Motorradführerschein A beschränkt, wie lang?
Hi Leute,
ich habe folgende Frage:
Ich habe neulich mit dem Führerschein B + A angefangen. Nur wird auf dem Motorrad über den Winter ja nicht ausgebildet, praxis, und deswegen werde ich den B führerschein wohl erst im Sommer fertig bekommen. B werde ich wohl Ende Januar haben. Man darf ja die ersten 2 jahre nur mit 25 kw, 34 ps fahren, gilt das in meinem Fall dann ab Abshcluss B Führerschein oder, was ich denke, ab Abschluss A Führerschein.
Oder gibt es sozusagen eine Obergrenze, also wenn man seinen Führerschein erst mit 25 kriegt, dass man dann nicht erst noch A beschränkt hat?
Danke für eure Antworten,
Schwatte
Beste Antwort im Thema
Hallo Allerseits,
ich habe hierzu auch nochmal eine Frage.
Den Führerschein habe ich vor bald 10 Jahren gemacht, diesen aber bisher noch nicht umschreiben lassen.
Bei mir fehlt das zweite Datum einfach...
Damals haben die das also wohl noch nicht so pfiffig gemacht und ich muss mir einen neuen FS ausstellen lassen, JA?
Danke im Voraus.
Gruß
35 Antworten
Weil es jedes Landratsamt anders macht. Traurig aber wahr.
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Später hat er im Sommer den A1 gemacht.
A1 ist aber Leichtkraftrad, was nicht automatisch zum unbeschränkten Fahren führen würde.
A2 hieß das damals wohl noch nicht, darin war aber A1 enthalten.
Ich bin ja bloß froh, daß das in meinem Schein offensichtlicher ist. Da wird (hoffentlich) kein kontrollierender Polizist irgendwann einmal Zweifel haben. 🙄
Stimmt. Da hab ich mich vertan. Er hat A begrenzt gemacht und A1 wurde mit eingetragen, weil der enthalten ist.
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Weil es jedes Landratsamt anders macht.
Wo gibts eigentlich sowas ... bei mir hat der Landesbetrieb Verkehr ausgestellt. Der nervige in Mitte, bei dem man mich zur Abmeldung der CB500 ohne Termin nicht mehr vorlassen wollte. Schnell zum LBV Bergedorf gefahren und nach 5 Minuten war es erledigt...
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Zitat:
Original geschrieben von Basti18187
Aber warum haben die dann nicht gleich nen Stern rein gemacht?
Weil der Stern nur für das handschriftlich vermerkte Datum gilt. Da klappt es mit je einem Stern bei A beschränkt und A nur dann, wenn man den A direkt erworben hat.
Da bei dir aber schon ein Datum beim A beschränkt steht -> dann hätten sie auch gleich ein Datum beim A reinsetzen können. Jahreszahl um 2 inkrementiert und gut.
Wieso das manche Ämter automatisch machen und andere nicht -> wird wohl ein großes Geheimnis des Verwaltungsapparats bleiben...
Grüße, Martin