Motorradverleih - Mieten, verleihen?
Hallo zusammen, ich bin neu hier, also reist mir bitte nicht gleich den Kopf ab, wenn es nicht in der richtigen Rubrik erstellt wurde.
Im Netz finde ich relativ wenig zum Thema Motorrad-Vermietung.
Beim Auto ist es ja völlig alltäglich. Da kriegt man bereits einen Kleinwagen für 50 euro.
Für Motorräder sieht es da etwas mager aus.
Kennt ihr Seiten, die sowas anbieten?
Und wie seht ihr prinzipiell das Thema -Motorrad verleihen- ?
Würdet ihr euer geliebtes Mopped, (vorausgesetzt es ist versichert natürlich)
jemandem ausleihen, wenn derjenige zum Beispiel keins hat oder einfach das Modell testen möchte, ist es ein absolutes No-Go?
Ich zum Beispiel, fahre eine 20-Jahre alte Diversion und mir würde es persönlich nicht weh tun, wenn ich sicher gehen kann, dass derjenige nicht damit abhaut und sie für n 10er an der nächsten Strassenecke verkauft😁
Mich würde mal die Meinung der Allgemeinheit interessieren🙂
Andre
Beste Antwort im Thema
Quatsch. Es gibt ja auch massenweise Fahrzeuge, die auf juristische Personen, also GmbHs AGs oder sonstigen Firmen zugelassen sind. Wer soll da antanzen? Wahrscheinlich der Zetsche, wenn ein Firmenfahrzeug von Daimler betroffen ist.
Die Geschichte ist- wie so oft- schwachsinnig.
79 Antworten
Ich würde es auch nicht verleihen, außer an Freunde für kurze Probefahrt. An Fremde schon gar nicht.
Geht weniger ums emotionale sondern einfach weil es ein Sachwert ist. Und im schlimmsten Fall will ich unnötige Diskussionen vermeiden oder böse Überraschungen erleben.
Ebenso würde ich meine Wohnung, mein Auto oder mein Fahrrad an "Fremde" verleihen.
Zitat:
@Karlodererste schrieb am 9. Juli 2018 um 00:34:49 Uhr:
Trotzdem bekommst Du richtig Stress im Falle eines Unfalls und musst auch zur Unfallstelle antanzen, weil die Polizei dich rufen lässt,
Unsinn. Die Polizei braucht den Halter bei einem Unfall nicht und lässt den auch nicht "antanzen". Wozu auch?
Da geb ich Hoinzi recht. Glaubst Du wirklich, jedesmal wenn ein Fahrzeug einer Leasing-Firma einen Unfall baut, muß der Firmen-Eigner antanzen? Nee, Du mußt nur kommen, wenn mit der Versicherung o.ä. was unklar ist. Und dann nicht nachts um 2 zur Unfallstelle, sondern ins nächste größere Polizeirevier, und zwar irgendwann mal.
Was ich auch noch zu bedenken gebe:
"Leiher" hat keinen Führerschein (mehr) oder gibt das Fahrzeug an unberechtigte Person weiter!
Dann steht der Verleiher wegen fahren lassens auch mit im Feuer...
Das ist der Grund warum ich an "Fremde" niemals verleihen würde!
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Wer gibt denn ein Kfz an Dritte weiter, ohne sich vorher den Führerschein zeigen zu lassen?
Wäre ja mal interessant wieoft du schon den Führerschein deiner Frau / Freundin - Kinder - Onkel gesehen hast....
Wenn meine Frau ihre Fahrerlaubnis bzw. ihren Führerschein verlöre, wüsste ich das. Ebenso bei meinen Kindern (von denen hat erst einer einen Führerschein).
Wenn sich ein Freund mein Moped leihen wöllte, würde ich mir auf jeden Fall den Lappen zeigen lassen.
Meine Onkels leihen sich nix von mir, und bei meinen Brüdern würde ich mir den Lappen auch zeigen lassen, ich weiß ja, wie die sonst so fahren... 😁
Diverse Vertragshändler bieten Mietfahrzeuge an. So kenne ich das jedenfalls. Mal zwei Beispiele:
https://www.settele-kfz.de/service/motorradvermietung
https://www.motorrad-bayer-gmbh.de/motorradvermietung/
Reicht vorerst die Auswahl an Honda, Kawasaki, BMW, Ducati, Triumph und Piaggio? 😉
Grüße, Martin
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 9. Juli 2018 um 21:28:27 Uhr:
Wäre ja mal interessant wieoft du schon den Führerschein deiner Frau / Freundin - Kinder - Onkel gesehen hast....
Ich weiß ja nicht, was Du für Familien-Verhältnisse hast, oder für Freunde. Ich weiß bei meinen, wer gerade Fußgänger ist.
Zitat:
@hoinzi schrieb am 9. Juli 2018 um 08:42:22 Uhr:
Zitat:
@Karlodererste schrieb am 9. Juli 2018 um 00:34:49 Uhr:
Trotzdem bekommst Du richtig Stress im Falle eines Unfalls und musst auch zur Unfallstelle antanzen, weil die Polizei dich rufen lässt,Unsinn. Die Polizei braucht den Halter bei einem Unfall nicht und lässt den auch nicht "antanzen". Wozu auch?
Es entzieht sich der Detailkenntnis, warum es die Polizei bei diesem geschilderten Unfall so gehandhabt hat. Auf jeden Fall musste die Eigentümerin am Unfallort erscheinen, was Fakt ist, denn ich stand direkt daneben. Denkbar vielleicht, dass der Schwerverletzte nicht befragt werden konnte? Zumindest liegt ja ein Unterschied vor zwischen den Namen auf dem Führerschein und den Fahrzeugpapieren. Vielleicht ist es der Grund? Es sollte also eine entsprechende "Ausleihbescheinigung" mitgeführt werden, denke ich mal. Oder wegen Sicherstellung und Untersuchung der Maschine auf Mängel? Natürlich tun sich Fragen auf. Da müsste man jemand befragen, der sich damit auskennt.
Würd den Bekannten vielleicht mal ne Runde um den Block fahren lassen, wenn er denn unbedingt ne KTM 690 wollte, aber für längere Zeit leihen sorry selbst beim besten Kumpel nicht....
Motorrad leihen wie schon genannt beim Motorradhändler, habe ich damals mit der Z800 auch gemacht, direkt bei Kawasaki. Das war sogar gut, hab mich dann nämlich schnell dagegen entschieden :P
Moin!
Zitat:
@Karlodererste schrieb am 10. Juli 2018 um 14:13:03 Uhr:
Es entzieht sich der Detailkenntnis, warum es die Polizei bei diesem geschilderten Unfall so gehandhabt hat. Auf jeden Fall musste die Eigentümerin am Unfallort erscheinen, was Fakt ist, denn ich stand direkt daneben. Denkbar vielleicht, dass der Schwerverletzte nicht befragt werden konnte? Zumindest liegt ja ein Unterschied vor zwischen den Namen auf dem Führerschein und den Fahrzeugpapieren. Vielleicht ist es der Grund? Es sollte also eine entsprechende "Ausleihbescheinigung" mitgeführt werden, denke ich mal. Oder wegen Sicherstellung und Untersuchung der Maschine auf Mängel? Natürlich tun sich Fragen auf. Da müsste man jemand befragen, der sich damit auskennt.
Am Ende des Tages gehört natürlich auch auf der anderen Seite jemand dazu, der da auf Zuruf antanzt. Würde mich die Polizei anrufen und zum "Vorbeikommen auffordern", würde ich nett und amüsiert zurückgeben, dass das nicht passieren wird - schlicht, weil es hierfür keine gesetzliche Grundlage gibt. Und damit wäre der Fall auch durch. Aber es klingt natürlich für die meisten beeindruckend, wenn die Polizei etwas "fordert".
Eventuell liegt die gesetzliche Grundlage vor, wenn der Unfall darauf zurückzuführen ist, dass das Fahrzeug nicht verkehrsicher war und dadurch der Unfall verursacht wurde.
Quatsch. Es gibt ja auch massenweise Fahrzeuge, die auf juristische Personen, also GmbHs AGs oder sonstigen Firmen zugelassen sind. Wer soll da antanzen? Wahrscheinlich der Zetsche, wenn ein Firmenfahrzeug von Daimler betroffen ist.
Die Geschichte ist- wie so oft- schwachsinnig.
Ja und wenn ein Fahrzeug der US Army ein Dienstfahrzeug der Bundesregierung oder ein russisches Diplomatenfahrzeug anrempelt. Dann steht mal der Bundespräsident, Trump und Putin auf der Straße da und diskutieren mit dem Dorfpolizisten