Motorräder blitzer!
Ich möchte an dieser Stelle mal mein Unmut über manche Motorradfahrer rauslassen. Das soll bitte nicht falsch verstanden werden, ich bin großer motorrad fan und hatte auch jahrelang ne eigene Maschine. Nur was ich mich manchmal nicht vertstehe ist, weshalb es nicht geschafft wird ne Kennzeichenpflicht für Motorräder (vorne natürlich) einzuführen oder das Problem irgendwie anders zu lösen. Ein gefährlicher Motorradfahrer gefährdet den Verkehr genauso wie ein Autofahrer. viele Motrobiker nutzen ihre Situation gnadenlos aus und gefährden neben sich selbst auch andere. Ich weiß ja, dass Nummernschilder vorne total kacke aussehen und es hierbei auch zu Konflikten mit dem Scheinwerfer kommen kann, aber es muss doch ein Weg geben alle gleich für vergehen zu bestrafen. Inzwischen gibt es ja einige Blitzer die von hinten blitzen können aber wie ich neulich feststellen musste, kann ein Motorradfahrer mancherorts bequem mit 100 durch die Ortschaft düsen und in die Kamera lächeln.
Beste Antwort im Thema
Ich möchte an dieser Stelle mal mein Unmut über manche Motorradfahrer rauslassen. Das soll bitte nicht falsch verstanden werden, ich bin großer motorrad fan und hatte auch jahrelang ne eigene Maschine. Nur was ich mich manchmal nicht vertstehe ist, weshalb es nicht geschafft wird ne Kennzeichenpflicht für Motorräder (vorne natürlich) einzuführen oder das Problem irgendwie anders zu lösen. Ein gefährlicher Motorradfahrer gefährdet den Verkehr genauso wie ein Autofahrer. viele Motrobiker nutzen ihre Situation gnadenlos aus und gefährden neben sich selbst auch andere. Ich weiß ja, dass Nummernschilder vorne total kacke aussehen und es hierbei auch zu Konflikten mit dem Scheinwerfer kommen kann, aber es muss doch ein Weg geben alle gleich für vergehen zu bestrafen. Inzwischen gibt es ja einige Blitzer die von hinten blitzen können aber wie ich neulich feststellen musste, kann ein Motorradfahrer mancherorts bequem mit 100 durch die Ortschaft düsen und in die Kamera lächeln.
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von SRAM
Warum ? Solange keiner versucht sich auf seinen eineiigen Zwilling herauszureden.......... 😎Zitat:
dazu noch am besten den namen und adresse in die unterwäsche schreiben, natürlich mit kontrolle in der öffentlichkeit
___________________Klar kommen jetzt wieder alle Standardargumente: könnt Ihr steckenlassen, kenne ich alle.
Ein PKW fährt auch mit einem Kennzeichen rum, warum ein nur bei Gesetzesübertretungen sichtbares Kennzeichen da eine Einschränkung bedeuten soll ist sachlich nicht begründbar.
Gruß SRAM
nicht eine "einschränkung" ist hier die drolligkeit (hier werden natürlich die polizeistaatparanoiden aufschreien😉 ), sondern die kennzeichnung von individual-schutzbekleidung, die diesen "einwand" ins abseits führt...
für die helm geschichte: habe 3 helme, für jeden nen "aufkleber" mit kennzeichen, muss natürlich von ner behörde ausgegeben werden (bezugnehmend auf "rechtsgültigkeit", siehe stvzo), natürlich NICHT umsonst, nach jedem spontankauf in sachen helm bei aldi oder louis nen spurt zur behörde, muss natürlich alles in datenbanken "verwaltet" werden, natürlich europaweite einführung, an den grenzen zu nicht-eu "zwangsbeklebung" für einreisende...........
och, nöööö, bleiben wir doch lieber bei dem kennzeichen auf dem gefährt, womit eine "gesetzesüberschreitung" durchgeführt werden kann, sonst könnte man ja auch sagen, fußgänger brauchen ein kennzeichen, zum blitzen bei zu fuß über die rote fußgängerampel.
und wenn jetzt noch einer kommt mit ner tätowierung auf dem unterarm....hats schon mal gegeben, ging dank "staatengemeinschaft" in die hose😛
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
mir kann keiner erzählen er weiß nicht wem er Privat sein Auto anvertraut hat
Soll ich demnächst auch die Ermittlungsarbeit der Polizei übernehmen, wenn ich in der Familie die Fahrzeuge bunt durch mische und jeder der Fahrer die Möglichkeit hat, bei nem Treffen seiner Seits mal mit jemand anderem das Fahrzeug zu tauschen? Wenn mir z. B. ein K1300 S Fahrer auf ner Tour vorschlägt, mal mit mir zu tauschen für 100km, würde ich sofort zustimmen. Woher weiß jetzt z. B. mein Vater was davon?
Solange sich alle an die Regeln halten, stellt das ja auch kein Problem dar. Und für den Fall, daß der eine oder andere Zeitgenossen glaubt, über die Stränge schlagen zu können, hat der Gesetzgeber das Instrument des Fahrtenbuches geschaffen.
Ich bitte dich, man erkennt anhand Helm, Ausrüstung wer gefahren ist, wenn man schon gemeinschaftlich eine Tour gemacht hat. Zumal man sich auch an die Teilnehmer erinnern kann. Bitte mal nicht ganz realitätsfremd sein.
Es geht auch nicht darum die Ermittlungsarbeit abzunehmen, sondern lies dir meine Posts durch dann weisst du worauf ich hinaus will.
Aber dein Post bestätigt mich, dass ich mit meinem Fachwissen richtig liege und es daran nichts anzuzweifeln gibt, sondern lediglich unsere Meinungen in diesem Thema nicht gleich sind 🙂
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Humorloses Pack.Zitat:
Original geschrieben von Brueggener
wieder einmal Blödsinn.
ich habe hier einmal Danke vergeben, weil ich glaube, dass dies ironisch gmeint ist. Würde ich das nicht glauben, hätt' ich geklingelt!
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Leider kollidiert die "Halterhaftung" aber mit der in unserem Land grundgesetzlich garantierten Rechtsstaatlichkeit. Danach kann eben nur derjenige für ein Vergehen bestraft werden, der es auch tatsächlich begangen hat. Für Dich muß das aber kein Grund zum Verzweifeln sein, denn es gibt durchaus Staaten die das in deinem Sinne handhaben. Vielleicht solltest Du desshalb eine Verlagerung Deines Wohnsitzes nach Nord-Korea oder Saudi-Arabien in Erwägung ziehen...😉Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Halterhaftung ist hier das perfekte Stichwort.
Widerwilig muss ich hier vom Inhalt, nicht aber der Wortwahl, zustimmen, ABER: für Parkverstöße gibt es die gesetzliche Regelung der "Halterhaftung".
§ 25a StVG Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs
(1) Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen. Von einer Entscheidung nach Satz 1 wird abgesehen, wenn es unbillig wäre, den Halter des Kraftfahrzeugs oder seinen Beauftragten mit den Kosten zu belasten.
Zitat:
Original geschrieben von Brueggener
Widerwilig muss ich hier vom Inhalt, nicht aber der Wortwahl, zustimmen, ABER: für Parkverstöße gibt es die gesetzliche Regelung der "Halterhaftung".Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Leider kollidiert die "Halterhaftung" aber mit der in unserem Land grundgesetzlich garantierten Rechtsstaatlichkeit. Danach kann eben nur derjenige für ein Vergehen bestraft werden, der es auch tatsächlich begangen hat. Für Dich muß das aber kein Grund zum Verzweifeln sein, denn es gibt durchaus Staaten die das in deinem Sinne handhaben. Vielleicht solltest Du desshalb eine Verlagerung Deines Wohnsitzes nach Nord-Korea oder Saudi-Arabien in Erwägung ziehen...😉
§ 25a StVG Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs
(1) Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen. Von einer Entscheidung nach Satz 1 wird abgesehen, wenn es unbillig wäre, den Halter des Kraftfahrzeugs oder seinen Beauftragten mit den Kosten zu belasten.
es Ist das auto (ohne Fahrer) das stört...
so einfach ist das Argument zu eliminieren
Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
es Ist das auto (ohne Fahrer) das stört...
so einfach ist das Argument zu eliminieren
naja, was heißt hier schon Argument?
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
.....
Moment, das Kennzeichen soll nur bei Gesetzesübertretungen sichtbar werden? Mißachtet man eine Verordnung, wie etwa die StVO, dann spielt das Kennzeichen keine Rolle?OK, das hört sich vernünftig an...🙂
Wer glaubt, dass eine VO kein Gesetz bzw. diesem gleich zu stellen ist, kann mir sicherlich auch nicht beantworten, warum in dieser VO ein Gesetzestext steht.
Daher braucht kein Argument eliminiert, sondern wieder einmal nur Schwachsinn kommentiert zu werden. Somit ist unsere Mühe, hier irgendwo etwas mit Zitaten zu begründen, genauso sinnvoll, wie Perlen vor die Säue zu werfen.
Oh man so bloody german. Da ärgert sich ein Dose only Fahrer über ein Privileg von Bikern. Armes eifersüchtiges Würstchen. Ich fordere das Dachverbot für Autos, es darf nicht sein, dass ich auf dem Bike im Regen nass werde und im Auto trocken bleibe. Wo ist die Flex?
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Oh man so bloody german. Da ärgert sich ein Dose only Fahrer über ein Privileg von Bikern. Armes eifersüchtiges Würstchen. Ich fordere das Dachverbot für Autos, es darf nicht sein, dass ich auf dem Bike im Regen nass werde und im Auto trocken bleibe. Wo ist die Flex?
Gemauso sehe ich das auch! Es sollte einfach so bleiben, da jede Fahrzeugart seine Vor-und Nachteile hat.
Dann sollen sich die neidischen Dosenfahrer auch ein Bike kaufen!? Wo ist das Problem?