Mover Einbau
Hallo zusammen!
Ich hab mir einen Mover zugelegt und nun eine Frage zum Einbau. Im Bausatz ist der Hauptschalter mit einer Klappe zum Einbau von aussen dabei. Gibt es irgendeine Vorschrift oder einen triftigen Grund warum der Hauptschalter nicht im Inneren des WoWa sein darf?
Danke
Beste Antwort im Thema
ja herr lehrer
beim nächsten einbau frag ich dich
gruss
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53 Antworten
Wenn der Mover eine ABE hat, ist diese auch verbindlich. Denn nur unter Einhaltung der dort beschriebenen Maßnahmen ist er abnahmefrei. Egal ob das nun sinnvoll ist oder nicht. Hat der Mover keine ABE hat man halt Glück.
Als Hersteller würde ich immer eine ABE beantragen. Dann ist man vor Regressansprüchen leichtsinniger Bastler sicher.
@bebahunter: Soso, ein aus einer nicht verbindlichen STVO? Auf diese Angaben würde ich mich natürlich verlassen. Besonders, wenn es um Abschleppstangen als Rangierhilfen geht und nicht um Mover, die einen Eigenantrieb haben.
@Dandy46
Ganz Deiner Meinung.
Leider wird hier aber versucht zu konstruieren, dass eine ABE nicht notwendig und der Einbau und Betrieb eines Movers trotzdem zulässig ist.
Allein, mir fehlt eine rechtssichere Herleitung, warum das so ist/sein soll.
Ob die ABE notwendig ist oder nicht, ist an sich egal. Der Hersteller hat sich dabei schon was gedacht, ist ja nicht ganz preiswert, die ABE zu beantragen. Aus besagten Gründen würde ich das als Hersteller auch immer machen.
Ist sie vorhanden, muss man nicht darüber philosophieren, ob das sinnvoll ist oder nicht. Nur unter Einhaltung ist der Betrieb erlaubt (halt ABE). Es steht natürlich jedem frei, mit einer Einzelabnahme die allgemeine Betriebserlaubnis zu umgehen.
Wo sind denn eure Beweise, das eine ABE zwingend erforderlich ist?
Da werdet ihr aber keine finden.
Wegen solch Ungläubigen wie ihr, erwirkt der Hersteller halt eine ABE
und zack, schon ist der Mover verkauft.
Es gibt sogar TÜV geprüfte Socken. Muss man die jetzt beim Movern anziehen?
TÜV und Co prüfen gegen Geld alles.
Zitat:
@Dandy46 schrieb am 25. März 2020 um 12:44:46 Uhr:
..Der Hersteller hat sich dabei schon was gedacht, ist ja nicht ganz preiswert, die ABE zu beantragen..
Verkaufsargument? Genau wie die Werbung, die ja auch Geld kostet.
Zitat:
@Dandy46 schrieb am 25. März 2020 um 12:44:46 Uhr:
..Ist sie vorhanden, muss man nicht darüber philosophieren, ob das sinnvoll ist oder nicht. Nur unter Einhaltung ist der Betrieb erlaubt (halt ABE)..
Gesetzlich nicht, nur haftungsrechtlich, aber da würde auch schon der Hinweis auf die zu befolgende Einbauanleitung reichen.
Zitat:
@Dandy46 schrieb am 25. März 2020 um 12:44:46 Uhr:
..Es steht natürlich jedem frei, mit einer Einzelabnahme die allgemeine Betriebserlaubnis zu umgehen.
Was natürlich Blödsinn wäre, denn dadurch spart man ja nix.
@4Takt: Lesen und nachdenken.
Wir müssen nicht beweisen, dass eine ABE zwingend erforderlich ist.
Sie ist in dem Fall vorhanden. Dann ist sie Voraussetzung für den Betrieb.
Natürlich musst du dich nicht daran halten. Es ist ja auch nicht bewiesen, dass das 70er Schild in der Kurve erforderlich ist. Aber wenn du dann rausfliegst, hast du neben dem Schaden auch noch die Strafe am Hals.
Man kann auch Elektroartikel aus Fernost ohne "CE"-Zeichen kaufen. Kribbelt bisweilen etwas.
Das Verwenden einer ABE vom Hersteller ist m.M. kein Marketingag sondern dient der Haftungsbegrenzung.
Aber jeder kann ja die Haftung selber übernehmen.
Die Tatsache, dass wohl jeder übliche Mover-Hersteller eine ABE für seine aktuelleren Mover hat, sollte zu denken geben.
Warum sollte er diese beim KBA beantragen, wenn er es nicht muss?
Das KBA kann die Zulassung sogar zurück ziehen.
Zudem gibt es werkseitige Einbaubeispiele des Herstellers, die, laut Hersteller, trotz ABE eine Vorführung beim TÜV notwenig machen.
Der Mover ist ein langsamer Antrieb eines Anhängers, der sich im öffentlichen Verkehr bewegen darf und da kommt es m.E. schon auf die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer drauf an.
Mit einem Heckgepäckträger ist dieser Punkt eher wenig zu vergleichen.
Der WoWa ist und bleibt i.d.R. bis 100km/h zugelassen und fällt damit insgesamt nicht unter die 6km/h Regelung, auch wenn nur ein eigener Antrieb mit unter 6km/h Vmax vorhanden ist.
Zitat:
@bebahunter: Soso, ein aus einer nicht verbindlichen STVO? Auf diese Angaben würde ich mich natürlich verlassen. Besonders, wenn es um Abschleppstangen als Rangierhilfen geht und nicht um Mover, die einen Eigenantrieb haben.
Tja, da meinen wir es halt beide ganz genau! Es ist ein Auszug aus der STVZO und der Text wurde einer Homepage des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz und dem Bundesamt für Justiz entnommen - www.gesetze-im-internet.de. Das ist schon eine solide Quelle, aber eben nicht "amtlich" - wie die dort selbst schreiben.
Trotzdem ist der von Dir zitierte Auszug nicht einschlägig, weil es dort um die Verbindung von Fahrzeugen (also zwei miteinander) geht und nicht um den Anbau von Teilen.