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Motorschaden durch Pfusch ! Was kann ich machnen ???

Themenstarteram 31. Mai 2005 um 6:45

HI,

ich habe einen Alfa Romeo 166 2 Jahre alt und habe diesen letztes Jahr gebraucht gekauft. Vor ca 2 Wochen ist mir am Wagen ein Antriebsriemen im Motor gerissen, und ich habe dieses Problem in einer Fachwerkstat reparieren lassen. Kosten ca. 450 €.

Am Freitag letzte Woche geht das Fahrzeug mitten auf der KReuzung aus. Kein laut war zu hören, er ging einfach nicht mehr an. Der Motor drehte sich zwar, aber der ADAC Mann sagte die Komprssion sei weg.

Soweit so gut, ich das Auto wieder in die gleiche Werkstadt bringen lassen, wo Riemen gewechselt wurde und ich erhielt einen Anruf, gestern abend, wo mir mitgeteilt wurde, dass Fetzten von meinem gerissenen Riemen, welcher ja gewechsekt wurde, in das Kurbelwellengehäuse gedrungen sind und somit einen irreparablem Motorschaden verursaccht hat.

 

KOsten für Austauschmotor 6500 €

Was kann ich machen, gibt es Präzedenzfälle ??

thx schnmal im vorraus

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13 Antworten

Moin,

Hier kann dir diesbezüglich niemand helfen. In der Tat dürfen wir es eigentlich gar nicht, da dies in Richtung Rechtsberatung geht.

Eine Rückfrage hätte ich allerdings ... dir ist der Steuerriemen für die Nockenwelle gerissen ?! Als der Zahnriemen ?! Dann ist für mein dafürhalten eh ein Motorschaden zu 90% Wahrscheinlich. Oder ist dir ein anderer Riemen gerissen ?!

Meine Empfehlung für diesen Fall ist :

Zuerst einmal mit der Werkstatt reden, die sind üblicherweise gegen solche Dinge versichert, sollte der Schaden durch sie verursacht worden sein. Denn das würde in dem Fall unter die Gewährleistung fallen.

Gibt es da Unstimmigkeiten lass dich vom ADAC rechtsberaten (die dürfen das nämlich) und zieh' von der örtlichen KFZ-Innung einen Schlichtungsgutachter heran. Dieser wird im Streitfall feststellen, ob ein Fehler der Werkstatt vorlag oder nicht.

MFG Kester

am 31. Mai 2005 um 9:01

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Hier kann dir diesbezüglich niemand helfen. In der Tat dürfen wir es eigentlich gar nicht, da dies in Richtung Rechtsberatung geht.

MFG Kester

? ? ?

Welches Gesetzt oder welche Verordnung kann dich denn wirksam daran hindern (es dir verbieten) einem Bekannten (wenn wir die Foren-Mitglieder mal so bezeichnen wollen) Tipps zu geben; seien sie nun rechtlicher Natur oder wie auch immer... .

Du kannst du aus dem Fundus deiner reichhaltigen Erfahrung berichten was du willst, auch wenn es um rechtliche Fragen geht...

Schließlich sind hier auch schon des öfteren Fragen wie "wann Verjährt eigentlich dass ich zu schnell geblitzt wurde?" (bis wann muss sich das Amt gemeldet haben; ab wann muss ich nicht mehr zahlen) behandelt worden.

Moin,

Und das alles ist im Grunde NICHT In Ordnung ... wenn man nicht auf einen Fachmann für Rechtsberatung hinweist, und/oder ausdrücklich benennt, das es nur Erfahrungen und Meinungen sind.

Das ist SEHR Schwer, an dem Punkt zu sagen, wo hört der Ratschlag auf, wo fängt die Rechtsberatung an. Aus dem Grund, halt dieser Hinweis. So ist man selbst immer auf der sicheren Seite, denn man rät ja, sich zum Profi zu begeben.

MFG Kester

am 31. Mai 2005 um 9:43

Klar, anwaltlich vertreten kannste als Laie ja nie jemanden, aber wer verbeitet es denn eine Beratung nach eigenen Erfahrungen zu leisten? Sofern du dich nichs als Rechtsgelehrter ausgibst...

am 31. Mai 2005 um 10:02

Das wurde doch letztens auch gelockert oder?

Früher durfte man's ja garnicht, aber seit ein paar Monaten eingeschränkt, nur hab ich die genauen Details vergessen.

Ich werde nur aus der Schilderung nicht ganz schlau was ist mit dem Antriebsriemen gemeint???

Zahnriemen oder Keilrippenriemen....

Kann denn überhaubt ein Riemen in den Motor eindringen....

italo

Moin,

Das Problem ist nur ... nicht DU entscheidest, ob es ein Ratschlag ist ... sondern ein Anwalt oder ein Gericht. Und die sehen solche Sachen doch häufiger anders als Ich sie sehe. ;)

MFG Kester

am 31. Mai 2005 um 11:04

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Das Problem ist nur ... nicht DU entscheidest, ob es ein Ratschlag ist ... sondern ein Anwalt oder ein Gericht. Und die sehen solche Sachen doch häufiger anders als Ich sie sehe. ;)

MFG Kester

Und wer sollte dich (und vor allem mit welchem Grund) vor Gericht bringen (also ne Anzeige machen)? Gegen was hast du denn vertsoßen, dich also welcher Straftat schuldig gemacht?

Themenstarteram 31. Mai 2005 um 11:30

hi ich bin es nochmal,

also es ist der riemen gerissen welcher Lichtmaschine antreibt. Welcher das nun sit weis ich nicht, auf jeden fall bin ich so in die Werkstadt gefahren.

Wenn ich den Deckel für das Öleinfüllen am Motor aufmache und den Starter betätige, fängt sich da drin an was zu drehen...

ob das gut oder schlecht ist weis ich nicht ...

der ADAC Mann hatte es damals noch mit anschieben probiert, da er meinte der Anlasser sei kaputt ...

beim anschieben kam es zu Fehlzündungen ....

Moin,

Wer das macht ?! Es gibt im Netz extra Anwälte, die Foren und z.B. auch Ebayangebote durchforsten ... und dann Dinge, die einen Verstoß darstellen (deren Meinung nach) abmahnen. Kostet schnell ab 1000 Euro aufwärts. Und kannst gegen Klagen, ist wenn du Pech hast noch teurer.

Das Risiko spar ich mir da gerne ein ;) Mehr iss das nicht. Nur reine Risikominimierung. Ein Satz mehr geschrieben, dafür ein minimiertes Risiko ... iss viel wert ;)

MFG Kester

am 31. Mai 2005 um 12:06

hallo:

@threadersteller. wenn dir erst der riemen der lima reisst und nun der zahnriemen reisst oder springt, sind das zwei verschiedene dinge.

zahnriemen schaden hört sich oft so an, als ob der anlasser kaputt sei. hat damit aber nix zu tun.

austauschmotor ist aber schwachsinn. du musst "nur " die ventile, spannrollen, etc. austauschen. der kopf muss halt runter. oft scheint es auch am phasenversteller zu liegen, dass der riemen springt. bei meinem 156 2.0 sind 8ventiel am a...., und es kostet so twischen 2 und 3.000.

@Rotherbach:

das rechtsberatungsgesetz ist nur anwendbar, wenn jemand GESCHÄFTSMÄSSIG Rechtsrat erteilt. (egal ob kostenlos oder nicht).

geschäftsmässiges handeln liegt nur dann vor, wenn der beratende in der Absicht handelt, nachhaltig Einnahmen zu erzielen oder die nachhaltige Erzielung von Einnahme erstrebt.....

siehe auch http://www.jurawiki.de/RechtsberatungsGesetz

bei einem einmalrat im internet auf MT sollte nach meinem dafürhalten (bin RA) weder eine besorgung von rechtsangelegenheiten noch ein geschäftsmässiges handeln vorliegen.

das nur zur info :-)))

gruß shodan

Themenstarteram 31. Mai 2005 um 13:03

soho komm grad aus der Werkstadt ...

also fetzten von dem Riemen der die LIMA antreibt sind irgendwo im Motor liegen geblieben und haben sich um eine Welle für den Zahnriemen gewickelt. Dabei ist der Zahnriemen irgendwie stehen geblieben während der Motor lief.....

Der Monteur sagt, die Ventiele sind auf den Kolben aufgeschlagen und irgendwas ist kaputt....

Chef von Werkstadt sagt, es sei ein Fehler von Ihnen und ich bekomme anstandslos einen neuen Motor ....

am Freitag kann ich die Karre abholen ...

thx für die Hilfe ..

cu

Moin,

Shodan ... und dann fängt das Problem an. 3 Jahre in einem Forum ... über 10.000 Beiträge ... ;) Klar könnte ich im Zweifel ohne so eine Vorsichtsmaßnahme vor Gericht durchkommen. Vielleicht aber auch nicht. Das ist alles. Lieber einen Satz mehr schreiben, als einen Satz zu wenig. Auch in Bezug darauf, das solche Dinge z.B. auch auf den Betreiber zurückfallen können, der solches ja duldet. Bevor ne Abmahnung kommt (Ich geh eh davon aus, das ca. 30% aller Abmahnungen auf Gut Glück probiert werden und zumindest zweifelhaft sind)

Schließlich schreibe Ich auch hinter sehr ausführliche Kaufberatungen z.B. hinter, fehlt dir Wissen zum Thema, fahr für 60 Euro zur Dekra.

MFG Kester

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