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Motorschaden C250. Welche Dokumente vom Händler?

Mercedes C-Klasse S204
Themenstarteram 5. November 2019 um 8:04

Hallo in die Runde,

mich hat es jetzt auch erwischt.

Habe im August meinen w203 180K BJ 2004 wegen Kettengeräuschen bei ca 150tkm in Zahlung gegeben und mir einen S204 C250 Mopf Bj. 2011 beim Vertragshändler zugelegt. Ja ich weiß immer noch der M271 Motor.

Dann hatte ich nach 3 Monaten und ca. 4000km bei 120tkm nen schönen Motorschaden.

Hier mal der Ablauf wie es zum Schaden kam, es gab vorher keine Anzeichen.

Bin ca 100km Autobahn gefahren, da war noch alles gut. In einer Ortschaft musste ich dann aufgrund von Verkehr fast anhalten, dort bemerkte ich dann Drehzahlschwankungen lautes rasseln, ich gab noch einmal etwas gas weil ich von der Hauptstraße runter wollte, zack Motor aus Kontrolllampe an, das war es dann.

Diagnose Zylinder 2, 3 keine Kompression also Ventile aufgesetzt.

Die Werkstadt vermutet, das der Kettenspanner versagt hat und es daher wohl so plötzlich kam.

Aber Glück im Unglück dank MB80, 25% Kulanz Mercedes (wie die das Intern abrechnen ist mir egal) und noch in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung bekomme ich jetzt einen Austauschmotor ohne Kosten für mich.

Jetzt aber die Frage welche Dokumente sollte ich mir vom Händler geben lassen, die den Austausch bescheinigen, vor allem auch in Anbetracht eines Wiederverkaufs in ein paar Jahren. Kenne mich da absolut nicht aus, ist mein erster Motorschaden der auch repariert wird und allgemein erst mein 2ter.

 

Grüße Dj

Beste Antwort im Thema

Ich geb´s auf....... es gibt einfach beratungsresistente Schöngeister die es einfach nicht kapieren, das ein Austauschmotor ne andere Nummer ist als ein Satz Bremsbeläge.... Wobei selbst die durch die Rechnung die im El.SH beziffert ist nachvollziehbar wären.

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Normal sollte es so sein das der Austausch vom Händler im elektronischen Scheckheft vermerkt wird, so wie es bei den Inspektionen auch usus ist. Dort wird dann der km-Stand mitgeführt bei dem der Austausch vorgenommen wurde. Am besten du läßt dir nach Ausführung der Arbeiten einen Auszug des elektronischen Scheckhaftes mal ausdrucken, dann hast du das gleich für deine Unterlagen mal komplett.

Über die Reparatur bekommst Du ein Zertifikat von Mercedes.

Er bekommt auf jeden Fall eine Rechnung dafür und da sollte die Motornummer des neuen Motors aufgeführt sein.

Hallo,

ich bekomme bei BMW immer ein schriftliches Dokument, in dem der Motorwechsel mit alter Motornummer, der neuen Motornummer, dem Datum und der Laufleistung der Karosse belegt sind. Das ist dann beim Wiederverkauf auch jedem Kunden belegbar.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 5. November 2019 um 09:58:12 Uhr:

Er bekommt auf jeden Fall eine Rechnung dafür und da sollte die Motornummer des neuen Motors aufgeführt sein.

Da er nix zahlen muss gibt's auch keine Rechnung.

Ich hab kürzlich nen neuen DPF erhalten (der alte war gebrochen). Dank MB100 hätte ich nur 20% Material zahlen müssen, die aber das Werk aus Kulanz auch noch übernommen hat. Rechnung gabs logischerweise keine.

am 5. November 2019 um 12:42

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 5. November 2019 um 12:29:10 Uhr:

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 5. November 2019 um 09:58:12 Uhr:

Er bekommt auf jeden Fall eine Rechnung dafür und da sollte die Motornummer des neuen Motors aufgeführt sein.

Da er nix zahlen muss gibt's auch keine Rechnung.

Ich hab kürzlich nen neuen DPF erhalten (der alte war gebrochen). Dank MB100 hätte ich nur 20% Material zahlen müssen, die aber das Werk aus Kulanz auch noch übernommen hat. Rechnung gabs logischerweise keine.

Korrekt, habe mir jedoch Kopien für meine Unterlagen eingefordert. Beim Motortausch sollte der Kunde jedoch Unterlagen erhalten.

Ich habe für alle kostenlosen Arbeiten bisher eine Rechnung erhalten. Da standen die Arbeiten drauf und der Betrag war mit Kulanz 100% oder kostenlos gekennzeichnet.

Einen Beleg brauche ich als Kunden generell.

Themenstarteram 5. November 2019 um 19:33

Vielen Dank euch allen. Jetzt bin ich schlauer.

Zur Rechnung: denke auch das ich da keine bekommen werde. Die Pumpe der Standheizung war auch kaputt und das lief schon über die Gewährleistung da habe ich auch keine Rechnung bekommen.

Zitat:

@djd0815 schrieb am 5. November 2019 um 20:33:28 Uhr:

Vielen Dank euch allen. Jetzt bin ich schlauer.

Zur Rechnung: denke auch das ich da keine bekommen werde. Die Pumpe der Standheizung war auch kaputt und das lief schon über die Gewährleistung da habe ich auch keine Rechnung bekommen.

Dann würde ich da nochmal nachhaken damit du irgendein Dokument bekommst dass das jeweilige Teil gewechselt wurde.

Müssen ja keine Preise oder so drauf stehen, Hauptsache du hast schriftlich was.

Wie bereits gesagt werden solche Dinge wie ein Motor- oder Getriebetausch normalerweise im elektronischen Scheckheft vermerkt.

aber auch dann brauche ich einen Zettel mit dem Zugangscode. Mir wurden die Rechnungen mit 0€ sogar zugeschickt.

Es kann nicht sein, dass man sein Auto tagelang in der Werkstatt hat und keinerlei Belege dafür bekommt.

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 05. Nov. 2019 um 12:29:10 Uhr:

Da er nix zahlen muss gibt's auch keine Rechnung.

Bei mir gab's bei Garantie oder Kulanzfällen immer nen Beleg ohne Preise drauf. Würd ich auch generell haben wollen, um nen Nachweis zu haben.

Gerade bei dem Airbagrückruf z.B. die melden das durch einen Fehler nicht via Daimler ans KBA. Dann schreibt dich die Zulassungsstelle wegen der Stilllegungsverfügung an. Du hast den Beleg, Kopie davon mit einem Widerspruch an die Zulassungsstelle und Ruhe ist.

Bei allen Arbeiten in der Werkstatt, die offiziell ausgeführt werden, kriege ich einen Beleg. Wenn nicht, frage ich danach. Alles andere ist fahrlässig. Es bestehen ja auch Ansprüche aus der Sachmangelhaftung. Da geht es auch darum beweisen zu können, wieviele Instandsetzungen es gab, z. B. wegen Wandelung.

Was ist das denn für ein belangloses Beispiel für das Thema Austauschmotor ?

Wenn man nicht nur postet sondern auch liest wird man darauf stoßen, das ich das Thema elektronisches Scheckheft bereits angesprochen habe - und ein Motortausch muß ebenso wie ein Tausch des KI in selbiges eingetragen werden, es geht dabei um Nachweis der realen Laufleistung, und da läßt sich keine Werkstatt ihren Ruf mit versauen, es sei denn es ist eine die eh keinen hat.

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