Motorschaden bei Tiguan 1.4 TSI

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Wir haben einen Tiguan Baujahr 2009 mit ca. 60.000 km. Beim Fahren ist ein "ruckeln" aufgetreten. Außerdem erschienen die Fehlermeldungen EPC und Fehler im Abgassystem. In der Werkstatt bekam ich die Auskunft, dass wahrscheinlich ein Motorschaden vorliegt und der Motor evtl. ausgetauscht werden muss.
Hat jemand bereits Erfahrungen? Wenn ja, hat VW die Kosten hierfür übernommen?
Vielen Dank

Handball20

Beste Antwort im Thema

Hier mal Auszüge aus einem Forumsbeitrag aus 2010
(Otis Wright, 07. Sept. 2010, a3quattro.de), der die fehlende Kundenberatung im Zusammenhang mit dem 1.4 TSI beleuchtet.

"das problem bei diesem motor ist nicht die literleistung, leistungsentfaltung oder der hubraum. das problem ist lediglich die fehlbenutzung durch den endverbraucher mangels vernünftiger einweisung durch den hersteller bzw. verkäufer UND ein riesiger griff ins klo seitens des marketings, welches behauptet LL wäre das einzig wahre für diesen motor.

. . .

egal ob nun SC oder TC 1,4l TFSI - es spielt keine rolle, da die benutzung im durchschnitt nahezu identisch ist. fahrer steigt ein, dreht den schlüssel um, fährt bis zur 4. ampel normal und danach ist die wassertemp bei 90 und er gibt gas. woher soll der otto normalverbraucher ohne technisches wissen (beispiel: hausfrau) denn wissen, dass das öl nicht gleich warm ist wie das wasser oder woher sollen solche menschen wissen, dass der turbo warm und kalt gefahren werden soll? wenn es ihnen keiner sagt, weiß es keiner. die meisten kaufen dann so ein auto, benutzen es wegen unwissenheit falsch, bekommen nach 2-3 jahren probleme mit der kette weil u.A. die TBN des werkseitig eingefüllten öls bereits nach 10.000km schon im kritischen bereich ist und dann ärgern sie sich über den diagnostizierten schaden. erschrocken von dem preis der reparatur wird die karre dann verscherbelt. der neue unwissende käufer - umsteiger vom fiat panda 30ps - denkt "BOAH GEIL 1XX PS" und merkt den schaden nicht. nach paar monaten reißt beispielsweise die kette, oder der turbo platzt. und schon sitzt der 2. besitzer in der scheiße.

die mehrheit der autofahrer interessiert sich halt nicht für öl, schmierfilm, TBN, turbolader, direkteinspritzer, blowby und sonstiges. die wollen nur fahren und machen sich wenig gedanken darüber. wenn der hersteller und die kfz meister im autohaus dann sagen "LL ist ausreichend", "keine negativen erfahrungen", "nie ein problem aufgetreten" usw machen sich die betroffenen menschen halt auch keine sorgen über anderes fahrverhalten. daher benutzen diese menschen das auto genau wie ihren alten sauger oder was auch immer sie vorher hatten. solche kommentare wie "falsches triebwerk gewählt" finde ich dann eher unfair und unpassend, weil man das unwissen nicht berücksichtigt."

Ergänzen könnte man noch, daß der Motor speziell bei ganz überwiegender Nutzung für Kurzstrecken gewisse konstruktive Schwächen aufweist. Werden diese vom Eigentümer angemessen berücksichtigt, dann steht einem langen und problemfreien Betrieb nichts im Wege.

PS:
Für großen Ehrgeiz auf der Bahn und für schwere Hänger ist der 1.4 TSI selbstverständlich auch die falsche Wahl.

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Zitat:

Original geschrieben von Walter4



Zitat:

Das kann doch nur heißen, daß ich -egal wo ich mein Auto verkauft habe- nur den nächsten Werkshändler anzulaufen brauche, und nicht, wie es in deinem Text heißt "den letzten gewerblichen Verkäufer".

Meinen Tiguan hatte ich auch nicht bei dem Händler gekauft, der jetzt die Reparatur

durchgeführt hat.

Ich hatte mal ein EU-Fahrzeug und auch einen Kulanzfall, der von einer autorisierten

Fachwerkstatt geregelt wurde.

Hallo,
ich war Heute beim Händler und habe auf Grund der Steuerketten Probleme
nach einer Umstellung auf zeitabhängigen Intervall = 1 Jahr / 15000 km gefragt . (122 ps 1,4 tsi BM (CAXA) 13 Monate und 9000 km alt , 90% Kurzstrecke unter 5 km)
Offizielle Antwort :
--- Umstellung von Long Life beinhaltet Umprogrammierung , Ölwechsel und kleinen Inspektionservice
und kostet entsprechend .
--- Die LL Service Intervall - Anzeige berücksichtigt mein Fahrprofil und wird mir wenn nötig eine
entsprechend kürzere Service Zeit anzeigen , also gibt es keinen Grund zur Umstellung .
Inoffizielle Antwort :
Falls mein Tiguan eine Steuerkette mit "Fertigungsproblemen" hat kann man garnichts machen .
Meine Frage :
Stimmen die Offiziellen Antworten ?

Wenn du das Öl mit 502 00 Freigabe von VW mitbringst, sollten Öl- und Filterwechsel nicht teuer werden; meine Werkstatt berechnet auch nichts für die Entsorgung des Altöls.

Zum Einstellen des Festintervalls schrieb Beichtvater:

Zitat:

Das kannst du auch selbst machen: Wenn Du per MFA den Service-Zähler zurücksetzt, ist der automatisch auf 15.000 km / 1 Jahr geeicht. Longlife kann nur per Diagnose-Computer eingestellt werden, für den einfachen Wechsel reicht die MFA-Zurücksetzprozedur.

Die LL Service Intervall - Anzeige berücksichtigt häufigen Kurzstreckenbetrieb nicht ausreichend; bis die Anzeige kommt, kann das Öl seit tausenden von km seine Schmierfähigkeit etc. bereits weitestgehend verloren haben, wie Untersuchungen ergeben haben. Siehe a3quattro.de. So werden die Motoren zu Kandidaten für Mega-Reparaturen.

Beim extremen Kurzstreckenprofil dürfte ein Ölwechsel alle 10.000km die Steuerkette, und allgemein die Ölversorgung aller Teile wie z.B. auch Turbo, für sehr lange Zeit erhalten.

Bei einem früheren 1.4 TSI (MKB: BMY?) gab es gelegentlich ungesicherte Schrauben im Steuerkettentrieb mit der möglichen Folge kapitaler Motorschäden. Ich will mal hoffen, daß VW diese Schlamperei inzwischen längst abgestellt hat.

Ebenso vermute ich aufgrund der fehlenden Berichte zu Steuerkettenproblemen bei Baujahren seit ca. Feb. 2010, daß die Qualität der Ketten an sich jetzt stimmt. Solange sie gut geschmiert werden, sollten sie auch keine Probleme machen. Allerdings stelle ich BMT/SSA jetzt jeweils ab, nachdem VW öffentlich bekannt gegeben hat, daß häufige Starts die Steuerkette stark belasten.

Zitat:

Original geschrieben von MENA-C



Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von MENA-C



Zitat:

Deshalb hier eine Frage an die technisch Versierten:
Läßt sich die Start-Stopp-Automatik umprogrammieren, vielleicht mit VCDS oder sonst irgendwie?

Standard ist, daß nach jedem Neustart die S-S-A in Funktion ist, d.h. beim Ampelstopp schaltet der Motor ab, zum Weiterfahren springt er wieder an. Wenn ich nach dem Neustart aber die Taste drücke, läuft der Motor auch beim Ampelstopp weiter.

Läßt sich das Umkehren? Also neuer Standard nach Neustart, daß der Motor beim Ampelstopp weiterläuft. Erst nach Betätigung der Taste: Zuschaltung der S-S-A Funktion; sozusagen nur auf besonderen Wunsch des Fahrers.

Damit ließe sich die besondere Belastung der Steuerkette durch die permanenten Anlassvorgänge im Stadtbetrieb reduzieren. Sollte das technisch nicht machbar sein, dann bleibt wohl nur die Umprogrammierung des Fahrers: immer erst schön Knöpfchen drücken.

Über "sachdienliche Hinweise" würde ich mich sehr freuen. Der Mitarbeiter beim 🙂 meinte, da geht nichts mit Änderung der Standarteinstellung der S-S-A.

Hallo MENA-C

Hier ein Auszug von „Tiguan.de“ über die Abschaltung von Start-Stop. Allerdings ist dann die ganze Blue-Motion-Technik deaktiviert und die Batterie bekommt keine Rückladung durch Abbremsung.
Gruß,
FSItiger

"An der Batterieklemme sitzt ein kleiner Stecker welcher für das Batteriemanagement der BM Modelle zuständig ist, steckt man diesen ab geht der Motor nicht mehr aus, es erscheint nur das kleine Symbol für SS außer Funktion wenn der Motor ausgehen sollte.
Nachteil: Das Batteriemanagement ist außer Funktion."

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Zitat:

Original geschrieben von Walter4



Zitat:

Original geschrieben von Triumph BGH 125


...
Insofern ist das Urteil jetzt nichts besonderes, sondern bestätigt eigentlich nur die Rechtslage bei der Gewährleistungspflicht.
...
Im Endeffekt bleibt's dabei:
2 Jahre Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, Beweislastumkehr nach einem Jahr. Die wird auschliesslich vom letzten gewerblichen Verkäufer (i.A. dem Händler) geleistet. Der kann dann versuchen, sein Geld vom Hersteller wiederzubekommen.
...

Mal eine Sachfrage:
Bisher habe ich verschiedene Werksbroschüren, Typhandbücher und Texte in Autozeitungen immer so verstanden, daß die Gewährleistung EU-weit gilt. In der Praxis wird sie vom Hersteller geleistet/gezahlt, der seine Vertragshändler verpflichtet hat zur Übernahme von Gewährleistungsarbeiten, quasi als seine Auftragsnehmer.
Das kann doch nur heißen, daß ich -egal wo ich mein Auto gekauft habe- nur den nächsten Werkshändler anzulaufen brauche, und nicht, wie es in deinem Text heißt "den letzten gewerblichen Verkäufer".
Wenn das so wäre, kämen wir doch zu realitätsfernen Zuständen: Da hat einer in Flensburg gekauft und ist nach München gezogen. Muß der jetzt bei einem Anspruch die 1.000 km nach Flensburg fahren, -vorausgesetzt sein Auto ist überhaupt fahrbereit? Das wäre doch eine unbrauchbare Auslegung von Gewährleistungspflicht, -im Klartext "ärschlings".
Kann es sein, daß das BGH-Urteil insofern im Gegensatz zur EU-Regelung steht? So eine Betriebsblindheit kann ich mir einfach nicht vorstellen.
MfG Walter

Du verwechselst hier auch Garantie mit Gewährleistung:

Da der Hersteller auf den Neuwagen 2 Jahre Garantie gibt, aber die Gewährleistung auch 2 Jahre beträgt, kann ich als Kunde im Prinzip die Hersteller

garantie

bei jedem beliebigen Händler in Anspruch nehmen.

Doch dieser bekommt da vom Werk für Garantiereparaturen Vorgabezeiten übergestülpt.

Für den Tausch eines Getriebes auf Garantie bekommt der vielleicht nur 3 Stunden bezahlt. Er bräuchte aber z.B. 5. Das wäre ein schlechtes Geschäft für ihn.

Dann könnte er Dich jederzeit an den verkaufenden Händler verweisen (was er in der Regel aber nicht tun wird, wenn er Dich als Kunden halten will).

Für weitergehende Gewährleistungsansprüche , wie etwa Wandlung, wird er dich mit ziemlicher Sicherheit an den Händler verweisen, bei dem Du gekauft hast, sonst denkt er sich nämlich: Außer Spesen nix gewesen....

Der Händler, der das Fahrzeug verkauft hat, bekommt genauso, wie jeder andere Händler die 3 Stunden bezahlt,

muss

aber die restlichen zwei aus der eigenen Tasche bezahlen, weil er, und nur er in der Gewährleistungspflicht steht.

Deswegen kann es mir z.B. auch passieren, daß meine neue Miele-Waschmaschine nicht kostenlos von einem Miele Service-Stützpunkt repariert wird, und die mich zum Mediamarkt schicken, wo ich sie gekauft habe.

Auch bei Käufen im Internet ist das eine heiße Kiste: Man sollte da immer auf den Artikelstandort achten! So werden da viele vermeintliche Schnäppchen gar nicht aus Deutschland verkauft, sondern z.B. aus Holland, weil da das deutsche Gewährleistungsrecht nicht gilt. Und die Garantie kann da, sofern vorhanden, erheblich von den deutschen Gewährleistungsbedingungen abweichen! Beliebte Beispiele sind da z.B. Fotoartikel, wie Objektive etc. Manche Hersteller bestehen da dann z.B. darauf, daß solche Produkte im Verkaufsland repariert werden.

In meinem letzten Post hat sich übrigens ein Fehler eingeschlichen: Auch bei Neu-Produkten gilt die Beweislastumkehr schon nach einem halben Jahr! Das heisst, wenn ich nach sieben Monaten nicht mehr beweisen kann, daß ein Mangel schon beim Kauf vorlag, gucke ich unter Umständen in die Röhre, es sei denn, es ist durch die freiwillige Garantie des Herstellers abgedeckt.

Daß das (je nach dem Unternehmen, mit dem man es zu tun hat) nicht immer alles so heiß gegessen wird, steht auf einem anderen Blatt.
Doch zum Händler zu marschieren, und da mit markigen Sprüchen etwas einzufordern, wenn Gewährleistung und Garantie abgelaufen sind, ist die falsche Strategie, denn ich will was von dem geschenkt bekommen, was er mir definitiv nicht schenken muss! (das ist die Kulanz!)

so long...

Danke dir!
So wie ich es sehe, hat sich das Problem in Luft aufgelöst:
Die Durchsicht meines Heftes "autokauf" (Frühjahr 2012) hat ergeben, daß es inzwischen keinen (!) in Deutschland verkauften PKW-Typ mehr gibt ohne mindestens 2 Jahre Garantie (-nicht Gewährleistung!) ! Das war noch vor zwei oder drei Jahren anders (BMW!).
Damit entfällt auch der von Autohäusern gern gebrauchte Abschreckungshinweis gegenüber Internetinteressenten. Ebenso wie mögliche Bedenken zur Entfernung Kauf/Wohnort.
Die in vielen Internetangeboten anzutreffende Aussage "Kaufvertrag nach deutschem Recht" behält ihren Stellenwert, weil sie evtl. "Ausschleich-Versuche" verhindert.
MfG Walter

Vorschlag 1.

Zitat:

Original geschrieben von FSItiger


"An der Batterieklemme sitzt ein kleiner Stecker welcher für das Batteriemanagement der BM Modelle zuständig ist, steckt man diesen ab geht der Motor nicht mehr aus, es erscheint nur das kleine Symbol für SS außer Funktion wenn der Motor ausgehen sollte.
Nachteil: Das Batteriemanagement ist außer Funktion."

Hallo FSItiger,

freue mich über den Hinweis und werde das mal ausprobieren. Bei Entfall der ständigen Neustarts wird die Batterie entlastet, die fehlende Batterierückladung beim Abbremsen sollte also kein Problem darstellen. Falls ich da zu blauäugig sein sollte, bitte posten.

Weitere Vorschläge waren:

2. VCDS ... Motor-STG oder BCM anwählen und SSA auf "nicht verbaut" setzen. Fertig. Das soll aber nicht bei allen Modellen möglich sein. Mal sehen, was mein 🙂 dazu sagt.

3. Ein Relais zwischenklemmen, welches auf Zündungsplus liegt und jedesmal beim Starten des Motors den Knopf betätigt. So kann man wenn man möchte immer noch manuell eingreifen. Also Umkehrung der Logik bzw. so wie es eigentlich hätte sein sollen.

Auch da bin ich gespannt, ob die Werkstatt das hinbekommen würde. Aus meiner Sicht sollte das auch die Neuwagengarantie nicht gefährden, weil das Relais dann lediglich an meiner Stelle den Deaktivierungsschalter betätigt; ohne Relais würde ich den Schalter eben von Hand drücken. Dennoch müsste man in diesem Fall das Thema Garantie mit dem Händler im Vorfeld schriftlich abklären .

Gruß
mena

Moin,

ich bräuchte ein paar Infos zur Vorankündikung des Schadens!

Ist es ein lautes Rassel nach dem Kaltstart?
Gestern hat meine Frau gemeint, das Motorgeräusch hört sich anders als vor ein paar Tagen an.
Da ich den Wagen kaum noch fahre, hab ich jetzt nix besonderes gehört. Nur beim
Ausmachen (!) hat er kurz gerasselt.
Ich muss das mal beobachten oder beim Händler checken lassen.
Ich würde gern vor einem Totalausfall reagieren....

Bj.12.2007
80.000 km
1,4 TSI ; 150PS

Dummerweise hab ich die letzte Inspektion nicht beim VW Händler machen lassen, da ich mich über
VW geärgert habe. Drosselklappenschaden; zuerst keine Kulanz, nach mehreren Briefen zumindest ein Teil zurückerstattet. Da ich denen mal erklärt habe das es kein Elektronikschaden war, sondern lediglich die Rückholfeder an der Klappe gebrochen war.

Gruß
Thomas

Bei unserem Tiguan, 1,4 TSI, Bj. 2009, 30000 km, rasselte es auch kurz nach dem Starten des Motors,
jedoch egal ob Kaltstart oder warm und auch nur gelegentlich.
Letztendlich wurde bei der Überprüfung festgestellt, dass ein Nockenwellenschaden
vorliegt. Die Reparatur hat uns allerdings 750,- Euro an Arbeitslohn gekostet. 100 % Kulanz
wurden auf das Material berechnet. Die Inspektionen wurden von einer VW-Werkstatt
durchgeführt. Wenn keine autorisierte Fachwerkstatt die Inspektionen durchgeführt hat,
geht man wohl leer aus.

Zitat:

Original geschrieben von smarti2



Bei unserem Tiguan, 1,4 TSI, Bj. 2009, 30000 km, rasselte es auch kurz nach dem Starten des Motors,
jedoch egal ob Kaltstart oder warm und auch nur gelegentlich.
Letztendlich wurde bei der Überprüfung festgestellt, dass ein Nockenwellenschaden
vorliegt. Die Reparatur hat uns allerdings 750,- Euro an Arbeitslohn gekostet. 100 % Kulanz
wurden auf das Material berechnet. Die Inspektionen wurden von einer VW-Werkstatt
durchgeführt. Wenn keine autorisierte Fachwerkstatt die Inspektionen durchgeführt hat,
geht man wohl leer aus.

...wurde denn die Steuerkette auch getauscht.

Dachte rasseln = Steuerkette?

MFG
Gente

Nein, die Steuerkette wurde nicht getauscht. Die Werkstatt war sich am Anfang sicher, dass
das Rasseln von der Steuerkette kommt, doch es war die Nockenwelle. Die Steuerkette ist nach deren
Aussage nicht betroffen. Man kann sich bei VW auch eine CD mit den unterschiedlichsten
Geräuschen anhören, die beim Starten des Motors auftreten. So kann die Werkstatt schon vorher in etwa
fetsstellen, was die Ursache ist. Das Geräusch trat bei meinem Tiguan nur gelegentlich auf. Manchmal war es zweimal am Tag, dann mal wieder 2, 3 Tage gar nicht. Es war für die Werkstatt schwer die Ursache zu finden. Das Geräusch dauerte nur Sekundenbruchteile, es hörte sich an wie eine Ankerkette bei einem Schiff, wenn der Anker zu Wasser gelassen wird.

Eitel Freude !!! Hab doch glatt nen neuer Motor nach schon 53 TKM....der TSI Klassiker Kompressionsverlust = neuer Motor. Hat eigentlich ganz smart funktioniert....hatte aber nach zurückliegenden Theater einen hellen Moment ( den hatte ich bei der Auswahl der Motorisierung nicht )
und hab die max. Garantieverlängerung für 1,3 Kilo gekauft. Daher keine Kosten..sonst wär VW wohl mit 70% Kulanz in die Bütt gegangen. Heisst, es bleiben an einem immer noch 2 grosse Scheine hängen. Da darf ich gar nicht drüber nachdenken.
ABER, Der Motor ist wie zugeschnürt...Unten...in der Mitte..Oberraus. ....O.K. hab ihn jetzt die ersten 500 km nicht über 4500 gedreht...obwohl es ja kein eigentlichen Einfahren mehr gibt.
Eindruck....... Null Fahrspass.....Rentnerauto.......SO hätt ich mir den 1.4 nieee angetan.
Hatte mal jemand den Vergleich ??? Ich bin echt angepisst. Könnt die Kiste in die Tonne treten !!!
Habe nur die durch nix begründete Hoffnung das es sich noch irgendwie gibt.. Hat jemand Trost....sprich postitive Erfahrungen in der Richtung.Wäre schick. Danke.

dr` Gonzo

Mal eine blöde Frage an Dich: Du erwartest nun aber keinen Rennwagen oder? 🙂

Den 1.4 TSI mit 160 PS finde ich ausreichend für den Wagen. Bescheunigungsrekorde erwarte ich nicht. Was das "unten rum" angeht, gebe ich Dir Recht, er wirkt verhaltener.
Was das Ansprechverhalten ab 2500 Umdrehungen angeht, merkt man aber sehr wohl Kraft und Vortrieb. Das passt an sich.

@65gonzo

Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß das Teil - wenn alles funktioniert, wie es soll - mit 160 PS lahmer sein soll, als der Vorgänger mit 150 PS.

Nach den ersten Software-Updates in 2010 kamen zwar die Klagen, daß der Motor nicht mehr so zieht, wie vor dem Update. Aber für meinen Motor aus 2011 kann ich nur sagen, daß die Leistungsentfaltung über das ganze Drehzahlband harmonisch ist; ich bin sehr zufrieden und wundere mich immer über die satte Leistung aus dem kleinen Hubraum.

Sollte da unten herum etwas Bumms fehlen verglichen mit den ganz frühen Motoren, also bei denen mit den vielen, bekanntgewordenen Motorschäden, dann sei's drum. Haltbarkeit ist mir persönlich weit wichtiger, als ein dieselähnlicher Tritt ins Kreuz.

Bei dir ist wohl eine Fahrt zum Leistungsprüfstand angesagt.

Ich erwarte keinen Rennwagen. Bin nur entsetzt über den Unterschied. Ich gehe davon aus, das ich wieder den 150 PS Motor habe, da der Tausch ja nur den erweiterten Rumpfmotor betrifft.
Und ich werde wohl auf diese Weise in den "Genuss " des Updates 24S4 gekommen sein. Das hatte ich bisher verweigert und sehe mich quasi bestätigt. Die Karre ist kastriert !!! und so hätte ich den Benziner nicht gekauft. Über die Erwartungshaltung an die Haltbarkeit dieser Motoren brauchen wir hier nicht diskutieren. Wenn erst die Kastration zu vertretbaren Kilometerleistungen führt fühle ich mich verarscht. Basta !!
Ich habe mich für den Benziner entschieden weil ich: wenig Jahrekilometer, viel Kurzstrecke habe, der Motor kultivierter und leiser läuft UND gleichzeitig eine bessere Leistungsentfaltung hatte als der 140 PS Diesel.
Beispiel gefällig : Ausfahrt Bürotiefgarage. Ich fahre fast aussschlieslich im 2 Gang an ( seit über 50 TKM, die 1 ist mir zu kurz übersetzt und hektisch ) Alt: ohne zu zucken die Rampe hoch, kann sogar noch nach Belieben beschleunigen. Neu: verreckt auf den ersten Metern wenn man nicht schnell zurückschaltet. Beschleunigen im 4. oder 5. Gang unter aller Sau....
Die Karre sieht als R Liner Tip Top aus und bewegt sich wie ein Kassengestell. Wenn sich das nicht bessert ( es soll quasi im Motormanagement ein " Einfahrmodus" hinterlegt sein ??? stimmt das???)
dann ist hier ein Auto zu verkaufen und ich wundere mich nicht mehr, daß die 1.4 als junge Gebrauchte auf Halde stehen und jeder der das als angemessene Motorisierung versteht, kann mir nur leid tun !
Wenn ich da keinen Einzelfall habe, bin ich fassungslos wie man diese Wanderdüne gut finden kann. Und die hier schon geäusserten Vermutungen bezüglich der Rentnerquote die den Tiger als " Transportmittel" erwerben und glücklich sind , bekommt neue Nahrung.
Schwer angesäuerte Grüße
dr`Gonzo

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