eines Polizisten, solche "Mängel" zu melden.

Zitat:

(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten.

Dabei reicht auch die reine Äußerung aus, schon einmal Drogen konsumiert zu haben. Einen Führerschein muss man zu diesem Zeitpunkt nicht besitzen.

Diese Mitteilung wird dann an die zuständige Führerscheinstelle geschickt, die darüber entscheidet, wie mit dieser Information zu verfahren ist. Manche Stellen sind dabei lockerer, andere knallhart! Gerade die südlichen Bundesländer zeichnen sich zu besonders restriktive Maßnahmen aus.

Gerade bei Drogen istes wahrscheinlich, dass man zur MPU muss. Die Freundin vom TE müsste aber auch ein Schreiben bekommen haben, in dem die Anordnung der MPU begründet ist. Im Kopf steht übrigens auch ein/e Sachbearbeiter/in, die man einfach mal anrufen und fragen kann.

Eine entsprechende Vorgeschichte mit Anzeigen und und und ist irrelevant, da diese Mitteilung an die Führerscheinstelle rein gar nichts mit einem Straf- oder Bußgeldverfahren zu tun hat.

Diese Mitteilungen können wie im Gesetzestext geschrieben, bei jedem Bedenken verfasst werden. So z.B. auch bei älteren Leuten, die nicht mehr so sicher mit dem Auto unterwegs sind.

Die Freundin des TE war natürlich nicht besonders clever, einem Polizisten vom ehemaligen Drogenkonsum zu berichten. Erstens ist zwar der Konsum hier in Deutschland nicht strafbar, allerdings wird der automatische Besitz und Erwerb vorrausgesetzt, wodurch man wieder in der Tinte hängt.

Hier stellt sich außerdem die Frage, welche Drogen die Freundin des TE konsumiert haben will. Alles außer THC-Produkte führt automatisch zum Führerscheinentzug. THC-Produkte je nach festgestelltem Wert oder Angabe zur Häufigkeit auch.

Dass die Belehrung unterblieben ist, kann natürlich sein. Im Gespräch mit Polizeibeamten sollte man vorsichtig sein, was man sagt, da diese dem Legalitätsprinzig gem. §152 II StPO unterworfen ist. Eine solche Aussage reicht normalerweise für eine Anzeige wegen Verstoßes gegen §29 BtMG aus. Entscheidend ist hier allerdings die zeitliche Komponente (mögliche Verjährung).

Man darf aber nicht aus dem Auge verlieren, dass die Freundin des TE den Drogenkonsum im Gespräch spontan erwähnt hat. Das bedeutet, dass es keine förmliche Vernehmung, sondern lediglich ein normales Gespräch war, in dem nicht absehbar war, dass die Person einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt äußert. Demnach hatte der Polizeibeamte auch keine Verpflichtung zur Belehrung.

Nach dieser Spontanäußerung hätte der Polizist die Freundin des TE streng genommen belehren oder zumindest darauf hinweisen müssen, dass sie nun ein Aussageverweigerungsrecht habe. Aber das ist nach so vielen Jahren wohl nicht mehr eindeutig zu klären.

Die Freundin des TE kann sicherlich mit einem Rechtsbeistand versuchen, gegen diese Anordnung vorzugehen, allerdings habe ich bisher noch keine Aufhebung dieser Anordnung erlebt... Trotzdem wünsche ich viel Glück dabei!

 

Meine eigene Meinung: eine solche Information ist für die Führerscheinstellen gerade im Interesse der Öffentlichkeit besonders interessant und wichtig, da nur so verhindert werden kann, dass auffällig gewordene Btm-Konsumenten (oder auch anders auffällig gewordene Personen) mit (Kraft-)Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen. Es gibt jede Menge Unfälle, bei denen Drogen- oder Alkoholkonsum ursächlich war. Ich habe keine Lust, Opfer eines solchen Menschen zu werden! Und das meine ich jetzt nicht böse gegen die Freundin des TE!

Und die Leute, die in ihren frühen Jahren Drogen konsumiert haben und dabei nie erwischt wurden, sind heute wahrscheinlich heilfroh, niemanden platt gefahren zu haben oder aufgefallen zu sein...

 

Greetz,

Doom

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Zitat:

Original geschrieben von tom-ohv

, wo man zumindest teilweise noch richtig Mist machen konnte ohne das einem das Jahre später noch nachläuft!

Ehrlich gesagt habe ich wenig Ambitionen von einem Drogenfreak in den Sarg oder den Rollstuhl verbannt zu werden. Das hat mit"Mist" nichts zu tun.

Themenstarteram 19. November 2010 um 9:50

Das ist ja auch vollkommen nachvollziehbar.

Wie gesagt, sie wurde nicht mit Drogen am Steuer erwischt. Sie wurde generell nicht mit Drogen erwischt,

das ganze basiert auf ihrer Aussage, dass sie das schonmal probiert hat. Hat mir auch eben meine Bekannte von der Polizei bestätigt.

Das war natürlich überaus schlau :rolleyes: .

Themenstarteram 19. November 2010 um 9:55

Ja, dass das nicht einer ihrer geistigen Glanzmomente war ist ihr auch klar.

Aber es kann doch nicht sein, dass man wegen sowas im ganzen Umfeld geoutet wird,

und gleichzeitig noch ordentlich Kohle liegen lassen muss.

rein interessehalber und ohne all zu sehr in eure privatsphäre eindringen zu wollen - welche feb ist für deine freundin zuständig... oder wenigstens in welchem bundesland liegt diese?

Themenstarteram 19. November 2010 um 10:01

Das Bundesland ist BaWü.

kein leichtes pflaster.

http://www.123recht.net/anwalt.asp?id=103482&ccheck=1

evtl. kann (u.a.) diese RAin helfen.

auch bzgl. der anerkennung der ggf. alternativ in fragekommenden nicht-D-eufe, für den fall, dass ihr auf der nationalen ebene nicht weiterkommt.

vorgreifend und ohne euch die hoffnung nehmen zu wollen, wäre eine antragsrücknahme vor der versagung sicher nicht verkehrt.

Themenstarteram 19. November 2010 um 10:11

Super, vielen Dank.

Mit der Dame werd ich gleich mal Kontakt aufnehmen und schauen was sich so ergibt!

Zitat:

Original geschrieben von ToNovl

das ganze basiert auf ihrer Aussage, dass sie das schonmal probiert hat

Wer von den vor 1970 geborenen hat denn ganz wirklich noch nie/keine Rauschmittel ausprobiert???????? :rolleyes::cool:

Drei?! Ok, aber die waren früher schon sterbenslangweilig!:D:cool::p

Jetzt mal ernsthaft, zwischen einem Joint probieren (oder auch 2 oder 3 mal) und regelmäßig komplett abgehoben Auto fahren ist doch schon ein Unterschied, oder?!

Falls nicht, wann fangen wir die Diskussion mit der täglichen Bier-/Weinration an? :D

Ja, es ist rechtens wenn mal irgendwas von Drogen aktenkundig war. Und aktenkundig ist nichts wo man beim Polizisten mal "ja, hab mal vor Jahren probiert" gesagt hat.

Maßnahme: Ganz einfach wie bei jeder anderen behördlichen Anordnung auch: Widerspruch einlegen und nach der Begründung fragen. Und das schnell bevor die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, d.h. schriftlich per Einschreiben oder hingehen, den Sachbearbeiter direkt fragen und den Eingang des Widerspruchs schriftlich bestätigen lassen.

Wenn tatsächlich was von Drogen aktenkundig ist kommt man um die MPU nicht herum. Einzige Chance wäre wenn überhaupt möglich nachzuweisen dass der Eintrag mit den Drogen falsch ist.

Zitat:

Original geschrieben von ToNovl

das ganze basiert auf ihrer Aussage, dass sie das schonmal probiert hat. Hat mir auch eben meine Bekannte von der Polizei bestätigt.

Da muss schon mehr gewesen sein, eine Aussage mal so bei der Polizei wird i.d.R. nicht aktenkundig bei der Führerscheinbehörde.

 

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Ja, es ist rechtens wenn mal irgendwas von Drogen aktenkundig war. Und aktenkundig ist nichts wo man beim Polizisten mal "ja, hab mal vor Jahren probiert" gesagt hat.

hast du 'ne ahnung, was in der akte einer (bw-) feb so alles vermerkt wird.

@ToNovl:

ein kurzes feedback - öffentlich / privat - egal wäre ganz nett.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

 

eine Aussage mal so bei der Polizei wird i.d.R. nicht aktenkundig bei der Führerscheinbehörde.

Doch,wenn ein Bericht erstellt wird und die Durchschrift weitergeleitet wurde.

am 19. November 2010 um 10:39

Zitat:

Original geschrieben von Mindless75

Auf der Wache bestätigte er das er früher mal gekifft habe und das Foto in Holland entstanden ist wo es ja legal sei zu konsumieren.

Mit diesem weit verbreiteten Irrglauben reiten sich wohl häufig Leute in den Haufen…

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Doch,wenn ein Bericht erstellt wird und die Durchschrift weitergeleitet wurde.

Klar, aber wenn gegen jemanden nichts vorliegt, der keine Drogen nimmt und nur am Rande erzählt er hätte vor Jahren mal ausprobiert, warum sollte ein Polizist so einen Bericht weiterleiten? In dem Falle war die Person ja weder Beschuldigte, noch wurde ihr Drogenkonsum nachgewiesen noch sonst etwas. Warum sollte so eine Aussage dann weitergeleitet werden? Welche Bedenken liegen dann gegen die Fahrerlaubnis vor?

Daher sagte ich ja: Widerspruch einlegen und Begründung anfordern. Da wird wohl mehr oder anderes stehen als wir bisher wissen.

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