Motorschaden 2.0 TDI nach 74000 Km!!! und ABT Tuning
Hallo,
heute gabs nen Supergau:
180 auf der Autobahn, plötzlich Meldung im FIS: Bitte Öldruck prüfen. Ich sofort rechts auf den Standstreifen, etwas Öl nachgefüllt (war aber genug drin), wollte weiterfahren, wieder die gleiche Meldung. Danach ADAC gerufen, er konnte nichts feststellen und hat mich zum nächtsen Audi-Service geschleppt.
Dort wurde der Wagen unter die Lupe genommen. Da er von ABT getunt ist, hat der Meister mit ABT telefoniert. Nach einer 3/4 Stunde stand die Diagnose Fest: Motorschaden!!!
Ein komplett neuer Motor muss her :-(.
Jetzt bin ich mal mega gespannt, wie sich ABT in diesem Garantiefall verhält.....
Grüße
A6er
206 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Duck
... Erlöschung der Garantie und Gewährleistung... Nichts dazu, selbst du stimmst mittlerweile zu das hier genug Beispiele gefallen sind die Audi nicht aus der Garantie/Gewährleistung nimmt oder nehmen kann.
Nein, da stimme ich nicht zu. Audi kann - wenn sie wollen - jegliche Gewährleistung und Garantie nach Chiptunning verweigern.
Für den Großteil der üblichen Schäden stimmst Du mir ja offensichtlich zu (Fahrwerk, Bremsanlage, etc., alles nach Ablauf der Tuning-Versicherung, also Zeit oder km). Jetzt geht es Dir nur noch um Schiebedach und CD-Wechsler, weils dazu keine Urteile gibt. Von Deinem Verharmlosungsbeitrag hast Du Dich damit distanziert. Ein richtiger Schritt, der mir ausreicht. Wo Du noch falsch liegst ist die Annahme, die Risiken des Chiptuning seien ganz oder weitgehend abdeckbar. Aber da Dir ja auch die verbreiteten Kulanzregelungen unbekannt sind, hast Du bis her wohl mit Mängeln viel Glück gehabt. A6er kann ja mal nachfragen, ob die Versicherung den Motor auch nach 103.000 km aus Kulanz repariert oder zumindest einen guten Teil der Kosten übernömmen hätte.
Der ADAC unterstützt übrigens meine Sichtweise. Er meint zum Chiptuning (www.adac.de):
Welche Risiken sind damit verbunden?
- nicht funktionierende Steuergeräte, weil die neue Software nicht läuft
- überhöhte Temperaturen, Einspritzdrücke und Turbolader-Drehzahlen, die zu Defekten führen können
- erhöhte Belastung des Antriebsstranges (Kupplung, Getriebe, Antriebswellen, Reifen) und der Bremsanlage; ggf. sind Umbauten und/oder Reifen mit höherem Geschwindigkeitsindex erforderlich
- Verschlechterung der Abgaswerte („Rußen“ bei Diesel-Motoren)
- Verlust des Versicherungsschutzes, wenn das Tuning nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen und der Versicherung gemeldet wurde
- Verlust der Hersteller-Gewährleistung oder -Garantie; Chiptuning lässt sich zum Teil auch nach Abstecken eines Zusatz-Steuergerätes oder Zurückspielen der Original-Software in das Motorsteuergerät nachweisen
Was bringen die Garantien der Chip-Tuner?
Viele, insbesondere die seriösen Anbieter, geben auf das von ihnen absolvierte Chip-Tuning sowie zum Teil auf Antriebsstrang und Fahrwerk eine Garantie. Freilich ist im Schadensfall oft schwer zu beweisen, wodurch der Defekt tatsächlich ausgelöst wurde. Oftmals kommt es dann zu gegenseitigen Schuldzuweisungen zwischen Fahrzeughersteller und Tuning-Anbieter mit dem Ergebnis, dass der Fahrzeugbesitzer auf dem Schaden sitzen bleibt.
Der ADAC schreibt, dass der Fahrzeugbesitzer oftmals auf seinen Schäden sitzen bleibt. Wie passt das zu Deinen Annahmen? Oder machst Du dem ADAC die gleichen Vorwürfe wie mir, mangelnde Verbindung zur Wirklichkeit?
Das mit meinen längeren Pausen bemängelst Du übrigens zurecht. Arbeit nimmt derzeit etwas überhand. Gar nicht antworten habe ich für noch unhöflicher gehalten. Sorry!
Also, egal ob PKW oder sonst was es muss der Kausale Zusammenhang zwischen dem vom Schaden betroffenen Teil und dem manipulierten bzw. nicht original Teil bestehen damit ein Hersteller die Garantie verweigern kann. Punkt
Alles andere ist einfach quatsch. Aber der oben genannte Punkt reicht auch schon um "Stress" zu bekommen. Im Falle eines Schadens könnte es passieren das der Hersteller den kausalen Zusammenhang sieht und die Versicherung der Tuningfirma nicht. Wer bleibt übrig? Richtig der Kunde.
So weit so gut? Natürlich kann der Kunde zu seinem Recht kommen aber wie und bei wem? Da hilft dann nur noch ein Sachverständiger und ein guter Anwalt, eine menge geduld und Geld.
Ferner sollte man bedenken dass man bei der Versicherung vom Tuner kein Kunde ist. Der Kunde (VN) ist der Tuner man selbst ist lediglich Anspruchsteller.
Anders sieht es bei der Zusatzversicherung aus, hier ist man selber Kunde des Versicherers, zahlt also auch was ein. Aber auch hier wird die Versicherung genau schauen ob der Schaden vom Tuning kommt genau so wie der Hersteller des PKW.
Zitat:
muss der Kausale Zusammenhang zwischen dem vom Schaden betroffenen Teil und dem manipulierten bzw. nicht original Teil bestehen damit ein Hersteller die Garantie verweigern kann. Punkt
Da sehe ich die Beweislastverteilung allerdings ein wenig anders.
Richtig, der Anspruchsteller ist Beweispflichtig wenn es vom Hersteller in abrede gestellt werden sollte.
Bleibt jedoch nach wie vor Problem des Kunden von wem und wie er seine Ansprüche geltend machen kann.
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Nur weil ein Herstelle meint keine Lust mehr zu haben, kehrt das zum Glück in Deutschland die Beweislast nicht um.
In der Gewährleistung zB ist es ganz klar der Verkäufer der die ersten 6 Monate in der Beweislast ist, egal wo der Mond grade am Himmel ist. Danach dreht sich das um, auch unabhängig von Chiptuning.
Bitte diese Pauschalsätze etwas genauer ausführen. 🙂
Wer will nochmal, wer hat noch nicht? 😉
Hmm, Mist auch wieder richtig. aber wird mit der Veränderung die Beweislast nicht umgekehrt? Oder ist es tatsächlich so das die ersten 6 Monate der Hersteller und dann der Kunde erst... komme mehr so aus der Gebäude sparte da gibt’s das mit den 6 Monaten nicht aber gehört hatte ich so was auch schon mal.
Zitat:
In der Gewährleistung zB ist es ganz klar der Verkäufer der die ersten 6 Monate in der Beweislast ist, egal wo der Mond grade am Himmel ist.
Das gilt beim Gebrauchtwagen, da für die ersten 6 Monate vermutet wird, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war - da kann der Mond auch gar nicht scheinen 😉
Bei der technischen Veränderung eines neu gekauften Kfz und einem Mangel, der in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit der im Anschluss an den Kauf vorgenommenen Veränderung steht, braucht der Hersteller nur zu bestreiten, dass der Mangel auch ohne die technische Veränderung aufgetreten wär; beweispflichtig ist dann der Anspruchsteller.
Und i.Ü. bleibt es pauschal und wird nicht konkreter 😁
Sehe ich das richtig - Ihr diskutiert Euch über die Folgen des Tuning (evtl. Verlust der Gesamtgewährleistung) die Köpfe heiß, aber niemand kennt so einen Fall???
Zitat:
Original geschrieben von Duck
Nur weil ein Herstelle meint keine Lust mehr zu haben, kehrt das zum Glück in Deutschland die Beweislast nicht um.
In der Gewährleistung zB ist es ganz klar der Verkäufer der die ersten 6 Monate in der Beweislast ist, egal wo der Mond grade am Himmel ist. Danach dreht sich das um, auch unabhängig von Chiptuning.
Nein, beim Chiptuning reicht es aus, wenn der Hersteller darauf verweist. Dein Rechtsverständnis entspricht zwar der der regelmäßig im Rechtsbereich auftretenden sozialistischen Vollkaskomentalität, aber so weit geht diese dann doch nicht.
Natürlich muss der Hersteller nachweisen, dass ein Chiptuning vorliegt/vorlag, aber mit diesem Nachweis hat es sich auch schon mit der Beweislast.
Kommst Du noch mit einer Stellungsnahme zum ADAC-Zitat? Das steht ja doch ziemlich im Gegensatz zu Deinen Ausführungen.
Zitat:
Original geschrieben von RLuhde
Sehe ich das richtig - Ihr diskutiert Euch über die Folgen des Tuning (evtl. Verlust der Gesamtgewährleistung) die Köpfe heiß, aber niemand kennt so einen Fall???
Nein, wir diskutieren hier darüber, ob Chiptuning Risiken birgt, die nicht durch die zusätzlichen Versicherungen abdeckbar sind.
Auslöser war A6er, der schon Angst hatte, einen größeren wirtschaftlichen Schaden erlitten zu haben. Bei ihm hat die über ABT abgeschlossene Versicherung gezahlt.
Die Frage ist, ob das Risiko Chiptuning-bedingt auf einen größeren Schaden sitzen zu bleiben, relevant und signifikant ist. Der ADAC, Rufux und ich meinen ja, Duck und DQ1 meinen nein. Und da sie auf der Breite auf verlorenen Posten stehen, diskutieren sie über meinen Hinweis, dass die Rechtslage noch dramatischer ist, als es die kulante Praxis der Hersteller erscheinen läßt. Das übliche Ablenkungsgeplänkel eben.
Zitat:
Original geschrieben von thbe
[...] Die Frage ist, ob das Risiko Chiptuning-bedingt auf einen größeren Schaden sitzen zu bleiben, relevant und signifikant ist. Der ADAC, Rufux und ich meinen ja, Duck und DQ1 meinen nein. Und da sie auf der Breite auf verlorenen Posten stehen, diskutieren sie über meinen Hinweis, dass die Rechtslage noch dramatischer ist, als es die kulante Praxis der Hersteller erscheinen läßt. Das übliche Ablenkungsgeplänkel eben.
Du behauptest, dass Audi sich aus der Garantie eines jeden Bauteils unter Berufung auf das Chiptuning stehlen kann.
Dabei tust Du Deine Meinung kund und verbreitest sie so, als sei es Gesetz.
Ist es aber nicht.
Auch wenn jetzt wieder ein "Doch, ist aber so!" kommt, Du machst die Gesetze zum Glück nicht.
Den Verweis auf die passenden Urteile bist Du immer noch schuldig. Das sei doch so "eindeutig", wie Du immer und immer wieder beteuerst.
Audi kann die Garantie auf das Schiebedach nicht ablehnen, auch wenn man ein Chiptuning drin hat.
Und jetzt bitte eine weitere ausweichende Antwort... 🙄
Urteile, bitte! Keine THBE-Gesetzes-Interpretationen. Die sind nämlich in diesem Fall nichts wert.
Zitat:
Original geschrieben von RLuhde
Sehe ich das richtig - Ihr diskutiert Euch über die Folgen des Tuning (evtl. Verlust der Gesamtgewährleistung) die Köpfe heiß, aber niemand kennt so einen Fall???
was meinst du jetzt Gewährleistung oder Garantie?
nochmals die Garantie ist eine freiwillige Leistung, die könnte Audi sowieso einschränken, selbst bei serienmässigen Autos,
dazu müssten sie aber ihre AGB entsprechend ändern.
Gewährleistung ist dagegen gesetzlich bestimmt.
Beispiele das Audi und der Händler sowohl die Garantie als auch die Gewährleistung ablehnt gibt es unzählige, nämlich auf alles was durch Chiptuning ausgenommen ist und was das genau ist bzw. sein könnte genau darüber geht die Diskussion.
in der Praxis zeigen sich vor allem die 🙂 bisher eben kulanter als sie müssten und daraus leiten manche Leute wiederrum einen Rechtsanspruch ab, auch wenn der so und vor allem in Bezug auf die Garntie nicht wirklich existiert und mangels expliziter Urteile ist das zumindest hier offenbar schwer zu vermitteln.
thats it...
Zitat:
Original geschrieben von DQ1
Du behauptest, dass Audi sich aus der Garantie eines jeden Bauteils unter Berufung auf das Chiptuning stehlen kann.
Dabei tust Du Deine Meinung kund und verbreitest sie so, als sei es Gesetz.
Ist es aber nicht.Auch wenn jetzt wieder ein "Doch, ist aber so!" kommt, Du machst die Gesetze zum Glück nicht.
Den Verweis auf die passenden Urteile bist Du immer noch schuldig. Das sei doch so "eindeutig", wie Du immer und immer wieder beteuerst.Audi kann die Garantie auf das Schiebedach nicht ablehnen, auch wenn man ein Chiptuning drin hat.
Und jetzt bitte eine weitere ausweichende Antwort... 🙄
Urteile, bitte! Keine THBE-Gesetzes-Interpretationen. Die sind nämlich in diesem Fall nichts wert.
Mir ist der grundlegende Denkfehler klar, der hier zugrunde liegt. Es wird übersehen, dass der Kunde "ein Auto" erwirbt und nicht ein Sammelsurium von teilweise unabhängigen Komponenten. Obwohl es die Ersatzteillisten anders suggerieren, gilt die Gewährleistung für "das Auto".
Für mich ist es eindeutig, dass es für den Hersteller ein leichtes ist, sich auch bei CD-Wechsler und Schiebedach der Gewährleistungspflicht zu entziehen. Er macht es nicht, wie er manches nicht macht, z. B. Chiptuning zu verbieten, was er in Deutschland ohne weiteres könnte. Ich habe hier nie behauptet, dass das Verwehren von Schiebedachreperaturen gängige Praxis ist. Ich sage. dass es rechtlich möglich wäre und man dort den wechselnden Strategien der Herstellern ausgeliefert ist. Die Datenbanken, in denen Chipper gesammelt werden, könnte ja mal weitere Funktionen erfüllen.
Was gängige Praxis ist, ist das Verweigern von Gewährleistung bei anderen Komponenten, wie Fahrwerk, Bremsanlage etc., die nicht durch Versicherungen der Chiptuning-Partner abgedeckt sind. Auch die Möglichkeiten der Wandlung werden nach Chiptuning in der Praxis eingeschränkt bzw. ganz verweigert, was ohne einen Wegfall der Gewährleistung rechtlich nicht erklärbar wäre. Denn Gewährleistungspflicht plus Nichtbeheben einen relevanten Mangels in angemessener Zeit bedeutet automatisch Wahlrecht des Kunden (Nachbesserung, Wandlung Minderung). Da gibt es kein "bißchen schwanger".
Nun habe ich mal den ADAC zitiert, der Duck immerhin vollständig widerspricht. Wenn hier die Ablenkungsmanövver wegfallen und klar Stellung zu meinen Hinweisen bezüglich der wirtschaftlichen Risiken des Chiptunings bezogen wird, dann mache ich mir vielleicht die Mühe, die entsprechenden Kommentare rauszusuchen. Dabei liegt das besondere wirtschaftliche Risiko ohnehin nicht im Schiebedach, sondern in Bereichen, die ich ausdrücklich angeführt habe und zu denen außer Pauschalaussagen (nicht von Dir) nichts erfolgte.
Kannst mir ja den Nachweis liefern, dass der Papst katholisch ist. Es wird Dir nicht annähernd so umfassend gelingen, wie es bei meinen Ausführungen der Fall ist. Wobei ich Dir das auch so glauben würde, da es mir um die Sache und nicht ums Rechthaben geht.
1, 2 oder 3. Ob du Recht hast oder nicht, das sagt die gleich das Licht.
Fakt: Autos verschiedener Hersteller, auch Audi, erfahren Defekt und Mängel.
Fakt: Einige Autos davon werden per Chiptuning "verändert".
These: Kompletter Garantie und Gewährleistungsverlust bei Chiptuning.
Licht 1: Theses stimmt, viele Gerichtsurteile in der Praxis zeigen das. Auch in den Auto Foren wird viel dazu geschrieben.
Licht 2: These stimmt, aber es gibt keine Gerichtsurteile weil von all den Leuten dich Chiptuning haben würde nie einer seine Rechtsschutsversicherung einschalten, sondern direkt zB ein Schiebedach aus eigener Tasche zahlen.
Licht 3: Keinerleich Urteiel zur These vorhanden, auch der ADAC kann keine zitieren. These falsch.
Na, auf welches Licht stellt ihr euch? 😉
Zitat:
Original geschrieben von thbe
Nein, wir diskutieren hier darüber, ob Chiptuning Risiken birgt, die nicht durch die zusätzlichen Versicherungen abdeckbar sind.
Auslöser war A6er, der schon Angst hatte, einen größeren wirtschaftlichen Schaden erlitten zu haben. Bei ihm hat die über ABT abgeschlossene Versicherung gezahlt.
Die Frage ist, ob das Risiko Chiptuning-bedingt auf einen größeren Schaden sitzen zu bleiben, relevant und signifikant ist. Der ADAC, Rufux und ich meinen ja, Duck und DQ1 meinen nein. Und da sie auf der Breite auf verlorenen Posten stehen, diskutieren sie über meinen Hinweis, dass die Rechtslage noch dramatischer ist, als es die kulante Praxis der Hersteller erscheinen läßt. Das übliche Ablenkungsgeplänkel eben.
Ich glaube, Du hast mich schon richtig verstanden: Einfacher als das ständige schreiben der sich wiederholenden Argumente wäre doch eine Beweisführung aus der Praxis. Da wohl von keiner "Seite" (wobei ich schon deutlich geschrieben hab, das ich auch nicht an das Erlöschen der Gesamtgewährleistung durch Tuning glaube) auf ein Urteil verwiesen werden kann, hoffte ich wenigstens auf einen "Erfahrungsbericht", der die These des Kausalitätszusammenhangs widerlegt.
Also, Anti-Chipper 😁: kennt ihr so einen parktischen Fall ?