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Motorschaden 2.0TFSi

Audi A4 B7/8E
Themenstarteram 9. Juli 2009 um 18:10

Hallo Motor-Talker,

bin neu hier und hab auch gleich ein Problem. Und zwar habe ich mir vor sechs Wochen einen Gebrauchtwagen gekauft. Einen A4 B7 Avant 2.0 TFSi mit sechs Gang Handschaltung.

Hier mein Problem:

Gestern morgen, als ich zur Arbeit fuhr, bemerkte ich beim beschleunigen Zündaussetzer. Als ich an der nächsten Ampel wieder beschleunigen mußte war wieder alles normal. Am Ende des sechs Kilometer weiten Wegs, stellte ich den Motor ab und machte mir auch keine weitern Gedanken über die Zündaussetzer, da diese nur einmal kurz auftraten. Am Ende meines Arbeitstages entriegelte ich mein Fahrzeug, setzte mich hinein und drehte den Zündschlüssel herum, um den Motor anzulassen. Vergebens! Der Anlasser drehte den Motor, jedoch ohne das der Motor startete. Das versuchte ich drei, vier mal. Jedes mal für etwa 15 Sekunden, unterbrochen von einer Wartezeit von etwa zwei Minuten, um den Anlasser nicht über zu strapazieren. Ich habe auch noch mal das Fahrzeug ver- und entriegelt und anschliessend versucht den Motor an zu lassen, vergebens! Auch meine Versuche mit dem Gaspedal beim anlassen zu pumpen brachte keinen Erfolg. Nicht in einem Arbeitstakt kam auch nur eine halbwegs vollkommene Verbrennung zu stande. Keine Warnlampe leuchtete, noch zeigte mir das FIS einen Fehler oder Problem an. Da es an diesem Abend schon spät war und keine Werkastatt mehr auf hatte, rief ich meine Frau an und bat sie mich abzuholen. Ich beschloss am darauf folgenden Tag, direkt morgens früh den Verkäufer des Autohauses an zu rufen, bei dem ich das Fahrzeug erwarb.

Gesagt getan, ich rief also heute morgen besagten Verkaufer an und schilderte ihm die Problematik. Natürlich nicht ohne morgens früh noch einaml mein Glück zu versuchen den Motor zu starten, ihr ahnt es schon - vergebens! Der Verkäufer rat mir, das Fahrzeug auf Grundlage einer vorhandenen Mobilitätsgarantie, zu ihm ins Autohaus schleppen zu lassen. Zu ihm in Autohaus wegen vorhandener Gebrauchtwagen Garantie. Also wählte ich die Nummer des AUDI Mobilitätsservice und nach dem ich drei Telefonisten den Fall geschildert hatte, kam der letzte Telefonist zu dem Ergebnis, schleppen zu dem Autohaus in dem ich das Fahrzeug kaufte geht nicht über die Mobilitätsgarantie, da diese über 50km weit entfernt ist. Der nächste AUDI Vertragspartner sollte sich dem annehmen, ist ja auch nur knapp über einen Kilometer enfernt. Nach einer kleinen Wartezeit, untermalt mit den aktuellen AUDI Jingles, wurde ich schlussendlich mit dem nächsten AUDI Vertragspartner verbunden. Dieser sicherte mir zu das Fahrzeug zu holen, sich dem anzunehmen und sich zu melden sobald er Neugikeiten bezüglich des Fehlers hätte.

Später dann am Nachmittag bekam ich dann den Anruf mit der ersten Diagnose. Der dritte Zylinder hat keine Kompression, verdacht auf Motorschaden, der Zylinderkopf müsse runter. Daraufhin sagte ich ihm, er solle alles stehen und liegen lassen und ich komme sofort vorbei.

Das kann ja wohl nicht wahr sein, dachte ich mir. Die wollen mich wohl für doof verkaufen. Anhand der Sympthome habe ich mit ein oder eventuell zwei defekten Zündspulen gerechnet aber doch nicht mit einem Motorschaden. Bevor ich mich von der Werkstatt ausnehmen lasse, wollte ich mir noch so schnell wie möglich ein Bild von den Mess- und Prüfarbeiten machen, die für deren Diagnose gemacht worden waren. Also bin ich nicht in die Kundenannahme, nicht zum Werkstattmeiter, sondern direkt erstmal in die Werkstatt zu meinem Fahrzeug. Und da stand es, Kerzen draussen ansonsten war noch nichts weiter demontiert. Der nächste Weg war dann zum Werkstattmeister, den ich dann zu erst einmal von der Gebrauchtwagen Garantie unterrichtete und mahnte, dass sie bloß nichts ohne Freigabe des zuständigen Händlers unternehmen sollen. Dieser setzte sich dann auch promp mit dem Zuständigen in Verbindung und bekam dann von mitgeteilt, das das für die Gebrauchtwagen Garantie zuständige Autohaus das Fahrzeug morgen ins eigene Haus holen will und die Reparatur im eigenen Haus plant. Warum denn der Kunde, also ich nicht direkt dahin hab schleppen lassen wurde gefragt. Ganz einfach, dass hätte ich dann aus eigener Tasche finanzieren müssen und wär nicht von der Mobilitätsgarantie getragen worden.

Einen schönen Leihwagen habe ich ebenfalls bis Montag erhalten, einen B8 2.7tdi Multitronik Vollausstattung, alles im Rahmen der Mobilitätsgarantie.

Nun meine Fragen:

-Hat jemand von euch Erfahrung in einem vergleichbaren Fall?

-Was erwartet mich an Kosten? Sind mir überhaupt kosten an zu lasten?

-Was kann ich ab Montag erwarten, für den Fall das mein Fahrzeug noch nicht wieder fahrbereit ist?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 13. Juli 2009 um 17:42

Zitat:

Original geschrieben von corneljt

Machst Dur Dir jetzt selber Mut mit dem Zitieren des BGB. Oder ist das jetzt eine fundierte Stellungnahme Deines RA?

Weder noch. Das ist posten von Erkenntnis mit entsprechendem Hintergrund.

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114 Antworten
am 9. Juli 2009 um 19:59

Sorry hab ick net jesehen :cool: mit geschlossenen Augen sieht man immer so schlecht

 

MFG audi-fan

Selbst die beste Garantie ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein bei 110 Tsd. Km,da ab 100 Tsd.der Eigenanteil meistens um die 60 % des Materialwertes ist.

Ich hoffe Du hast Glück.

Gruß Rolf

Ich hab die Carlife Plus Anschlußgarantie, ab 100 tsd Km 40 % Material und 100 % Arbeitsstunden werden bezahlt.

Wünsch dir auch viel Glück

Rene´

Soweit ich weiß muss der Händler doch im ersten Jahr Gewährleistung geben und dabei in den ersten 6 Monaten beweisen, dass ein Schaden nicht schon vorher da war. Das wird ihm bei 6 Wochen nach Kauf sehr schwer fallen - vor allem, wenn sich der TE erinnert, dass der Motor schon immer merkwürdig war, aber er ja erst mal dachte, das wird schon... :cool:

am 10. Juli 2009 um 6:44

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Soweit ich weiß muss der Händler doch im ersten Jahr Gewährleistung geben und dabei in den ersten 6 Monaten beweisen, dass ein Schaden nicht schon vorher da war. Das wird ihm bei 6 Wochen nach Kauf sehr schwer fallen

so siehts aus. 100TKM oder 200TKM - kein unterschied, solange der schaden innerhalb der ersten sechs monate auftaucht (sachmangelhaftung) kann man als kaeufer quasi noch von glueck reden.

@piffken

aergerlich sache so in allem, aber mir dir keinen grossen kopf. der verkaeufer muss den schaden richten lassen - ohne weitere kosten fuer dich. dass er dafuer von der garantie nur 40% material ersetzt kriegt ist leider sein problem und nicht deins.

du kannst sicher nicht erwarten einen neuen motor eingebaut zu kriegen (das waere ja eine wirtschaftliche bessersetellung fuer dich nach behebung des schadens) aber ein austauschmotor aus einem schrottfahrzeug mit vergleichbarer laufkeistung waere beispielsweise eine option fuer den verkaeufer.

du solltest auf jeden fall (!!!) beim verkaeufer schriftlich den schaden anzeigen und mal so vorsichtig das wort sachmangelhaftung fallen lassen, der rest geht von alleine....

mit der mobi.garantie musst du aufpassen - ich glaube die zahlen den leihwagen generell nur fuer 7 tage.

 

gruesse vom doc

Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Audi-Haus einen Motor aus einem Schrottauto einbauen darf, schon gar nicht, dass die das tun würden. Das würde dem Audi-Image ja extrem schaden.

Ich würde auf AT-Motor bestehen!

Abgesehen davon: Wo soll der Händler den Schrottmotor finden? 2.0tfsi liegen nicht so rum...

am 10. Juli 2009 um 7:29

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Audi-Haus einen Motor aus einem Schrottauto einbauen darf, schon gar nicht, dass die das tun würden. Das würde dem Audi-Image ja extrem schaden.

wer einen wagen mit +100TKM kauft, danach motorschaden erleidet und vom verkaeufer einen neuwertigen motor eingebaut krieht hat glueck - ein rechtsanspruch auf einen neuen motor besteht jedoch nicht, der verkaeufer ist lediglich verpflichtet den wagen im rahmen der reparatur auf den technischen stand zu bringen, wie er vom kaeufer laut kaufvertrag erworben wurde.

woder haendler einen solchen motor herholt, bleibt ihm ueberlassen. wenn er keinen geeigneten findet, hat er natuerlich keine andere wahl als den einbau eines (neuwertigen) austauschmotors zu veranlassen, dann hat der kunde eben glueck - nicht mehr und nicht weniger. mit der vermeintlich tollen pseudo marken- und produkttqualitaet aus ingolstadt hat das alles rein garnichts zu tun.

 

gruesse vom doc

rechtlich haste recht, aber praktisch kann ich mir nicht vorstellen, dass die etwas anderes als at-teile verbauen. Hat er halt glück...

Eine defekte Zylinderkopfdichtung kann sich lt. Reparaturhandbuch "So wirds gemacht" auch mit den genannten Symptomen äußern (springt nicht an, ungleichmäßige bzw. fehlende Kompression).Das wäre dann mitunter wesentlich weniger dramatisch und würde weniger Reparaturaufwand nach sich ziehen.

Beim Motorwechsel nehmen sie ja das halbe Auto auseinander.Und nach so Reparaturen wird der Wagen in der Regel, was die Verarbeitung angeht, sicher nicht besser.Ich wünsche dir jedenfalls, das es "nur" die Zylinderkopfdichtung ist und du am Ende doch noch glücklich mit deinem Wägelchen wirst, so ärgerlich das ganze auch ist, nach der kurzen Zeit seit dem Kauf.

Kein Auto wird besser durch heftige Reparaturen, aber es MUSS nicht schlechter werden. Und wenn ich einen neuen Motor bekommen könnte (bei 100.000km), würde ich das Risiko eingehen. Außerdem sind das ja fast komplett vormontierte Aggregate. Ganz blöde sind Kfz-Mechaniker ja auch nicht...

am 10. Juli 2009 um 13:44

einem potentiellen motortausch kann man eigentlich recht gelassen ins auge sehen denke ich. ich haette da recht wenig bedenken und das obwohl ich werkstaetten prinzipiell immer sehr kritisch gegenueber stehe ;)

 

gruesse vom doc

Die Geschichte mit der Sachmängelhaftung war mir bisher nicht klar.

Was die Mobilitätsgarantie anbelangt werden die Kosten für den Leihwagen für drei Tage übernommen.

moin,

wie hier auch schon geschrieben wurde, tritt in diesem fall nach meinem verständnis die sachmängelhaftung in kraft, frag doch mal beim ADAC oder bei nem anwalt nach;

http://www.adac.de/.../default.asp

gruß

 

Themenstarteram 11. Juli 2009 um 15:31

Es ist in der Tat ein Fall für die Sachmangelhaftung, es ist nämlich ein Verbrauchsgüterkauf im Sinne von § 474 BGB und da innerhalb der ersten 6 Monate zunächst gesetzlich vermutet wird, daß es ein Anfangsmangel war, § 476 BGB, und daß deshalb nach den gesetzlichen Bestimmungen nachzuerfüllen ist, wofür gemäß § 439 BGB der Verkäufer die Kosten zu tragen hat.

Bin mal gespannt, was mir der freundliche am Montag mitteilt.

Themenstarteram 13. Juli 2009 um 16:23

Heute hat sich das Autohaus, in dem ich mein Fahrzeug kaufte, das erste mal als unfähig erwiesen. In einem Gespräch mit einem Werkstattmeister erfuhr ich nämlich, dass mein Auto immernoch bei dem AUDI Vertragspartner steht, zu dem es am 09.07. geschleppt wurde.

Ebenfalls fiel mir negativ auf, dass ich erst mit vier Personen sprechen musste, unterbrochen von Warteschleifen und mehreren Rückrufen.

Morgen soll dann der Schleppwagen Fahrer wieder im Hause sein, so das dann morgen das Fahrzeug endlich mal seinen Bestimmungsort erreicht und mit den notwendigen Reparaturen begonnen werden kann.

Morgen wissen wir mehr.

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