Motorschaden bei Tiguan 1.4 TSI
Wir haben einen Tiguan Baujahr 2009 mit ca. 60.000 km. Beim Fahren ist ein "ruckeln" aufgetreten. Außerdem erschienen die Fehlermeldungen EPC und Fehler im Abgassystem. In der Werkstatt bekam ich die Auskunft, dass wahrscheinlich ein Motorschaden vorliegt und der Motor evtl. ausgetauscht werden muss.
Hat jemand bereits Erfahrungen? Wenn ja, hat VW die Kosten hierfür übernommen?
Vielen Dank
Handball20
Beste Antwort im Thema
Hier mal Auszüge aus einem Forumsbeitrag aus 2010
(Otis Wright, 07. Sept. 2010, a3quattro.de), der die fehlende Kundenberatung im Zusammenhang mit dem 1.4 TSI beleuchtet.
"das problem bei diesem motor ist nicht die literleistung, leistungsentfaltung oder der hubraum. das problem ist lediglich die fehlbenutzung durch den endverbraucher mangels vernünftiger einweisung durch den hersteller bzw. verkäufer UND ein riesiger griff ins klo seitens des marketings, welches behauptet LL wäre das einzig wahre für diesen motor.
. . .
egal ob nun SC oder TC 1,4l TFSI - es spielt keine rolle, da die benutzung im durchschnitt nahezu identisch ist. fahrer steigt ein, dreht den schlüssel um, fährt bis zur 4. ampel normal und danach ist die wassertemp bei 90 und er gibt gas. woher soll der otto normalverbraucher ohne technisches wissen (beispiel: hausfrau) denn wissen, dass das öl nicht gleich warm ist wie das wasser oder woher sollen solche menschen wissen, dass der turbo warm und kalt gefahren werden soll? wenn es ihnen keiner sagt, weiß es keiner. die meisten kaufen dann so ein auto, benutzen es wegen unwissenheit falsch, bekommen nach 2-3 jahren probleme mit der kette weil u.A. die TBN des werkseitig eingefüllten öls bereits nach 10.000km schon im kritischen bereich ist und dann ärgern sie sich über den diagnostizierten schaden. erschrocken von dem preis der reparatur wird die karre dann verscherbelt. der neue unwissende käufer - umsteiger vom fiat panda 30ps - denkt "BOAH GEIL 1XX PS" und merkt den schaden nicht. nach paar monaten reißt beispielsweise die kette, oder der turbo platzt. und schon sitzt der 2. besitzer in der scheiße.
die mehrheit der autofahrer interessiert sich halt nicht für öl, schmierfilm, TBN, turbolader, direkteinspritzer, blowby und sonstiges. die wollen nur fahren und machen sich wenig gedanken darüber. wenn der hersteller und die kfz meister im autohaus dann sagen "LL ist ausreichend", "keine negativen erfahrungen", "nie ein problem aufgetreten" usw machen sich die betroffenen menschen halt auch keine sorgen über anderes fahrverhalten. daher benutzen diese menschen das auto genau wie ihren alten sauger oder was auch immer sie vorher hatten. solche kommentare wie "falsches triebwerk gewählt" finde ich dann eher unfair und unpassend, weil man das unwissen nicht berücksichtigt."
Ergänzen könnte man noch, daß der Motor speziell bei ganz überwiegender Nutzung für Kurzstrecken gewisse konstruktive Schwächen aufweist. Werden diese vom Eigentümer angemessen berücksichtigt, dann steht einem langen und problemfreien Betrieb nichts im Wege.
PS:
Für großen Ehrgeiz auf der Bahn und für schwere Hänger ist der 1.4 TSI selbstverständlich auch die falsche Wahl.
181 Antworten
Heute habe ich mich beim 🙂 mal danach erkundigt, ob die BMT Modelle mit Start-Stopp-Automatik eine robustere Steuerkette haben, als Modelle ohne diese Ausrüstung. Leider nein. So soll es bei meinem 1.4 TSI Twincharger vom April/Mai 2011, Motorkennbuchstabe CAVA, unabhängig von Start-Stopp der gleiche Motor sein, mit der gleichen Steuerkette - keine Verstärkung.
Schade, denn VW räumt ja inzwischen selbst ein, daß die Steuerketten durch häufige Anlassvorgänge stärkerer Belastung ausgesetzt sind.
Wie die Presse berichtete:
Zitat:
Volkswagen hat das Problem defekter Steuerketten bei den 1,4-Liter TSI-Motoren lokalisiert. Durch einen Produktionsfehler können sich die Ketten bei den Motoren über die Maßen strecken und überspringen, so dass ein Motorschaden entstehen kann.
O-Ton Volkswagen:
Zitat:
Neben diesem Fertigungsproblem könne auch das Fahrverhalten entscheidend sein: Autos, die im "Brötchenholerprofil" bewegt würden, also überwiegend im Kurzstreckenbetrieb, seien von gelängten Steuerketten überproportional betroffen. So führten viele Anlassvorgänge oder das Abwürgen des Motors zu einer besonderen Belastung der Kette.
Deshalb hier eine
Fragean die technisch Versierten:
Läßt sich die Start-Stopp-Automatik umprogrammieren, vielleicht mit VCDS oder sonst irgendwie?
Standard ist, daß nach jedem Neustart die S-S-A in Funktion ist, d.h. beim Ampelstopp schaltet der Motor ab, zum Weiterfahren springt er wieder an. Wenn ich nach dem Neustart aber die Taste drücke, läuft der Motor auch beim Ampelstopp weiter.
Läßt sich das Umkehren? Also neuer Standard nach Neustart, daß der Motor beim Ampelstopp weiterläuft. Erst nach Betätigung der Taste: Zuschaltung der S-S-A Funktion; sozusagen nur auf besonderen Wunsch des Fahrers.
Damit ließe sich die besondere Belastung der Steuerkette durch die permanenten Anlassvorgänge im Stadtbetrieb reduzieren. Sollte das technisch nicht machbar sein, dann bleibt wohl nur die Umprogrammierung des Fahrers: immer erst schön Knöpfchen drücken.
Über "sachdienliche Hinweise" würde ich mich sehr freuen. Der Mitarbeiter beim 🙂 meinte, da geht nichts mit Änderung der Standarteinstellung der S-S-A.
Hallo MENA-C
Wenn sich das Start-Stop-Programm als die Ursache für Steuerkettenprobleme bewahrheitet, würde ich das Programm deaktivieren. Das Risiko wäre mir zu gross. Auf die errechnete Krafftstoffeinsparung würde ich zu Gunsten des Motors verzichten!
Gruß,
FSItiger
Hallo FSITiger,
das ist ja genau, was ich am liebsten tun würde. Doch der 🙂 sagt, das geht nicht. 😕
Gruß
mena
Zitat:
Original geschrieben von MENA-C
Hallo FSITiger,das ist ja genau, was ich am liebsten tun würde. Doch der 🙂 sagt, das geht nicht. 😕
Gruß
mena
Hier beim Touran
http://www.motor-talk.de/.../...tomatik-mehr-taste-fehlt-t3178290.htmlund beim Golf
http://www.motor-talk.de/forum/start-stop-ausschalten-t2802475.htmlist es wohl möglich. Beim Tig nicht? Habe irgandwo etwas von Steuerbetrug gelesen, wenn es möglich wäre. Das wäre ja mal wieder was!!!
Gruß,
FSItiger
PS: In der Broschüre ist ein Schalter (A OFF) abgebildet, damit sollte das Programm (Automatik) abschaltbar sein!?!
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Zitat:
Hier beim Touran http://www.motor-talk.de/.../...tomatik-mehr-taste-fehlt-t3178290.html und beim Golf http://www.motor-talk.de/forum/start-stop-ausschalten-t2802475.html ist es wohl möglich. Beim Tig nicht? Habe irgandwo etwas von Steuerbetrug gelesen, wenn es möglich wäre. Das wäre ja mal wieder was!!!
Wenn durch den kleineren Schadstoffausstoff durch die Bluemotion Technologie die Einstufung des Fahrzeuges in einer günstigeren Tarifstufe erfolgt, wäre das dauerhafte Deaktivieren der "Sparfunktion Start /Stop" eigentlich schon ein "Betrug", da das Fahrzeug nicht mehr der originalen Konfiguration bzw. Schadstoffausstoss entspricht.
Frage am Rande: Sind die 1.2 TSI Motoren der Polo und Golf eigentlich aucch von dieser Steuerkettegeschichte betroffen?
Der Deaktivierungsschalter ist bei mir schon vorhanden, klar. Damit kann ich die SSA aber nur für die aktuelle Fahrt abstellen, bis ich den Motor selber abstelle und den Zündschlüssel ziehe. Beim nächsten Start ist die SSA aber wieder in Betrieb. Ohne Umprogrammierung muß ich also bei Fahrtbeginn jedesmal dran denken und den Schalter drücken - deshalb ja meine Frage, ob die Programmierung umgedreht werden kann.
Beim 1.2 TSI kann sich die Steuerkette natürlich ebenfalls längen. VW sagt aber, daß der Steuerkastendeckel kurz nach Produktionsbeginn eine nasenförmige Ausbuchtung erhielt, die ein Überspringen der Kette verhindern sollte. Ob bei gelängter Kette aber die Steuerzeiten noch stimmen und der Motor noch rund läuft, ist eine ganz andere Frage.
Bei Umstellung auf kürzeres Festintervall für den Ölwechsel dürften sich die schädlichen Ölkohlepartikel aber nicht so ansammeln, daß die Schmierfähigkeit des Öls weit herabgesetzt ist und die Steuerkette abrasiv geschwächt werden kann und sich längt. Für 'Brötchenholer' kann sich der Ölwechsel dann bereits nach 10.000km empfehlen oder nach 6 Monaten, sonst vielleicht 15.000km oder 1 Jahr.
Aufgrund der Vorgabe des Importeurs und Händlers gilt meine 3-Jahresgewährleistung übrigens nur, wenn die Ölwechsel alle 7.500km durchgeführt werden. Und die Werkstatt erzählt mir, daß sie bislang noch keinen einzigen 1.4 TSI mit gelängter Steuerkette hatten. Wenn das stimmt, ist das doch mal ein Wort.
Zitat:
Original geschrieben von hofieos
Wenn durch den kleineren Schadstoffausstoff durch die Bluemotion Technologie die Einstufung des Fahrzeuges in einer günstigeren Tarifstufe erfolgt, wäre das dauerhafte Deaktivieren der "Sparfunktion Start /Stop" eigentlich schon ein "Betrug", da das Fahrzeug nicht mehr der originalen Konfiguration bzw. Schadstoffausstoss entspricht.
Naja, und was ist, wenn der Wagen nicht genau nach NEFZ-Zyklus gefahren wird und mehr Sprit braucht, als per offiziellen Verbrauchsangaben? Auch Steuerbetrug? Dann sind
alle schuldig, ab ins Kittchen! Denn der CO2 Ausstoß liegt ja dann ebenfalls viel, viel höher.
Die Heizerfraktion bekommt gleich lebenslänglich.
Besser noch: Drückt der Fahrer den Deaktivierungsschalter, begeht er schon wieder Steuerbetrug, und der Konzern ist gleich Anstifter bzw. Mittäter (such dir was raus), da er den Schalter eingebaut hat. Womöglich liegt dann sogar eine Kriminelle Vereinigung vor - mafiöse Zustände in ganz Deutschland. Tdz, tdz, tdz . . .
Zitat:
Original geschrieben von Handball20
Wir haben einen Tiguan Baujahr 2009 mit ca. 60.000 km. Beim Fahren ist ein "ruckeln" aufgetreten. Außerdem erschienen die Fehlermeldungen EPC und Fehler im Abgassystem. In der Werkstatt bekam ich die Auskunft, dass wahrscheinlich ein Motorschaden vorliegt und der Motor evtl. ausgetauscht werden muss.
Hat jemand bereits Erfahrungen? Wenn ja, hat VW die Kosten hierfür übernommen?
Vielen DankHandball20
Mein VW Tiguan 1.4 TSI, 110 KW , EZ 01.2009, 78.000 km, ist mit einem totalen Motorschaden liegen geblieben. Das Auto wurde in eine VW Werkstatt geschleppt. Der zweite Kolben ist zerbrochen und hat das Kurbelgehäuse zerschlagen. Nach Auskunft der Werkstatt gibt VW nur bis zu drei Jahren Kulanz. Im November 2011 hatte ich aber in meiner Vertragswerkstatt schon auf das stottern und ruckeln hingewiesen. Nach einem Steuergeräte-Update war es auch etwas besser. Zu dem Zeitpunkt war das Auto noch keine drei Jahre alt. Meine Recherchen im Internet haben gezeigt, dass das mit dem Motorschaden kein Einzelfall ist. Ich bin der Erstbesitzer und habe alle vorgeschriebenen Inspektionen durchgeführt. Der Schaden soll etwa 8000.00 EUR betragen. VW bietet eine Kulanz von 70% für Material und 70% für Lohnkosten an. Eine 100% Regelung strebe ich an.
Gibt es ähnliche Fälle, die 100% Kulanz erhalten haben?
Hallo !
Bei 37000 km und diesen Monat 3 Jahre alt, hat mein Tiguan 1,4 TSI einen Nockenwellenschaden.
Auf das Material bekomme ich 100 % Kulanz, muss aber trotzdem noch über 580,- Euro selbst zahlen,
was ich nicht einsehe. Der Motor hat erst eine Laufleistung von 30000 km, da bei 7500 km schon mal
ein neuer Motor fällig war. Ich strebe auch an, die 580,- Euro von VW erstattet zu bekommen.
Das war der erste und letzte Tiguan.
Es wundert mich, daß hier offensichtlich niemand die letzte AutoBild gelesen hat. Da steht ein Bericht über eine Sitzung in Wolfsburg mit AB-Redakteuren und einer VW-Mannschaft in Kampfstärke. Thema: Die Kettenprobleme beim 1,4 TSI-Motor.
Ergebnis (Aussage VW): Die Ursache des Problems sind unsauber gestanzte Ketten eines Zulieferers, die zu Verschleiß und Schäden geführt haben. Bilder mit erkennnbaren Graten an Kettengliedern waren abgedruckt.
Es besteht der Verdacht (VW), daß der Kettenhersteller die Stanzwerkzeuge übermäßig lange nicht gewechselt hat. Na denn...
Warum? Vermutlich, weil er beim Preis so ausgequetscht wurde, daß er sich das nicht mehr leisten konnte. Erinnert man sich da nicht an einen Spanier, der für's brutale Ausquetschen der Zulieferer berühmt war, erst bei Opel, dann bei VW, -mit der Folge von Qualitätseinbrüchen allenthalben?
Wenn's so ist, dann haben die wohl nix gelernt. 🙄
MfG Walter
Auch wenn wir es gelesen haben, was nützt es ?
Das ändert nicht die Probleme.
Im Internet und auch auf NTV wurde davon berichtet.
Es geht hier um die Kulanz durch VW.
VW übernimmt zwar die vollen Kosten, doch die beschränken sich
nur auf das Material. Die Lohnkosten von 580,- Euro wie in meinem Fall,
werden nicht übernommen.
Der von MENA-C zitierte Beitrag über das Gerichtsurteil des OLG Frankfurt ist schon in seiner Quelle nicht vollständig wiedergegeben:
Es hat sich hier um ein Fahrzeug gehandelt, daß jemand gebraucht bei einem Händler gekauft hatte, und dessen Motor nach dann nach ca. 5 Monaten bzw. nach 8.000 Kilometern kaputt ging.
Hier hatte der Händler versucht, sich aus seiner einjährigen gesetzlichen Gewährleistungsfrist herauszumogeln. Die sieht bei einem Gebrauchtkauf bei einem gewerblichen Verkäufer so aus:
Im ersten halben Jahr muß der Verkäufer dem Käufer nachweisen, daß der den Schaden selbst verursacht hat. Im zweiten halben Jahr tritt die Beweislast-Umkehr in Kraft, und in den meisten Fällen wird es dem Käufer dann nur noch schwer möglich sein, zu beweisen, daß der Mangel schon beim Kauf vorlag...
Man sollte sich da sowieso vergegenwärtigen, daß diese gesetzliche Gewährleistung wegen der Beweislast-Umkehr nur in jeweils der ersten Hälfte deren Laufzeit in gutes Polster bildet.
Weil es hier eben um diese Gewährleistung ging, wurde auch der Händler verurteilt, und nicht das Werk: Es stand hier ja nicht zur Debatte, ob das Werk einen Motor mit eingebauten Serienfehlern produziert hat, sondern nur, daß der Kunde gegenüber dem Händler einen Gewährleistungsanspruch hat.
Insofern ist das Urteil jetzt nichts besonderes, sondern bestätigt eigentlich nur die Rechtslage bei der Gewährleistungspflicht.
Hier der gesamte Fall zum Nachlesen:
OLG Frankfurt, Urt. v. 04.03.2005 – 24 U 198/04
Im Endeffekt bleibt's dabei:
2 Jahre Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, Beweislastumkehr nach einem Jahr. Die wird auschliesslich vom letzten gewerblichen Verkäufer (i.A. dem Händler) geleistet. Der kann dann versuchen, sein Geld vom Hersteller wiederzubekommen.
Garantie kann der Hersteller nach Gutdünken gewähren (muß er aber nicht!). Die Bedingungen stehen im Kleingedruckten.
Kulanz geht darüber noch hinaus: Das ist eine rein freiwillige Leistung, zu der ihn niemand verdonnern kann. Deswegen setzt der Hersteller dieses Mittel eher nur ein, um einen Image-Schaden abzuwenden.
Rein rechtlich ist es so, daß mir VW (ohne irgendwelche Garantieverlängerungen) nach 2 Jahren und einem Tag nicht mal mehr die Uhrzeit umsonst zu sagen braucht.
So bitter, wie es im Einzelfall ist, aber das ist bei uns sogar noch sehr zugunsten des Verbrauchers ausgelegt.
so long...
Zitat:
Original geschrieben von Triumph BGH 125
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Insofern ist das Urteil jetzt nichts besonderes, sondern bestätigt eigentlich nur die Rechtslage bei der Gewährleistungspflicht.
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Im Endeffekt bleibt's dabei:
2 Jahre Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, Beweislastumkehr nach einem Jahr. Die wird auschliesslich vom letzten gewerblichen Verkäufer (i.A. dem Händler) geleistet. Der kann dann versuchen, sein Geld vom Hersteller wiederzubekommen.
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Mal eine Sachfrage:
Bisher habe ich verschiedene Werksbroschüren, Typhandbücher und Texte in Autozeitungen immer so verstanden, daß die Gewährleistung EU-weit gilt. In der Praxis wird sie vom Hersteller geleistet/gezahlt, der seine Vertragshändler verpflichtet hat zur Übernahme von Gewährleistungsarbeiten, quasi als seine Auftragsnehmer.
Das kann doch nur heißen, daß ich -egal wo ich mein Auto gekauft habe- nur den nächsten Werkshändler anzulaufen brauche, und nicht, wie es in deinem Text heißt "den letzten gewerblichen Verkäufer".
Wenn das so wäre, kämen wir doch zu realitätsfernen Zuständen: Da hat einer in Flensburg gekauft und ist nach München gezogen. Muß der jetzt bei einem Anspruch die 1.000 km nach Flensburg fahren, -vorausgesetzt sein Auto ist überhaupt fahrbereit? Das wäre doch eine unbrauchbare Auslegung von Gewährleistungspflicht, -im Klartext "ärschlings".
Kann es sein, daß das BGH-Urteil insofern im Gegensatz zur EU-Regelung steht? So eine Betriebsblindheit kann ich mir einfach nicht vorstellen.
MfG Walter