Motorschaden durch Steuerkette... Wer haftet?

Audi A6 C6/4F

Hallo zusammen,

Ich habe meinen Audi vor 10 Monaten und 20.000km beim Audi Händler gekauft. Das Fahrzeug wurde auf Gas umgerüstet. Jetzt ist die Steuerkette übergesprungen und hat nen Motorschaden verursacht.

Die Car Garantie übernimmt 10.000€ also bleibt mir nen Anteil von 5.000€ die Zahlen soll. Nur der Händler zahlt irgendwie nix in diesem Fall.

Kurzer Verlauf :

Tag 1: epc leuchte angesprungen.. Steuergerät wurde gewechselt.

Nach 1 bis 2 Monaten: hoher Ölverbrauch ( 1000km -0,5l )
Sporadisches ruckeln beim anfahren.

Hoher Ölverbrauch wurde mehrmals als normal eingestuft.
Die ursache für das Ruckeln konnte nicht gefunden werden.
Das Auto befand sich deswegen mehrmals in der Werkstatt.

Monat 4: Thermostat gewechselt

Fahrzeug ist voll Scheckheft gepflegt bei dem selben Audi Händler ( Seit Zulassung )

Jetzt hab ich nen Motorschaden ca. 10 Monate nach dem Kauf.
Die Car Garantie übernimmt trotz gasumbau 10.000€ und die restlichen 5.000€ soll ich übernehmen.

Tritt in diesem fall nicht in gesetzliche Gewährleistung des Händlers ein??
Besteht sie Möglichkeit das der Händler die kosten übernimmt ??

Ich werde am Montag erstmal nen Rechtsanwalt aufsuchen.

Vielen dank für eure Antworten

Gruß,

Erci

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von manni580


Falls ein neuer Motor verbaut wird, so stellt das eine Aufwertung des Fahrzeugs dar. Diese musst du teilweise bezahlen.

Nicht, wenn es sich um eine Sachmängelhaftung handelt.

Tendenziell würde ich aber empfehlen in diesem Fall den Anwalt zu sparen.
(auch eine Rechtschutzversicherung wird von jemandem bezahlt...)
Ich persönlich würde nicht damit rechnen - außer Rennereien und zusätzlichen Kosten - auch nur einen zusätzlichen Cent zu erhalten.
Wenn, dann wäre das eher ein glücklicher Zufall. (ganz gleich was ein Antwalt erst einmal erzählen wird - dieser möchte ja schließlich auch von etwas leben)
Bist du dir nicht absolut sicher den Beweis erbringen zu können, daß die Kette/Kettenspanner/Kettentrieb bereits beim Kauf des Fahrzeugs beschädigt war, schenk dir den Aufwand lieber.
Ich halte es für unmöglich diesen Nachweis erbringen zu können. Auch schon nur eine Stunde nach Kauf wäre der Nachweis in meinen Augen nicht mehr zu erbringen, in diesem Fall hätte aber der Händler den schwarzen Peter.

Außerdem bitte ich dich (TE) doch auch mal nachzudenken. Meinst du allen Ernstes, der Händler hätte von deinem jetztigen Schaden im Vorfeld auch nur die leiseste Ahnung haben können?
Meinst du wirklich, daß eine arglistige Täuschung zugrunde liegt?
Geht es dir vielleicht nicht nur darum Geld von jemandem zu bekommen, der allerdings in der Tat nichts dafür kann, daß 10 Monate nach Verkauf ein Schaden entstanden ist?
Ärgerlich - klar, kann ich verstehen. Man sollte aber doch bitte auch ein wenig fair bleiben, auch wenn es im Geldbeutel schmerzt.

Ich befürchte gegen die Unfähigkeit der Werkstatt den Fehler frühzeitig eindeutig einzugrenzen, wirst du auch nicht viel machen könnne.
Da müsstest du schon Fahrlässigkeit nachweisen. Viel Spaß bei dem Nachweis 🙁

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Zitat:

Original geschrieben von manni580


Falls ein neuer Motor verbaut wird, so stellt das eine Aufwertung des Fahrzeugs dar. Diese musst du teilweise bezahlen.

Nicht, wenn es sich um eine Sachmängelhaftung handelt.

Tendenziell würde ich aber empfehlen in diesem Fall den Anwalt zu sparen.
(auch eine Rechtschutzversicherung wird von jemandem bezahlt...)
Ich persönlich würde nicht damit rechnen - außer Rennereien und zusätzlichen Kosten - auch nur einen zusätzlichen Cent zu erhalten.
Wenn, dann wäre das eher ein glücklicher Zufall. (ganz gleich was ein Antwalt erst einmal erzählen wird - dieser möchte ja schließlich auch von etwas leben)
Bist du dir nicht absolut sicher den Beweis erbringen zu können, daß die Kette/Kettenspanner/Kettentrieb bereits beim Kauf des Fahrzeugs beschädigt war, schenk dir den Aufwand lieber.
Ich halte es für unmöglich diesen Nachweis erbringen zu können. Auch schon nur eine Stunde nach Kauf wäre der Nachweis in meinen Augen nicht mehr zu erbringen, in diesem Fall hätte aber der Händler den schwarzen Peter.

Außerdem bitte ich dich (TE) doch auch mal nachzudenken. Meinst du allen Ernstes, der Händler hätte von deinem jetztigen Schaden im Vorfeld auch nur die leiseste Ahnung haben können?
Meinst du wirklich, daß eine arglistige Täuschung zugrunde liegt?
Geht es dir vielleicht nicht nur darum Geld von jemandem zu bekommen, der allerdings in der Tat nichts dafür kann, daß 10 Monate nach Verkauf ein Schaden entstanden ist?
Ärgerlich - klar, kann ich verstehen. Man sollte aber doch bitte auch ein wenig fair bleiben, auch wenn es im Geldbeutel schmerzt.

Ich befürchte gegen die Unfähigkeit der Werkstatt den Fehler frühzeitig eindeutig einzugrenzen, wirst du auch nicht viel machen könnne.
Da müsstest du schon Fahrlässigkeit nachweisen. Viel Spaß bei dem Nachweis 🙁

Zitat:

Original geschrieben von manni580


bei einer bestehenden Rechtschutzversicherung gehst du natürlich zum Anwalt, evtl. auch Gutachter einschalten

Falls ein neuer Motor verbaut wird, so stellt das eine Aufwertung des Fahrzeugs dar. Diese musst du teilweise bezahlen.

Ich empfehle dir auch vorab den kompletten Verlauf, alle Werkstattaufenthalte (Rechnungen etc.) sowie sämtliche Details schriftlich festzuhalten und diese auch dem Anwalt beim Erstgespräch übergeben.

Hallo Mani,

Die Unterlagen bekomme ich erst übermorgen, allerdings wollte ich morgen schon hin um keine aussagen gegenüber dem Händler zu äußern , welche eventuell Nachteil für mich entstehen lassen könnten.

Zitat:

Original geschrieben von kbankett


Nicht, wenn es sich um eine Sachmängelhaftung handelt.

Auch hier wird dies angewandt, da er durch einen neuen Motor eine Aufwertung seines Fahrzeugs erfährt, welche ihm nicht zusteht. Es steht ihm lediglich ein gleichwertiger Ersatz zu, der allerdings schwieriger zu organisieren wäre als ein neuer Motor. Für diesen Mehrwert muss der Fahrzeugbesitzer i.R. (anteilig) aufkommen.

Zitat:

Original geschrieben von manni580



Zitat:

Original geschrieben von kbankett


Nicht, wenn es sich um eine Sachmängelhaftung handelt.
Auch hier wird dies angewandt, da er durch einen neuen Motor eine Aufwertung seines Fahrzeugs erfährt, welche ihm nicht zusteht. Es steht ihm lediglich ein gleichwertiger Ersatz zu, der allerdings schwieriger zu organisieren wäre als ein neuer Motor. Für diesen Mehrwert muss der Fahrzeugbesitzer i.R. (anteilig) aufkommen.

Erläutere das bitte näher Mani

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Wenn ich die 5000€ selber zählen soll, dann besorg ich mir lieber selber nen Motor und lasse den einsetzten dann wurde ich immer noch billiger bei wg kommen

Zitat:

Original geschrieben von manni580



Zitat:

Original geschrieben von kbankett


Nicht, wenn es sich um eine Sachmängelhaftung handelt.
Auch hier wird dies angewandt, da er durch einen neuen Motor eine Aufwertung seines Fahrzeugs erfährt, welche ihm nicht zusteht. Es steht ihm lediglich ein gleichwertiger Ersatz zu, der allerdings schwieriger zu organisieren wäre als ein neuer Motor. Für diesen Mehrwert muss der Fahrzeugbesitzer i.R. (anteilig) aufkommen.

Das ist so nicht richtig. Habe gerade einen ähnlichen Fall -Kolbenkipper und das Ganze mit meinem AW abgeklärt. Der Vorteilsabzug ist im Sachmangelrecht nicht verankert (im Gegensatz zum Schadensrecht -Unfall etc. ). D.h. ein Gericht müsste darüber entscheiden. Dies hat 2009 ein Landgericht und dem Käufer Recht gegeben.

Ich denke allerdings das dies hier nicht das Thema ist. Ich kann den TE schon verstehen, dass wenn am ersten Tag schon Probleme waren, er die Kosten gelten machen will deswegen kauft man (ich) ja bei einem Händler. Sonst könnte ich von Privat günstiger kaufen und die GW Garantie selber abschließen.

Um von meiner Seite zum Abschluss zu kommen, Du wirst hier keine Antwort ob richtig oder falsch bekommen, denn das müsste ein Gericht klären, weil wie gesagt die Beweislast bei Dir liegt und das könnte in der Tat schwer werden.
Klar würde ich an Deiner Stelle mich auch von einem Anwalt beraten lassen, allerdings würde es in diesem Fall eher Sinn machen Dich mit einem Gutachter in Verbindung setzen.

Zitat:

Original geschrieben von woody99_3.2


Der Vorteilsabzug ist im Sachmangelrecht nicht verankert (im Gegensatz zum Schadensrecht -Unfall etc. ).

Mir ist bewusst, dass es ursprünglich im Schadensrecht verankert ist, dennoch ist aus den genannten Gründen eine Anwendung zulässig.

Der TE ist mit einem Anwalt vorerst gut beraten, um z.B. auch solche Fragen zu klären.

Zitat:

Original geschrieben von manni580



Zitat:

Original geschrieben von woody99_3.2


Der Vorteilsabzug ist im Sachmangelrecht nicht verankert (im Gegensatz zum Schadensrecht -Unfall etc. ).
Mir ist bewusst, dass es ursprünglich im Schadensrecht verankert ist, dennoch ist aus den genannten Gründen eine Anwendung zulässig.

Der TE ist mit einem Anwalt vorerst gut beraten, um z.B. auch solche Fragen zu klären.

Nochmal ich habe nur geschrieben das es nicht verankert ist, d.h. ein Gericht muss es entscheiden. Habe genau den Gleichen Fall und soll wegen einem Kolbenkipper für den Teilmotor eine Wertverbesserung bezahlen. Auf das Schreiben meines Anwalts hat sich vor 10 min der GL gemeldet und mit mitgeteilt das keine Kosten auf mich zukommen werden.

Es ist bei nicht kundenfreundlichen Händlern wohl üblich ein Teil der Kosten auf den Käufer abzuwälzen aber das Zauberwort heißt hier "gesetzliche Nachbesserung" nach dem Sachmangelrecht (Paragraph 437 und 439).
Man verlangt ja keine Neuteile sondern adäquate Teile, wenn der Händler die nicht in eine zuvor befristeten Zeit ermöglichen kann muss er Neuteile einsetzen, aber dies sollte nicht zum Nachteil des Käufers passieren.

Wie gesagt kann das Aktenzeichen zum Referenzfall raussuchen oder Du gibts einfach bei google "Vorteilabzug Neu für Alt" ein und bekommst den Fall vom LG Münster.

Ist ja auch Blödsinn, da es sich um eine Nachbesserung seitens des Verkäufers handelt.
Wie die Nachbesserung ausgeführt wird, ist mir als Kunde erst einmal ganz egal.
Gibt es, weil Vertragswerkstatt, nur die Möglichkeit einen neuen Motor einzubauen, warum sollte ich dafür aufkommen. Ist doch deren Problem, was sie so für Verträge abschließen.
Dies muss dann in meinen Augen schon im Verkaufspreis mit eingepreist sein, da der Kunde ja nichts dafür kann, daß a) der verkaufte Motor fehlerhaft war (einen Mangel aufwies), b) der Verkäufer nun nachbessern muss und c) dieser Verkäufer aber nun einmal vertraglich verpflichtet ist keinen Wald und Wiesen Motor mit vergleichbarer Laufleistung einzubauen.

Insgesamt finde ich es schon sehr an den Haaren herbeigezogen von einem Mehrwert zu sprechen.
Ist ja kein Problem, dann sollen sie einen Motor mit der (garantierten) Laufleistung auftreiben und einbauen. Bin ich ja mal gespannt, wie sie das machen und verargumentieren wollen.

Klar, als Käufer hat man aber natürlich nur das Recht ein einwandfreies Fahrzeug zu bekommen - mehr nicht.
Verlangen könnte man also keinen neuen Motor.

So ich komme Garde vom händler... Den Leihwagen wollen sie mir auch nicht mehr geben, weil ich hatte abgeschleppt werden müssen damit die mobilitatsgarantie eintritt.

Ich werde an dem Service Leiter vorbei den direkten weg zum Besitzer gehen, allerdings mit meinem Anwalt.

Nach Absprache mit der Car Garantie besteht die Möglichkeit einen gebrauchten Motor einzubauen, die wurden sich mit 100% Lohn und 40% motorkosten beteiligen. Nur de Händler ist wieder sauber raus.

Auf Anfrage nach dem reparatur Verlauf wurde mir gesagt das diese nicht ausgehändigt wird.

Was haltet ihr davon?

Also ich gehe davon aus dass du wie angegeben den 2.4er fährst!

Dein Thema heißt Motorschaden! wg. Steuerkette!

Wer hat denn den Schaden festgestellt?

wenn tatsächlich nur die Kette gesprungen ist, dann ist doch noch nicht viel kaputt und in ein zwei Tagen fährt der Wagen wieder! (mit lockerer Arbeitsweise!)

Da muss man doch nicht den ganzen Motor wechseln!!!

so ein Blödsinn!!!!!

Entschuldigung für den harten Ausdruck!!!

Und am Gas-Umbau liegt es mit 100% Sicherheit auch nicht!!!!

AUDI´s schwachstelle!!!!

Zitat:

Da muss man doch nicht den ganzen Motor wechseln!!!

so ein Blödsinn!!!!!

was geht denn nur "kaputt" wenn eine Steuerkette überspringt bzw. was muss denn alles erneuert werden und was ist Blödsinn bzw. Geldmacherei?

Bitte um Aufklärung. Wie hast du das feststellen können?

MFG

Zitat:

Original geschrieben von liftör


Also ich gehe davon aus dass du wie angegeben den 2.4er fährst!

Dein Thema heißt Motorschaden! wg. Steuerkette!

Wer hat denn den Schaden festgestellt?

wenn tatsächlich nur die Kette gesprungen ist, dann ist doch noch nicht viel kaputt und in ein zwei Tagen fährt der Wagen wieder! (mit lockerer Arbeitsweise!)

Da muss man doch nicht den ganzen Motor wechseln!!!

so ein Blödsinn!!!!!

Entschuldigung für den harten Ausdruck!!!

Und am Gas-Umbau liegt es mit 100% Sicherheit auch nicht!!!!

AUDI´s schwachstelle!!!!

Feststellung durch Audi, dort wo ich das Auto gekauft habe.

Aussage Serviceleiter: steuerkette übergesprungen, Steuerzeiten passen nicht, rechter Motorblock weniger konpressionen.

"rechter Motorblock "

Fahrerseite?

Beifahrerseite?

Zitat:

Original geschrieben von sailor701



Zitat:

Wie hast du das feststellen können?

MFG

Erfahrung!

Hab schon mehrere Motoren gemacht!!!

Wie viele das schon hier kennen!!!!

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