Motorradverleih - Mieten, verleihen?
Hallo zusammen, ich bin neu hier, also reist mir bitte nicht gleich den Kopf ab, wenn es nicht in der richtigen Rubrik erstellt wurde.
Im Netz finde ich relativ wenig zum Thema Motorrad-Vermietung.
Beim Auto ist es ja völlig alltäglich. Da kriegt man bereits einen Kleinwagen für 50 euro.
Für Motorräder sieht es da etwas mager aus.
Kennt ihr Seiten, die sowas anbieten?
Und wie seht ihr prinzipiell das Thema -Motorrad verleihen- ?
Würdet ihr euer geliebtes Mopped, (vorausgesetzt es ist versichert natürlich)
jemandem ausleihen, wenn derjenige zum Beispiel keins hat oder einfach das Modell testen möchte, ist es ein absolutes No-Go?
Ich zum Beispiel, fahre eine 20-Jahre alte Diversion und mir würde es persönlich nicht weh tun, wenn ich sicher gehen kann, dass derjenige nicht damit abhaut und sie für n 10er an der nächsten Strassenecke verkauft😁
Mich würde mal die Meinung der Allgemeinheit interessieren🙂
Andre
Beste Antwort im Thema
Quatsch. Es gibt ja auch massenweise Fahrzeuge, die auf juristische Personen, also GmbHs AGs oder sonstigen Firmen zugelassen sind. Wer soll da antanzen? Wahrscheinlich der Zetsche, wenn ein Firmenfahrzeug von Daimler betroffen ist.
Die Geschichte ist- wie so oft- schwachsinnig.
79 Antworten
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 10. Juli 2018 um 19:18:48 Uhr:
Quatsch. Es gibt ja auch massenweise Fahrzeuge, die auf juristische Personen, also GmbHs AGs oder sonstigen Firmen zugelassen sind. Wer soll da antanzen? Wahrscheinlich der Zetsche, wenn ein Firmenfahrzeug von Daimler betroffen ist.
Die Geschichte ist- wie so oft- schwachsinnig.
Du bist ja ein ganz Schlauer 😁 was aber auch bisher nicht entgangen ist, wenn man die Kommentare liest.
Nehmen wir den offensichtlich einfachen Beispiels-Fall eines Mahnbescheides. An und auf wen richtest Du ihn? Na? Also .... Boooohhhh..... jetzt total überfordert? Macht nichts: einfach nachschulen 😎
Tja, mein lieber Karo. Man kann "juristische Personen" (z.B. Firmen) verklagen - aber sie können vor Gericht oder ggü. der Polizei nicht aussagen. Das können nur sog. "natürliche Personen". Zum Beispiel der Sprecher der Firma.
Hätte nie gedacht, daß ich den Blödsinn mal brauchen kann. Ich hab geglaubt, das ist nur, um Studenten zu ärgern.
Was hat denn jetzt ein Mahnbescheid damit zu tun?
Du wirfst hier aber heftigst Zivil- und Straf- bzw. OWi-Recht durcheinander... 🙄
😁😁😁
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Zitat:
@Softail-88 schrieb am 12. Juli 2018 um 22:59:06 Uhr:
Tja, mein lieber Karo. Man kann "juristische Personen" (z.B. Firmen) verklagen - aber sie können vor Gericht oder ggü. der Polizei nicht aussagen. Das können nur sog. "natürliche Personen". Zum Beispiel der Sprecher der Firma.Hätte nie gedacht, daß ich den Blödsinn mal brauchen kann. Ich hab geglaubt, das ist nur, um Studenten zu ärgern.
Eben ist NICHT begriffen worden: man kann auf eine Unternehmung KEINEN Mahnbescheid ausstellen, sondern nur auf die Person, welche das Unternehmen vertritt (nicht auf einen Sprecher, sondern auf den Geschäftsführer). Es war nur das (etwas hinkende) Beispiel, warum man als Ausleiher immer persönlich haftet und herangezogen werden kann. Die gleiche Geschichte in grün. Aber mir egal. 😎
Studenten tun gut daran, die Vorlesungen auch zu besuchen. 😁
In Bremen konnte man sich auch den Besuch ersparen. Warum ist bekannt. 😁 😁 😁
Zitat:
@Karlodererste schrieb am 12. Juli 2018 um 23:37:14 Uhr:
Zitat:
@Softail-88 schrieb am 12. Juli 2018 um 22:59:06 Uhr:
Tja, mein lieber Karo. Man kann "juristische Personen" (z.B. Firmen) verklagen - aber sie können vor Gericht oder ggü. der Polizei nicht aussagen. Das können nur sog. "natürliche Personen". Zum Beispiel der Sprecher der Firma.Hätte nie gedacht, daß ich den Blödsinn mal brauchen kann. Ich hab geglaubt, das ist nur, um Studenten zu ärgern.
Eben ist NICHT begriffen worden: man kann auf eine Unternehmung KEINEN Mahnbescheid ausstellen, sondern nur auf die Person, welche das Unternehmen vertritt (nicht auf einen Sprecher, sondern auf den Geschäftsführer). Es war nur das (etwas hinkende) Beispiel, warum man als Ausleiher immer persönlich haftet und herangezogen werden kann. Die gleiche Geschichte in grün. Aber mir egal. 😎
Studenten tun gut daran, die Vorlesungen auch zu besuchen. 😁
In Bremen konnte man sich auch den Besuch ersparen. Warum ist bekannt. 😁 😁 😁
Selbstverständlich geht das.
Genau dafür ist ja die juristische Person "erfunden" worden.
noch ein Bremer?
Ich kann nichts für Deine Dummheit.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 12. Juli 2018 um 23:46:18 Uhr:
Ich kann nichts für Deine Dummheit.
Mach mal halblang mit deinen Beleidigungsversuchen, die hier abprallen, denn ich habe für Großkonzerne Gelder eingemahnt und ausgestellt auf diejenigen, welche für das Unternehmen haften und nicht das Unternehmen selbst. Dürfte dann wohl auch für die Unbedarften Gemüter einsichtig sein. Ansonsten: es langweilt mich und ich gehe schlafen. Man sollte in Fällen, wo einem was fehlt immer schön vorsichtig Fragen stellen. Das wird auch nie übel genommen.
Gute Nacht.
*popcorntütehinstellt*
Möchte jemand? Einfach zugreifen.
*sichzurücklehnt*
Grüße, Martin
Ach da kommt nicht mehr so viel... (Popcorn pappig)
Eigentlich ging's ja gar nicht um Mahnbescheide und verantwortliche Personen, sondern darum dass der/die Fahrzeughalter/in des verunfallten Fahrzeugs (angeblich) von der Polizei zum Unfallort zitiert wurde, was eher ungewöhnlich ist und auch keinen Sinn macht.
Zitat:
@Karlodererste schrieb am 12. Juli 2018 um 23:54:54 Uhr:
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 12. Juli 2018 um 23:46:18 Uhr:
Ich kann nichts für Deine Dummheit.Mach mal halblang mit deinen Beleidigungsversuchen, die hier abprallen, denn ich habe für Großkonzerne Gelder eingemahnt und ausgestellt auf diejenigen, welche für das Unternehmen haften und nicht das Unternehmen selbst. Dürfte dann wohl auch für die Unbedarften Gemüter einsichtig sein. Ansonsten: es langweilt mich und ich gehe schlafen. Man sollte in Fällen, wo einem was fehlt immer schön vorsichtig Fragen stellen. Das wird auch nie übel genommen.
Gute Nacht.
Sorry, aber Du hast keine Ahnung. Anspruchsgegner ist immer die AG, GmbH oder sonst eine juristische Person. Man muss nur einen gesetzlichen Vertreter benennen, weil das Gesetz das so vorschreibt. Der ist aber nicht derjenigewelche, der die Forderung bezahlen muss. Insbesondere "haften" die gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person gerade nicht für die Forderungen, mit ganz wenigen Ausnahmen. Das ist ja gerade Sinn z.B einer GmbH.
Bei allem Verständnis, Du hast von den meisten Dingen offensichtlich nicht halb so viel Ahnung wie Du wohl selbst glaubst. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass Du dem K2 in juristischen Dingen meilenweit unterlegen bist. Der hat das vermutlich, wie ich auch, sogar mal "gelernt".
Und Deine Geschichte mit den Mahnsachen glaube ich nicht. Wenn ich da Gegner wäre, ließe uch das Ding bis ins streitige Verfahren laufen, um dann die Passivlegitimation zu bestreiten. Und schon wird die Klage kostenpflichtig abgewiesen...
Du solltest Dich zu juristischen Fragen nicht weiter äußern, bislang kam dabei überwiegend Quatsch raus.
@hoinzi
§ 690 Mahnantrag ZPO
(1) Der Antrag muss auf den Erlass eines Mahnbescheids gerichtet sein und enthalten:
1. die Bezeichnung der Parteien, ihrer gesetzlichen Vertreter und der Prozessbevollmächtigten;
nur darum ging es im von mir benannten Beispiel, wobei meine Aussage immer noch richtig ist und bleibt, dass eben nicht gegen das Unternehmen als solches, sondern nur gegen ihre gesetzliche Vertretung geklagt werden kann.
Es kann dort also nicht einfach nur ein Unternehmen angeführt sein. Was anderes habe ich nie behauptet, wie leicht nach zu lesen ist.
Welchem Glauben Du anhängst, stand hier nicht zur Diskussion. 😎
Aber: man kann auch mit einfachen Beispielen bei den Unbedarften ellenlange Diskussionen entfachen.
Sorry, K2 hat Recht, Du bist zu doof, es zu verstehen.
Die von Dir zitierte Vorschrift trägt den Blödsinn, den Du behauptest, schlicht nicht.
Nimm es mir nicht übel, ich habe in diesem Bereich zwei Staatsexamen absolviert (und bestanden) und inzwischen keine Lust mehr, Hobbyjuristen zu erklären, wie es richtig ist.
Du hast behauptet, man könne nicht das Unternehmen verklagen, sondern nur den, der dafür "haftet". Und das ist und bleibt juristischer Schwachsinn.
Natürlich klagt man gegen das Unternehmen und nicht gegen den gesetzlichen Verteter. Der ist gerade nicht Partei des Verfahrens. Was glaubst Du wohl, warum neben der Partei auch ein etwaiger gesetzlicher Vertreter im Gesetzestext benannt wird? Wäre der Partei, wäre das überflüssig.
Aber Du bist ja einer der wenigen, der die ZPO verstanden hat. Tausende Juristen können das nicht.
Und was das alles mit Deiner noch immer falschen Behauptung, die Polizei riefe den Halter eines Fahrzeugs zu Unfällen hinzu, zu tun hat, hast Du uns immer noch nicht erklärt. Wird Dir wohl auch kaum gelingen...