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Motorschaden 250CGI Bj.10/09 10500Km ?!

Mercedes E-Klasse W212

Hallo
Bis letzten Montag war ich sehr zufrieden mit meinem W212 250CGI. Dann wollte ich abklären lassen warum ich 6 Wochen nach Übergabe Anfang Juni bereits eine Meldung von fehlendem Kühlwasser bekam. Damals füllte ich ca. 1/2 Liter nach. Letze Woche fehlte schon wieder Kühlwasser. Da ich in Urlaub fahren wollte, fuhr ich zur Niederlassung und bat das Kühlsystem einmal zu überprüfen. Wer bleibt schon gern im Urlaub liegen?. Ergänzend muss ich sagen das ich den Wagen Anfang Juni als Vorführwagen mit 8000 Km von eben dieser Niederlassung erworben hatte. Als ich dann den Wagen abgab bekam ich einen 250 CGI als Ersatzwagen. Bereits beim Verlassen der Niederlassung viel mir auf das der Ersatzwagen viel besser am Gas hing als mein eigener. Naja, was man sich so einbildet! Nun gehts los. Am nächsten Tag wurde mir mitgeteilt das man keinen Austritt von Kühlflüssigkeit feststellen konnte , Allerdings kam es bei einer Probefahrt zu einem zu starkem Anstieg sdes Druckes im Kühlsystem. Das wolle man abklären und den Wagen noch 1 Tag länger behalten. Okay! Am nächsten Tag wurde mir mitgeteilt das man in einem Zylinder Auswaschungen gefunden hätte, den Zylinderkopf demontieren würde und die Technik entscheiden würde wies weitergeht. Auch und gerade weil ich ihnen mitgeteilt hatte das der Ersatzwagen im Vergleich zu meinem eigenen ganz anders am Gas hing. Auch wurde bereits das Wort " Austauschmotor" in den Raum geworfen. In Urlaub könnte ich ja auch mit dem Leihwagen fahren. Na Gut mal sehen was da noch kommt. Hat hier jemand Ahnung wie es zu solchen "Auswaschungen kommen könnte? Mir wurde gesagt mit meiner Fahrart könnte es nichts zu tun haben. Und Kosten kämen auch nicht auf mich zu da er ja noch Neuwagengarantie hätte. Bin mal gespannt wies weitergeht. Bemühen tun sie sich ja und der Kontakt zur NL ist auch sehr gut. Werd mal berichten wies weitergeht.

Gru8 Deti

Beste Antwort im Thema

Wäre für mich eine sehr bittere Pille...🙁

Warum Auswaschungen wurde ja gut erläutert und dass dies "passieren" kann, da bin ich absolut einig.

Materialfehler. Ärgerlich, aber kommt vor.

Ich würde mich auf einen Tausch einlassen, zähneknirschend, aber:

AUSTAUSCHMOTOR = Bereits gebrauchter Motor, der AUFBEREITET wurde mit Bearbeitung und Neuteilen! Gleichzusetzen mit einem neuen Motor.

NEUER MOTOR = Nagelneu, mit 0 km Laufleistung.

In der Garantiezeit bei einem so neuen Fahrzeug würde ich auf einen NEUEN Motor bestehen, nicht auf einen Austauschmotor.

Das würde ich nochmals besprechen...

Gruss

Daniel

51 weitere Antworten
51 Antworten

... seltsam ist, dass es mehrerer Wagen hier gibt, die dieses Symptom haben. Ein Wagen in diesem Alter verliert kein Kühlmittel, erst recht nicht in dieser Menge. 
Nicht mal mein 20 Jahre alter W124 300CE verliert Kühlmittel, nachdem alle Lecks gestopft sind 😛 

Ich würde in jedem Fall eine Garantieverlängerung abschließen, wäre mein Wagen von diesem Problem betroffen.

Für schon bestehende probs gilt eine GV logischerweise nicht.
Also: ERST (rechtzeitig) GV abschliessen, und dann (halbwegs) beruhigt schlafen.
"Halbwegs" deshalb, weil die auch nicht ALLES/VOLL bezahlt.

... Motor- und Getriebschäden sind schon versichert und das sind eben die größten Kostenverursacher wenn die eintreten. Wenn ein Austauschmotor eingebaut ist, dann fällt natürlich auch der unter die Garantieverlängerung.
Wenn der Schaden natürlich schon eingetreten ist (und nicht repariert) und dann erst eine Versicherung abgeschlossen wird, dann leistet die natürlich nicht, aber das ist bei jeder Versicherung so, sogar bei der Lebensversicherung 😉    

Fahrzeug zurückgeben... hast du das recht dazu, 1Jahr lang...
ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händler das der Fehler nicht schon vor dem Verkauf da war und vom 6- 12 Monat mustt du dies Beweisen...
Sachlage ist klar.
AT oder anderer Motor wirkt sich sehr negativ auf den Wert des Fahrzeugs aus.

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oh,passieren kann und darf alles,aber bitte entsprechend seitens des Herstellers dem Kunden entgegenkommen,
sollte ja hier kein Problem darstellen!?
sicherlich kannst du dich entspannt zurücklehnen,solange du einen kostenlosen Ersatzwagen nutzen darfst,
ich würde eine Wandlung anstreben um deiner Meinung zum Defekt deutlich in Position zu gehen,
denn ein Fehler in der Produktion kann ein Serienfehler sein ,der zur Überraschung sich negativ auf MB schlägt,hieraus solltest du einen Vorteil ziehen,der dich für deine Nachteile entschädigt,
als durchstzungsfähigen w212-Fahrer positioniere deine Ziele gegenüber MB, nicht zu letzt ist dein Fall ein Hinweis auf Qualitätsverluste bzw. Nachdruck im Qualitätsmanagement zu eröffnen!
das ewige Fehlersuchen ,sollte ein Hersteller mit 100-jähriger Erfahrung deutlich besser können!

Zitat:

Original geschrieben von PiekeWat?


oh,passieren kann und darf alles,aber bitte entsprechend seitens des Herstellers dem Kunden entgegenkommen,
sollte ja hier kein Problem darstellen!?
sicherlich kannst du dich entspannt zurücklehnen,solange du einen kostenlosen Ersatzwagen nutzen darfst,
ich würde eine Wandlung anstreben um deiner Meinung zum Defekt deutlich in Position zu gehen,
denn ein Fehler in der Produktion kann ein Serienfehler sein ,der zur Überraschung sich negativ auf MB schlägt,hieraus solltest du einen Vorteil ziehen,der dich für deine Nachteile entschädigt,
als durchstzungsfähigen w212-Fahrer positioniere deine Ziele gegenüber MB, nicht zu letzt ist dein Fall ein Hinweis auf Qualitätsverluste bzw. Nachdruck im Qualitätsmanagement zu eröffnen!
das ewige Fehlersuchen ,sollte ein Hersteller mit 100-jähriger Erfahrung deutlich besser können!

Was ist das denn für eine Polemik?

Bleiben wir mal auf dem Boden - der Threadstarter hat ein Problem, welches vom Hersteller gerade zum Nulltarif behoben wird, und für zukünftige Qualitätsmaßnahmen dokumentiert wird (die genannten Fotos). Darüber hinaus kriegt er für die Zeit einen Ersatzwagen, mit dem er in den Urlaub fahren darf.

Was bitteschön ist an dem Service auszusetzen, was eine Wandlung rechtfertigen würde?

Natürlich ist die Garantieverlängerung sinnvoll, die man ja sowieso nur während bestehender Werksgarantie abschließen kann. Ist der Fehler vorher vorhanden: Neuwagen Garantie. Ist der Fehler zeitlich später einzuordnen: Anschlussgarantie.

Aber trotzdem macht es mich betroffen, dass hier wieder ein Benzinmotor von einer Krankheit betroffen zu sein scheint. Ich habe ja auch sowas hinter mir mit meinem W211 E280.

Um ehrlich zu sein: In ein neu gekauftes Fahrzeug, 1 Jahr alt und mit gerade mal 10Tkm würde ich mir keinen Austauschmotor einbauen lassen wollen. Sollte sich das juristisch nicht verhindern lassen, würde ich den ganzen Wagen unmittelbar nach der Reparatur sofort austauschen. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Brumm19


Fahrzeug zurückgeben... hast du das recht dazu, 1Jahr lang...
ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händler das der Fehler nicht schon vor dem Verkauf da war und vom 6- 12 Monat mustt du dies Beweisen...
Sachlage ist klar.
AT oder anderer Motor wirkt sich sehr negativ auf den Wert des Fahrzeugs aus.

Das ist nicht richtig Brumm. Garantie, hier 2 Jahre vom Hersteller gegeben, ist ein Versprechen in dem Zeitraum auftretende Mängel zu beseitigen. Ausnahmen, Verschleissteile und selbst verschuldete Defekte und Mängel.

Du hast keine Beweislast, jedoch eine Verpflichtung wie z.b regelmäßige Inspektionen bei einem vom Hersteller anerkannten Fachbetrieb.

Die Gewährleistung ist ein Gesetz über einen Zeitraum von 2 Jahren ab Kauf. Ausnahme ist beim Gebrauchtwagenkauf, nur wenn es vertraglich geregelt wurde, und beläuft sich dann nur auf 1 Jahr.
Der Unterschied zur Garantie ist, dass das Versprechen sich auf das Kaufdatum bezieht. Es wird also gewährleistet dass das gekaufte Produkt zu dem Zeitpunkt des Kaufs den Fehler nicht hatte. Tritt er innerhalb 6 Monaten auf, muss der Händler beweisen, dass er nicht schon da war. Tritt er nach 6 Monaten auf, stehst du in der Beweispflicht.
Dabei kommt es natürlich auch wieder auf das Bauteil an, ob es nun ein erkennbarer Mangel war, oder ein versteckter Mangel. Versteckte Mängel z.b sind dann ein Fall für einen Rechtsstreit, wenn der Händler sich nicht kulant zeigt. Als Beispiel könnte man aufführen: Risse im Zylinderkopf, die vorhanden waren, aber erst mit der Zeit ihre Wirkung zeigen. Dies kann der Kunde zum Kaufzeitpunkt natürlich nicht erkennen, und daher ist es ein versteckter Mangel wofür der Verkäufer dann haften müsste.

Gruß
Serdar

Zitat:

Original geschrieben von entrox


Bleiben wir mal auf dem Boden - der Threadstarter hat ein Problem, welches vom Hersteller gerade zum Nulltarif behoben wird, und für zukünftige Qualitätsmaßnahmen dokumentiert wird (die genannten Fotos). Darüber hinaus kriegt er für die Zeit einen Ersatzwagen, mit dem er in den Urlaub fahren darf.

Was bitteschön ist an dem Service auszusetzen, was eine Wandlung rechtfertigen würde?

100 % richtig!

Ich habe ja am Anfang geschrieben:

Zitat:

Original geschrieben von Gnarf


Wäre für mich eine sehr bittere Pille...🙁

Materialfehler. Ärgerlich, aber kommt vor.

Für mich sind Autos mehr als ein Fortbewegungsmittel...

Aber Autos werden auch von Menschen zusammengebaut und nicht ausschliesslich von Maschinen. Menschen machen Fehler...

Ich persönlich würde mich grün und blau ärgern, aber der Wagen wird repariert und es gibt für den Urlaub gratis einen Ersatzwagen. Mit neuem Motor ist der Wagen wieder 100 % fit.

Bevor hier wieder die Fremdforenteilnehmer aufschlagen: Lasst Euch sagen, es gibt Motorschäden bei jedem Hersteller in jeder Fahrzeugklasse. Wenn ein Motor in seiner Bauzeit einige Hunderttausende mal gebaut wird, dann kann es leider sein, dass in einem Promillebereich einer Hopps geht.

Finanziell kann man von Glück sprechen, wenn es in der Garantiezeit passiert. Dann "kostet" es ein tiefes Durchatmen und ein müdes Lächeln.

Gruss

Daniel

Zitat:

Original geschrieben von Topfgucker


Aber trotzdem macht es mich betroffen, dass hier wieder ein Benzinmotor von einer Krankheit betroffen zu sein scheint. Ich habe ja auch sowas hinter mir mit meinem W211 E280.

Immer langsam, nur weil hier mal 2 Leute mit Wasserverlust sind von denen bei einem die Ursache gar nicht feststeht kann man noch längst nicht von einer Krankheit reden. Ich habe mich msal schlau gemacht, es gibt (bisher) keine Hinweise auf eine Häufung von deratigen Schäden.

Auch gibt es hier keinen Grund zur Wandlung, ein AT Motor führt nicht zwangsläufig zu einer Wertminderung, das Fzg. ist mit dem neuen Motor doch keinen Deut schlechter als vorher🙄

Zitat:

Original geschrieben von entrox



Zitat:

Original geschrieben von PiekeWat?


oh,passieren kann und darf alles,aber bitte entsprechend seitens des Herstellers dem Kunden entgegenkommen,
sollte ja hier kein Problem darstellen!?
sicherlich kannst du dich entspannt zurücklehnen,solange du einen kostenlosen Ersatzwagen nutzen darfst,
ich würde eine Wandlung anstreben um deiner Meinung zum Defekt deutlich in Position zu gehen,
denn ein Fehler in der Produktion kann ein Serienfehler sein ,der zur Überraschung sich negativ auf MB schlägt,hieraus solltest du einen Vorteil ziehen,der dich für deine Nachteile entschädigt,
als durchstzungsfähigen w212-Fahrer positioniere deine Ziele gegenüber MB, nicht zu letzt ist dein Fall ein Hinweis auf Qualitätsverluste bzw. Nachdruck im Qualitätsmanagement zu eröffnen!
das ewige Fehlersuchen ,sollte ein Hersteller mit 100-jähriger Erfahrung deutlich besser können!
Was ist das denn für eine Polemik?

Bleiben wir mal auf dem Boden - der Threadstarter hat ein Problem, welches vom Hersteller gerade zum Nulltarif behoben wird, und für zukünftige Qualitätsmaßnahmen dokumentiert wird (die genannten Fotos). Darüber hinaus kriegt er für die Zeit einen Ersatzwagen, mit dem er in den Urlaub fahren darf.

Was bitteschön ist an dem Service auszusetzen, was eine Wandlung rechtfertigen würde?

ja ,spätestens wenn der w212 von MB-Niederlassung bzw. MB-Händler vom jetzigen Eigentümer aufgekauft werden soll,zeigt sich real der Wertabschlag ursächlich bestimmt durch herstellerbedingte Details!

meine gesunde Kritik basiert auf empirische Erfahrungswerte im Kaufmannsgeschäft und stellt weniger polemischen Diskurs dar,

100% Kaufpreis bestimmen 100% Sachwert am Tag der Übergabe,mit Verweis auf Garantie und Gewährleistung ist eine angestrebte Nachbesserung seitens des Händler folgerichtig ,würde ich als Kunde mit meinem Anspruch den o.g.Sachwertverlust nicht in Kauf zu nehmen speziell in diesem Fall ablehnen, so die begründeten Argumente mit in die Verhandlung nehmen und mir schriftlich den realen Wertverlust bestätigen lassen bzw.den eventuellen Wertzuwachs ,kann ja auch sein!

Fakt ist ,was nicht vereinbart wurde ,läßt sich später sehr schwer durchsetzen!

Diese Forum bietet Hilfe zur Selbsthilfe ,was ein Jeder daraus macht liegt in seinem "Stern"!

Vielleicht handelt es sich ja nicht um ein gekauftes Fahrzeug, sondern um ein Firmeneasingfahrzeug.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Auch das Geld für einen Firmen-Leasingwagen muss ERWIRTSCHAFTET werden. Gibt es nicht geschenkt. Manche meinen 80 000 Euro Auto = 99 Euro Rate ohne Anzahlung im Monat und Tanken auch gleich dabei😁

Aber möglicherweise stellt sich für den TE die Frage von Wertverlust oder -gewinn garnicht😉

Und nochmal🙂: Sowas kommt leider vor. Deshalb jetzt den 212er oder den M 271 Motor schlecht zu machen...führt zu nichts. Es gab und gibt auch Motoren mit Materialfehler, der erst nach 80 000 km zum tragen kommt...

Manche von Euch möchte ich als MB-Kundendienst-Meister nicht als Kunden haben🙂 Alles mögliche machen und Kunde trotzdem unzufrieden...

Gruss

Daniel

Zitat:

Original geschrieben von Gnarf


Vielleicht handelt es sich ja nicht um ein gekauftes Fahrzeug, sondern um ein Firmeneasingfahrzeug.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Auch das Geld für einen Firmen-Leasingwagen muss ERWIRTSCHAFTET werden. Gibt es nicht geschenkt. Manche meinen 80 000 Euro Auto = 99 Euro Rate ohne Anzahlung im Monat und Tanken auch gleich dabei😁

Aber möglicherweise stellt sich für den TE die Frage von Wertverlust oder -gewinn garnicht😉

Und nochmal🙂: Sowas kommt leider vor. Deshalb jetzt den 212er oder den M 271 Motor schlecht zu machen...führt zu nichts. Es gab und gibt auch Motoren mit Materialfehler, der erst nach 80 000 km zum tragen kommt...

Manche von Euch möchte ich als MB-Kundendienst-Meister nicht als Kunden haben🙂 Alles mögliche machen und Kunde trotzdem unzufrieden...

Gruss

Daniel

genau diesen Anspruch stellt sich MB (Werbung),dann kommen auch Kunden mit hohem Anspruch,

dass die Mitarbeiter hier Kundendienst den Anspruch (auch mal Ärger)des Kunden abarbeiten müssen,stellt sich überall gleich ein im Kaufmannsgeschäft(Puffer zwischen Kunde und Chef),was aber daraus abgeleitet wird ,führt zu wahrer "Größe" wie" das Beste vom Besten"!

Leider werden lieber Vorträge gehalten wie man den Kunden "abwimmelt" als ihn langfristig zu gewinnen!

Gilt nicht für alle Häuser!

Zitat:

Original geschrieben von serdarg



Zitat:

Original geschrieben von Brumm19


Fahrzeug zurückgeben... hast du das recht dazu, 1Jahr lang...
ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händler das der Fehler nicht schon vor dem Verkauf da war und vom 6- 12 Monat mustt du dies Beweisen...
Sachlage ist klar.
AT oder anderer Motor wirkt sich sehr negativ auf den Wert des Fahrzeugs aus.
Das ist nicht richtig Brumm. Garantie, hier 2 Jahre vom Hersteller gegeben, ist ein Versprechen in dem Zeitraum auftretende Mängel zu beseitigen. Ausnahmen, Verschleissteile und selbst verschuldete Defekte und Mängel.
Du hast keine Beweislast, jedoch eine Verpflichtung wie z.b regelmäßige Inspektionen bei einem vom Hersteller anerkannten Fachbetrieb.

Die Gewährleistung ist ein Gesetz über einen Zeitraum von 2 Jahren ab Kauf. Ausnahme ist beim Gebrauchtwagenkauf, nur wenn es vertraglich geregelt wurde, und beläuft sich dann nur auf 1 Jahr.
Der Unterschied zur Garantie ist, dass das Versprechen sich auf das Kaufdatum bezieht. Es wird also gewährleistet dass das gekaufte Produkt zu dem Zeitpunkt des Kaufs den Fehler nicht hatte. Tritt er innerhalb 6 Monaten auf, muss der Händler beweisen, dass er nicht schon da war. Tritt er nach 6 Monaten auf, stehst du in der Beweispflicht.
Dabei kommt es natürlich auch wieder auf das Bauteil an, ob es nun ein erkennbarer Mangel war, oder ein versteckter Mangel. Versteckte Mängel z.b sind dann ein Fall für einen Rechtsstreit, wenn der Händler sich nicht kulant zeigt. Als Beispiel könnte man aufführen: Risse im Zylinderkopf, die vorhanden waren, aber erst mit der Zeit ihre Wirkung zeigen. Dies kann der Kunde zum Kaufzeitpunkt natürlich nicht erkennen, und daher ist es ein versteckter Mangel wofür der Verkäufer dann haften müsste.

Gruß
Serdar

RICHTIG,

´

das Auto wurde als Gebrauchtwagen gekauft wird schwer für den Händler zu Beweisen das der Mangel net da war...

da schon seit dem ersten Tag des Kaufs Kühlwasser fehlte oder immer wieder nachgefüllt werden musste....

Somit bleibt der Wagen auch beim Rechtsstreit beim Händler..

Ich würde mir nicht einen AT- oder Neu Motor aufschwazen lassen.....beim späteren Verkauf wird der Kunde den kürzeren ziehen....

Kleiner Zwischenstand.

Ach so, der Wagen wurde mir mit Neuwagenkaufvertrag und allem Zip und Zap was zu einer Übergabe gehört verkauft.Die einzige Einschränkung war das die Gewährleistung bereits 09.2009 begonnen hatte und er 7900 Km gelaufen hatte als Vorführfahrzeug der Niederlassung hier. Und nein, er ist nicht geleast oder finanziert!

Also, ich war mit dem Leihwagen in Dänemark und bin auch erst heute wieder gekommen. Freitag wurde ich vom Meister angerufen das an den Kolben und am Motorblock alles in Ordnung ist und Berlin sich für einen neuen Zylinderkopf entschieden hat. Der ist auch schon drauf.Leider ist ihnen ein Injektor beim Tauschen kaputt gegangen und sie warten auf einen neuen.Dienstag soll der Wagen wohl fertig sein und dann kann ich mir auch den alten Zylinderkopf ansehen bevor er weggeschickt wird. Na mal abwarten.

Dafür hab ich denen jetzt schön auf einen neuen 250CGI mit vorher 2000KM nochmal eben 1500 KM draufgejubelt, angeblich wäre denen das egal, is ja alles in der Garantie drin, durfte sogar den MB-Aufkleber entfernen damit nicht jeder sieht das es ein Leihwagen ist :-))

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