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Motorstörungsanzeige blinkt gelb auf bei meinem P12

Nissan Primera P 12
Themenstarteram 4. November 2013 um 18:26

Hallo Freunde,

irgendwas scheint immer schief zu gehen, leider!! Hatte mich gewundert das mein 1,8 Traveller Kombi

plötzlich so einen Durst hat, naja so um die 10-12l Verbrauch finde ich ein wenig zuviel. Und ständig versuche ich langsam zu fahren, aber es half nichts. Und heute abend fing plötzlich eine gelbe Anzeige an zu blinken, zu der es in der Anleitung heißt: Störungsanzeige.

Eine weitere Erläuterung im Benutzerhandbuch zum Wagen sagt, es könne sich hierbei um das Motorsteuergerät handeln, was auch immer das ist. Das sei auch unter anderem für den Verbrauch zuständig und für Beschleunigung u.s.w....

Beim ADAC habe ich erfahren, das sei ein Mangel, den der Verkäufer auf jeden Fall beheben müsse (das Auto hatte ich vor 3 Wochen gekauft - EZ 2003/116 PS). Eigentlich müßte ich nun vorher noch in eine NISSAN Werkstatt um den Schaden bestätigen zu lassen und dann zum Händler - und der wird sich bestimmt quer stellen.....naja

Hat der eine oder andere auch schon mal Probleme damit gehabt und falls man es selbst zahlen muss, wie teuer kann es werden??

Gruß und Dank, Jumbo_747

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7 Antworten
am 4. November 2013 um 18:57

Zitat:

Original geschrieben von Jumbo_747

Hallo Freunde,

irgendwas scheint immer schief zu gehen, leider!! Hatte mich gewundert das mein 1,8 Traveller Kombi

plötzlich so einen Durst hat, naja so um die 10-12l Verbrauch finde ich ein wenig zuviel. Und ständig versuche ich langsam zu fahren, aber es half nichts. Und heute abend fing plötzlich eine gelbe Anzeige an zu blinken, zu der es in der Anleitung heißt: Störungsanzeige.

Eine weitere Erläuterung im Benutzerhandbuch zum Wagen sagt, es könne sich hierbei um das Motorsteuergerät handeln, was auch immer das ist. Das sei auch unter anderem für den Verbrauch zuständig und für Beschleunigung u.s.w....

Beim ADAC habe ich erfahren, das sei ein Mangel, den der Verkäufer auf jeden Fall beheben müsse (das Auto hatte ich vor 3 Wochen gekauft - EZ 2003/116 PS). Eigentlich müßte ich nun vorher noch in eine NISSAN Werkstatt um den Schaden bestätigen zu lassen und dann zum Händler - und der wird sich bestimmt quer stellen.....naja

Hat der eine oder andere auch schon mal Probleme damit gehabt und falls man es selbst zahlen muss, wie teuer kann es werden??

Gruß und Dank, Jumbo_747

Themenstarteram 4. November 2013 um 20:09

Die meisten davon habe ich doch schon gelesen...aber die hatten andere Probleme. Ich habe nichts mit dem Blinker oder anderen Dingen....im Handbuch steht halt was vom Motorsteuergerät und davon redet hier keiner, sondern fast immer vom Kat oder der Lamdasonde.....vielleicht ist es die ja auch. Ich weiß es nicht. Trotzdem Danke

am 4. November 2013 um 21:02

Guten Abend Jumbo_747,

netter Name.

Ich bin zwar neu hier und sollte vielleicht nicht so vorwitzig sein. Dennoch möchte ich antworten.

Steuergeräte gibt es viele, v.a. in neueren Autos mit einem Haufen Elektrik. Selbst unter einem "Motorsteuergerät" kann man sich Verschiedenes vorstellen. Am naheliegensten ist es das, was für die Einspritzung, richtiger Mengenmessung zuständig ist.

Aber das kann Dir eigentlich wurscht sein. Es stimmt, was der ADAC sagt: Der Händler muss dafür gerade stehen, und sicher hast Du noch Garantie auf den Wagen und nicht bloß Gewährleistung, vorausgesetzt der Wagen ist noch neu bezw. neuwertig. Zur Sicherheit kannst Du ja bei den Unterlagen nachschauen. Wenn das Auto allerdings schon drei Jahre alt ist, ist es damit nichts mehr, und es kommt höchstens noch Kulanz in Frage. Solche Steuergeräte sind nämlich nicht ganz billig. Wenn Du das Forum durchforstet, findest Du vielleicht jemanden, der eins verkauft: gebraucht und aufbereitet. Die sind oft besser als die orginalen; deren Lebensdauer ist in der Regel auf 10, höchstens 12 Jahre begrenzt.

Zurück(ich wollte eigentlich nicht plaudern oder Weisheiten von mir geben): Der Händler muss das mit dem Werk ausmachen. "Händler" ist eigentlich nicht ganz richtig. Du kannst Dir nämlich die Werkstatt aussuchen ohne den Händler zu fragen. Vorausgesetzt es sind alle Voraussetzungen für die Erhaltung der Garantie eingehalten worden (lieber im Serviceheft nachschauen). Die vorgeschriebenen Inspektionen müssen ans Werk gemeldet sein. Wurde das versäumt, wird es schwierig mit der Garantie. Das bedeutet aber auch, dass Du das Auto in jede x- beliebige Nissanwerkstatt bringen kannst, und die muss den Fehler beheben, ob das nun den Leuten gefällt oder nicht. Meistens gefällt es ihnen nicht und sie sind dann entsprechend "zurückhaltend" . Das braucht Dich nicht zu kümmern, außerdem verliert sich das mit der Zeit, wenn Du wiederkommst.

Vom Gesetz her hat die Werkstatt bezw. Nissan das Recht, zwei Nachbesserungen zu versuchen. Danach ist es Verhandlungssache, ob man Preisnachlass verlangt oder Rückabwicklung. Preisnachlass lommt ja nun nicht in Frage. Was fängt man mit einem Auto an, das nicht richtig funktioniert? Wenn Nissan sich trotz Erfüllung aller Bedingungen querstellt (was ich aber nicht glaube), ist es ratsam, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Rechtsschutzversicherung ist ja für einen Autobesitzer selbstverständlich, und die erste Beratung ist in der Regel ohne Selbstbeteiligung.

Wenn also alles ordnungsgemäß abgelaufen ist, brauchst Du keinen Cent zu bezahlen.

Übrigens hat die EU durchgesetzt, dass die vorgeschriebenen Inspektionen nicht mehr unbedingt in der betreffenden Markenwerkstatt durchgeführt werden müssen. Dagegen sind natürlich die Autohersteller Sturm gelaufen. Entsprechend hapert es noch mit der Umsetzung. Andererseits kann man auch ganz naiv annehmen, dass die Nissanwerkstatt eher weiß, wo sie suchen muss. Und da das Ganze Dich ohnehin nichts kosten darf, spielt es eigentlich keine Rolle.

Ich wünsche Dir viel Erfolg beim Nachkontrollieren und beim Verhandeln.

Gruß von

Dauerspeck

Entschuldigung: Ich habe übersehen EZ 2003! Da ist die Werksgarantie natürlich schon lange abgelaufen. Ich müsste jetzt eigentlich meinen obigen Sermon ganz löschen. Lass' ich aber mal stehen und hoffe, dass ich keinen Ärger kriege.

Vom Gesetz her muss der Gebrauchtwagenhändler ein Jahr Gewährleistung geben. Nach einem halben Jahr kehrt sich die Beweislast um und der Käufer muss beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf da war. Deswegen geben seriöse Händler ein Jahr Garantie, was natürlich viel besser ist. Allerdings musst Du Dich in jedem Fall an den Händler halten, und mit Werkstatt heraussuchen ist es natürlich nix.

Ansonsten gelten gleiche oder ähnliche Bedingungen wie bei der Werksgarantie, allerdings muss man sich bei reinen Gebrauchtwagenhändlern u.U. eher auf Schwierigkeiten gefasst machen. Denn sie können ja nicht auf das Werk zurückgreifen und müssen alles selbst bezahlen. Deshalb gehen viele von ihnen heute so vor, dass sie eine Garantiefirma in Anspruch nehmen, was selbstverständlich auch wieder kostet. Häufig ist es dann so, dass sie die Kosten hierfür auf den Käufer abwälzen (was ja bei anderen Großgegenständen von vielen Firmen so gehandhabt wird) mit dem Argument, dass Garantie doch besser sei als bloße Gewährleistung.

Aber auch ohne diese Garantie bist Du nach einer solch kurzen Zeit auf der sicheren Seite, der Verkäufer muss für die Behebung des Mangels sorgen, ob ihm das gefällt oder nicht. Wie er das macht, ist seine Sache: Ob er nun sich selbst dahinter macht oder eine Werkstatt beauftragt. Was die "Folgekosten"(also beispielsweise das viele Benzin) angeht, könntst Du im Kaufvertrag nachschauen. Meistens sind sie ausgeschlossen. Allzuviele Gerichtsurteile gibt es dazu nicht und eigentlich nur für auffällige und immens hohe Folgekosten. Und beim "entgangenen Gewinn" driftet es noch mehr auseinander.

Ein Hinweis noch: Manche Händler versuchen sich um die Gewährleistung zu drücken indem sie in den Kaufvertrag schreiben:"Wie gesehen und probegefahren". Oder auch"Teileauto", womit ein Fahrzeug zum Ausschlachten gemeint ist. Das alles gilt nicht! Egal ob es vorgedruckt ist oder handschriftlich.

Viele Händler verkaufen auch "im Auftrag" (das Auto kommt also angeblich von einem Privatmann) um die Gewährleistung zu umgehen. Denn Privatverkäufer brauchen keine Gewährleistung zu geben.

Diese Masche häuft sich in letzter Zeit. Man kann aber auch hier genau hinschauen: Der Verkäufer als Privatmann darf keine Mängel verschweigen, von denen er weiß oder nach gesundem Menschenverstand hätte wissen können. Er muss außer Unfällen auch kleine Blechschäden, die fachmännisch behoben worden sind, nennen. Ich habe mir sagen lassen, dass es in letzter Zeit immer häufiger vorkommt, dass ein Käufer einem Privatverkäufer vorwirft, von einem Mangel gewusst und ihn verschwiegen zu haben. Wie will man beweisen, dass man es nicht gewusst hat? Vor Gericht läuft das dann meistens auf einen Vergleich hinaus und der Käufer ist fein heraus. Darauf legen es heutzutage offenbar viele Leute an.

So - jetzt ist es wieder ein Sermon geworden. Hoffentlich stört es Dich nicht. Aber Du musst es ja nicht lesen, wenn Du keine Lust und/oder keine Zeit hast.

Nochmal Gruß von

Dauerspeck

Themenstarteram 4. November 2013 um 21:32

Hallo....

danke dafür dass Du Dir echt solche Mühen gemacht hast.....klar lese ich alles. Warum denn nicht? War doch auch für mich gedacht, ob nun immer richtige oder nicht ist doch egal...damit meinte ich das Baujahr 2003. damit ist er natürlich kein Neuwagen sondern ein alter gebrauchter.

Aber eine Garantie habe ich gar nicht bekommen, ist bei diesem Alter auch nicht vorgesehen, aber es gibt die Sachmängelhaftung und da hat der ADAC ganz nette Dinge drüber im Internet geschrieben. Daher weiß ich ja auch das der Händler zahlen muss und ich ihm die Chance zur Nachbesserung geben muss. Bei mir im Vertrag steht übrigens auch, das sich das Auto wie besehen nach einer Probefahrt gekauft hätte. Der ADAC hat gleich gesagt, es ist egal und zählt einfach nicht. Na, ich werde dann lieber mal zu NISSAN fahren und es abchecken lassen bevor ich dann zum Händler fahre. Vielleicht ist es tatsächlic auch etwas ganz anderes.....

Danke für Deine Tips....

Gruß, Frank

Erst mal den Fehlerspeicher auslesen lassen, denn meist liegt der Fehler nicht am Steuergerät. Die gelbe Anzeige gibt auch nur an, dass ein Fehler gespeichert wurde, der abgasrelevant ist. Also nicht gleich in Panik verfallen!

Mit der Fehlerdiagnose würde ich dann zum Verkäufer gehen und ihn damit konfrontieren. Wenn dann der juristische Hickhack folgt, ist das ein anderes Thema...

Themenstarteram 12. November 2013 um 20:40

Danke Dir....morgen ist es soweit. Ich habe einen Termin in einer NISSAN Niederlassung bei mir hier und lasse das Gerät auslesen. Ich hatte auch festgestellt, dass der Vorbesitzer den Wagen ebenfalls immer brav zu NISSAN, sogar zur selben Filiale gebracht hat, und somit hatte die Werkstatt alles bisher gemachte auf dem Computer. Dabei wurde festgestellt, der Vorbesitzer hat nach einer Weile die Fehler immer löschen lassen, anstelle sie zu beheben. Nun bin ich gespannt was als Ergebnis herauskommt!! Die Anzeige leuchtete bisher übrigens nicht mehr auf und auch der Benzinverbrauch ist inzwischen bei 8,5 l / 100km.....

Themenstarteram 14. November 2013 um 18:58

Tja, was soll ich sagen....der einzige Fehler der angezeigt wurde nach dem kompletten auslesen, was ein vermutlicher Fehler mit der NATS Schliessanlage. Aber zur ZEit läuft alles wirklich gut und ohne Fehler....mal abwarten was da kommt - wenn was kommt....evtl. sollten die Schlüssel "neu angelernt" werden sagte man bei NISSAN.

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