Forum5er F07 (GT), F10 & F11
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 5er
  6. 5er F07 (GT), F10 & F11
  7. Motorschaden Riss im Kolben - Kulanz, Garantie und sonstige Kosten

Motorschaden Riss im Kolben - Kulanz, Garantie und sonstige Kosten

BMW 5er F07 GT
Themenstarteram 22. Oktober 2015 um 15:03

Hallo zusammen,

vor zwei Wochen hatte ich folgendes Thema eröffnet:

http://www.motor-talk.de/.../...and-ein-wackelnder-motor-t5462331.html

Nun hatte mein Händler die zwei defekten Injektoren getauscht und beim anschließenden Probelauf stellte sich herraus, dass der Motor immer noch gleich besch**** lief. Also haben sie die zwei Injektoren wieder ausgebaut und und mit dem Endoskop in Zylinder reingeschaut - mit dem Ergebniss:

Riss im Kolben von Zylinder zwei!

Der Händler hatte sofort einen Kulanzantrag gestellt welcher auch innerhalb kürzester Zeit genehmigt worden ist - BMW übernimmt einen komplett neuen Motor inkl. Einbau (insgesamt 16000€). Woher und wieso der Schaden entstanden ist, kann keiner sagen.

Die ganzen Kleinteile und Flüssigkeiten werden von der Gebrauchtwagenversicherung übernommen (Real Garant).

Zur Geschichte:

Habe den 553D GT (313PS) vor 2 Monaten bei einem BMW Händler erworben. Dieser ist allerdings 160km entfernt - lies ich den Wagen zu einem ortsansässigen BMW Händler abeschleppen. Dort bekam ich auch gleich einen 1er als Ersatzwagen (für 45€ am Tag). Diesen hatte ich 6 Tage bis ihn der Händler unbedingt wieder bräuchte. Jetzt fahr ich seit 6 Tagen einen KIA (hat mir der Händler über die Firma Buchbinder besorgt)

Nun zu den Kosten: Im Moment habe ich Leihwagenkosten von ca. 550€. Hinzu kommen natürlich noch die Diagnosekosten (werden auch 2-3 Stunden gewesen sein. Beides wird natürlich nicht von BMW übernommen. Der Händler (bei dem der Wagen steht, wo er aber nicht gekauft wurde) zahlt natürlich auch nix.

Hätte der Händler, bei dem ich das Fahrzeug erworben habe, eine Möglichkeit diese Kosten zu übernehmen (Gewährleistung, Kulanz seitens den Händler etc?)

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema
am 22. Oktober 2015 um 15:31

also in meinen Augen gibt es immer drei Möglichkeiten für die Kostenübernahme (Schäden).

- Gewährleistung vom Händler, 12 Monate, die ersten 6 Monate muss er beweisen dass der Mangel nicht von Anfang an da war. Oft nicht so einfach, deshalb wird in der Regel einfach der Schaden behoben bevor man den Gutachter usw. bemüht. Manchmal muss man die Händler aber auf diesen Sachverhalt hinweisen bzw. ein wenig nachhelfen. (Notfalls mittels Anwalt.

- Kulanz seitens BMW, einige Fälle sind schon Mal aufgetreten etc. einfach mal im Internet suchen, die Werkstatt die repariert hat freundlich aber bestimmt bitten einen vernünftigen Kulanzantrag zu stellen. Ist das Auto immer brav beim Service gewesen, hat unter 100.000km und ist nicht älter als 5 Jahre stehen die Chancen hier gar nicht so schlecht. Bei mir wurde ein Großtteil der Schäden/Mängel auf Kulanz abgewickelt

- Falls vorhanden EuroPlus, gerade so einen Schaden deckt diese Versicherung gut ab.

Auf den Ersatzwagen gibt es aber in der Regel keinen Anspruch, dass ist Kulanz vom Händler (wo man ihn gekauft hat). Allerdings kann man natürlich auch hier, vorallem bei so heftigen Schäden mittels Rechtsbeistand evtl. etwas mehr erreichen. Denn man konnte die Sache in der Zeit ja nicht nutzen und hatten somit zusätzlichen Kosten für die eben diese Sache verantwortlich war.

Ich würde es aber immer erst selber, freundlich probieren und mich steigern (falls es nicht gleich glatt läuft), evtl. BMW-Kundenservice einschalten, bevor ich über einen Anwalt gehe. Allerdings bewirkt letzteres oft mehr als man denkt, so schade es ist und manchmal reicht da nur das Einschalten bzw. ein Schreiben vom Anwalt.

Wichtig hier:

Zitat:

§ 434 Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

und im Besonderen:

Zitat:

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

8 weitere Antworten
Ähnliche Themen
8 Antworten
am 22. Oktober 2015 um 15:31

also in meinen Augen gibt es immer drei Möglichkeiten für die Kostenübernahme (Schäden).

- Gewährleistung vom Händler, 12 Monate, die ersten 6 Monate muss er beweisen dass der Mangel nicht von Anfang an da war. Oft nicht so einfach, deshalb wird in der Regel einfach der Schaden behoben bevor man den Gutachter usw. bemüht. Manchmal muss man die Händler aber auf diesen Sachverhalt hinweisen bzw. ein wenig nachhelfen. (Notfalls mittels Anwalt.

- Kulanz seitens BMW, einige Fälle sind schon Mal aufgetreten etc. einfach mal im Internet suchen, die Werkstatt die repariert hat freundlich aber bestimmt bitten einen vernünftigen Kulanzantrag zu stellen. Ist das Auto immer brav beim Service gewesen, hat unter 100.000km und ist nicht älter als 5 Jahre stehen die Chancen hier gar nicht so schlecht. Bei mir wurde ein Großtteil der Schäden/Mängel auf Kulanz abgewickelt

- Falls vorhanden EuroPlus, gerade so einen Schaden deckt diese Versicherung gut ab.

Auf den Ersatzwagen gibt es aber in der Regel keinen Anspruch, dass ist Kulanz vom Händler (wo man ihn gekauft hat). Allerdings kann man natürlich auch hier, vorallem bei so heftigen Schäden mittels Rechtsbeistand evtl. etwas mehr erreichen. Denn man konnte die Sache in der Zeit ja nicht nutzen und hatten somit zusätzlichen Kosten für die eben diese Sache verantwortlich war.

Ich würde es aber immer erst selber, freundlich probieren und mich steigern (falls es nicht gleich glatt läuft), evtl. BMW-Kundenservice einschalten, bevor ich über einen Anwalt gehe. Allerdings bewirkt letzteres oft mehr als man denkt, so schade es ist und manchmal reicht da nur das Einschalten bzw. ein Schreiben vom Anwalt.

Wichtig hier:

Zitat:

§ 434 Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

und im Besonderen:

Zitat:

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Wird doch eh von BMW komplett übernommen; besser kanns nicht laufen, da die Gebrauchtwagengarantie nie den kompletten Schaden übernehmen würde.

Themenstarteram 22. Oktober 2015 um 15:42

Raptor:

Vielen herzlichen Dank für deinen Text!!!! Bin beeindruckt.

Also wie gesagt, Motor und Einbaukosten werden ja komplett von BMW übernommen (ca. 16000€), übrig bleibt noch der Ersatzwagen und die Diagnosekosten. Hab meinen Händler (bei dem ich den Wagen erworben hab) einfach mal nett angeschrieben. Vielleicht kommt er mir ja etwas entgegen.

Wollt nur von euch mal wissen, ob es da überhaupt Möglichkeiten gibt bzgl. Gewährleistung usw. Klar freu ich mich das BMW den Motor und die Einbaukosten übernimmt - aber 1000€ sind 1000€ (und als Schwabe darf man bissle sparsam sein :D )

Kostenlosen Ersatzwagen gibts nur die ersten zwei Jahre (von BMW), danach vielleicht vom Händler, aber kein muss.

Zitat:

@nullstrom schrieb am 22. Oktober 2015 um 17:42:13 Uhr:

Raptor:

Vielen herzlichen Dank für deinen Text!!!! Bin beeindruckt.

Also wie gesagt, Motor und Einbaukosten werden ja komplett von BMW übernommen (ca. 16000€), übrig bleibt noch der Ersatzwagen und die Diagnosekosten. Hab meinen Händler (bei dem ich den Wagen erworben hab) einfach mal nett angeschrieben. Vielleicht kommt er mir ja etwas entgegen.

Wollt nur von euch mal wissen, ob es da überhaupt Möglichkeiten gibt bzgl. Gewährleistung usw. Klar freu ich mich das BMW den Motor und die Einbaukosten übernimmt - aber 1000€ sind 1000€ (und als Schwabe darf man bissle sparsam sein :D )

Wieviel? 16.000,- EUR??? Kompletter Austauschmotor?

Themenstarteram 27. Oktober 2015 um 19:48

13500€ anscheinend der Motor plus ca. 2500€ Einbau.

am 27. Oktober 2015 um 20:05

Bei mir wurden bei 100%iger Kulanzübernahme auch immer die Diagnosekosten übernommen, also im Nachhinein.

am 27. Oktober 2015 um 20:59

ja, in der Regel werden die übernommen. War bei mir auch bisher so.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 5er
  6. 5er F07 (GT), F10 & F11
  7. Motorschaden Riss im Kolben - Kulanz, Garantie und sonstige Kosten