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Motorschaden durch Steuerkette... Wer haftet?

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 14. April 2012 um 22:54

Hallo zusammen,

Ich habe meinen Audi vor 10 Monaten und 20.000km beim Audi Händler gekauft. Das Fahrzeug wurde auf Gas umgerüstet. Jetzt ist die Steuerkette übergesprungen und hat nen Motorschaden verursacht.

Die Car Garantie übernimmt 10.000€ also bleibt mir nen Anteil von 5.000€ die Zahlen soll. Nur der Händler zahlt irgendwie nix in diesem Fall.

Kurzer Verlauf :

Tag 1: epc leuchte angesprungen.. Steuergerät wurde gewechselt.

Nach 1 bis 2 Monaten: hoher Ölverbrauch ( 1000km -0,5l )

Sporadisches ruckeln beim anfahren.

Hoher Ölverbrauch wurde mehrmals als normal eingestuft.

Die ursache für das Ruckeln konnte nicht gefunden werden.

Das Auto befand sich deswegen mehrmals in der Werkstatt.

Monat 4: Thermostat gewechselt

Fahrzeug ist voll Scheckheft gepflegt bei dem selben Audi Händler ( Seit Zulassung )

Jetzt hab ich nen Motorschaden ca. 10 Monate nach dem Kauf.

Die Car Garantie übernimmt trotz gasumbau 10.000€ und die restlichen 5.000€ soll ich übernehmen.

Tritt in diesem fall nicht in gesetzliche Gewährleistung des Händlers ein??

Besteht sie Möglichkeit das der Händler die kosten übernimmt ??

Ich werde am Montag erstmal nen Rechtsanwalt aufsuchen.

 

Vielen dank für eure Antworten

 

Gruß,

Erci

Beste Antwort im Thema
am 15. April 2012 um 14:59

Zitat:

Original geschrieben von manni580

Falls ein neuer Motor verbaut wird, so stellt das eine Aufwertung des Fahrzeugs dar. Diese musst du teilweise bezahlen.

Nicht, wenn es sich um eine Sachmängelhaftung handelt.

Tendenziell würde ich aber empfehlen in diesem Fall den Anwalt zu sparen.

(auch eine Rechtschutzversicherung wird von jemandem bezahlt...)

Ich persönlich würde nicht damit rechnen - außer Rennereien und zusätzlichen Kosten - auch nur einen zusätzlichen Cent zu erhalten.

Wenn, dann wäre das eher ein glücklicher Zufall. (ganz gleich was ein Antwalt erst einmal erzählen wird - dieser möchte ja schließlich auch von etwas leben)

Bist du dir nicht absolut sicher den Beweis erbringen zu können, daß die Kette/Kettenspanner/Kettentrieb bereits beim Kauf des Fahrzeugs beschädigt war, schenk dir den Aufwand lieber.

Ich halte es für unmöglich diesen Nachweis erbringen zu können. Auch schon nur eine Stunde nach Kauf wäre der Nachweis in meinen Augen nicht mehr zu erbringen, in diesem Fall hätte aber der Händler den schwarzen Peter.

Außerdem bitte ich dich (TE) doch auch mal nachzudenken. Meinst du allen Ernstes, der Händler hätte von deinem jetztigen Schaden im Vorfeld auch nur die leiseste Ahnung haben können?

Meinst du wirklich, daß eine arglistige Täuschung zugrunde liegt?

Geht es dir vielleicht nicht nur darum Geld von jemandem zu bekommen, der allerdings in der Tat nichts dafür kann, daß 10 Monate nach Verkauf ein Schaden entstanden ist?

Ärgerlich - klar, kann ich verstehen. Man sollte aber doch bitte auch ein wenig fair bleiben, auch wenn es im Geldbeutel schmerzt.

Ich befürchte gegen die Unfähigkeit der Werkstatt den Fehler frühzeitig eindeutig einzugrenzen, wirst du auch nicht viel machen könnne.

Da müsstest du schon Fahrlässigkeit nachweisen. Viel Spaß bei dem Nachweis :(

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Es geht um die generelle Haltung des BGH zu diesem Thema, und die ist klar.

Aber bevor wir hier spekulieren, warten wir doch einfach ab wie sich die Sache entwickelt.

am 20. April 2012 um 20:21

Zitat:

Original geschrieben von manni580

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Aber bevor wir hier spekulieren, warten wir doch einfach ab wie sich die Sache entwickelt.

Sorry wusste jetzt nicht das wir Äpfel mit Birnen vergleichen.

Themenstarteram 20. April 2012 um 20:57

Zitat:

Original geschrieben von kbankett

Ich wünsche dem TE einen langen Atem für einen jahrelangen Rechtsstreit und dann viel Glück mit dem Vergleich am Ende.

Spannend wird wie der Vergleich aussieht und ob das Ergebnis dann wirklich zu seinem Vorteil (verglichen mit der heute vorliegenden Rechnung) ausfällt.

Eine Rechtschutzversicherung kratzt es nicht, ob man am Ende mit dem Vergleich wirklich besser dasteht ;)

Wie bereits mehrfach betont. Einzig die Rechtsanwälte stehen so oder so gut da und haben an solchen Dingen auch immer ein großes Interesse.

"meistens einigt man sich außergerichtlich" - hihi, ja klar, wenn er Vergleiche als "außergerichtlich einigen" ansihet, dann natürlich, da die wenigsten 10 Jahre durch Gerichte klagen möchten, mit einem ungewissen Ausgang.

Bis zu dem Vergleich gehen aber auch schon wenigstens 2 Jahre ins Land.

Schauen wir mal wie sich das ganze entwickelt

Themenstarteram 3. Mai 2012 um 17:23

Hallo Leute,

Das Autohaus hat sich gemeldet.

Sie lehnen eine beteiligung ab aufgrund der Gasanlage.

Ich muss morgen nochmal zum Anwalt ud weitere Schritte besprechen.

Weiß jemand vllt ob ich mir eventuell die Summe der reparatur auszahlen lassen kann von der Car Garantie ?

Gruß,

Erci

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