Motorradverleih - Mieten, verleihen?
Hallo zusammen, ich bin neu hier, also reist mir bitte nicht gleich den Kopf ab, wenn es nicht in der richtigen Rubrik erstellt wurde.
Im Netz finde ich relativ wenig zum Thema Motorrad-Vermietung.
Beim Auto ist es ja völlig alltäglich. Da kriegt man bereits einen Kleinwagen für 50 euro.
Für Motorräder sieht es da etwas mager aus.
Kennt ihr Seiten, die sowas anbieten?
Und wie seht ihr prinzipiell das Thema -Motorrad verleihen- ?
Würdet ihr euer geliebtes Mopped, (vorausgesetzt es ist versichert natürlich)
jemandem ausleihen, wenn derjenige zum Beispiel keins hat oder einfach das Modell testen möchte, ist es ein absolutes No-Go?
Ich zum Beispiel, fahre eine 20-Jahre alte Diversion und mir würde es persönlich nicht weh tun, wenn ich sicher gehen kann, dass derjenige nicht damit abhaut und sie für n 10er an der nächsten Strassenecke verkauft😁
Mich würde mal die Meinung der Allgemeinheit interessieren🙂
Andre
Beste Antwort im Thema
Quatsch. Es gibt ja auch massenweise Fahrzeuge, die auf juristische Personen, also GmbHs AGs oder sonstigen Firmen zugelassen sind. Wer soll da antanzen? Wahrscheinlich der Zetsche, wenn ein Firmenfahrzeug von Daimler betroffen ist.
Die Geschichte ist- wie so oft- schwachsinnig.
79 Antworten
Eines muss man Karlo lassen:
Er hat sehr viel gelesen und weiss auch heute noch wo es steht. Das ist grundsätzlich positiv.
Nur bringt er es häufig in einen völlig falschen Kontext.
Bei den Geschichten von früher habe ich den Eindruck, dass sich da Erlebtes und Gehörtes miteinander vermischen.
Dieses aufgeschnappte und falsch verstandene Wissen in Verbindung mit den Geschichten von früher (zur Untermauerung) machen seine Beiträge so lesenswert 😁
Zitat:
@WorldEater666 schrieb am 13. Juli 2018 um 09:12:22 Uhr:
Eigentlich ging's ja gar nicht um Mahnbescheide und verantwortliche Personen, sondern darum dass der/die Fahrzeughalter/in des verunfallten Fahrzeugs (angeblich) von der Polizei zum Unfallort zitiert wurde, was eher ungewöhnlich ist und auch keinen Sinn macht.
Eben. Darum ging es mir auch. Und ich wage es sehr zu bezweifeln, daß im Falle eines Unfalls eine juristische Person antanzen muß. Mit Mahnbescheiden kenn ich mich nicht aus, die krieg ich nur und darf sie bezahlen. Darum gehts aber nicht.
Bei allen Unfällen, die ich in meinem bisherigen Leben hatte, war der Polizei der Fahrzeug-Halter so was von egal.
Und bei allen Klagen gegen Versicherungen (halt aus Verkehsunfällen) wurde die Versicherung als Unternehmen verklagt, gesetzlich vertreten durch den Vorstand xyz. Auch als ich meine bisherige Hausbank (eine Genossenschaft) verklagt habe, ging das gegen die Volksbank XYZ eG, vertreten durch den Vorstand.
Wäre bestimmt lustig geworden, hätte ich die Vorstände stets persönlich verklagt. Gelacht hätten aber nur die anderen, ich selbst hätte ziemlich bescheuert da gestanden.
Zur Sache an sich:
Ich hab mir früher mal das Auto von meinem Freund leihen müssen und damit dann einen Totalschaden verursacht. Mit ihm gab es keinen Stress, ich hab einen angemessenen Betrag bezahlt. Wenn ich mir was von einem Freund leihe oder einem Freund was leihe, dann nur, wenn ich mit ziemliche Sicherheit davon ausgehen kann, dass es im Schadensfalle keinen Stress gibt. Ansonsten ist mir das Mieten von Unternehmen deutlich lieber.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 15. Juli 2018 um 00:57:15 Uhr:
Bei allen Unfällen, die ich in meinem bisherigen Leben hatte, war der Polizei der Fahrzeug-Halter so was von egal.
Strafrecht vs. Zivilrecht eben. Polizei -> Strafrecht. Der Rest ist denen erst einmal relativ egal.
Grüße, Martin
Ähnliche Themen
Zitat:
@X_FISH schrieb am 15. Juli 2018 um 05:47:07 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 15. Juli 2018 um 00:57:15 Uhr:
Bei allen Unfällen, die ich in meinem bisherigen Leben hatte, war der Polizei der Fahrzeug-Halter so was von egal.
Strafrecht vs. Zivilrecht eben. Polizei -> Strafrecht. Der Rest ist denen erst einmal relativ egal.Grüße, Martin
So einfach ist das auch wieder nicht. Für den Zustand des Fahrzeugs ist sowohl der Halter als auch der Fahrer verantwortlich. Das spielt vor allem beim Güterkraftverkehr und bei Bussen eine Rolle. Der Halter wird also durchaus auch belangt. Nur antanzen muss er nicht.
Man kann die ganze Geschichte ja noch weiter treiben. Stichwort Dieselskandal.
Da dachten die Vorstände, sie wären nicht für jeden Mist haftbar, den irgendwelche Entwicklungsingenieure in ihrem Konzern verzapfen.
Wenn sie aber davon wussten und es nicht unterbunden haben oder sogar stillschweigend akzeptiert haben, dann kann es eng für sie werden. Das beschäftigt zur Zeit die Gerichte.
Hat aber nichts mit Motorradverleih zu tun. Nur damit, dass juristische Fragen selten einfach sind und man es immer drehen und wenden kann.
Können wir vielleicht festhalten daß ich NICHT nachts um halb Drei von der Polizei aus dem Bett gezerrt und aus der Stuttgarter Gegend nach Berlin verfrachtet werde, nur weil ich mein Auto meinem Neffen geliehen habe und der dort einen Laternenmast gestreift hat?
Und mit den juristischen Sachen dann in ein juristisches Forum gehen? Dort interessiert es vielleicht einen....
Ich vermute auch mal, dass das Kraftfahrbundesamt auch kein Verfahren gegen den Halter anstreben wird, wenn bei einer verliehenen Maschine herauskommt, dass der Vergaser manipuliert wurde.
Softail, bleib locker 😉
Zitat:
@Vulkanistor schrieb am 15. Juli 2018 um 11:05:46 Uhr:
Ich vermute auch mal, dass das Kraftfahrbundesamt auch kein Verfahren gegen den Halter anstreben wird, wenn bei einer verliehenen Maschine herauskommt, dass der Vergaser manipuliert wurde.
Doch! Es sei denn, Du kannst beweisen, daß der Fahrer den Vergaser manipuliert hat (z.B. bei Leasing-Firmen, die haben einen Übergabe-Bericht). Der Sohn eines Freundes mußte bezahlen und hat Punkte kassiert, weil er einen aufgemotzen Golf verliehen hat. Der hatte schwarze Rücklichter und keine Reflektoren. Da war er als Halter genauso dran wie der Fahrer.
Schön daß wir wieder in der Praxis sind und nicht bei Diesel-Skandalen und Mahnungen.
"Hat aber nichts mit Motorradverleih zu tun. Nur damit, dass juristische Fragen selten einfach sind und man es immer drehen und wenden kann."
Daher vermutlich auch die Bezeichnung "Rechtverdreher".
Zitat:
@Softail-88 schrieb am 15. Juli 2018 um 11:53:59 Uhr:
Zitat:
@Vulkanistor schrieb am 15. Juli 2018 um 11:05:46 Uhr:
Ich vermute auch mal, dass das Kraftfahrbundesamt auch kein Verfahren gegen den Halter anstreben wird, wenn bei einer verliehenen Maschine herauskommt, dass der Vergaser manipuliert wurde.Doch! Es sei denn, Du kannst beweisen, daß der Fahrer den Vergaser manipuliert hat (z.B. bei Leasing-Firmen, die haben einen Übergabe-Bericht). Der Sohn eines Freundes mußte bezahlen und hat Punkte kassiert, weil er einen aufgemotzen Golf verliehen hat. Der hatte schwarze Rücklichter und keine Reflektoren. Da war er als Halter genauso dran wie der Fahrer.
Schön daß wir wieder in der Praxis sind und nicht bei Diesel-Skandalen und Mahnungen.
Da hat sich aber bestimmt nicht das Kraftfahrbundesamt mit befasst. Das war mit Absicht von mir überspitzt. Sogar mit Smilie. Aber man kann hier wirklich den grössten Quatsch schreiben, es wird darauf geantwortet 🙄
Weil ich manchmal wirklich nicht mehr weiß, was Sarkasmus sein soll und was Ernst gemeint ist. Bzw. wer das alles tatsächlich glaubt.
Fake News: MT führt endlich den »das hier ist Sarkasmus/Ironie-Smiley« ein.
Zeit wär's jedoch...
Grüße, Martin
Zitat:
@Softail-88 schrieb am 8. Juli 2018 um 17:18:51 Uhr:
Zitat:
@andre.1988 schrieb am 8. Juli 2018 um 16:40:33 Uhr:
Aber mal angenommen du hättest es "schwarz auf weiß", dass dir derjenige nichts kann und auch versichert ist...zählt für dich trotzdem das Argument- Motorräder verleiht man nicht?Also weil du da eine emotionale Bindung zu hast etc?
Naja - ich kenn mich genug mit Jura aus um zu wissen, daß so eine Vereinbarung herzlich wenig wert ist.... Ansonsten: Ich habe zwar eine gewisse "emotionale Bindung" zu meiner Harley. Ich habe sie aber schon oft Freunden geliehen (auch für längere Touren), wenn ich gewußt habe daß die Freunde mit einem Extrem-Chopper zurechtkommen und umgehen können (das tut nicht jeder). Und wenn ich gewußt habe, daß diese Freunde den Codex kennen - was kaputt gemacht wird, wird ohne Wenn und Aber repariert oder ersetzt.
Bei aller Liebe zum Motorrad: es ist ein Gegenstand. Und Gegenstände können kaputt gehen. Das weiß man. Entweder man stellt es ins Museum, oder man geht das Risiko ein.
Übrigens hab ich auch schon einige wertvollen Bikes von Freunden gefahren - da gilt das Gleiche.
liegt schon ein Paar Tage zurück, aber ich wollte trotzdem nochmal darauf zurückkommen.
Was ich meinte, ist eher ein gewerblicher Verleih. Nur eben halt von privat zu privat.
Wenn sämtliche Fragen zu Versicherung, Haftung etc. geregelt sind.
Bleibt eben noch die Frage: möchte man sein Motorrad verleihen oder eben nicht.
Die meisten scheinen strickt dagegen zu sein. Aber ich glaube, dass es bei vielen einfach eben diese Skepsis ist, später für jemanden geradestehen zu müssen...