Mover Einbau
Hallo zusammen!
Ich hab mir einen Mover zugelegt und nun eine Frage zum Einbau. Im Bausatz ist der Hauptschalter mit einer Klappe zum Einbau von aussen dabei. Gibt es irgendeine Vorschrift oder einen triftigen Grund warum der Hauptschalter nicht im Inneren des WoWa sein darf?
Danke
Beste Antwort im Thema
ja herr lehrer
beim nächsten einbau frag ich dich
gruss
53 Antworten
wäre interessant ob die abe auch darauf abgestimmt ist. kann mir nicht vorstellen, dass namhafte hersteller gar keinen vorschreiben und beim diskonter der an der außenseite sein muss.
dazu müsste man die abe kennen.
Die ABE umfasst nie den Notschalter. Genauso wenig, wie, ob ich den Mover vor oder hinter der Achse einbaue.
Bei meinem Wowa hatte ich den Trennschalter hinter der Staukastenklappe, die konnte ich beim movern offen lassen und hätte im Notfall rein greifen können. Trennschalter würde ich immer mit einbauen, somit ist das Modul vom Netz getrennt.
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Ich habe mal bei einer BA (und in einer ABE) der Fa. Truma nach gesehen und dort keinen Hinweis auf einen Batterienotschalter gefunden.
Diese Funktion wird m.E. vollständig von dem sogenannten Sicherheitsstecker übernommen, ohne den der Betrieb nicht möglich ist und der sich zwangsläufig außen befindet.
Also, es handelt sich um einen Enduro EM203. Und ja Oldwood64 hat recht. Ich hab bis jetzt nur die Einbau Anleitung gelesen. In der ABE steht eindeutig drin Zitat:"Für Notfälle ist an der Außenseite des Anhängers an gut zugänglicher Stelle ein Notschalter angebracht." Also eindeutig ein Muss. Danke für den Hinweis auf die ABE.
Gruß Minibilli
Wo und ob du einen Notschalter einbaust, interessiert kein Schwein.
Und dadurch erlischt auch keine ABE.
Zitat:
@minibilli schrieb am 21. März 2020 um 11:09:59 Uhr:
Also, es handelt sich um einen Enduro EM203. Und ja Oldwood64 hat recht. Ich hab bis jetzt nur die Einbau Anleitung gelesen. In der ABE steht eindeutig drin Zitat:"Für Notfälle ist an der Außenseite des Anhängers an gut zugänglicher Stelle ein Notschalter angebracht." Also eindeutig ein Muss.
und in der Bedienungsanleitung steht:
Zitat:
Finden Sie eine geeignete Stelle für den Batterietrennschalter und das Außengehäuse (29) welches an der Außenwand von Ihrem Wohnwagen montiert sein muss
------
Verlegen Sie das rote Batteriepluskabel (+) mit der eingebauten Sicherung von der Batterie zum außen angebrachten Batterietrennschalter (29) und von dort zur Steuereinheit (32).
@minibilli:
Zitat:
Ist eben leider nicht eindeutig aus der Anleitung zu entnehmen ob es sein MUSS. Aber danke für die Antworten. Mir reicht es schon wieder.
...von daher war der Hinweis schon richtig, von Anfang den Mover-Typ zu nennen, denn oftmals liegt es am lesen, wenn es zu Missverständnissen kommt....
Zitat:
@4Takt schrieb am 21. März 2020 um 11:47:07 Uhr:
Wo und ob du einen Notschalter einbaust, interessiert kein Schwein.
Und dadurch erlischt auch keine ABE.
doch, wenn der Schalter in der ABE aufgeführt ist, interessiert das im Ernstfall ganz sicher.
Eine in der Betriebserlaubnis aufgeführte, aber nicht real vorhandene Sicherheitseinrichtung wird wohl immer zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
Offenbar muss es bei Movern eine Möglichkeit geben, den Motorbetrieb im Notfall (von außen) zu unterbrechen.
Bei dem Enduroteil ist es eben ein Schalter und bei Truma reicht dafür offenbar der Sicherheitsstecker, der zudem den Moverbetrieb bei elektrisch noch angeschlossenem Zugwagen gar nicht erst ermöglcht.
Habe noch nie in einer BE oder ABE was von Notabschaltern gelesen.
Habe aber erst 4 verschiedene eingebaut.
Zitat:
@4Takt schrieb am 21. März 2020 um 12:52:28 Uhr:
Habe noch nie in einer BE oder ABE was von Notabschaltern gelesen.
Habe aber erst 4 verschiedene eingebaut.
ich auch nicht, was aber nichts daran ändert, dass es bei den movern von obelink so ist.
Wenn es in einer Bedienungsanleitung steht, so wie im vorliegenden Fall, wäre das m.E. ohnehin verbindlich.
@minibilli
Gern geschehen.🙂
Zitat:
@navec schrieb am 21. März 2020 um 13:56:23 Uhr:
Wenn es in einer Bedienungsanleitung steht, so wie im vorliegenden Fall, wäre das m.E. ohnehin verbindlich.
Nein, nur wenn sich die ABE darauf beruft. Wenn aber nur drin steht, das der Mover gemäß der beiliegenden Einbauanleitung zu montieren ist, nicht, denn gemäß bedeutet nur entsprechend, aber nicht genauso so.
Dann ist die Einbauanleitung nur als Einbau-Beispiel zu betrachten. Juristendeutsch.
Bist Du Jurist?
Wenn ja, schreibst Du sowas?
Zitat:
@4Takt schrieb am 21. März 2020 um 11:47:07 Uhr:
Wo und ob du einen Notschalter einbaust, interessiert kein Schwein.
Und dadurch erlischt auch keine ABE.
Wenn die ABE sich auf die Einbauanleitung bezieht, um ihre Gültigkeit zu behalten, ist man gut beraten, sich an die dort genannten Vorgaben zu halten. Ruckzuck ist nämlich auch noch die ABE vom Wohnwagen erloschen, weil nichtgenehmigtes Zubehör montiert wurde.