Motorschaden bei 19000 km - Wertverlust?

VW Passat B6/3C

Hallo,
im August 2006 haben wir nach ellenlanger Wartezeit endlich unseren Passat Variant Highline - 170 PS - DSG bekommen und hatten bis jetzt auch, außer lauter Windgeräusche ab 100 km/h und der zu schnellen starken Abnutzung des Leders am Fahrersitz, keinerlei Probleme.

Und nun am vergangenen Freitag hat uns bei ganz normaler Fahrt auf der Landstraße mal eben der Motor verlassen. Im Display erschien der Hinweis, wir sollen Öl auffüllen, dann ein berstigst lautes Rattern aus dem Motorraum. Dann ein Signalton und die Meldung sofort den Motor auszustellen.

Wir haben dann den Service angerufen und nach gut einer Stunde waren wir mit einem Leihwagen wieder unterwegs.

Die Diagnose: Motorschaden, lt. Aussage der Werkstatt bedingt dadurch, dass sich im Motor irgendwelche Schrauben gelöst hätten und die den Motor ruiniert haben. Jetzt bekommt er einen neuen Motor.

So, nun meine eigentliche Frage: Wir wollten den Wagen im Mai wieder verkaufen. Stellt der ATM jetzt irgendwie eine Wertminderung dar? Für mich hat nämlich immer so einen negativen Touch. Könnt Ihr mir dazu irgendwas sagen, oder würdet Ihr ein Auto kaufen, dass mit knapp 20000 km schon einen neuen Motor bekommen hat?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Jezzbelle

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Nein ein ATM ist kein gebrauchter Motor, das ist ein überholter Motor

Häää???

Du schreibst, dass ein ATM kein gebrauchter Motor sei, aber überholt wurde. Warum wurde denn deiner Meinung nach ein neuer Motor überholt???

Also nochmal: Ein ATM ist KEIN neuer Motor, sondern ein gebrauchter. Richtig ist natürlich, dass diese Motoren komplett überholt sind, dass macht sie jedoch nicht zu neuen Motoren.

Ohne jetzt zu sehr auf Gesetzen rumzureiten, aber wie ich bereits geschrieben habe ( und das schreibe ich nicht einfach nur so, sondern weil ich mich von berufswegen mit sowas auskenne), darf im Rahmen der Nacherfüllung, weil ein Mangel vorlag, oder weil eine zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden war, der Kunde nicht unangemessen benachteiligt werden. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn die Laufleistung des Aggregates von dem ursprünglichen nach oben abweicht.

Ihr versteift euch alle viel zu sehr auf die "VW- Garantie".
Ihr denkt immer, dass das was dort steht gesetzt ist. Falsch.
Die Garantie darf uns besser stellen, als der Gesetztgeber mit der Sachmangelhaftung (§437 und §439 BGB), aber nicht schlechter, und dies wäre in meinem Beispiel der Fall.

Gruß mabo

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@ Jezzbelle

Habt ihr den Passat dort reparien lassen, wo ihr den Wagen auch gekauft habt?

Ich frage nach da dieses Autohaus keine Anstanden machen darf (wegen dem Rumpfmotor), wenn ihr den Wagen dort mal wieder in Zahlung geben dürftet.

Ich würde auf Papiere bestehen, bei Mercedes bekommen die Kunden die solch leidvolle Erfahrunge machen mussten, auch eine komplette Auflistung.

Das der Wagen nicht ausgesaugt wurde hat nichts mit VW oder sonst wie zu tun, sondern am Autohaus etc,

Meine freie Werkstatt geht auch noch mal mit dem Kärcher rüber wenn die Zeit haben.

Zitat:

Original geschrieben von Jezzbelle


Hallo,

also wir haben den Wagen jetzt zurückbekommen. Uns wurde gesagt, der Motor wäre neu. Allerdings benutze das AH die Bezeichnung "Rumpfmotor" und genau dieser Begriff steht auch in dem Serviceheft, mit Angabe des KM-Stands. Sonst haben wir keine Papiere erhalten, keinen Beleg o.ä. Ist das so normal???

Was ich aber noch mal anmerken wollte, ich bin jahrelang BMW gefahren und es von den BMW Autohäusern so gewohnt gewesen, dass der Wagen (auch bei Garantiereperaturen) gewaschen und ausgesaugt wurde. Ich habe mich richtig erschrocken, dass VW mir den Wagen so dreckig wiedergeben mochte. Naja, ist eben VW...

Danke für Eure vielen Antworten...

LG

Jezzbelle

Hallo,

ich würde mir die Garantierechnug an VW vom AH noch geben lassen. Als Nachweis für den neuen Motor und welche Arbeiten geleistet wurden.

Meiner ist vor 3 Wochen mit 23800 Km gestorben. Ähnliche Diagnose wie bei dir.

gruß eukalit

@Hanzel

Nein, wir haben das Auto nicht in dem AH gekauft. Mein Mann ist VW Werksangehöriger und wir haben den Wagen direkt bei Volkswagen bestellt.

Wir haben heute noch einen Anruf bekommen, dass wir nochmal in die Werkstatt kommen sollen, weil es für das Steuergerät ein neues Update gibt, was noch eingespielt werden muss. Im Serviceheft allerdings wurde schon Aktion 23C4 eingetragen. Ich dachte das wäre das Update, keine Ahnung was die jetzt noch machen wollen...

Ich wollte Euch mal kurz aufzählen, welche Probleme wir sonst so mit VW Neufahrzeugen hatten:

2004--> Beetle Cabrio Highline TDI, 74 kW--> 7000 km, Benzinpunpe abgerissen, wegen qualitativ minderwertiger Schrauben
2005--> Touran Highline TDi, 103 kW --> 11.000 km, Getriebeschaden wegen Qualitätsproblemen der Zulieferer
Bei beiden Fahrzeugen kam nach ca. 3 Wochen nach den Schäden das Schreiben bzgl. des Rückrufs
2006--> Golf V Trendline TDI, 66 kW (Mitarbeiterleasing, wegen Wartezeit auf den Passat)--> 9000 km, Turboladerschaden
2007--> Passat Highline TDI, 125 kW--> 19000 km, Motorschaden

Das spricht nicht gerade für Volkswagen, oder???

Und wenn ist doch egal, die WA tauschen doch eh alle 9 Monate aus. Ergo immer Garantie.

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Zitat:

Original geschrieben von mabo73


 

Also ich habe wie oben geschrieben einen nagelneuen Motor bekommen.
Wenn dies nicht geschehen wäre, hätte VW auch nachweisen müssen, dass der gabrauchte (wenn auch überholte) nicht mehr auf dem Tacho hatte, als der vorherige, denn das würde eine unangemessene Benachteiligung darstellen.

Gruß mabo

Absolut falsch! Ein Austauschaggregat erfüllt den selben Qualitätsstandart wie ein Austauschteil. Lt. "Handbuch Service Technik" (VW) MUSS ein Austauschteil immer verwendet werden wenn es möglich ist. VW muss dir in diesem Fall gar nichts nachweisen!!!

mfG Bullimann

Zitat:

Absolut falsch! Ein Austauschaggregat erfüllt den selben Qualitätsstandart wie ein Austauschteil. Lt. "Handbuch Service Technik" (VW) MUSS ein Austauschteil immer verwendet werden wenn es möglich ist. VW muss dir in diesem Fall gar nichts nachweisen!!!

Oh, hier ist jemand ganz schlau.

Nun gut, dann möchte ich dich mal sehen, wenn du einen gebrauchten mit z.B. 50.000km auf der Uhr kaufst, und der Motor, da Austauschmotor (also nicht neu) bereits 100.000km auf dem Buckel hatte.
Dann wirst du sicher auch sagen, dass das alles völlig o.k. sei, denn es steht ja so im Handbuch.Fakt ist, dass ein ATM ein gebrauchter Motor ist. Bei mir stand ein ATM, auch seitens VW, nie zur Diskussion.

Ich kann nur empfehlen vielleicht mal anwaltlichen Rat zu Seite zu ziehen.

Wenn ein ATM erstmal verbaut ist, Jahre vergangen und
Fristen versäumt bzw. verjährt sind, kann man schwer was machen.

Natürlich unterliegen Austauschteile VW-Qualitätsnormen, was aber nicht ausschließt das der Käufer mit Wertminderung und anderen Einbußen konfrontiert ist.

Über ein ATM muss es auch eine Lebenslaufakte geben, deren Akteneinsicht dem Käufer auch nicht verwehrt werden darf.

Zitat:

Original geschrieben von mabo73


 

Oh, hier ist jemand ganz schlau.

Nun gut, dann möchte ich dich mal sehen, wenn du einen gebrauchten mit z.B. 50.000km auf der Uhr kaufst, und der Motor, da Austauschmotor (also nicht neu) bereits 100.000km auf dem Buckel hatte.
Dann wirst du sicher auch sagen, dass das alles völlig o.k. sei, denn es steht ja so im Handbuch.Fakt ist, dass ein ATM ein gebrauchter Motor ist. Bei mir stand ein ATM, auch seitens VW, nie zur Diskussion.

Nein ein ATM ist kein gebrauchter Motor, das ist ein überholter Motor...., Lager, Dichtungen, Kolben, Laufbahnen alles erneuert In der Theorie und in der Praxis besser als ein neuer weil von (mehr oder weniger) Hand überarbeitet.

liebe Grüße
Peter

Zitat:

Nein ein ATM ist kein gebrauchter Motor, das ist ein überholter Motor

Häää???

Du schreibst, dass ein ATM kein gebrauchter Motor sei, aber überholt wurde. Warum wurde denn deiner Meinung nach ein neuer Motor überholt???

Also nochmal: Ein ATM ist KEIN neuer Motor, sondern ein gebrauchter. Richtig ist natürlich, dass diese Motoren komplett überholt sind, dass macht sie jedoch nicht zu neuen Motoren.

Ohne jetzt zu sehr auf Gesetzen rumzureiten, aber wie ich bereits geschrieben habe ( und das schreibe ich nicht einfach nur so, sondern weil ich mich von berufswegen mit sowas auskenne), darf im Rahmen der Nacherfüllung, weil ein Mangel vorlag, oder weil eine zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden war, der Kunde nicht unangemessen benachteiligt werden. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn die Laufleistung des Aggregates von dem ursprünglichen nach oben abweicht.

Ihr versteift euch alle viel zu sehr auf die "VW- Garantie".
Ihr denkt immer, dass das was dort steht gesetzt ist. Falsch.
Die Garantie darf uns besser stellen, als der Gesetztgeber mit der Sachmangelhaftung (§437 und §439 BGB), aber nicht schlechter, und dies wäre in meinem Beispiel der Fall.

Gruß mabo

Zitat:

Original geschrieben von mabo73



Ihr versteift euch alle viel zu sehr auf die "VW- Garantie".
Ihr denkt immer, dass das was dort steht gesetzt ist. Falsch.
Die Garantie darf uns besser stellen, als der Gesetztgeber mit der Sachmangelhaftung (§437 und §439 BGB), aber nicht schlechter, und dies wäre in meinem Beispiel der Fall.

Gruß mabo

Richtig erkannt!

Es ist wichtig das gerade der Deutsche Kunde gegenüber den Deutschen Herstellern diesen Kadavergehorsam und Demutshaltung etc. ablegt. Was glaubt ihr wie ein Amerikanischer Kunde in einem solchen Fall hofiert würde?

Zitat:

Original geschrieben von mabo73


 

Oh, hier ist jemand ganz schlau.

Nun gut, dann möchte ich dich mal sehen, wenn du einen gebrauchten mit z.B. 50.000km auf der Uhr kaufst, und der Motor, da Austauschmotor (also nicht neu) bereits 100.000km auf dem Buckel hatte.
Dann wirst du sicher auch sagen, dass das alles völlig o.k. sei, denn es steht ja so im Handbuch.Fakt ist, dass ein ATM ein gebrauchter Motor ist. Bei mir stand ein ATM, auch seitens VW, nie zur Diskussion.

@mabo73:

Ja genau, hier IST jemand ganz schlau!

Ein Austauschmotor ist einem neuen Teil ggü. GLEICHWERTIG(!) - ist auch so schon vor Gericht entschieden worden.
Hast du die Möglichkeit bekommen, in die Gewährleistungsrechnung Einsicht zu nehmen? Kannst du hier mal die Teilenummer des Aggregates oder deine Fgst.Nr. posten? Dann kann ich Dir sagen ob du wirklich ein Neuteil bekommen hast.

Hoffe nur das Du dann nicht allzu enttäuscht bist und meine Kollegen dann mit deinem Halbwissen belöffelst ;-)

mfG Bullimann

Hallo,

würde mich ja auch interessieren ob meiner wirklich ein ganz neuer Motor ist.
Er sah/sieht jedenfalls neu aus.

T-Nr.: V 501 03G 100 032 DX Rumpfmotor

Gruß eukalit

Hi,
wie bullimann schon geschrieben hat, ein Austauschmotor ist einem neuem Motor gleichwertig.
Alle Toleranzen bewegen sich auf Neuteile Niveau.
Daher hat man keinen Anspruch auf ein "echtes" Neuteil, da eben solches als Neu angesehen (nein nicht nur von VW), dazu kann ich Dir in meiner Praxis mal ein paar Urteile rausfischen.

Das hier neue Motoren verbaut wurden und keine AT Teile liegt einfach in de Tatsache begründet, das es für diese Modellreihe (noch) kaum AT Teile gibt.
Daher kann der VW Dealer auf neue Teile zugreifen und das dem Kunden auch nett als Argument verpacken.

Die Argumentation von mabo73 kann ich in keinster Weise nachvollziehen. Er wird aber sicherlich auf seine Weise recht haben, oder ? ;-)

Nix für ungut und beste Grüße,
domian

Um mal zum Thema zurückzukommen:

In der Werkstatt, wo es den ATM gab , sollte der Wagen ohne Wertverlust zurückgegeben werden können .
Auch in jeder Vw- Werkstatt.
Schwierig wird es wenn man auf dem "Trödelmarkt" auf dem Parkplatz oder auf dem türkischen Basar den Wagen verkaufen will. Mit so einem Wagen -Keine Chance-
Zwar kann man hier mit begehrten-gepimpten Modellen gute Preise erzielen (aber eher die Ausnahme)
Das Problem ist eher ein psychologisches. Real schließe ich mich den Vorrednern an, daß ein ATM (was immer damit auch gemeint ist im einzelnen) eher besser ist .
Aber wie heißt es so schön - bei guter Pflege rostet wahrscheinlich erst die Karroserie durch- Der Motor hat ( wenn er niocht durch unglückliche Umstände gekillt wird) eine lebensdauer , die die Karosse heute bei weitem nicht erreicht.

Fazit:
Verkauf den Wagen sofort bei Deiner Vw-Werkstatt- oder fahr ihn bis er tot ist (ein 2. Mal wird der motor nicht die grätsche machen es sei denn Du bist ein RIESENPECHVOGEL).

Zitat:

Original geschrieben von eukalit


T-Nr.: V 501 03G 100 032 DX Rumpfmotor

 

Auch diese Teilenummer beschreibt einen Austauschmotor!

@Domian: Endlich mal einer der Ahnung hat! Grüsse aus Berlin, Bullimann

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