Motorschaden bei 35000 km

Land Rover Range Rover Evoque L538

hallo an euch mal , habe meinen evoque 190 ps diesel , jetzt 1,5 jahre und 35000 km . seit montag auf der autobahn mit motorschaden liegengeblieben.
anzeige bei ca. 140 km/h - motorleistung reduziert - getriebefehler .
laut meiner werkstatt motor steckt , hatte wer mal dieses problem " Motorschaden "
gruss gerhard

Beste Antwort im Thema

Ja sicher, ein(!) Motorschaden-Bericht ist represäntativ dafür, dass englische Fahrzeuge generell zu viele Probleme haben. Meinem A5 flog bei 50 Tkm das Getriebe auseinander. Was nun, jetzt kannst weder deutsche, noch englische Fahrzeuge kaufen, da beide gleich schlecht.

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Du kaufst dir ein Auto für 50.000 € und sparst an 100 € für den Service? Da komme ich nicht mehr mit!🙂😕

Aber das man in der Garantiezeit die Insektionen beim Vertragshändler machen muss ist doch landläufig bekannt, oder ?
Das kann ich jetzt auch nicht nachvollziehen.

Gruß
Wolfgang

Wäre da nicht eher die freie Werkstatt in der Pflicht, sich um den Schaden zu kümmern, die sind ja auch versichert für ihre geleistete Arbeit. Ohne Gutachter wirst aber wahrscheinlich nicht weit kommen, da hält sich jeder für unschuldig. Das du in keiner Vertragswerkstatt warst hebt nicht automatisch die Garantie oder Gewährleistung auf. Jeder andere Hersteller würde sich auch beim ersten Versuch weigern zu zahlen, solang man nicht genau weiss wie es passieren konnte. Und BMW und Landrover sind 2 verschiedene Welten, da braucht man keine Vergleiche anstellen.

Nein laut Eu Recht darf der Hersteller Kunden nicht an Vertragswerkstätten binden in der Garantiezeit. Das hat VW ein paar Millionen gekostet bis sie es kapiert haben. Einzig die Werkstatt muss sich an die Vorgaben des Herstellers für die Inspektion halten.

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das mit der inspektion in der garantiezeit beim vertragshändler gibt es schon seit 3 jahre nicht mehr.
laut EU verordnung GVO , kann kein autohändler mehr verlangen das in seiner werkstätte die inspektionen gemacht werden müssen . es muss in der jeweiligen werkstatt nur wie normal nach den servicplan vorgegangen werden , was bei mir ja so ist.
ICH SPARE NICHT BEI MEINEM SERVICE , sondern das ist meine werkstätte des vertauens wo ich all unsere fzg. seit vielen jahren bestens betreuen lasse. das sind immerhin 4 pkw , 1 oldtimer und 1 motorrad.
gruss gerhard

Zitat:

Original geschrieben von evoque190ps


ich kann euch nur sagen , LR ist eine katastrophe , was die regulierung betrifft . habe soeben von der werkstatt die antwort von LR bekommen das sie eine schadensregulierung ablehnen weil ich das service nicht in einer LR werkstätte habe machen lassen , sondern in einer freien KFZ - werkstätte. dort aber genauso mit rechnung und allen drum und dran. werd wohl den weg zum gericht gehen müssen , hole mir jetzt mal rechtsberatung über die versicherung , werd ihnen nochmals schreiben lassen über die rechtschutzversicherung , abwarten wie die antwort von ihnen ausfällt . vorab werde ich den schaden reparieren lassen , über die bank vorfinanzieren und denn rechtsstreit dann halt bestreiten ...

Ich empfehle einen Blick in die Garantiebestimmungen ... und anschliessend eine kurze Reflexion ...

Die 3-jährige Land Rover Garantie (oder Laufleistung 100.000 km)

Die Land Rover Garantie beinhaltet ein umfassendes Leistungspaket, welches darauf ausgelegt ist, die hohen Maßstäbe unserer Kundendienstunterstützung und -betreuung zu erfüllen. In diesem Bereich finden Sie eine Übersicht darüber, was diese abdeckt und was Sie tun müssen, um alle ihre Vorteile zu genießen.

Falls Ihr Fahrzeug je einen Schaden erleidet, wenden Sie sich einfach an Ihren nächsten Land Rover Händler bzw. Ihre Land Rover Vertragswerkstatt.

Die autorisierten Land Rover Servicepartner sind umfassend für alle Service- und Wartungsarbeiten qualifiziert. Die Servicepartner erfüllen unsere hohen Qualitätsanforderungen und garantieren, dass Ihr Fahrzeug und Ihr Garantieanspruch voll geschützt sind.

Gruss BL1578

Zitat:

Original geschrieben von evoque190ps


das mit der inspektion in der garantiezeit beim vertragshändler gibt es schon seit 3 jahre nicht mehr.
laut EU verordnung GVO , kann kein autohändler mehr verlangen das in seiner werkstätte die inspektionen gemacht werden müssen . es muss in der jeweiligen werkstatt nur wie normal nach den servicplan vorgegangen werden , was bei mir ja so ist.
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Hallo evoque190ps,

bin nun schon ein wenig erstaunt. Deine Beschreibung der Rechtssituation ist völlig korrekt. LR kann die Garantiearbeiten nicht mit dem Hinweis ablehnen, dass der Service (wenn er korrekt nach Herstellervorgabe ausgeführt wurde) in einem nicht LR-autorisierten Betrieb vorgenommen wurde.

Demnach weiß man auch bei LR, dass man im Falle eines Rechtsstreit unterliegen wird und damit die Kosten mit Sicherheit noch weiter nach oben treibt. Normalerweise handeln Hersteller nicht (mehr, nach dem VW-Urteil) so. Kann es sein, dass es noch einen 2. Grund gibt, aus dem der Garantiefall abgelehnt wird (Sorry, aber ggf. nachweislich zuwenig Öl, Grauimportauto aus Nicht-EU-Land, Serviecetermin deutlich überschritten oder etwas ähnliches).

Andernfalls ist dieses Verhalten nämlich nicht zu erklären und aus Sicht von LR für LR sehr leichtsinnig. Die EU kann bei vermehrtem Auftreten dieser Problemfälle nämlich empfindliche Strafen gegen einen Hersteller aussprechen.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von evoque190ps


das mit der inspektion in der garantiezeit beim vertragshändler gibt es schon seit 3 jahre nicht mehr.
laut EU verordnung GVO , kann kein autohändler mehr verlangen das in seiner werkstätte die inspektionen gemacht werden müssen . es muss in der jeweiligen werkstatt nur wie normal nach den servicplan vorgegangen werden , was bei mir ja so ist. ...

... bringst du da möglicherweise was durcheinander ...?

Seit 2002 gilt eine Gewährleistung von 2 Jahren auf alle Artikel, eingeschlossen natürlich Neu- und Gebrauchtwagen. Der Endverbraucher hat bei Neukäufen dann die Möglichkeit, Ansprüche beim Händler geltend zu machen, falls sich die Ware von Anfang an als mangelhaft herausstellt.

Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und enthält u. a. das Recht auf Nachbesserung.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers.

BL1578

Zitat:

Original geschrieben von Mobi Dick


Ich bin bestimmt nicht schadenfroh. Und es tut mir auch aufrichtig leid, aber vielleicht sehen einige doch ein, dass Schönheit allein nicht ausreicht. Mir gibt es bei den englischen Autos einfach zu viele Probleme. Da fahre ich lieber deutschen Einheitsbrei. Ich hoffe das du trotzdem mobil gehalten wirst und dein Auto schnell wieder repariert wird.

Bleib du bei deinen deutschen "Premium"-Schrotterzeugnissen (netter Leasingfuhrpark 😁 ) und rede dir weiterhin ein, britische Fahrzeuge machten zuviele Probleme.

Deine zwei Mainstreammülleimer mit Hilfsmotor können sich mit richtigen Autos in keiner Weise messen.

Zitat:

Original geschrieben von evoque190ps


das mit der inspektion in der garantiezeit beim vertragshändler gibt es schon seit 3 jahre nicht mehr.
laut EU verordnung GVO , kann kein autohändler mehr verlangen das in seiner werkstätte die inspektionen gemacht werden müssen . es muss in der jeweiligen werkstatt nur wie normal nach den servicplan vorgegangen werden , was bei mir ja so ist.
ICH SPARE NICHT BEI MEINEM SERVICE , sondern das ist meine werkstätte des vertauens wo ich all unsere fzg. seit vielen jahren bestens betreuen lasse. das sind immerhin 4 pkw , 1 oldtimer und 1 motorrad.
gruss gerhard

Doch, du sparst bei deinem Service. Freie Werkstätten haben gewisse "Probleme" mit dem Service an neuen Fahrzeugen.

Da fehlt es schlicht an Know-How und ich kann die Haltung von Land Rover verstehen.

Neuwagen - immer in die Vertragswerkstatt, dann gibt es auch keine Probleme.

Wenn der Hersteller einen europaweit nutzbaren Notfalldienst anbietet, dann nutze ich den auch. So habe ich selbst bei einer Reifenpanne keinen müden Cent fürs Abschleppen bezahlen müssen. Die paar mehr Minuten Wartezeit waren mir das wert.

Es steht mMn zu befürchten, dass LR Recht erhalten wird - wie von anderen bereits detailliert beschrieben, gelten bei Garantie immer die Bedingungen des Herstellers (da eine freiwillige Leistung), und die Gewährleistung läuft im Normalfall über den Händler - nicht den Hersteller. In beiden Fällen ist es im Zweifelsfall schlicht und ergreifend einfacher und besser, Rücksprache zu halten!

Im Übrigen sind die Dieselmotoren im Evoque keine unbekannten, völlig neu entwickelte Aggregate - und auch nicht britisch. Wenn man hier eine Schublade aufmachen will, müsste man einen der dienstältesten, erfahrensten Dieselmotorhersteller überhaupt schlecht reden.

Zitat:

Original geschrieben von benutzername001



Zitat:

Original geschrieben von Mobi Dick


Ich bin bestimmt nicht schadenfroh. Und es tut mir auch aufrichtig leid, aber vielleicht sehen einige doch ein, dass Schönheit allein nicht ausreicht. Mir gibt es bei den englischen Autos einfach zu viele Probleme. Da fahre ich lieber deutschen Einheitsbrei. Ich hoffe das du trotzdem mobil gehalten wirst und dein Auto schnell wieder repariert wird.
Bleib du bei deinen deutschen "Premium"-Schrotterzeugnissen (netter Leasingfuhrpark 😁 ) und rede dir weiterhin ein, britische Fahrzeuge machten zuviele Probleme.

Deine zwei Mainstreammülleimer mit Hilfsmotor können sich mit richtigen Autos in keiner Weise messen.

Weil englische Autos so Super sind, sind sie auch führend im Automobilbau und darum ist fast die gesamte Autoindustrie in England auch an ausländische Besitzer verkauft. Vielleicht habe ich ja was verpasst? Ich wüsste auch nicht, was meine Fahrzeugwahl mit diesem Umstand zu tun hat?

Es ist aber immer wieder amüsant, wie Fans von englischen Autos sofort persönlich werden, sowie man einige kritische Tatsachen nennt.

Was sind denn für dich richtige Autos? Zeig doch mal ein Foto. Auf dicke Mütze kann jeder in einem Internetforum machen. Für mich bist du einfach nur ein Angeber, der da am Mittelmeer gerade lange Weile hat (falls du überhaupt DA bist)?

Hi,
hat jetzt nicht speziell mit dem Motorschaden zu tun,
aber mein Händler (CH) hatte mich damals bei Übergabe des Fahrzeuges ausdrücklich darauf hingewiesen dass ich im Notfall unbedingt den LR-Notfallservice benachrichtigen soll und nicht beim ADAC(D) / TCS(CH) oder anderweitig Hilfe holen soll.
Erst nach Absprache mit LR kann ein anderer Pannendienst bzw. Abschleppdienst beauftragt werden (auch wegen Ersatzwagenanspruch u.Ä.).

😕
Habe jetzt einmal eine Frage:

was ist überhaupt kaputt gegangen 

Uli

Mobi Dick, vielleicht kannst Du da noch einsteigen? 😉

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